Südsteirische Grenz Straße

Südsteirische Grenz Straße
69
Basisdaten
Name: Südsteirische Grenz Straße
Gesamtlänge: 107,6 km
Bundesländer: Kärnten
Steiermark
Verlaufsrichtung: West-Ost

Die Südsteirische Grenz Straße (B 69) – in Kärnten Südsteirische Grenzstraße[1] – ist eine Landesstraße in Österreich. Sie verläuft auf einer Länge von 107,6 km entlang der Grenze der Steiermark zu Slowenien. Ihr Anfang befindet sich allerdings in Kärnten an der Drau. Über die Soboth gelangt sie in die Steiermark. Dort gelangt sie durch die Lavanttaler Alpen zur Mur, in deren Nähe sie bis zu ihrem Ende an der Staatsgrenze zu Slowenien bei Bad Radkersburg verläuft.

Geschichte

Die Straße von Spielfeld über Mureck, Radkersburg, Kreuzdorf, Luttenberg bis Friedau wurde durch das Gesetz vom 3. Oktober 1868 den Bezirksstraßen I. Klasse zugerechnet.[2] Durch einen Beschluss des steirischen Landtages vom 10. Dezember 1885 wurde der westliche Streckenabschnitt zwischen Spielfeld und Radkersburg zu einer Bezirksstraße II. Klasse abgestuft.[3] Am 12. November 1890 beschloss der steirische Landtag, auch den östlichen Streckenabschnitt zwischen Radkersburg und Luttenberg zu einer Bezirksstraße II. Klasse abzustufen.[4]

Die Untere Murtal-Straße von Straß über Mureck nach Radkersburg wurde durch Verordnung der Bundesregierung vom 9. Juni 1933 zur Bundesstraße erklärt. Bis 1938 wurde die Untere Murtal-Straße als B 24 bezeichnet, nach dem Anschluss Österreichs wurde die Untere Murtal-Straße nicht mehr als Reichsstraße geführt.

Die Südsteirische Grenz Straße zwischen Straß und Eibiswald gehört seit dem 1. Jänner 1951 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.[5]

Die Sobother Straße zwischen Eibiswald und Lavamünd gehört erst seit dem 1. Juni 1961 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.[6] Früher wurde sie auf Kärntner Seite als Landesstraße Nr. 148 geführt und als Lavamünder Alpen Straße bezeichnet.[7]

Quellen

  1. Beschluss des Kärntner Landtages vom 23. Mai 2002, veröffentlicht im Landesgesetzblatt 25/2002
  2. Gesetz vom 3. Oktober 1868, giltig für das Herzogthum Steiermark, womit die Bezirksstraßen I. Classe bestimmt werden. LGBl. Nr. 14/1868.
  3. Kundmachung des k.k. Statthalters in Steiermark vom 29. Jänner 1886. LGBl. Nr. 5/1886.
  4. Kundmachung des k.k. Statthalters in Steiermark vom 24. Jänner 1890. LGBl. Nr. 14/1890.
  5. Bundesstraßengesetz vom 18. Februar 1948, Verzeichnis D.
  6. Bundesgesetz vom 17. Mai 1961, womit das Bundesstraßengesetz abgeändert wird, Verzeichnis I.
  7. Gesetz vom 7. Juli 1955 über die öffentlichen Straßen mit Ausnahme der Bundesstraßen (Straßengesetz), LGBl. Nr. 24/1955.


 B69 
Die Südsteirische Grenz Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße.

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