Schußwaffe

Schußwaffe

Schusswaffen sind Vorrichtungen, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.[1]

Technisch gesehen gehören Schusswaffen zu den Rohrwaffen. Während z. B. auch das Blasrohr zu den Rohrwaffen zählt, so wird dieser Begriff in der Praxis doch hauptsächlich für militärische Geschütze (Rohrartillerie, Panzerrohr) benutzt.

Den Schusswaffen gleich stehen tragbare Gegenstände, die zum Abschießen von Munition bestimmt sind, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrust).

Das Waffengesetz (WaffG) der Bundesrepublik Deutschland definiert den Waffenbegriff und regelt den Umgang mit Waffen.

Für militärische Zwecke konstruierte Schusswaffen werden durch das Kriegswaffenkontrollgesetz reglementiert.

Inhaltsverzeichnis

Arten von Schusswaffen

  • Feuerwaffen sind Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände, bei denen zum Antrieb der Geschosse heiße Gase verwendet werden und ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird.
  • Druckluftwaffen (umgangssprachlich auch Luftdruckwaffen) sind Schusswaffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Gase (Pressluft, Kohlendioxid (CO2), vorkomprimierte Luft) verwendet werden. Da diese Waffen kein Schießpulver benötigen, ist der Betrieb einer solchen Waffe vergleichsweise günstig. Sie werden fast ausschließlich für den Schießsport verwendet. Die verwendete Luft wird entweder durch einen seitlichen Spannhebel vorkomprimiert in der Waffe bis zur Schussabgabe gespeichert oder aus einer angeschraubten Speicherpatrone im Moment der Schussabgabe zugeführt.
  • Federdruckwaffen sind Waffen, bei denen die Geschosse durch die Rückstellkraft einer zuvor gespannten Feder angetrieben werden. Durch die angespannte Feder wird bei Auslösen des Abzuges entweder das Projektil direkt angetrieben oder mit über einem Kolben ein plötzlicher Luftüberdruck erzeugt, der das Projektil durch den Lauf treibt. Wie bei den Druckluftwaffen sind deshalb die Kosten pro Schuss gering. Diese Waffen, mit einem deutlichen Prellschlag bei der Schussauslösung, wurden überwiegend im Schießsport verwendet, sind jedoch mittlerweile veraltet.
  • Einzelladerwaffen sind Schusswaffen ohne Magazin mit einem oder mehreren Läufen, die vor jedem Schuss aus demselben Lauf von Hand geladen werden.
  • Repetierwaffen sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird.
  • Revolver sind Schusswaffen, bei denen die Trommel durch den Schützen weitergedreht wird, so dass das nächste Lager mit einer neuen Patrone zwischen Lauf und Schlagbolzen zu liegen kommt, und gleichzeitig die Feder gespannt wird.
  • Langwaffen sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet.
  • Kurzwaffen (auch Faustfeuerwaffen genannt) sind Schusswaffen, die nicht unter die Definition einer Langwaffe fallen. In der Regel handelt es sich hierbei um Pistolen und Revolver.
  • Handfeuerwaffen bezeichnet Feuerwaffen, die durch eine Person transportiert und gehandhabt werden können.
  • Schreckschusswaffen sind Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind.
  • Reizstoffwaffen sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager, die zum Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen bestimmt sind.
  • Signalwaffen sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager, die zum Verschießen von pyrotechnischer Munition bestimmt sind.
  • Geschütze sind, nach der Definition der deutschen Gesetzgebung, Rohrwaffen mit einem Kaliber von mindestens 20 mm. In Abhängigkeit vom Verhältnis von Kaliber zu Rohrlänge werden sie in Kanone, Haubitze und Mörser (Geschütz) unterteilt. Großkalibrige Geschütze bilden die Hauptwaffe der Artillerie.

Es ist zu beachten, dass Bogenwaffen, Zwillen und Katapulte entgegen der landläufigen Meinung keine Schusswaffen darstellen, da sie über keinen Lauf verfügen und damit nicht unter die obenstehende Definition fallen. Sie gelten im Waffengesetz in "tragbarer Größe" nur als den Schußwaffen gleichgestellte Gegenstände[2].

Erwerb und Besitz

Der Erwerb, der Besitz und der Schusswaffengebrauch sind in den meisten europäischen Ländern stark durch jeweilige Gesetze reglementiert. Verstöße sind meist ein Vergehen.

Schusswaffen können in Deutschland unter Voraussetzungen laut §§ 4–9 Waffengesetz erworben werden:

  • Das vollendete 18. Lebensjahr (bei Großkaliberwaffen vollendetes 21. Lebensjahr)
  • Zuverlässigkeit (keine relevanten Straftaten verübt, zuverlässige Aufbewahrung …)
  • Persönliche Eignung (nicht gegeben z. B. bei Geschäftsunfähigkeit, Abhängigkeit, psychischen Erkrankungen)
  • Bedürfnis (z. B. als Sportschütze, Jäger, Sachverständiger, Sammler oder besonders gefährdete Person)
  • Sachkunde (Wissen über rechtliche und technische Aspekte von Waffen und deren Gebrauch sowie praktischer Umgang)
  • Medizinisch-psychologische-Untersuchung (nur bis zum 25. Lebensjahr)

Im Kriegswaffenkontrollgesetz benannte Schusswaffen dürfen in Deutschland von Zivilpersonen nicht erworben werden. Das Bundeskriminalamt kann jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Siehe auch

Quellen

  1. Legaldefinition aus dem Waffengesetz, Anlage 1
  2. Begriffsbestimmungen, Anlage 1

Weblinks


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