Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg, kurz MLR, ist eines von zehn Ministerien in der Landesverwaltung des Bundeslandes Baden-Württemberg. Von 1952 bis 1953 hieß es „Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung“, anschließend „Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“, ab 1966 „Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Weinbau und Forsten, ab 1972 „Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt, ab 1980 „Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Umwelt und Forsten“ und ab 1987 „Ministerium ländlicher Raum“. Erst seit 2001 trägt es seine heutige Bezeichnung.

Inhaltsverzeichnis

Geschäftsbereich

Zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum gehören:

  1. Verbraucherschutz (außer humanmedizinische Beurteilungen), Ernährungsangelegenheiten und Verbraucherinformation in Ernährungsfragen;
  2. Sicherheit der Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft, Lebensmittelüberwachung, Chemische und Veterinäruntersuchungsämter;
  3. Veterinärwesen und Tierschutz, Staatliches Tierärztliches Untersuchungsamt Aulendorf – Diagnostikzentrum;
  4. Gestaltung und Pflege der Kultur- und Erholungslandschaft als oberste Landwirtschafts- und Forstbehörde, Biotoppflege und Biotopvernetzung im Wald sowie außerhalb von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, Extensivierung und Ökologisierung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen;
  5. Naturschutz und Landschaftspflege (einschließlich Ausgleichsleistungen) und Biotop- und Artenschutz als oberste Naturschutzbehörde, Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege, Naturschutzfonds;
  6. Landespflege, Landeskultur, Landschaftsentwicklung und -planung, Agrarökologie, landschaftsbezogenes Erholungswesen;
  7. Koordinierung der Planung für den ländlichen Raum, Strukturmaßnahmen Ländlicher Raum;
  8. Landwirtschaft einschließlich Weinbau und Gartenbau; nachwachsende Rohstoffe einschließlich energetischer Nutzung von Biomasse; Jagd und Fischerei, ländliche Hauswirtschaft;
  9. Beratung, Betreuung, fachliche Aus- und Weiterbildung, Fachschulen, Forschungs- und Versuchswesen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich;
  10. Ausgleichsleistungen für die Land- und Forstwirtschaft;
  11. Pflanzenschutz und Waldschutz, produktionsbezogener Bodenschutz, Düngung;
  12. Forstwirtschaft, Forstplanung, Waldbesitzstruktur;
  13. Verwaltung des staatlichen Forstvermögens, Fachaufsicht über die staatlichen Domänen und den landwirtschaftlichen Streubesitz, land- und forstwirtschaftlicher Grundstücksverkehr;
  14. Agrarmarkt, fachliche Betreuung der Ernährungswirtschaft, Sicherung der Versorgung mit Nahrungsmitteln, Vermarktung, Förderung der Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse; Qualitätsprüfungen.

Die Behörde hat ihren Sitz in Stuttgart. Amtsleiter des Ministeriums Ländlicher Raum ist der Minister für Ländlichen Raum, früher der Landwirtschaftsminister.

Minister für Ländlichen Raum seit 1952

Nachgeordnete Dienststellen

Dem Ministerium für Ländlichen Raum Baden-Württemberg sind unter anderem folgende Dienststellen, Behörden und Einrichtungen unterstellt beziehungsweise zugeordnet beziehungsweise werden von diesem direkt oder indirekt beaufsichtigt:

Weblinks

Siehe auch: Landesregierung von Baden-Württemberg

Einzelnachweise

  1. http://www.staatsanzeiger.de/webarchiv/navigator.nsf/bwheute?open&navigation=verwaltung&content=/webarchiv/navigator.nsf/showContent?openAgent&topnews=0&docid=B10234399&xsldocid=bw_heute_xslt&navigation=nachricht

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