- Medizinische Fixierung
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In der Medizin wird der Begriff der Fixierung in unterschiedlichen Bereichen bzw. Bezügen verwendet.
- Er bezeichnet das Ruhigstellen einer Person durch mechanische Vorrichtungen (Gurte, Riemen, Schienen, etc.) oder verschiedene Medikamente (Diazepam, Melneurin, Haloperidol, Atosil), wobei das mechanische Fixieren oder die Fixation (veraltet) auch kleinere Körperteile betreffen kann, etwa einzelne Gliedmaßen bei einem Bruch, oder Adern bei einer Operation.
- Er bezeichnet den irreversiblen Grad einer Erkrankung
- Er bezeichnet in der Histologie den Vorgang, der organisches Gewebe konserviert (→ Fixierung (Präparationsmethode)).
Der Beitrag befasst sich mit der Fixierung im Sinne der Nr. 1 der vorgenannten Aufzählung.
Inhaltsverzeichnis
Fixierung einer Person
Die Fixierung einer Person findet oft in einer Notfallsituation statt, die für alle Beteiligten eine hohe Belastung darstellt, und sollte daher schnell und ohne „Kämpfe“ durchgeführt werden. Hierbei wird der Patient mittels spezieller Gurte auf dem Rücken liegend im Bett fixiert, sodass Eigen- und Fremdgefährdung ausgeschlossen wird.
Rechtliche Voraussetzungen
- In Einzelfällen mag es sein, dass der Betroffene einer notwendigen Fixierung zustimmt. Die Fixierung ist dann ohne weiteres möglich. Sie ist jedoch sofort zu entfernen, wenn der Betroffene es wünscht oder wenn sie nach Einschätzung der Pflegepersonen nicht mehr erforderlich erscheint.
- Eine Fixierung gegen den natürlichen Willen der betreffenden Person erfüllt regelmäßig den Straftatbestand einer Freiheitsberaubung und ist nur zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund (z. B. eine akute Gesundheitsgefährdung der zu fixierenden Person oder anderer Personen) vorliegt und dieser durch die Fixierung abgewendet werden kann. In diesem Falle ist eine richterliche Anordnung erforderlich oder muss unverzüglich nachträglich beigebracht werden (Verfahren siehe §§ 70 bis 70 n FGG; die Voraussetzungen sind in der Bundesrepublik Deutschland durch § 1906 Abs. 4 BGB und die Psychisch-Kranken-Gesetze der Bundesländer geregelt). Die Fixierung selbst samt deren Begründung und deren Dauer, im Normalfall auch der mehrmals täglichen Unterbrechungen, muss dokumentiert werden.
- Gesetzliche Vertreter wie der rechtliche Betreuer benötigen eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bzw. Familiengerichts, wenn sie für den Betroffenen einer Fixierung zustimmen (§ 1906 Abs. 4 BGB für den Betreuer) Dies gilt analog für den Bevollmächtigten im Rahmen einer Vorsorgevollmacht. Interessanterweise hat der Gesetzgeber für die Fixierung eines Kindes durch die Eltern keine Genehmigung durch das Vormundschafts- oder Familiengericht vorgesehen.
Ausreichendes geschultes Personal muss vorhanden sein. Dies schließt in der Regel eine Fixierung in der häuslichen Pflege aus.
- Ist bei der Durchführung der Fixierung mit extremen körperlichen Gegenreaktionen zu rechnen, muss das Pflegepersonal kräftemäßig in der Übermacht sein. Ein Kampf muss unbedingt vermieden werden.
- Passendes und ausreichendes Fixiermaterial muss bereit liegen.
- In jedem Fall muss die Fixierung beendet werden, wenn nach Einschätzung der Fixierenden kein Grund für eine Fixierung mehr besteht.
Durchführung
Informieren
Dem Patienten ist der Grund der Fixierung zu erklären: die Fixierung ist im Interesse des Patienten und stellt keine Bestrafung dar.
Fixieren
Grundsätzlich sollte immer der ganze Körper (Hände, Füße, Bauch, Brust) fluchtsicher mit geeigneten Gurten fixiert werden. Um Unfälle (z. B. Strangulation) zu vermeiden, sollte nur auf speziell für diese Zwecke entwickelte Gurte zurückgegriffen werden. Nachdem man weiß, wie der Patient sich in der Fixierung verhält, kann man nachträglich den Freiheitsgrad der Gurte schrittweise erweitern oder einzelne Gurte ganz entfernen.
Die eigentliche Fixierung des Patienten erfolgt aus der personellen Übermacht: Eine Person ist für das rechte Bein zuständig, eine weitere Person für das linke Bein, zwei weitere Personen kümmern sich entsprechend um die Arme und eine weitere um den Oberkörper. Die Gurte sind am Körper so fest anzulegen, dass sie die Atmung und Blutzirkulation des Patienten nicht behindern: Unter den angelegten Bauchgurt muss noch die flache Hand passen, unter die Hand- und Fußgelenkgurte ein Finger.
Arten von Fixierungen
Fixierung im Bett
5-Punkt-Fixierung mit Schulterfixierung/Oberschenkelfixierung
Körper ist an mehr als 5 Punkten fixiert: Bauch, beide Handgelenke, beide Fußgelenke, beide Oberschenkel, beide Schultern
- keine Bewegungsfreiheit
- Eigengefährdung kann hier ausgeschlossen werden
5-Punkt-Fixierung
Körper ist an 5 Punkten fixiert: Bauch, beide Handgelenke, beide Fußgelenke
- wenig Bewegungsfreiheit (ein Aufrichten des Oberkörpers ist noch geringfügig möglich)
- Eigengefährdung kann hier ausgeschlossen werden
Diagonal-Fixierung
Körper ist an 3 Punkten fixiert: Bauch, rechter Arm und linkes Bein oder linker Arm und rechtes Bein
- fluchtsicher
- Bewegungsfreiheit (z. B. zum Kratzen) ist gegeben
Bauchgurt
Patient ist an einem Punkt fixiert: Bauch
- Nicht fluchtsicher.
- Höchste Bewegungsfreiheit.
- Das Aufstellen der Bettgitter ist unbedingt empfehlenswert um Unfälle zu vermeiden
- Hier kam es in Vergangenheit zu tödlichen Unfällen durch Strangulation. Sie ist daher in stationären Pflegeeinrichtungen nicht erlaubt, wenn dieser Gefahr nicht anderweitig, wie durch ständige Überwachung, begegnet werden kann.
Eine Bauchgurtfixierung ist in der Regel hilfreich bei altersdementen Menschen die sturzgefährdet sind, aber diese Gefahr nicht erkennen können.
Fixierung im Stuhl
Rollstuhl oder Pflegestuhl.
- Gleiche rechtliche Bedingungen wie Fixierung im Bett
Fixierung mit Psychopharmaka
- Auch Psychopharmaka, vor allem sedierende Neuroleptika und Tranquillantien, sind eine Art der Fixierung. Sie benötigen ein Rezept des Arztes, eine Einwilligung des Betreuers und des Vormundschaftgerichts.
Fixierung (Grad einer Erkrankung)
Irreversibler Grad einer Erkrankung (z. B. fixierte Pulmonale Hypertonie, die zur Eisenmenger-Reaktion führt).
Fixierung in der Histologie
In der Histologie müssen Gewebeschnitte vor der Färbung zunächst fixiert werden (siehe Fixierung (Präparationsmethode)).
Siehe auch
- Freiheitsentziehung
- Sturz im Alter
- Selbstgefährdung
- Fremdgefährdung
- Freiheitsberaubung
- Fesselung
- Unterbringung
- Unterbringungsverfahren
- Fixierung (Präparationsmethode)
Literatur
- Friedhelm Henke: Fixierungen in der Pflege - Rechtliche Aspekte und praktischer Umgang mit Fixiergurten. Kohlhammer, Stuttgart 2006, ISBN 3-17018771-6.
Weblinks
- Henke, F.: Fixierungen in der Pflege.
- Die 5 wichtigsten Regeln bei der Fixierung fasst pflegen aktuell online zusammen.
- Fixierung in der Pflege - Ethische Ansätze zur Problemlösung
- Landespflegeausschuss in Bayern, Bayerisches Sozialministerium (Hrsg.): Leitfaden zum verantwortungsvollen Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege. 2006. (PDF-Datei, 501 KB)
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