- Stephan Lucas
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Stephan Lucas (* 10. Juni 1972 in Frankfurt am Main) ist ein deutscher Rechtsanwalt und Darsteller einer der drei Staatsanwälte der Sat.1-Gerichtsshow Richter Alexander Hold.
Inhaltsverzeichnis
Werdegang
1991 absolvierte er an der privaten Anna-Schmidt-Schule in Frankfurt am Main das Abitur. Anschließend studierte Lucas bis 1996 Jura an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main. In den Jahren 1996 und 1999 legte er seine Staatsexamina ab und bekam die Zulassung als Rechtsanwalt. Daraufhin arbeitete er zunächst in verschiedenen Anwaltskanzleien in Heidelberg und München.
Anfang des Jahres 2006 schloss er sich mit der Rechtsanwältin Ricarda Lang, einer ehemaligen Verteidigerin bei Richter Alexander Hold, zur Kanzlei Lang Lucas zusammen. Er bearbeitete in den vergangenen Jahren als Fachanwalt für Strafrecht etliche medienpräsente Fälle, unter anderem die Almbach-Morde und einen Ehrenmordprozess, bei dem ein Türke auf offener Straße mit sieben Kopfschüssen getötet wurde.[1]
Von Juni 2006 bis Juli 2007 vertrat er außerdem in Zusammenarbeit mit seinem Kollegen Christian Vorländer Farhad A. in einem Terrorhelfer-Prozess am Oberlandesgericht München. In diesem warf die Generalbundesanwaltschaft dem Angeklagten unter anderem die Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung Ansar al Islam vor. Es handelte sich dabei – zusammen mit der parallel ablaufenden Verhandlung in Stuttgart – um den bundesweit zweiten Prozess nach Paragraph 129 b StGB, der die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe unter Strafe stellt und der nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden war. Der Anklagevorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde fallen gelassen, so dass Farhad A. nur wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz in drei Fällen sowie zweimaliger Verabredung solcher Verstöße zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt wurde.[2]
2008 wurde Lucas selbst Beschuldigter. In einem von ihm betriebenen Revisionsverfahren gegen ein Urteil des Landgericht Augsburgs bemerkte der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss[3], er müsse „nun auch noch mit Befremden zur Kenntnis nehmen, dass er mit unwahrem Vorbringen konfrontiert wurde.“ Rechtsanwalt Lucas hatte ausgeführt, die beiden mit der Sache befassten Richter am Landgericht Augsburg Karl-Heinz Haeusler und Johannes Ballis hätten ihm eine Freiheitsstrafe von weniger als fünf Jahren für seinen Mandanten in Aussicht gestellt, sollte dieser die staatsanwaltschaftlichen Vorwürfe des Handeltreibens mit Weichdrogen in nicht geringer Menge einräumen. Die beiden Richter bestritten dies. Lucas Mandant wurde ohne Geständnis zu einer Strafe von 8 ½ Jahren verurteilt.
Die Augsburger Staatsanwaltschaft erhob daraufhin 2010 gegen Stephan Lucas Anklage wegen Strafvereitelung. Außerdem wandte sich der Augsburger Landgerichtspräsident Frank Arloth an die Münchner Rechtsanwaltskammer, sie möge doch „geeignete Maßnahmen“ gegen Lucas ergreifen.[4] Das Verfahren gegen Rechtsanwalt Lucas begann am 13. Januar 2011 vor dem Landgericht Augsburg und endete am 1. April 2011 mit einem Freispruch. Das Gericht war zwar davon überzeugt, dass Lucas in seiner Revisionsbegründung an den Bundesgerichtshof objektiv falsche Angaben gemacht habe. Die Kammer ging zu Gunsten Lucas jedoch davon aus, dass er den Fehler nicht absichtlich begangen habe, sondern subjektiv von der Richtigkeit seines Vortrags überzeugt gewesen sei.[5][6]
Richter Alexander Hold
Neben seiner Tätigkeit als Anwalt ist Lucas auch Schauspieler in der Gerichtsshow Richter Alexander Hold, wodurch er dem Fernsehpublikum bekannt wurde. Er spielt dort seit Beginn der Show im Jahr 2001 unter seinem realen Namen den Staatsanwalt. Lucas ist neben Sewarion Kirkitadse – und natürlich Alexander Hold – der einzige Jurist, der von Anfang an in dieser Sendung mitspielt. Zusammen mit Ricarda Lang war Lucas in der ersten Folge von Richter Alexander Hold mit dem Titel Baby im Schließfach zu sehen.
Weblinks
- Stephan Lucas bei Sat1.de
- Können Richter irren? – Strafprozess gegen einen Verteidiger bei „Aussage gegen Aussage“
Einzelnachweise
- ↑ Mord-Prozess um der Ehre willen in: Süddeutsche Zeitung vom 26. Juni 2006
- ↑ Münchner Terror-Prozess in: Mittelbayerische Zeitung vom 9. Juli 2007
- ↑ BGH 1 StR 104/08 – Beschluss vom 15. April 2008 (LG Augsburg)
- ↑ Ein Rechtsanwalt auf der Anklagebank in: Süddeutsche Zeitung vom 10. Februar 2009
- ↑ Fehler nicht absichtlich begangen in: sueddeutsche.de vom 1. April 2011
- ↑ Gericht spricht angeklagten Anwalt frei in: Spiegel Online vom 1. April 2011
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