- Schneeballsystem
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Als (illegales) Schneeballsystem oder Pyramidensystem, auch Ponzi-Spiel, werden Geschäftsmodelle bezeichnet, die zum Funktionieren eine ständig wachsende Anzahl an Teilnehmern benötigen. Gewinne für Teilnehmer entstehen beinahe ausschließlich dadurch, dass neue Teilnehmer in den Systemen mitwirken und Geld investieren. In den meisten Ländern sind diese Systeme mittlerweile verboten.
Es gibt jedoch auch die diversen Vertriebssysteme, welche dadurch gekennzeichnet werden, dass Gelder statt für Köpfe (Neueinsteiger) für Produkte oder Spendengelder in Projekte (beispielsweise Spendenprojekte) fließen. Wenn also Produkte einer Firma von Privatpersonen gekauft werden und dadurch Geld in Form von Provisionen an Sponsoren oder den Verkäufer fließen, ist dies legal und heutzutage sogar üblich.
Inhaltsverzeichnis
Formen
Herz- und Schenkkreise
In Modellen wie Herz- oder Schenkkreisen, auch in Abgrenzung zu Pyramidensystemen als Schneeballsysteme bezeichnet, ist die fehlende Nachhaltigkeit des Modells sehr offen. Es werden keine tatsächlich werthaltigen Produkte oder Dienstleistungen angeboten. Neue Teilnehmer müssen eine Beitrittsgebühr an denjenigen zahlen, der sie für den Herzkreis geworben hat. Diesen Betrag behält der Werber zu einem je nach Modell unterschiedlichen Anteil. Oft erhält auch derjenige, der den Werber geworben hat ("Werber der 2. Stufe") einen zusätzlichen Anteil. Die neuen Teilnehmer beginnen jetzt ihrerseits neue Mitglieder zu werben. Wenn sie eine ausreichende Zahl neuer Teilnehmer geworben haben, amortisiert sich ihr eigener Mitgliedschaftsbeitrag, und sie machen Gewinn. Ein frühes Beispiel in Deutschland war die 1746 gegründete Dukatensozietät.
Gut durchdachte Schneeballsysteme wachsen eher langsam und kollabieren entweder durch staatlichen Eingriff oder an verbreitetem Erkenntnisgewinn bei den potenziellen Neukunden. Schneeballsysteme sind in der Regel leicht zu erkennen, so dass Neukunden gewarnt werden können. Es wird im Laufe der Zeit immer schwieriger, neue Mitglieder anzuwerben, die auf das System hereinfallen. Allmählich steigt der Anteil der Mitglieder, die ihre Investition nicht mehr amortisieren können. Das System kollabiert, wenn auch die zuvor erfolgreichen Mitglieder aufgeben und das System wechseln.
Der Kollaps erfolgt zwangsläufig, da die Gesamteinlage bzw. die Zahl der Teilnehmer exponentiell wachsen müsste, was in einer Welt begrenzter Ressourcen auf Dauer nicht möglich ist. Muss ein neuer Teilnehmer 2 Mitglieder werben, werden es in der 2. Stufe 4, in der 3. Stufe 8, in der 4. Stufe 16 usw.. In der 10. Stufe sind es bereits über 1.000, in der 20. über eine Million.[1]
Pyramidensysteme
Im Gegensatz dazu werden in Pyramidensystemen Produkte von oben nach unten weitergereicht, dabei kommt es zu einer Preissteigerung. A wirbt B, B muss bei A ein Produkt kaufen (dieses kostet B z. B. 50 Cent mehr als A), B kann dieses Produkt nun weiter verkaufen, oder wirbt C, der das Produkt ab sofort von B bezieht (50 Cent teurer) usw... Dies funktioniert nur bis zu einem bestimmten Preis, danach bricht das System für die untersten zusammen. Das Gefährliche daran ist der Produktfluss von oben nach unten in die Breite, die Weitergabe der Produkte von A nach B zu C und die Veränderung der Preise.
Multi-Level-Marketing
Schwierigkeiten bereitet oft die Abgrenzung von illegalen Schneeballsystemen zu legalem Strukturvertrieb oder Multi-Level-Marketing. Der Übergang ist fließend und teilweise nicht alleine von der Ausgestaltung der Regeln, sondern auch deren faktischer Umsetzung abhängig. Grundfrage für die Abgrenzung ist: Würde der Kunde das angebotene Produkt erwerben, selbst wenn er keine Provision für die Vermittlung von Neukunden erhielte?
Bei einem Schneeballsystem steht regelmäßig die Verdienstmöglichkeit für die Anwerbung von Neukunden im Vordergrund. Dies zeigt sich bereits bei der Ansprache: Bei Schneeballsystemen wird mit Verdienstmöglichkeiten statt mit Konsumprodukten geworben. Bei zulässigem Multi-Level-Marketing wird das Produkt hauptsächlich an Verbraucher vertrieben, die nicht gleichzeitig Teil des Vertriebssystems werden, oder es wird ein legitimes Konsumentennetzwerk aufgebaut, bei dem die Vertriebspartner gleichzeitig die Konsumenten sind. Hier werden evtl. eingesparte Kosten für Warentransport, Werbung und sonstige betriebliche Aufwendungen (Lohnnebenkosten, Mieten der Geschäftsräume, Großhandelsmarge etc.) eingespart und stattdessen als Bonus an die Vertriebspartner ausgeschüttet.
Indizien für ein illegales Schneeballsystem sind:
- Verdienstmöglichkeiten bestehen überwiegend aus den Vorteilen, die für die Anwerbung neuer Mitglieder gewährt werden, dabei wird oft von sog. „passivem Einkommen“ (oder „selbständigem Einkommen“) gesprochen.
- Das vertriebene Produkt ist überteuert.
- Die Handelsmarge oder Vertriebsprovision ist für Produkt und Branche ungewöhnlich hoch.
- Es gibt kaum Kunden, die das Produkt zum angebotenen Preis ohne Provisionsaussichten erwerben würden.
In der Schweiz wird in erster Linie auf das Kriterium der Ausschließlichkeit abgestellt (entsprechend dem ersten Kriterium): Wenn eine Amortisation der Eintrittssumme ausschließlich über die Anwerbung neuer Mitglieder möglich ist, handelt es sich um ein Schneeballsystem. Diesfalls hängt die Möglichkeit zu einer Amortisation von der bestehenden Marktsättigung ab, d. h. das Neumitglied riskiert, bei gesättigtem Markt an der Amortisation zu scheitern, weil nicht mehr ausreichend viele neue Mitglieder gefunden werden können. Darin, dass ein Neumitglied den Sättigungsgrad des Marktes nicht beurteilen kann und damit letztlich bei der Bezahlung seiner Eintrittssumme mit dem Zufall spielt, liegt das „lotterieähnliche Element“, das dem Verbot von Schneeballsystemen zugrunde liegt.
Anlagesysteme mit Schneeballcharakter
Im erheblichen Maße schädigend sind Systeme, über deren Charakter sich die Anleger nicht bewusst sind. Hierzu zählen Investitionsschemata, bei denen Geld angelegt wird und häufig sehr hohe Renditen geboten werden, die aber nicht erwirtschaftet werden, sondern ausschließlich auf dem Papier existieren. Wenn Anleger Geld zurückfordern, werden sie über einige Zeit ausbezahlt. Die Gewinne können aber nur ausgezahlt werden, indem die Investitionen anderer Anleger angegriffen werden. Wert erhöhende Geschäfte oder Investitionsgegenstände gibt es bei Anlagemodellen mit Schneeballcharakter nicht. Die Gegenleistungen der Investoren für ihre Beteiligungen haben deshalb regelmäßig keinerlei Wert. Das System bricht zusammen, wenn sich eine größere Zahl der Anleger der Natur des Systems bewusst wird und versucht, ihr Geld zurück zu erhalten.
Ein Anlagesystem mit Schneeballcharakter ist daran zu erkennen, dass mindestens eines der folgenden Wesensmerkmale vorliegt:
1. Vermögenswerte, die vermeintlich von den Einzahlungen der Investoren erworben werden, werden entweder nicht erworben, wie im Falle Madoff, oder sind gar frei erfunden, wie im Fall „FlowTex“.
2. Erworbene Vermögenswerte bzw. (vermeintlich erbrachte) Dienstleistungen sind ihren Preis nicht wert. Ein Vermögenswert ist seinen Preis dann nicht wert, wenn der Kaufpreis gegenüber den üblichen Marktpreisen stark überhöht ist. Oftmals entsteht der überhöhte Kaufpreis dadurch, dass die Geschäftspartner nahe stehende juristische oder natürliche Personen der Fondsanbieter sind. So kann ein Gewinn ausgewiesen werden, der nicht marktgerecht ist. Eine Dienstleistung ist ihren Preis nicht wert, wenn nahe stehende Personen Vermögenswerte erwerben und hierfür mit überhöhten Vergütungen bedacht werden oder aber wenn diese Personen überflüssige oder nur vorgetäuschte Dienstleistungen erbringen und auch hierfür vergütet werden.
Liegt keines dieser Merkmale vor, kann auch nicht von einem Schneeballsystem gesprochen werden. Wenn in vorhandene Vermögenswerte investiert wird und wenn den Käufen bzw. Verkäufen des Investitionsgegenstands ein angemessener Wert zugrunde liegt, spielt es also beispielsweise auch keine Rolle, ob Geschäfte zwischen verbundenen Parteien vorgenommen werden. Selbst wenn dies der Fall ist, kann nicht von einem Schneeballsystem ausgegangen werden.
In der Fachwelt werden "Schneeballsystem" und "Ponzi-Spiel" synonym verwendet.[2] In den 1920er Jahren gelang es Charles Ponzi in den USA innerhalb von etwa sechs Monaten nach heutigem Wert ungefähr 150 Mio. US-$ einzusammeln. Den Anlegern wurde durch Scheininvestitionen suggeriert, dass die Renditen tatsächlich erwirtschaftet wurden. Charles Ponzi behauptete, ein besonderes Geschäftsmodell entwickelt zu haben, das die Renditen ermögliche.
1997 wurden durch Schneeballsysteme in Albanien schwere Unruhen ausgelöst. Wie bei allen Pyramidenspielen wurden den Anlegern sehr hohe Renditen auf ihre Investitionen geboten. Viele Familien investierten ihr gesamtes Vermögen, häufig wurden auch Häuser beliehen. Insgesamt wurden 1,2 Mrd. US-$ investiert. Die Firmen in Albanien führten getreu Ponzis Vorbild vereinzelte Scheininvestitionen mit dem Ziel durch, den Anlegern vorzuspielen, dass die versprochenen Erträge auch tatsächlich erzielt wurden.
Die türkische Firma Yimpaş warb mit dem Glauben als Gütesiegel unter Auslandstürken in Europa. Über 50 türkische Holdings akquirierten vorzugsweise in Moscheevereinen im Zeitraum von 1997–2002 zwischen 5 und 50 Mrd. Euro mit dem sogenannten „Konya-Modell“. Den Anlegern wurde suggeriert, dass sie ihr Geld nach den Geboten des Islam anlegen würden, außerdem würden sie mit ihren Anlagen Arbeitsplätze in der Türkei schaffen und hohe Renditen erzielen.
Das bislang größte derartige Anlagesystem wurde im Dezember 2008 durch den Madoff-Skandal (Bernard L. Madoff) bekannt und schädigte mit Hilfe eines vermeintlichen Hedgefonds seine Anleger um insgesamt ca. 65 Mrd. Dollar. Am 29. Juni 2009 wurde Bernard L. Madoff deswegen zu 150 Jahren Haftstrafe verurteilt.
Aktuell (Stand: 2. Dezember 2010) gibt es in Deutschland Ermittlungen gegen das Unternehmen GFE-Group, deren Geschäftsmodell den Anschein erweckt ein Schneeballsystem zu sein. Die GFE-Group vertreibt Blockheizkraftwerke, die dann von einer Schwesterfirma über Jahre zu einer garantierten Pacht von 2,5% der Investitionssumme gepachtet werden sollen. Die hohen Erlöse sollen durch einen extrem hohen Wirkungsgrad der Rapsöl betriebenen BHKWs erwirtschaftet werden. Die angegebenen Leistungsdaten lassen Wirkungsgrade von über 75% vermuten. Am 30. November 2010 kam es schließlich zu Razzien in 28 Geschäfts- und Wohnräumen bei der 7 Personen aus der Geschäftsleitung verhaftet wurden. [3]
Der Ökonom Laurence Kotlikoff von der Boston University bezeichnete im April 2011 die Altersversorgung in den westlichen Industriestaaten als Schneeballsystem. Die Zahlungen an alte Menschen würden vom stetigen Zustrom junger Beitragszahler abhängen, der in den USA inzwischen nicht mehr gegeben sei. Die tatsächliche Staatsverschuldung, die neben den derzeitigen Schulden auch die impliziten Leistungsversprechen berücksichtige, sei wesentlich höher als die offiziell ausgewiesene.[4]
Geschichtliche und rechtliche Aspekte
Der Vertrieb von Waren im Schneeballsystem ist keine Erfindung des 20. oder 21. Jahrhunderts. Schon in der Monarchie wurden aus gewerblichen Kreisen immer wieder Klagen gegen sogenannte „Schneeballensammlungen“ laut. Das System funktionierte so, dass dem Kunden beim Kauf der Ware in Aussicht gestellt wurde, einen Teil des geleisteten Kaufpreises wieder hereinzubringen, wenn er Anweisungen auf eine bestimmte Zahl weiterer Kaufgeschäfte, die er miterwerben musste, um einen bestimmten Betrag an potentielle Neukunden weiterveräußerte. Solche Anweisungen wurden Coupons genannt. Immer wieder wurde die Bevölkerung in den Medien vor diesen Praktiken gewarnt:
- Der Uhren-Coupon-Schwindel von welchem in diesem Blatte schon die Rede war, scheint sich auch auf andere Handelszweige auszudehnen. Vorige Woche erhielten in F. mehrere Personen Circulare der Fahrradfirmen „Multiplex“ und „Elliot“ in Berlin. Beide Firmen offerieren Fahrräder für 9 respektive 10 Kronen, der Käufer muss jedoch 50 Kronen einsenden, worauf er vier Gutscheine erhält, die er an andere á 10 Kronen verkaufen kann. Sobald nun jeder der vier anderen 40 Kronen eingesendet hat, erhält unser Käufer das Rad, sodass die Firma tatsächlich 50 Kronen und 4 × 40 Kronen = 210 Kronen eincassiert hat, bevor sie ein Rad liefert. Für jedes weitere Fahrrad scheint sie nur 4 × 40 Kronen einzunehmen, jedoch ist zu bedenken, dass viele, ja vielleicht die Mehrzahl, 40 bzw. 50 Kronen einsenden, ohne ein Fahrrad zu erhalten. Unser Käufer hat also ein Bicycle für 10 K, welches aber diejenigen bezahlen, denen es nicht gelingt, vier weitere Narren zu finden. [5]
In Deutschland werden derartige Systeme von § 16 Abs. 2 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) erfasst. Das Delikt ist als sogenanntes Unternehmensdelikt und als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestaltet. Das heißt, es muss nicht einmal ein Schaden entstehen. Schon der „Versuch“, ein Schneeballsystem ins Leben zu rufen, ist strafbar. Juristisch betrachtet gibt es also gar keinen Versuch im Sinne des § 22 StGB, da Versuch und Vollendung zusammenfallen. Strafdrohung sind Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Eine Strafbarkeit wegen § 263 Strafgesetzbuch (Betrug) scheitert dagegen in der Regel daran, dass die Betroffenen nicht über den Inhalt des Spiels getäuscht wurden [6].
Steuerrechtlich sind die dem Teilnehmer gutgeschriebenen (Schein)gewinne aus dem Schneeballsystem aber gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz steuerpflichtig[7].
Pyramidenspiele sind in Österreich nach § 168a StGB seit 1. März 1997 verboten: Der Strafrahmen beträgt dabei bis zu 6 Monate; gibt es viele Geschädigte, drohen bis zu 3 Jahre Haft.
In der Schweiz sind nach dem Schneeballsystem funktionierende Veranstaltungen durch Art. 43 Abs. 1 der Lotterieverordnung verboten. Der Strafrahmen umfasst Haft bis drei Monate und Buße bis 10'000 Franken (Art. 38 Lotteriegesetz). Je nach Aufbau und Funktionsweise liegt bei Schneeballsystemen auch ein Verstoß gegen das Bankengesetz, gegen das Börsengesetz, gegen das Kollektivanlagengesetz oder gegen das Geldwäschereigesetz vor. So ist auch die Ausübung einer bewilligungspflichtigen Bank-, Effektenhändler- oder Finanzintermediär-Tätigkeit, ohne entsprechende Bewilligung der Eidgenössischen Bankenkommission verboten.
Andere Wortbedeutungen
Von Schneeballsystem spricht man in Bezug auf Wissenschaftliches Arbeiten auch bei Literaturrecherchen, die ausgehend von einem bereits bekannten Titel zu weiteren thematisch relevanten Veröffentlichungen führen, indem das Literaturverzeichnis oder Fußnoten in Publikationen ausgewertet werden. Als erste Ausgangsquelle für die Literaturrecherche mit dem Schneeballsystem wählt man ein möglichst aktuelles und allgemeines Werk wie einen Lexikoneintrag, ein Einführungswerk oder ein Lehrbuch. In den gefundenen Publikationen wiederholt man das Verfahren, wodurch man von allgemeiner zu spezieller Fachliteratur fortschreitet und sich immer weiter in das Thema vertieft.[8] Gegenüber einer systematischen Suche in Bibliografien und Datenbanken hat das Schneeballsystem den Nachteil, dass damit nur ältere Publikationen als die Ausgangsquelle ermittelt werden können. Außerdem besteht die Gefahr, dass überwiegend Veröffentlichungen gefunden werden, die eine bestimmte Sichtweise vertreten und sich gegenseitig zitieren (sog. Zitierkartelle), sodass ein einseitiges Bild entsteht,[9] wenn das Schneeballsystem nicht durch andere Verfahren ergänzt bzw. nicht von mehreren unterschiedlichen Startpunkten aus begonnen wird.
Literatur
- Joerg Brammsen, Simon Apel: Madoff, Phoenix, Ponzi und Co. - Bedarf das "Schneeballverbot" der progressiven Kundenwerbung in § 16 II UWG der Erweiterung?, in: WRP 2011, 400 ff.
- Daniel Fischer: Charles Ponzi & Konsorten, in: Kriminalistik 2010, 602 ff.
- Robert Kilian: Zur Strafbarkeit von Ponzi-schemes - Der Fall Madoff nach deutschem Wettbewerbs- und Kapitalmarktstrafrecht, in: HRRS 2009, 285 ff.
- Gerhard W. Schorsch: Ponzi-Schemes und Prime Bank Instruments Fraud, in: Kriminalistik 2007, 236 ff.
Einzelnachweise
- ↑ Schenkkreis#Mathematische_Kritik Genaue Berechnung
- ↑ Hans-Werner Sinn: Kasino-Kapitalismus. Wie es zur Finanzkrise kam, und was jetzt zu tun ist. Ullstein, vollständig aktualisierte 1. Auflage Juni 2010. ISBN 978-3-548-37303-4. S. 193.
- ↑ [1], Nürnberger Zeitung 1. Dezember 2010
- ↑ NZZ online: «Die USA stehen schlechter da als Griechenland» 200 Billionen Dollar implizite Schulden durch «Schneeballsysteme» in Altersvorsorge
- ↑ Innsbrucker Nachrichten. Nr. 123 (30. Mai). Innsbruck 1900, S.3 u. Nr. 173 (31. Juli). Innsbruck 1900, S.3.
- ↑ Anders aber Joerg Brammsen, Simon Apel: Madoff, Phoenix, Ponzi und Co. - Bedarf das "Schneeballverbot" der progressiven Kundenwerbung in § 16 II UWG der Erweiterung?, in: WRP 2011, 400 ff.; Robert Kilian, Zur Strafbarkeit von Ponzi-schemes - Der Fall Madoff nach deutschem Wettbewerbs- und Kapitalmarktstrafrecht, HRRS 2009, 285 ff.
- ↑ Urteil des Bundesfinanzhofes vom 28. Oktober 2008, AZ. VIII R 36/04
- ↑ Beispiel einer Literatursuche nach dem Schneeballsystem
- ↑ Claus Ebster, Lieselotte Stalzer: Wissenschaftliches Arbeiten für Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler. 3. Auflage, Wien 2008, S. 45f.
Siehe auch
- Kettenbrief – Kettenbriefe arbeiten nach dem Schneeballsystem
- Make Money Fast – Illegale Kettenbrief-Schneeballsysteme im Internet
- European Kings Club, Schneeballsystem mit 1,6 Milliarden Franken Verlust, 1994 zusammengebrochen
- Nicstic (elektronische Zigarette), illegaler Aktienvertrieb nach dem Schneeballsystem-Prinzip, Betrugssumme rund 300 Mio Franken
- Konya-Modell, siehe auch Yimpaş-Affäre, mit schätzungsweise 5-50 Mrd. Euro Schaden über Auslandstürken in Europa
- Empfehlungsmarketing
- Bernard L. Madoff
- Adele Spitzeder
- Reed Slatkin
- Ivar Kreuger
- Sergei Pantelejewitsch Mawrodi
Weblinks
- Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität (KOBIK) – Informationen zum Thema "Schneeballsysteme"
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