Ausschlussdiagnostik

Ausschlussdiagnostik

Die Diagnose (griechisch διάγνωση, jeweils heutige Aussprache diágnosi, wörtlich „die Durchforschung“ im Sinne von „Unterscheidung“, „Entscheidung“; aus δια-, dia-, „durch-“ und γνώση, gnósi, „die Erkenntnis“, „das Urteil“) ist in Berufen der Gesundheit wie Medizin, Pflege, Physiotherapie oder der Psychologie die genaue Zuordnung von Befunden – diagnostischen Zeichen oder Symptomen – zu einem Krankheitsbegriff oder einer Symptomatik. Im weiteren Sinn handelt es sich bei der Diagnose um die Zuordnung von Phänomenen zu einer Kategorie.

Diese Entscheidung für eine bestimmte Krankheit oder Verletzung (Kategorie) anhand der erhobenen, d. h. wahrgenommenen Befunde (Symptome und/oder Zeichen; Phänomene) muss auch aus rechtlichen Gründen schriftlich dokumentiert werden. Bei der Erstellung einer Diagnose wird häufig intuitiv oder explizit das Bayes-Theorem angewendet. Jedoch findet auch intuitiv eine Zuordnung von bekannten Symptombildern zu einer oder mehreren Kategorien bzw. Diagnosen statt.

Die Methoden der Diagnosefindung (z. B. Anamneseerhebung, körperliche Untersuchung, Anwendung bildgebender Verfahren wie Röntgen/MRT oder Analytik mit Laborwerten des Bluts und anderen Körperflüssigkeiten) werden mit dem Begriff der Diagnostik zusammengefasst. Durch das diagnostische Vorgehen wird immer eine positive Diagnose angestrebt, die immer dann gestellt werden kann, wenn die Konstellation der erhobenen anamnestischen Angaben und/oder Befunde spezifisch für ein Krankheitsbild ist. Sind die erhobenen Befunde hierfür nicht ausreichend, werden in der Regel weitere Untersuchungen zur Diagnosesicherung notwendig. Einige Krankheiten sind lediglich durch unspezifische Symptome gekennzeichnet. In diesen Fällen wird die Menge möglicher Diagnosen immer stärker eingeschränkt, bis eine ausreichende Basis für die Entscheidung für eine bestimmte Ausschlussdiagnose oder zumindest ein bestimmtes therapeutisches Verfahren besteht.

Inhaltsverzeichnis

Differenzialdiagnose

Als Differenzialdiagnose (auf Befundschreiben abgekürzt DD) bezeichnet man die Gesamtheit aller Diagnosen, die als Erklärung für ein Symptom (Krankheitszeichen) oder eine Kombination mehrerer Symptome möglich sind.

Eine positive Diagnose kann gestellt werden, wenn die Symptome und/oder Befunde spezifisch für diese Diagnose sind. Weit häufiger ist die sogenannte Ausschlussdiagnose, bei der durch weitere Untersuchungen alle anderen in Frage kommenden Diagnosen ausgeschlossen werden: Im praktischen Vorgehen schließt man gewöhnlich zuerst solche Diagnosen aus, die für den Patienten akut lebensbedrohlich wären. Anschließend richtet sich die Auswahl weiterer diagnostischer Maßnahmen nach der Wahrscheinlichkeit, Therapierbarkeit und Bedrohlichkeit der auszuschließenden Diagnosen und dem mit der Maßnahme verbundenen Aufwand und Risiko. Der Vorgang endet, wenn nur noch eine Diagnose in Frage kommt. Häufig wird der Vorgang vorher abgebrochen - und zwar vernünftigerweise, wenn die verbleibende Differenzialdiagnose nur noch Entitäten enthält, die entweder

  • nicht therapierbar sind
  • nicht therapiebedürftig sind oder
  • alle die gleiche (dann oft symptomatische) Therapie nahelegen.

Bei der Erstellung einer Differenzialdiagnose kommen häufig die induktiven Methoden von John Stuart Mill zur Anwendung.

Methoden

Die wichtigsten diagnostischen Methoden in der Medizin sind:

Die medizinischen Untersuchungsmethoden sind in den meisten Fällen hinreichend genau, um Krankheiten mit lebensbedrohlichen Konsequenzen erkennen oder ausschließen zu können.

Trotzdem stellen sich in der medizinischen Diagnostik Herausforderungen: Viele Diagnosen müssen in Eile gestellt werden. Der Sinn einer diagnostischen Maßnahme muss sorgfältig abgewogen werden: Der erwartete Nutzen muss dem Risiko, den Kosten und der Beeinträchtigung des Patienten gegenübergestellt werden. Grundsätzlich ist Diagnostik nur „nützlich“ (wirtschaftlich und zumutbar), wenn die Diagnose Konsequenzen für die Behandlung des Patienten hat. Ausnahmen hiervon sind etwa Obduktionen zur Klärung von berufsgenossenschaftlichen oder rechtlichen Fragen oder zur Qualitätssicherung der zukünftigen Behandlung anderer bzw. das Feststellen genetischer Ursachen einer Erkrankung, um ggf. Angehörige frühzeitig behandeln zu können. Nur in seltenen Fällen ist eine diagnostische Maßnahme „um der Gewissheit willen“ berechtigt. Die Maßnahme als solche muss in diesen Fällen als Therapie gesehen werden.

Ob die Diagnostik ihr Ziel erreicht, hängt auch von der Qualität der Definition der zugrundeliegenden Kategorien ab. Einer wohldefinierten Kategorie (zum Beispiel Knochenbruch am Unterarm) lässt sich ein Krankheitsbild anhand weniger Kriterien (Sturz in der Anamnese, Schmerzen, Funktionsausfall des betroffenen Arms, Diskontinuität des Knochens im Röntgenbild) zuordnen und damit einer adäquaten Therapie zuführen (z. B. Gipsschiene). Bei Krankheiten, deren Kategorien weniger scharf definiert, umstritten oder komplex sind, ist das Risiko einer Fehldiagnose und damit einer Fehlbehandlung größer. Dieses Problem betrifft vor allem die Psychiatrie. Insbesondere die Persönlichkeitsstörungen sind hier problematische Kategorien.

Gewöhnlich muss die Aussagekraft eines Diagnoseverfahrens einer Überprüfung nach wissenschaftlicher Methode standhalten können, um von der Hochschulmedizin als anerkannt zu gelten (siehe auch: Evidenzbasierte Medizin). Dennoch werden, vor allem außerhalb von Krankenhäusern und Arztpraxen, oft Methoden eingesetzt, die diese Forderung nicht erfüllen. Siehe hierzu: Alternativmedizin, Naturheilkunde.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise


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