Fliegerhorst Büchel

Fliegerhorst Büchel
Fliegerhorst Büchel
Büchel Fliegerhorst.jpg
Kenndaten
ICAO-Code ETSB
Koordinaten
50° 10′ 26″ N, 7° 3′ 48″ O50.1738333333337.0633333333333478Koordinaten: 50° 10′ 26″ N, 7° 3′ 48″ O 478 m ü. MSL
Verkehrsanbindung
Entfernung vom Stadtzentrum 1 km westlich von Büchel
Basisdaten
Eröffnung 1955
Betreiber Luftwaffe
Start- und Landebahn
03/21 2507 m × 45 m Asphalt

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Der Fliegerhorst Büchel ist ein Fliegerhorst der deutschen Luftwaffe. Der Fliegerhorst liegt bei Büchel im Landkreis Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz und dient dem Jagdbombergeschwader 33 (JaboG 33) als Basis.

Büchel gilt als der einzige Standort in Deutschland, an dem US-Atomwaffen gelagert werden. Die deutsche Luftwaffe bildet hier im Rahmen der innerhalb der NATO vereinbarten nuklearen Teilhabe Bomberpiloten für den Einsatz mit dieser Massenvernichtungswaffe aus.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Start- und Landebahn mit geschlepptem Flugzeug MRCA Tornado

Die Geschichte des ursprünglich bei Münstermaifeld geplanten[1] Fliegerhorstes Büchel begann in den Jahren 1954 und 1955, als die französische Besatzungsmacht den Militärflugplatz erbaute und dem 1. Französischen Luftkommando unterstellte ohne ihn zu besetzen. Kurz nach Fertigstellung des Flugplatzes wurde dieser am 6. Juni 1955 von den französischen Streitkräften an das Bundesvermögensamt übergeben. Am 13. August 1955 wurde dann der Standort an die Bundeswehrverwaltung übergeben und am 15. August rückten die ersten 250 deutschen Soldaten in den Standort Büchel ein. Ab Februar 1957 wurde intensiv an der Infrastruktur für eine Verlegung der Waffenschule der Luftwaffe 30 gearbeitet.

Am 12. Juli 1957 rückten die ersten 140 Soldaten der Waffenschule der Luftwaffe 30 in Büchel ein. Am 6. August 1957 trafen die restlichen Teile der Luftwaffenversorgungsgruppe ein. Die Luftfahrzeuge der Waffenschule 30 wurden ab Oktober 1957 etappenweise überführt. Ende Oktober befanden sich auf dem Fliegerhorst Büchel 72 F-84F, drei T-33, und zwei T-6 Flugzeuge. Mit Ablauf des 30. Juni 1958 schloss die Waffenschule der Luftwaffe 30.

Das Geschwader in Büchel wurde vom 1. Juli 1958 an zum Jagdbombergeschwader 33. Im Dezember 1958 wurde das JaboG 33 offiziell der NATO unterstellt. 1961 entstanden in Cochem-Brauheck die Truppenunterkünfte des JaboG 33. 1962 wurde die zivile Ausbildungswerkstatt des Fliegerhorstes Büchel gegründet. Die ersten Starfighter trafen am 28. August 1962 in Büchel ein. Die Umstellung auf das aktuelle Luftfahrzeugmuster Tornado fand im Jahr 1985 statt, der offiziell letzte Starfighter-Flug in Büchel fand am 30. Mai 1985 in Sonderlackierung statt. Diese Maschine steht noch heute am Haupttor des Fliegerhorstes.

Atomwaffen

Ein USAF-Soldat und ein deutscher Luftwaffensoldat während einer Anti-Terror-Übung zum Schutz eines Shelters im Februar 2007
Demonstration gegen die nukleare Teilhabe, August 2008 am Fliegerhorst

In den Bunkern des Standortes Büchel werden wahrscheinlich 20 US-Atomwaffen des Typs B61 gelagert (vgl. auch Sondermunitionslager).[2] Dieser Bombentyp hat eine maximale Sprengkraft von 340 Kilotonnen TNT, das entspricht etwa dem 26-fachen der Hiroshima-Bombe. Im Juli 2007 wurde bekannt, dass der Fliegerhorst wahrscheinlich seit 2004 der einzige Standort in Deutschland ist, an dem sich Atomwaffen befinden.[3][4][5]

Die deponierten Atomwaffen müssen im Kriegsfall erst vom Präsidenten der Vereinigten Staaten freigegeben werden.[6] Sie unterstehen der US Air Force und der 139 Mann starken 702. Munition Support Squadron (702 MUNSS) der 38. Munitions Maintenance Group (38 MUNG). Diese US-Einheit ist verantwortlich für Verwahrung, Bewachung, Wartung und Freigabe des Waffenvorrats der höchsten Sicherheitskategorie. Die deutsche Luftwaffe unterstützt die US-Einheit mit der Luftwaffensicherungsstaffel S.

2008 meldete die Federation of American Scientists (FAS), dass nach einer internen Studie der amerikanischen Luftwaffe in vielen Atomwaffenlagern die minimalen Sicherheitsstandards des amerikanischen Verteidigungsministeriums nicht eingehalten werden. Darunter soll sich unter anderem auch der Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel befinden. Diese Standards wurden aber Anfang 2009 eingeführt. Das Institut schätzt, dass sich zurzeit zehn bis 20 Atombomben an diesem Standort befinden. Das US-Militär plane als erste Reaktion, Atomwaffen auf weniger Standorte in Europa zu verteilen.

Protestaktionen

Immer wieder ist der Fliegerhorst Schauplatz von Aktionen der Friedensbewegung, mit denen das Ende der nuklearen Teilhabe in Deutschland gefordert wird. Das größte Aufsehen erregte bisher die Demonstration am 30. August 2008 mit etwa 2.000 Teilnehmern.[7]

Gegen die Stationierung legte die Friedensaktivistin Elke Koller nach Abstimmung mit der IALANA im April 2010 Klage gegen die Bundesregierung vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein, das die Klage an das Verwaltungsgericht Köln weiterleitete.[8] Das Verwaltungsgericht in Köln wies die Klage mit Urteil vom 19. Juli 2011 als unzulässig ab[9].

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Fliegerhorst Büchel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. AMBITIVUM, pagus magnensis, Monasteri in Meinfeld, Münstermaifeld, Die Geschichte im Bezug zur Stadt Münstermaifeld von 2009, Seite 161
  2. WikiLeaks berichtet über Atomwaffen an der Mosel in: SR-online.de, 30. November 2010
  3. Matthias Gebauer, John Goetz: Atomwaffen in Deutschland - USA haben Nuklear-Arsenal in geräumt bei Spiegel Online, vom 9. Juli 2007, abgerufen am 9. Oktober 2010
  4. Otfried Nassauer: US - Atomwaffen in Deutschland und Europa von Juni 2008, abgerufen am 9. Oktober 2010
  5. Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland nicht in Sicht bei ARD tagesschau.de, vom 9. Oktober 2010, abgerufen am 9. Oktober 2010 um 12.11 Uhr.
  6. Knut Karger: Für den Ernstfall. Dokumentarfilm Deutschland 2006
  7. Klaus-Peter Klingelschmitt: Friedensdemo in Büchel - Gegen die geheimen Atombomben bei taz, vom 31. August 2008, abgerufen am 9. Oktober 2010
  8. Christliche Friedensaktivisten erinnern an Hiroshima und Nagasaki. 4. August 2010 (online)
  9. Pressemitteilung bei juris zum Urteil des VG Köln vom 19. Juli 2011.

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