Prusy Krolewskie

Prusy Krolewskie
Preußen 1576 (C. Henneberg, nachgedruckt 1645 von Blaeu): Herzogliches Preußen nachträglich farbig unterlegt, Königliches Preußen nicht

Preußen Königlichen Anteils, auch Königlich-Preußen (polnisch: Prusy Królewskie), seit dem 17. Jahrhundert auch Polnisch-Preußen wurde ab 1466 der westliche Teil Preußens genannt. Er war über drei Jahrhunderte erst in Personalunion, dann in Realunion mit der Polnischen Krone verbunden. 1772/93 kam das westliche Preußen zum Königreich Preußen als preußische Provinz Westpreußen.

Chronisten und Kartografen bezeichneten das Gebiet lateinisch als Prussia Occidentalis oder Prut(h)enia Occidentalis – Teile davon auch Pom(m)erella wie Abraham Ortelius, der dessen Lage ausdrücklich als uterque ripis Vistulae (auf beiden Ufern der Weichsel) beschrieb.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgliederung

Gliederung Preußens ab 1466

Der der polnischen Krone in Personalunion unterstehende Teil des alten Preußens bestand aus

  • dem Fürstbistum Ermland, das sich eine gewisse Selbständigkeit bewahren konnte, im Osten
  • der Woiwodschaft Pommern (auf deutsch zumeist Pommerellen genannt) im Westen
  • der Woiwodschaft Kulm (Kulmer Land) im Süden, und
  • der Woiwodschaft Marienburg an der Weichselmündung mit Burg und Stadt Marienburg (auf Polnisch auch damals schon Malbork genannt), sowie Elbing und Stuhm.

Geschichte

Allianz der preußischen Städte mit dem Königreich Polen

Aus Unzufriedenheit mit der Innen- und Steuerpolitik des Deutschen Ordens gründete sich 1440 der Preußische Bund. Unter Führung durch Hans von Baysen sagte er sich Anfang 1454 vom Deutschordensstaat los und ging ein Bündnis mit dem König von Polen als Schutzherr Preußens ein.

Das vom Bund dem König angebotene preußische Gebiet wurde zwar pro forma vom polnischen König in sein Reich inkorporiert (einverleibt, eingegliedert) wie die auf den 6. März 1454 (rück)datierte Krakauer Inkorporationsurkunde beschreibt, aber erst durch die Gegenurkunde der preußischen Stände vom 14. April 1454 wurde, unter Berufung auf das Widerstandsrecht und die anderen vereinbarten Autonomierechte, der Beitritt wirksam, und das Urkundenpaar zum Grundgesetz des Ständestaates im preußischen Lande.[1]

Nach diesen Verträgen kam es zum Dreizehnjähriger Krieg bzw. zum Preußischen Städtekrieg von Teilen der preußischen Stände und Städte für und andere gegen den Orden, der schnell viele der schwach besetzten Burgen verlor. Der Orden schlug zwar, dank Verstärkung aus Schlesien und Böhmen, in der offenen Schlacht von Konitz den polnischen König samt seinen Truppen entscheidend in die Flucht, doch hatte der Sieg auf den Ausgang des Kriegs wenig Auswirkungen. Zwar griffen polnische Truppen danach kaum noch in den Konflikt ein, aber ebenso wenig konnte sich der Orden, der sich nach Wegfall der Steuereinnahmen mangels Finanzkraft für Söldnertruppen in seine Burgen zurückzog, Vorteile daraus ziehen.

Zweiter Friede von Thorn

Rechts im Bild: Ruine der im 15. Jh. von den Thorner Bürgern zerstörten Ordensburg

Im Jahre 1466 besiegelte der Zweite Friede von Thorn das entstandene Patt und teilte Preußen entsprechend der Besitzverhältnisse auf. Während der Ostteil dem Orden verblieb, bildete das westliche Preußenland einen „selbständigen deutschen Ständestaat unter polnischer Krone"[2], in dem die großen Städte Thorn, Elbing und besonders Danzig die Stellung von Stadt­republiken einnahmen, ähnlich den Freien- und Reichsstädten im Heiligen Römischen Reich.[3]

Die Sonderstellung des Königlichen Preußen gegenüber der Krone zeigte sich in der Garantie seiner Sonderrechte wie z. B. eigener Landtag bzw. Landesrat, eigene Landesregierung mit von Baysen als Gubernator, ein eigenes Gerichtswesen sowie eigene Münzrechte, deren Erhalt nicht unwesentlich zum Abfall vom Orden beigetragen hatten[4], sowie eigene diplomatische Vertretungen der großen Städte und eigenes Militär der großen Städte.

Preußischer Ständestaat unter polnischer Krone

Das vom Deutschordensstaat an die polnische Krone abgetretene Land war in dieser Zeit nur durch Personalunion mit Polen verbunden und kein Teil Polens. Dieses weitgehend autonome „Preußen königlichen Anteils“ war ein Ständestaat und hatte eigene Landtage mit Deutsch als Verhandlungssprache, eigene Landesregierung (Landesrat mit zwei Kammern für Städte und Adel[5]) und eigener Münze. Die eigene Wehrhoheit der großen Städte und ihr Recht, eigene diplomatische Verbindungen mit dem Ausland zu unterhalten usw. wurden für drei Jahrhunderte Gegenstand ständiger Auseinandersetzungen.Beleg?

Hans von Baysen, ehemaliger Ordensritter und Anführer des Bundes, wurde vereinbarungsgemäß durch den König zum Gubernator von Preußen ernannt, starb aber schon 1459. Sein Bruder Tiburcius oder Stibor von Baysen wurde als sein Nachfolger gewählt, jedoch schaffte der König 1467 den Posten ab. Die Stände ignorierten allerdings den königlichen Beschluss und betrachteten Stibor von Baysen weiter als ihren Gubernator des Landes. Erst 1472 ernannte König Kasimir ihn schließlich als Gubernator bzw. nur zum Anwalt und Hauptmann des Landes.[6]

Schon 1467 kam es wegen Konflikten um die Investitur von Bischöfen zum sogenannten Pfaffenkrieg (Wojna popia) (1467–1479) mit dem Fürstbistum Ermland, das fast rundum von dem dem Ordensstaat verbliebenen Teil Preußens umgeben war.

Reformation

Als der benachbarte Ordensstaat 1525 zum säkularisierten Herzogtum Preußen und lutherisch wurde, führten auch die meisten Städte im Königlichen Preußen die Reformation durch. Das Fürstbistum Ermland hingegen blieb katholisch, auch der dort bis 1543 lebende Nikolaus Kopernikus. Der Kardinal und Fürstbischof Stanislaus Hosius war sogar Hauptinitiator der Gegenreformation in Polen. Das benachbarte Herzogtum Preußen stand bis 1660 unter polnischer Lehenshoheit.

Im 16. und 17. Jahrhundert siedelten sich im Weichseldelta Mennoniten aus dem Südwesten des deutschen Sprachraums an und entwickelten dort in Nachbarschaft zu Siedlern aus Nordwestdeutschland aus den Niederlanden ihre Plautdietsch genannte niederdeutsche Mundart, die heute weltweit von ungefähr einer halben Million Menschen gesprochen wird. Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts, nach der Annexion des Königlichen Preußens durch Brandenburg-Preußen 1772−1793, wanderte ein großer Teil auf Einladung von Katharina II. bzw. Paul I. nach Südrussland in die heutige Ukraine aus, und von dort zogen viele nach Übersee.

Teil der Adelsrepublik (Polnisch: Rzeczpospolita)

1701–1772 (französische Karte von 1751):
Prusse Royale = Königliches Preußen (polnisch) neben Royaume de Prusse = Königreich Preußen (brandenburgisch); Gdansk / Dantzick
Bearbeitung derselben Karte, bei der die Farben der die Flächen im Original begrenzenden Bänder zu Flächenfarben gemacht wurden, außer bei dem Gelbton in einer relativ blassen Variante

Mit der Union von Lublin wurde 1569 aus der Personalunion von Polen, Litauen und Königlich-Preußen eine Realunion, auf Polnisch Rzeczpospolita [ʒɛtʃpɔsˈpɔlʲita], auf Deutsch polnische Adelsrepublik oder königliche Republik erklärt, wurde jedoch ständig protestiert. Danzig, Thorn und Elbing waren als „Quartiersstädte“ des Preußischen Bundes im Sejm (Reichstag) vertreten. Das königliche Preußen hielt fest an vorher erhaltenen Rechten, unter deren Bedingung sich der Preußische Bund der polnischen Krone unterstellt hatte, und erhielt eine Reihe verfassungsrechtlicher Sonderregelungen, die ein neugewählter König Polens den Preußischen Landen erst genehmigen mußte, bevor er von den Preußen anerkannt wurde. Spätere Könige und die Institutionen der Republik versuchten, die Sonderstellung der Lande Preußen einzuschränken. Ein Beispiel war der Streit um die Siegel. Schließlich einigte man sich, für innerlandliche Urkunden (in deutscher Sprache) das preußische Siegel, welches in Elbing aufbewahrt wurde, zu benutzen, für Urkunden in polnischer Sprache das polnische.

Heftige Auseinandersetzungen gab es zwischen der Stadt Danzig und König Sigismund II. August. Zum einen war Danzig die einzige Stadt in den Ländern der polnischen Krone, die sich weigerte, ihre Gesetze den Erfordernissen der Union von Lublin anzupassen. Zum anderen wollte der König eine polnische Kriegsflotte mit Standort in Danzig aufbauen, was die Stadt als Verletzung ihrer Wehrautonomie ansah. Die Delegation Danzigs unter Leitung Albrecht Gieses blieb sogar standhaft, als der König sie in Beugehaft nahm. Schließlich verzichtete der König gegen eine Ablösesumme auf die Flottenstationierung und die Unterhändler wurden wieder in ihre Ämter eingesetzt.

Nach diesem Tauziehen verweigerte die Stadt Danzig 1577 dem neu gewählten König Stephan Báthory die Huldigung, bevor dieser nicht die Privilegien (vom 16. Juni 1454, 9. Juli 1455 und 25. Mai 1457 über eigene Außenpolitik, Recht auf unabhängige Kriegsführung, eigene Verwaltung, deutsche Amtssprache und Recht; sowie nach 1525/1557 auch lutherisches Bekenntnis) bestätigt hatte. Der König ließ die Stadt sogar belagern, bevor er schließlich doch einlenkte.

150 Jahre später fielen im Thorner Blutgericht nach der Verwüstung eines Klosters 1724 mehrere Bürger der politischen Justiz des Königs von Polen zum Opfer, der allerdings niemand anders war als der zum Katholizismus konvertierte Kurfürst August der Starke von Sachsen.

Es hielt sich ein starkes regionales Sonderbewusstsein, das eine gewisse Distanz sowohl zum fremdsprachigen König [7] in Warschau – dem man dennoch treu diente – als auch zum Herzogtum Preußen - mit dem man sich historisch und kulturell eng verbunden fühlte – bedingte.

Im Jus Culmense oder Culmischen Recht, dem Staatsrecht der gesamten Lande Preußens, welche stets einen eigenen von Polen ganz abgesonderten Staatskörper behielten, sind alle Gesetze Rechte und Willküren aufgeschrieben. 1767 wurde eine weitere Auflage bei Friedrich Bartels in Danzig gedruckt.

Provinz des Königreichs Preußen

Mit der Ersten Teilung Polens endete 1772 die Geschichte Königlich-Preußens. Mit Ausnahme der Städte Danzig und Thorn wurde es zur neuen Provinz Westpreußen des Königreichs Preußen. Danzig und Thorn kamen erst 1793 dazu.

Einzelnachweise

  1. Ständetum und Staatsbildung in Brandenburg-Preussen, internat. Konferenz in Berlin, 1980, [1]
  2. Paulgerhard Lohmann, Umkehr: Drei Generationen einer Familie in der Hitlerzeit, 2003, S. 123 [2]
  3. Hans-Jürgen Schuch: Geschichte und Landschaft Westpreußen [*http://www.westpreussen-online.de/html/geschichte.html]
  4. Nicolaus Copernicus Gesamtausgabe: Die ökonomischen Schriften [3]
  5. Karin Friedrich, The Other Prussia. Royal Prussia, Poland and Liberty, 1569–1772, Cambridge, 2000, ISBN 0-521-58335-7 [4]
  6. [5]
  7. „Preußen ist von altersher ein freier und unabhängiger der Krone Polen niemals unterworfener Staat gewesen [...] Nach der freiwilligen Übergabe der Lande Preußen an den König von Polen ist ... es ... eine besondere einzig und allein dem Könige, nicht aber der Republik unterworfene Provintz geblieben", Hans-Jürgen Bömelburg, Zwischen polnischer Ständegesellschaft und preußischem Obrigkeitsstaat. Vom Königlichen Preußen zu Westpreußen (1756–1806), München 1995, ISBN 3-486-56127-8 [6]

Literatur

  • Matthias Weber (Hrsg.): Preussen in Ostmitteleuropa: Geschehensgeschichte und Verstehensgeschichte (Beiträge einer internationalen Konferenz in Oldenburg), Schriften des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, Band 21, 2003, Oldenbourg Wissenschaftsverlag ISBN 3-486-56718-7.
  • Hans-Jürgen Bömelburg: Zwischen polnischer Ständegesellschaft und preußischem Obrigkeitsstaat. Vom Königlichen Preußen zu Westpreußen (1756–1806), München 1995, ISBN 3-486-56127-8. [7]
  • Karin Friedrich: The Other Prussia. Royal Prussia, Poland and Liberty, 1569–1772, Cambridge, 2000, ISBN 0-521-58335-7. [8]
  • Michael G. Müller: Zweite Reformation und Städtische Autonomie im Königlichen Preußen. Danzig, Elbing und Thorn in der Epoche der Konfessionalisierung (1557–1660), Berlin 1998, ISBN 3-05-003215-4.

Weblinks


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