- Nordhorn Range
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Die Nordhorn Range ist ein bei Nordhorn gelegener Luft-Boden-Schießplatz der deutschen Luftwaffe. Das 2.193 ha große Gebiet ist das größte Übungsgelände der Luftwaffe in Deutschland.
Wegen der Lärm- und Umweltbelastung sowie der Nähe des Kernkraftwerks Emsland ist die Nutzung des Platzes in der Bevölkerung umstritten. Für eine Schließung kämpfen verschiedene Bürgerinitiativen, so z. B. die Notgemeinschaft Nordhorn Range.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Die Nordhorn Range war ursprünglich Teil des Gutes Klausheide, das auf 1913 gekauftem Gelände von Berta und Gustav Krupp von Bohlen und Halbach gegründet und nach einem ihrer Söhne benannt wurde. Der Nordteil des Geländes (nördlich des Ems-Vechte-Kanals) wurde landwirtschaftlich genutzt, während der Südteil weitgehend ungenutzt blieb. 1927 wurde im Nordteil des Gutsbezirks der Flugplatz Klausheide von der Lufthansa als Notlandeplatz ausgewiesen. Während des Zweiten Weltkrieges wurde der Platz zum sogenannten Einsatzhafen Klausheide[1] von der Luftwaffe erweitert.
Da die Familie Krupp von Bohlen und Halbach nicht an der Nutzung des südlichen Geländes interessiert war, stellte sie es 1933 der Reichswehr zur Verfügung. Diese nutzte es zunächst als Artillerie-Schießplatz. Ab Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde das Gelände dann auch als Bombenabwurfplatz der Luftwaffe genutzt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Übungsplatz von der Royal Air Force übernommen, die weitere Flächen erwarb. Da mit der steigenden politischen Spannung in den 1950er Jahren die Nutzungshäufigkeit zunahm, kam es ab 1954 zu ersten Protesten in der Bevölkerung. Dazu trug auch die steigende Zahl von Fehlabwürfen auf Flächen außerhalb des jetzt Nordhorn Range genannten Platzes bei. Am 8. Juli 1971 wurde der Platz durch die Anwohner als Zeichen des Protestes besetzt. Deshalb musste der Flugbetrieb für 24 Stunden eingestellt werden. Im Rahmen dieser Protestaktion entstand die Notgemeinschaft Nordhorn-Range e. V., eine der ersten deutschen Bürgerinitiativen.
Am 17. November 1978 ist die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Luft-Boden-Schießplatz Nordhorn (LSbV-Nordhorn) vom 9. November 1978 in Kraft getreten.[2]
Nach mehr als fünfzig Jahren Nutzung übergab die Royal Air Force das Gelände 2001 an die Bundeswehr. Diese nutzt es weiterhin als Luft-Boden-Schießplatz Nordhorn.[3] Um die Bevölkerung zu entlasten, sollten die Bombenabwürfe teilweise auf das Bombodrom in Brandenburg verlagert werden, sobald für diesen eine vollziehbare Nutzungsgenehmigung vorliege. Zuletzt hatte aber das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im März 2009 Urteile der Vorinstanz bestätigt, dass auf dem brandenburgischen Areal auch künftig keine Tiefflieger trainieren dürfen. Der Verteidigungsminister hat diese Entscheidung akzeptiert und keine Revision eingelegt.
Im Juli 2010 hat das Verwaltungsgericht Osnabrück eine Klage anliegender Kommunen und der Landkreise Grafschaft Bentheim und Emsland gegen den Betrieb des Schießplatzes abgewiesen.[4] Im November 2010 besuchte eine Delegation des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, der über mehrere Eingaben zu entscheiden hat, den Schießplatz.[5]
Nutzung
Fliegende Verbände der NATO, welche die Range nutzen, sind:
- 81st FS der USAF mit A-10A aus Spangdahlem,
- 22nd FS der USAF mit F-16CJ/DJ aus Spangdahlem,
- 23rd FS der USAF mit F-16CJ/DJ aus Spangdahlem,
- 312 Sqn der KLu/RNLAF mit F-16AM/BM aus Volkel,
- 313 Sqn der KLu/RNLAF mit F-16AM/BM aus Volkel,
- 322 Sqn der KLu/RNLAF mit F-16AM/BM aus Leeuwarden,
- 323 Sqn der KLu/RNLAF mit F-16AM/BM aus Leeuwarden,
- 1 Sm der FAB mit F-16AM/BM aus Florennes,
- 31 Sm der FAB mit F-16AM/BM aus Kleine Brogel,
- AG 51 der Luftwaffe mit Tornado IDS aus Jagel,
- JaBoG 31 der Luftwaffe mit Tornado IDS aus Nörvenich,
- JaBoG 33 der Luftwaffe mit Tornado IDS aus Büchel,
- EC 1/30 der Armée de l'Air mit Mirage F-1CT aus Colmar,
Derzeit erfolgen pro Jahr rund 750 Übungseinsätze der Luftwaffe.[5]
Einzelnachweise
- ↑ http://www.relikte.com/klausheide/index.htm, zuletzt abgerufen am 1. März 2011.
- ↑ vgl. Halaczinsky in Rössler/Troll, Bewertungsgesetz, 13. Auflage 2010, § 82 BewG, Rn. 12.
- ↑ vgl. zur Übergabe auch BAG, Urteil vom 25. September 2003 - 8 AZR 421/02, NZA 2004, 316, 316f. mit näheren Angaben zum organisatorischen und zeitlichen Ablauf.
- ↑ Steffen Hebestreit, Frankfurter Rundschau vom 17. Juli 2010, S. 7.
- ↑ a b Normann Berg: Gleichbehandlung mit Wittstock gefordert – Zukunft des Luftwaffenübungsplatzes „Nordhorn-Range“ bleibt offen, ddp Basisdienst vom 17. November 2010.
Literatur
- Herbert Wagner: Militär in der Region. Dokumentation über den Artillerieschieß- und Bombenabwurfplatz Engdener Wüste/Nordhorn-Range. Selbstverlag, Bad Bentheim 1989, ISBN 3-88683-010-1
Weblinks
- Der Luft-Boden-Schießplatz Nordhorn – historischer Abriss der Nutzung
- Notgemeinschaft Nordhorn Range – Homepage der Bürgerinitiative
52.4359194444447.2080916666667Koordinaten: 52° 26′ 9″ N, 7° 12′ 29″ OKategorien:- Luftstreitkräfte (Deutschland)
- Truppenübungsplatz (Bundeswehr)
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