Sicherheitswacht

Sicherheitswacht

Der Freiwillige Polizeidienst (in Bayern und Sachsen Sicherheitswacht) ist eine staatliche Einrichtung. Sie soll durch den Streifendienst von zugewiesenen Gebieten die Öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten oder herstellen. Er handelt auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr.

Ein freiwilliger Polizeidienst existiert in Deutschland in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Sachsen. Die Einrichtung eines freiwilligen Polizeidienstes obliegt den Ländern. Während der freiwillige Polizeidienst in Baden-Württemberg schon im Mai 1963 eingerichtet wurde, entschloss sich Hessen zur Aufstellung erst im Jahr 2000.

Die Mitarbeit beim freiwilligen Polizeidienst geschieht ehrenamtlich und stundenweise, vielfach ist die Monatsarbeitszeit auf 40 Stunden begrenzt. In der Regel erhalten die Mitarbeiter eine Aufwandsentschädigung. Es ist kein Beruf, sondern eine Funktion im staatlich-gesellschaftlichen Gemeinwesen. In manchen Ländern ist der Mitarbeiter einem Amtsträger gleichgestellt.

Inhaltsverzeichnis

Baden-Württemberg

Der freiwillige Polizeidienst in Baden-Württemberg wurde im Mai 1963 eingeführt. Derzeit gehören dem Dienst 1.164 Personen an. Seine Aufgaben umfassen in der Regel die Sicherung und Überwachung des Straßenverkehrs, die Sicherung von Gebäuden und Anlagen, den Kraftfahrdienst, den Fernmeldedienst und ähnliche technischen Dienste sowie den Streifendienst. Seit Anfang 1998 wird der Freiwillige Polizeidienst auch im Bereich der Kommunalen Kriminalprävention eingesetzt.

Die Ausbildung umfasst zwei Wochen für die Grundausbildung sowie einer darauf folgenden Einführungsverwendung und erfolgt in einer Polizeischule der Bereitschaftspolizei oder bei den Aufstellungsdienststellen (in der Regel die Polizeidirektionen). Die Weiterbildung erfolgt einzeln auf den jeweiligen Dienststellen (zum Beispiel Reviere) und gesammelt in Fortbildungen.

Die Angehörigen des freiwilligen Polizeidienstes haben bei ihrer Dienstverrichtung dem Bürger gegenüber die Stellung eines Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes Baden-Württemberg. Dies bedeutet, dass sie alle polizeirechtlichen Maßnahmen wie Sicherstellungen, polizeiliche Beschlagnahmen, Durchsuchungen durchführen können. Ferner sind sie daher auch zur Ausübung des Polizeizwanges, einschließlich des unmittelbaren Zwanges berechtigt.

Sie unterliegen dem Legalitätsprinzip (Strafverfolgungszwang), ohne jedoch Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft zu sein.

Sie tragen bei ihrer Dienstausübung die gleiche Polizeiuniform wie die hauptamtlichen Angehörigen der Polizei und führen auch sonst die gleiche Ausrüstung mit, beispielsweise die Dienstwaffe Walther P5, Handschellen, Reizstoffsprühgerät. Als Dienstgradabzeichen sind schräg gestellte grüne Balken nach Dauer der Zugehörigkeit vorgesehen (ein Balken je fünf Dienstjahre). Sie verrichten ihren Dienst in der Regel mit einem hauptamtlichen Polizeibeamten und sind berechtigt Dienstfahrzeuge, genauer Streifenwagen, zu führen.

Bayern

Die Sicherheitswacht ist der bayerischen Polizei unterstellt, gehört dieser jedoch nicht an. Das Sicherheitswachtgesetz trat am 31. Dezember 1996 in Kraft, nachdem sich ein dreijähriger Pilotversuch in Nürnberg, Ingolstadt und Deggendorf als erfolgreich erwiesen hatte. Angehörige der Sicherheitswacht haben neben der Befugnis der so genannten Jedermann-Festnahme nach einer Straftat, das Recht, Personen anzuhalten, sie zu befragen und ihre Personalien festzustellen, sollte dies zur Gefahrabwehr notwendig sein (Identitätsfeststellung). Zusätzlich können sie Platzverweise erteilen. Ihre Maßnahmen können jedoch nicht mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden.

Die Ideale der Sicherheitswacht entfernen sich von Begriffen wie Hilfspolizei und Bürgerwehr, da sie zur Prävention von unkontrollierten Bürgerzusammenschlüssen gebildet wurde. Sie bietet Bürgern die Möglichkeit, die bayerische Polizei aktiv zu unterstützen, ohne als Polizeivollzugsbeamter zu arbeiten.

Die Sicherheitswacht wird vorwiegend in Gebieten eingesetzt, in denen die Gefahr von Kriminalität besteht, aber nicht so hoch ist, dass ständig Polizeibeamte vor Ort sein müssen. Hauptsächlich arbeitet sie in größeren Wohnsiedlungen, öffentlichen Parks und Anlagen und in der Nähe von Einrichtungen, in denen die Vandalismusrate hoch ist.

Angehörige der Sicherheitswacht sind in der Regel zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs und können bei verdächtigen bzw. gefährlichen Vorkommnissen die nächste Polizeistreife per Polizeifunk erreichen. Sie sind unter anderem mit einem Reizstoff-Sprühgerät (CS-Gas) ausgestattet.

Die Personen sind in bürgerlicher Kleidung unterwegs und tragen auf der linken Brust einen Sicherheitswacht-Ausweis mit Lichtbild sowie eine signalgrüne Armbinde mit dem Bayerischen Staatswappen und der Aufschrift „Sicherheitswacht“.

65 Sicherheitswachten sind mittlerweile in 57 Städten, u.a. in München, Straubing, Nürnberg, Bayreuth, Regensburg, Ingolstadt, Deggendorf, Günzburg, Amberg, Sulzbach-Rosenberg, Schwandorf, Cham und Weiden flächendeckend in ganz Bayern eingerichtet. Jede Gemeinde mit mehr als 20.000 Einwohnern kann eine Sicherheitswacht einrichten.

Hessen

Der freiwillige Polizeidienst in Hessen wurde im Oktober 2000 eingeführt. Dem ging eine Probephase in den Städten Marburg, Wiesbaden, Offenbach am Main und Fulda voraus, der freiwillige Polizeidienst wurde anschließend hessenweit eingeführt und ist mittlerweile in 95 Städten landesweit mit einer Mitarbeiterzahl von etwa 680 Polizeihelfern eingerichtet. Kommunen müssen zur Einrichtung eines freiwilligen Polizeidienstes einen Koordinationsvertrag mit dem Land Hessen abschließen. Die Stadt Frankfurt am Main stellte zum 1. Januar 2007 einen freiwilligen Polizeidienst auf. Der landesweite Frauenanteil beträgt in etwa 30 Prozent.

Die Aufgaben des freiwilligen Polizeidienstes in Hessen bestehen hauptsächlich in der Hilfeleistung und Unterstützung. So übernehmen die Mitglieder Tätigkeiten wie die Überwachung des Verkehrs, sind bei Volksfesten und Umzügen präsent und dienen sonst der Prävention vor der Verübung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Neben den Notwehrrechten stehen den Mitgliedern dabei noch einige Rechte zur Gefahrenabwehr nach dem hessischen Polizeirecht zu. Dazu zählen die Befragung, die Identitätsfeststellung und die Möglichkeit, einen Platzverweis auszusprechen.

Der freiwillige Polizeidienst ist zu Fuß unterwegs. Die Ausrüstung besteht aus Pfefferspray zur Verteidigung sowie aus Mobiltelefonen zur Verständigung der Polizeidienststelle. Seit 2009 werden Freiwillige Polizeihelfer probeweise in manchen Städten, wie zum Beispiel Frankfurt, mit Funkgeräten und Handschellen ausgestattet. Eine selbständige Versetzung in den Dienst ist nicht möglich.

Die Ausbildung der Kräfte erfolgt durch Beamte der hessischen Polizei und nimmt einen Zeitraum von 50 Stunden in Anspruch, abgeschlossen wird sie mit der Aushändigung einer Urkunde. Die Mitarbeiter erhalten eine Aufwandsentschädigung von 7,00 Euro pro Stunde.

Eine Aufnahme in den freiwilligen Polizeidienstes kann nur in einem Alter zwischen 18 und 65 Jahre erfolgen. Weiterhin muss der Bewerber gesundheitlich geeignet sein, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten sowie einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Lehre besitzen. Zudem darf der Anwärter keinen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis besitzen und muss nach der Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheinen.

Die Freiwilligen Polizeihelfer sind an blauen Jacken, Pullovern, Hemden und T-Shirts mit dem hessischen Wappen sowie dem Aufdruck „Freiwilliger Polizeidienst“ zu erkennen. Seit 2009 werden Freiwillige Polizeihelfer probeweise in manchen Städten, wie zum Beispiel Frankfurt, mit der normalen Polizeiuniform ausgestattet.

Sachsen

Die Sächsische Sicherheitswacht wurde am 1. April 1998 eingerichtet. 1999 wurde die Probephase abgeschlossen und der Sicherheitswachtdienst landesweit eingerichtet. Es befinden sich etwa 800 Angehörige der Sicherheitswacht im Dienst, davon sind ein Drittel Frauen.

Wie in anderen Bundesländern auch umfassen die Aufgaben der Sicherheitswacht hauptsächlich präventive Sicherheitsstreifen mit dem Ziel der Erhöhung der gefühlten Sicherheit. Dazu ist die Sicherheitwacht im Bereich von öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Einkaufszentren und in großen Wohnsiedlungen unterwegs.

Die Mitglieder der Sicherheitswacht können von den Notwehrrechten Gebrauch machen. Dazu haben sie zusätzliche Befugnisse eingeräumt bekommen. Sie sind ermächtigt, Personen zu befragen und deren Identität festzustellen. Weiterhin sind der Platzverweis sowie die Sicherstellung zum Schutz privater Rechte in den Befugnissen beinhaltet.

Die Erkennbarkeit der Sächsischen Sicherheitswacht ist durch blaue Jacken oder Hemden/Blusen mit der Aufschrift „Sächsischen Sicherheitswacht“ gegeben, die Mitglieder der Sicherheitswacht sind zusätzlich mit Funk ausgerüstet und tragen zur Abwehr von Angriffen ein Pfefferspray. Zusätzlich können sie sich durch einen Dienstausweis legitimieren. Sie sind in der Regel zu Fuß unterwegs.

Die Ausbildung erfolgt in den zuständigen Polizeidirektionen. Sie umfasst einen Zeitraum von mindestens 60 Stunden und schließt mit einem Abschlussgespräch ab. Der Ausbildungsaufwand wird einmalig mit 153 Euro entlohnt. Die weitere Fortbildung wird durch die Polizeidienststellen organisiert, denen der Mitarbeiter zugeteilt wird. Pro Stunde erhält der Mitarbeiter später im Dienst eine Vergütung von 5,11 Euro.

Ebenso wie in Hessen ist die Aufnahme in die Sicherheitswacht nur bei gesundheitlicher Eignung möglich. Eine Einstellung ist zwischen 18 und 68 Jahren möglich, der Bewerber muss einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie einen guten Leumund besitzen. Weiterhin muss er die Aus- und Fortbildungen erfolgreich absolviert haben und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten.

Siehe auch

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