Sports Utility Vehicle

Sports Utility Vehicle
Mit der Markteinführung des Toyota RAV4 wurde der Begriff SUV auch in Europa bekannt.
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Ein Sport Utility Vehicle (abgekürzt SUV) ist ein PKW mit einem ähnlichem Fahrkomfort wie bei einer Limousine, jedoch mit einer erhöhten Geländegängigkeit sowie mit einer Karosserie, die an das Erscheinungsbild von Geländewagen angelehnt ist. Die Geländetauglichkeit ist von Modelltyp zu Modelltyp sehr unterschiedlich; manche SUVs verfügen, da sie vorwiegend für die Nutzung im Straßenverkehr bestimmt sind, auch nicht über Allradantrieb.

Vorläufer dieser Modellgattung war in Deutschland in den 1970er Jahren der Range Rover. Die Verwendung des Begriffs SUV und der weitere Erfolg dieser Fahrzeuggattung begann jedoch erst in den 1990er Jahren mit dem Toyota RAV4 und dem Land Rover Freelander.

Inhaltsverzeichnis

Begriffe

Im US-amerikanischen Sprachgebrauch bezeichnet Sport Utility Vehicle (Sportnutzfahrzeug) Geländewagen aller Art. Synonym spricht man auch von off-roaders (etwa Geländetaugliche). Die Unterklasse der Komfort-Geländewagen, wie sie im Sinne der deutschsprachigen Bedeutung von Sport Utility Vehicles gemeint sind, heißen im englischen Sprachraum crossover SUV (im Sinne von gekreuzt mit einem PKW) und salopp soft-roaders (etwa Weichgängige).

Einige Automobilhersteller bezeichnen Komfort-Geländewagen auch als Sport Activity Vehicles (SAV, Sportaktivitätsfahrzeug), um sie von den klassischen Geländewagen zu unterscheiden und um der Assoziation mit einem betrieblichen Nutzfahrzeug vorzubeugen (in Australien versteht man unter Utility Vehicle z. B. speziell einen Pritschenwagen).

Abgrenzung zum Geländewagen

SUVs ähneln technisch üblicherweise normalen Pkw, verfügen aber häufig über einen Allradantrieb. Der karosserietechnische Aufbau des Fahrzeuges ist hinsichtlich der Proportionen an die von Geländewagen angelehnt. Typische technische Unterschiede sind:

  • Das Getriebe eines Geländewagens verfügt über eine allen Schaltstufen vorschaltbare Getriebereduktion (auch Geländegang oder Low-Range bezeichnet), das eines SUVs nicht immer. Eine solche Getriebereduktion ist unter Umständen in schwerem Gelände oder zum Ziehen schwerer Anhänger von Vorteil, denn sie ermöglicht hohe Vortriebskräfte bei niedrigen Geschwindigkeiten.
  • Die maximale Wattiefe eines SUV liegt in der Regel deutlich unter der eines Geländewagens.
  • Klassische Geländewagen verfügen über Starrachsen und einen getrennten Leiterrahmen, SUVs meist über eine Einzelradaufhängung und ein selbsttragendes Chassis.
  • Geländewagen verfügen - zumindest als Option - über Differentialsperren, die die Geländetauglichkeit deutlich verbessern
  • Rampen- und Böschungswinkel, Steigfähigkeit, Bauch - und Bodenfreiheit sowie Verschränkung sind bei Geländewagen deutlich größer als bei SUVs

Vom Grundkonzept her werden auf Geländewagen basierende Fahrzeuge heute der Kategorie SUV zugeordnet (siehe Liste unten). Bislang fehlt aber eine allgemeingültige, klare Abgrenzung innerhalb dieser Einordnung in geländegängige und nur geländegängig aussehende SUVs. Für den Laien ist daher oft nicht erkennbar, dass beispielsweise ein BMW X5 im Gegensatz zu einem Mitsubishi Pajero wegen der nicht vorhandenen Getriebeuntersetzung, der eher für die normale Straße ausgelegten Motoren- und Getriebekonzeption und dem hinsichtlich Abstimmung und Belastbarkeit eher auf bestmögliche Straßenfahreigenschaften abgestimmten Fahrwerk nur bedingt tauglich für Geländeeinsätze ist, obwohl beide Fahrzeuge technische Merkmale wie eine selbsttragende Karosserie oder eine Einzelradaufhängung aufweisen.

Softroader

Als Softroader oder Crossover werden umgangssprachlich kleine Sports Utility Vehicles (Außenmaße wie bei Pkw der unteren Mittelklasse) bezeichnet, die zwar optische Stilelemente von Geländewagen aufweisen, aber nur sehr eingeschränkt geländetauglich sind. Der Ausdruck ist eine Wortkonstruktion aus den englischen Begriffen „soft“ (weich) und „Offroader“ (Geländewagen). Technisch sind diese Fahrzeug meist keine eigenständigen Entwicklungen, sondern basieren auf Pkw-Plattformen, die im Gegensatz zu einer Limousine lediglich mit einer höher liegenden Karosserie und einem Allradantrieb versehen wurden. Die für einen schwereren Geländeeinsatz notwendigen technischen Hilfsmittel wie mechanische Differenzialsperren und Getriebereduktionen werden für diese Fahrzeuge meistens nicht angeboten. Im Vordergrund steht bei diesen Fahrzeugen der Imagefaktor und die optische Erscheinung; als rationale Kaufargumente werden von den Käufern die gegenüber Pkws bequemere, weil höhere Sitzposition und die sich daraus ergebende bessere Zugänglichkeit sowie eine bessere Übersicht über den Verkehr angeführt. Die bei Geländewagen gegenüber PKW ausgeprägten Nachteile wie der höhere Kraftstoffverbrauch, die schlechteren Fahrleistungen oder das schwerfälligere Fahrverhalten fallen in dieser Fahrzeugklasse vergleichbar weniger ins Gewicht.

Bis in die späten 90er Jahre des 20. Jahrhunderts boten vor allem japanische und koreanische Automobilhersteller Fahrzeuge dieser Kategorie auf dem deutschen Markt an; der Toyota RAV4 gilt als Begründer dieser Fahrzeuggattung. Auch deutsche (VW, Opel, BMW, Ford) und europäische (Land Rover, Fiat, Citroen, Peugeot, Alfa Romeo, Seat, Škoda) Hersteller sind jedoch inzwischen (Stand März 2008) in diesem Marktsegment vertreten oder werden innerhalb der nächsten Jahren (bis 2010) dazukommen (Mercedes-Benz, Audi, Renault). „Crossover“-Fahrzeuge im engeren Sinne sind z. B. der Audi allroad quattro, Volvo XC70, Seat Altea Freetrack, Alfa Romeo Crosswagon Q4, Škoda Octavia Scout oder Saab 9-3X.

Kritik

SUVs, insbesondere der Oberklasse, stehen aus vielerlei Gründen öffentlich in der Kritik, teilweise jedoch ohne jegliche sachliche Grundlage. Durch das grundsätzlich höhere Gewicht und den oftmals höheren Luftwiderstand haben SUVs einen höheren Kraftstoffverbrauch als Limousinen mit vergleichbaren Fahrleistungen. Hierbei wird jedoch außer Acht gelassen, das diese Fahrzeugtypen in der Regel langsamer und somit wiederum verbrauchsärmer bewegt werden.

Außerdem stellen SUVs ein erhöhtes Unfallrisiko für andere Verkehrsteilnehmer dar: Für Fußgänger, insbesondere Kinder, wird das Verletzungsrisiko durch die hohe Fahrzeugfront gesteigert[1], besonders durch Fahrzeuge mit Frontschutzbügeln. Bei Kollisionen mit anderen PKW wird dabei das leichtere Fahrzeug stärker in Mitleidenschaft gezogen. Crashtest haben überdies bewiesen, dass die Knautschzonen nur bedingt kompatibel sind [2].

Auch für Motorradfahrer sind die höher aufbauenden Fahrzeuge gefährlicher, da sie insbesondere beim Seitenaufprall nicht über das Fahrzeugdach hinweg gleiten, sondern auf das Fahrzeug prallen oder in das Fahrzeuginnere eindringen [3].

In der Schweiz gibt es unter anderem aus diesen Gründen seit Februar 2007 eine Initiative der Jungen Grünen, SUV-Fahrzeugen die Neuzulassung zu verwehren und die Fahrtgeschwindigkeit bereits zugelassener SUVs auf 100 km/h zu beschränken.[4]

Leider wird eine sinnvolle Diskussion vielfach durch die unsachliche und populistische Art der Auseinandersetzung mit dem Thema seitens der Boulevardpresse unmöglich gemacht. Diese Herangehensweise an das Thema hat bereits zu zweifelhaften und strafbaren Kampagnen in einigen deutschen Städten geführt, wobei selbsternannte "Umweltschützer" auch mehrfach nicht vor Sachbeschädigung zurückschreckten.

Steuerliche Besonderheiten

Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen konnten in Deutschland früher wie LKW oder andere Nicht-Pkw (z. B. Wohnmobile, Bürofahrzeuge oder andere Sonder-Kfz) nach Gewicht besteuert werden. Darunter fielen auch viele SUV, die wie PKW genutzt wurden. Die Kraftfahrzeugsteuer betrug dann vielfach nur die Hälfte dessen, wie für die Fahrzeuge im Fall einer Hubraumbesteuerung zu entrichten gewesen wäre. Diese Regelung wurde zum 1. Mai 2005 durch eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung abgeschafft. Seither werden alle Fahrzeuge ungeachtet des zGg gemäß der vorrangig vorgesehenen Verwendung nach Hubraum oder Gewicht besteuert. Die vorrangig vorgesehene Verwendung unterscheidet zwischen Personen- und Güterbeförderung anhand der für den jeweils zur Verwendung stehenden Nutzflächen des Fahrzeuges sowie weiterer baulicher Merkmale (Abtrennung, Scheiben, Befestigungsmöglichkeiten für Sitze und Gurte etc.). Die endgültige Entscheidung fällt das zuständige Finanzamt jedoch unabhängig von der Typzuordnung gemäß den technischen Papieren des Fahrzeuges (Briefeintrag Pkw oder Lkw).

Modelle

  • siehe Kategorie:Sport Utility Vehicle

Einzelnachweise

  1. Spiegel Online: Neue ADAC-Studie: Geländewagen sind so gefährlich wie fahrende Mauern
  2. Focus Online: David gegen Goliath: SUV trifft Golf
  3. AXA Winterthur: Hohe Fahrzeuge – hohe Risiken
  4. Spiegel Online: Kampagne gegen Offroader: Schweizer Grüne wollen Monster-Geländewagen verbieten

Weblinks


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