Baron de Montesquieu

Baron de Montesquieu
Baron de Montesquieu

Charles-Louis de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu (* vor dem 18. Januar 1689 auf Schloss La Brède bei Bordeaux; † 10. Februar 1755 in Paris) war ein französischer Schriftsteller und Staatstheoretiker.

Obwohl er durchaus auch ein erfolgreicher belletristischer Autor war, ist Montesquieu vor allem als geschichtsphilosophischer und staatstheoretischer Denker in die Geschichte eingegangen.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Die Anfänge und der frühe literarische Erfolg

Montesquieu wurde in einer Familie des hohen Amtsadels geboren, der so genannten „noblesse parlementaire“. Das genaue Datum seiner Geburt ist nicht bekannt, sondern nur das seiner Taufe, den 18. Januar 1689. Vermutlich kam er nur wenige Tage vorher zur Welt.

Im Alter von sieben Jahren verlor er seine Mutter. Seine Schulzeit verbrachte er von 1700–1705 als Internatsschüler in einem Kolleg des Oratorianer-Ordens in Juilly unweit von Paris, anschließend studierte er bis 1708 Jura in Bordeaux. Nach dem Examen (licence) lebte er längere Zeit in Paris, wo er zu schreiben begann. 1713, nach dem Tod seines Vaters, kehrte er nach Bordeaux zurück und erhielt 1714 am dortigen Parlement, dem Obersten Gerichtshof der Aquitaine, das Amt eines Gerichtsrats (conseiller). 1715 heiratete er eine Hugenottin, was seine Distanz gegenüber der Frankreich beherrschenden Allianz von absolutistischer Monarchie und katholischer Kirche vermutlich erhöhte. 1716, d. h. kurz nachdem der Regent Philipp von Orléans die von Ludwig XIV. beschnittene Macht der Parlements wieder gestärkt hatte, erbte er von einem Onkel das Amt eines Vorsitzenden Richters (président à mortier) am Parlament von Bordeaux sowie den Titel eines Barons de Montesquieu.

Nebenher jedoch interessierte er sich weiterhin für die Wissenschaften und die Literatur. 1721 wurde er über Nacht berühmt durch ein kleines Buch, das heute als ein Schlüsseltext der Aufklärung gilt: Les lettres persanes/Persische Briefe. Es handelt sich um Briefe zweier fiktiver Perser, die Frankreich und vor allem Paris bereisen und Freunden daheim ihre Erlebnisse und Eindrücke berichten – in einer Mischung aus Staunen, Kopfschütteln, Spott und Missbilligung (was spätestens seit Pascals Lettres provinciales ein beliebtes literarisches Verfahren war, um die Verhältnisse im eigenen Land aus einer kritischen Außensicht darzustellen).

Jahre der Reflexion und des Reisens

Nach dem Erfolg der Lettres, an dem eine kleine eingebaute Haremsgeschichte nicht ganz unbeteiligt war, gewöhnte Montesquieu sich an, jährlich ein paar Monate in Paris zu verbringen, wo er in einigen mondänen Salons und gelegentlich am Hof verkehrte, vor allem aber intellektuelle Zirkel besuchte.

1725 erzielte er nochmals einen beachtlichen literarischen Erfolg mit der (heute völlig vergessenen) rokokohaft-galanten Pastorale Le Temple de Gnide, einem angeblich von ihm aus dem älteren Griechischen übertragenen Werk.

Im Jahr darauf verkaufte er sein Richteramt und ließ sich in Paris nieder, nicht ohne in Zukunft jährlich einige Zeit auch auf dem Familienschloss La Brède zu verbringen.

1728 wurde er, wenn auch erst beim zweiten Anlauf, in die Académie française gewählt. Noch im selben Jahr ging er auf eine dreijährige Bildungs- und Informationsreise durch mehrere deutsche und italienische Staaten, die niederländischen Generalstaaten und vor allem England. Am 16. Mai 1730 wurde er in London Mitglied der Freimaurerloge Horn's Tavern in Westminster. 1735 beteiligte er sich an der Gründung der von Charles Lennox, Herzog von Richmond, und John Theophilus Desaguliers initiierten Pariser Loge im Hôtel de Bussy.

Die großen Schriften

1734 publizierte Montesquieu in Holland das Buch Considérations sur les causes de la grandeur des Romains et de leur décadence (Betrachtungen über die Ursachen der Größe und des Verfalls der Römer). Hierin versucht er am Beispiel des Aufstiegs des Römischen Reichs und seines Niedergangs (den er mit Caesars Alleinherrschaft einsetzen sieht) so etwas wie gesetzmäßige Verläufe im Schicksal von Staaten nachzuweisen und damit zugleich verdeckte Kritik am französischen Absolutismus zu üben.

Montesquieu: Défense de l'Esprit des loix, 1750

Sein wichtigstes Werk wurde jedoch die geschichtsphilosophische und staatstheoretische Schrift De l'esprit des loix/Vom Geist der Gesetze (Genf 1748), ein Produkt von zwanzig Jahren Arbeit. Hierin versucht er einerseits, die Determinanten zu finden, die das Regierungs- und Rechtssystem einzelner Staaten jeweils bestimmten (z.B. Größe, Geographie, Klima, Wirtschafts- und Sozialstrukturen, Religion, Sitten und Gebräuche); andererseits trachtet er – nicht zuletzt in Opposition gegen den im Milieu der Parlements ungeliebten königlichen Absolutismus – die theoretischen Grundlagen eines universell möglichen Regimes zu formulieren. Zentrales Prinzip ist für Montesquieu hierbei die Trennung der Rechtsprechung (Judikative) von der Gesetzgebung (Legislative), sodann die Heraussonderung der ausführenden Gewalt (Exekutive), was auf die spätere „Gewaltenteilung“ hinlenkt - einen Begriff, der als solcher in dem Werk allerdings noch nicht vorkommt. Montesquieus Buch fand sofort große und weitgestreute Beachtung und löste heftige Attacken der Jesuiten, der Sorbonne und zugleich der Jansenisten aus. 1751 wurde es von der katholischen Kirche auf den Index der verbotenen Bücher gesetzt.

Das System der Gewaltenteilung kam zum ersten Mal 1755 in der Verfassung der Republik Korsika unter Pascal Paoli zum Tragen. Der Einfluss von Montesquieus Werken auf den korsischen Verfassungsentwurf ist jedoch umstritten. Zudem erwies sich der korsische Versuch als nicht sehr erfolgreich, da Frankreich die junge Republik schon 1769 angriff und unterwarf. Eine weit erfolgreichere Anwendung der Gewaltenteilung war die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, welche im Jahr 1787 unterzeichnet wurde. Das System der Gewaltenteilung war auch Gegenstand in der französischen Revolutionsverfassung von 1791. Heute ist es zumindest im Grundsatz in allen demokratischen Staaten verwirklicht.

Montesquieus Thesen

Die Grundlage für seine Staatstheorie bildete seine Studie über Aufstieg und Fall des Römischen Reiches. Anders als die christliche Geschichtsphilosophie, die den Niedergang des Römischen Reiches als das Werk göttlicher Vorsehung betrachtet hatte, wollte Montesquieu eine auf naturgegebenen Gesetzlichkeiten beruhende Erklärung für die geschichtlichen Abläufe finden und hatte nach den anthropologischen, ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Bedingungen der politischen Entwicklungen gefragt. Diese Einsichten wurden dann im Hauptwerk „Vom Geist der Gesetze” zu einer Staats- und Gesellschaftstheorie ausgeformt: Montesquieu versucht, die bestimmenden äußerlichen und vor allem mentalen Faktoren zu finden, gemäß denen einzelne Staaten ihr jeweiliges Regierungs- und Rechtssystem entwickelt haben (kulturrelativistischer Ansatz). Aus diesen Faktoren ergibt sich der „allgemeine Geist“ („esprit général“) einer Nation und diesem wiederum entspricht der Geist ihrer Gesetze. Deren Gesamtheit ist nach Montesquieu also nicht eine quasi beliebige Summe von Gesetzen, sondern Ausdruck des natürlichen Umfeldes, der Geschichte und des „Charakters“ eines Volkes.

Staatsformen nach Montesquieu

Montesquieu unterscheidet drei Haupttypen von Regimen: die Republik, die Monarchie und die Gewaltherrschaft. Diese Typen sieht er jeweils durch eine bestimmte menschliche Grundhaltung geprägt: die Tugend, die Ehre und die Furcht.

Aber auch für die beste Staatsform, die Republik, hält Montesquieu Gewaltenteilung für nötig, um jegliche Willkür durch Einzelne oder Gruppen zu vermeiden.

Montesquieus politische Philosophie enthält liberale und konservative Elemente. Er bleibt bei seinen Überlegungen nicht konsequent seiner Theorie treu, sondern er favorisiert die parlamentarische Monarchie nach englischem Muster. Das dort verwirklichte Modell einer Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative sichere am besten die Freiheit des Einzelnen vor staatlicher Willkür. Er ergänzt diesen Ansatz von John Locke durch eine dritte Gewalt, die Judikative. Außerdem plädiert er für ein Zweikammerparlament mit einem aristokratischen Oberhaus, das verhindern soll, dass die Monarchie in Tyrannei und die Republik in „Pöbelherrschaft“ abgleitet.

Es lässt sich darüber streiten, ob hinter seiner Theorie schon ein Wille zur Demokratie steht, oder ob er eher nur die Wiederherstellung der durch Richelieu, Mazarin und Ludwig XIV. beseitigten politischen Mitspracherechte des Adels und der Hohen Gerichtshöfe, des Parlaments, anstrebt.

Während heutige Soziologen Montesquieu für einen Vorreiter der modernen Sozialwissenschaften halten (Stichwort: Milieutheorie), wurden seine Gedanken den unmittelbar nachfolgenden Generationen unterschiedlich gewertet: So ist das Prinzip der Gewaltenteilung eine der wichtigsten Grundlagen der ersten Verfassungen in Nordamerika, in der Verfassung der Ersten Republik in Frankreich kam es dagegen nicht zum Tragen, denn es widersprach der jakobinischen, von Jean-Jacques Rousseau inspirierten Lehre von der ungeteilten Volkssouveränität, weshalb man sogar Montesquieus Grab zerstörte.

Frühen Einfluss gewann Montesquieu auch auf die Aufklärung in Deutschland: So wandelte z.B. der damals bedeutende protosoziologische Autor Johann David Michaelis ganz auf seinen Spuren mit der Schrift Das Mosaische Recht, worin er bestimmte alttestamentliche Rechtsvorschriften, die von den Aufklärern als abstrus betrachtet wurden, als für Nomadenvölker vernünftig analysierte - zum Ärger mancher Geistlicher und Theologen, die eine Verteidigung der Bibel von dieser Seite wenig goutierten.

Bedingungen des Handelns

Man kann im gesellschaftlichen und politischen Denken Montesquieus zwei Grundzüge ausmachen, die zueinander in einem spannungsreichen Verhältnis gesehen werden können. Montesquieu will Einsichten ins menschliche Handeln gewinnen; er ist gewiss einer der ersten modernen Handlungstheoretiker. Handeln ist im Kern eine Erscheinung, die von der Freiheit des Handelnden bestimmt ist; letzte wissenschaftlich auffindbare Gründe sind da nicht gegeben. Der Baron spricht in seinem gesamten Werk viel von gesellschaftlichen Gegebenheiten, die der Politik und den Herrschenden vorgegeben, die Handlungsmöglichkeiten der Menschen insgesamt begrenzen und beschränken, und die gesellschaftlichen und historischen Entwicklungen eine fast nicht beeinflussbare Richtung geben. Der „esprit général“ eines Volkes und die Prinzipien einer Verfassung spielen in diesem Grundzug von Montesquieus Denken die Hauptrolle. Zudem ist der Name Montesquieus auch untrennbar mit seiner modellhaften Analyse der englischen Verfassung, ihrer Machtverteilung, Machtverschränkung und Machtbegrenzung verbunden, die er im 6. Kapitel des XI Buches De l’Esprit des Lois veröffentlicht hat.

Der Grundgedanke dieses Modells – man könne die übelsten menschlichen Leidenschaften (im Falle der englischen Verfassung: das ungehemmte Machtstreben) durch intelligente institutionelle Arrangements zum Vorteil und Nutzen der Gesellschaft lenken, ohne die Menschen zu ändern geschweige denn zu erziehen – findet sich etwas gemäßigter auch in seiner Analyse der modernen Gesellschaften seiner Zeit; damals waren das die Monarchien. Diese sind nach Montesquieu von ehrgeizigen, habgierigen, eitlen, egoistischen und vom Wunsch nach Ansehen geprägten Bürgern bevölkert. Die Leidenschaften der Menschen in der Monarchie werden aber durch die Regeln und Institutionen der Gesamtordnung so umgeleitet, dass sie sich zum Vorteil der Gesamtordnung auswirken. Die Theorie des Handelns, die hinter Montesquieus Reflexionen sichtbar wird, ist eine Theorie der Grenzen des Handelns und der Eindämmung der Macht des Handelnden.

Die Untersuchung der Begrenzung der Handlungsmöglichkeiten ist ebenso eine Folge seiner besonderen Fragestellung wie sein Modell der institutionellen Arrangements. Montesquieus Werk ist geprägt von der Suche nach den Bedingungen, Grenzen, Beeinflussungsfaktoren und Möglichkeiten menschlichen Handelns in Gesellschaft und Geschichte. Seine Handlungstheorie, die das Zentrum seines Konzepts der Freiheit ist, bezieht die Schranken des Handelns der Menschen in Gesellschaft in die Untersuchung mit ein. Das Handeln selbst kann kaum in seiner Eigenart selbst wissenschaftlich begründet werden. Es ist frei und damit kausaler Analyse kaum zugänglich. Montesquieu, der seine Gedanken und Einfälle in dicken Notizbüchern sammelte, hält in immer wiederkehrenden Notizen in den Pensées fest: Völlige Freiheit ist eine Illusion. In ständig neuen Varianten gebraucht er das Bild eines gigantischen Netzes, in dem sich Fische bewegen, ohne dass diese bemerken, dass die in dem Netz eingebunden sind. Das ist Montesquieus Bild der Freiheit. Das Handeln ist immer Bedingungen unterworfen, die dem Handelnden vorgegeben sind. Schon in den Lettres Persanes insbesondere in der Parabel der Troglodyten wird das Konzept einer Freiheit, die vornehmlich Freiheit zu Handeln ist, erkennbar; diese Freiheit bedarf der Republik. Und die Republik bedarf der Vaterlandsliebe und der gerechten und vernünftigen Handlungsweise - das ist für Montesquieu: „der Tugend“ - der Bürger. Sonst zerbricht sie. Die Monarchie, die weniger vom tugendhaften Handeln der Bürger (von dem die Republik lebt, und das sie leben macht) als von den königlichen Gesetzen zusammengehalten wird, verzichtet weitgehend auf die Bürgertugend. Sie wird durch Gesetze und Institutionen regiert. Was im angesprochenen Roman nur angedeutet wird, ist im ersten Hauptwerk Montesquieus Zentrum der Untersuchung: Die Considerations sur les Causes de la Grandeur des Romains et de leur Décadence beschreiben wie die - nun allerdings sehr kriegerischen - Tugenden der Römer die wichtigste Bedingung für die erfolgreiche Eroberung des zuletzt die gesamte bekannte Welt umfassenden römischen Reiches sind. Das Eroberungshandeln der Römer ist zwar nicht vom Himmel gefallen, klimatische und topographische Bedingungen haben es ebenso geformt wie einige Besonderheiten der römischen Verfassung. Das Zentrum von Montesquieus Darstellung des Aufstieges und Niederganges Roms aber ist die römische Tugend, die sowohl die Eroberung der Welt ermöglicht als auch dann den Niedergang und die tyrannische Selbstzerstörung des Reiches verursacht.

Die Prinzipien

Diese Überlegungen, seine Suche nach den Determinanten und nach der Freiheit des Handelns, treten in systematischerer Form dann im Hauptwerk De L’Esprit des Lois erneut auf. Montesquieus Frage nach den Prinzipien des Handelns führt in diesem Werk, „Vom Geist der Gesetze“ zu einer neuen Kategorisierung der politischen Ordnungen: Nicht mehr die klassische Frage nach der Zahl und nach der Qualität der Regierenden bestimmt die Unterscheidungen. Montesquieu trennt zwischen Republiken, Monarchien und Despotien, die durch die unterschiedlichen Prinzipien, das heißt durch unterschiedliche Motive und Leidenschaften, die das Handeln der Menschen in der jeweiligen Gesellschaft bestimmen, klassifiziert sind.

In Republiken ist die Macht und das Handeln in der Gesellschaft verteilt. Die Bürger müssen, damit diese Ordnung nicht zerbricht, einen hohen Grad von Verantwortlichkeit für das Gemeinwesen entwickeln. Sie müssen einander respektieren und sie müssen ihre Handlungen dem Gemeinwohl unterordnen: „[…]die ständige Bevorzugung des öffentlichen Interesses vor dem eigenen Interesse“, die Liebe zur Gleichheit der gemeinsam regierenden Bürger und die Vaterlandsliebe beschreiben das Prinzip der Republiken, ohne welches sie nicht lebensfähig sind. Montesquieu nennt dieses handlungsleitende Prinzip „Tugend“. Es ist unübersehbar, dass Montesquieus „Tugend“ wenig mehr als den Namen mit jener Tugend gemein hat, die seit Platon und Aristoteles als Kriterium für die Güte einer politischen Ordnung dient. Die Republiken unterteilt Montesquieu in demokratische Republiken, in denen das gesamte Volk an den wichtigen Entscheidungen und an der Vergabe der Ämter beteiligt ist und in aristokratische Republiken in denen eine politische Klasse die Politik bei sich monopolisiert. Damit diese letztere Aristokratie stabil bleibt, muss sich – so Montesquieu – die politische Klasse durch besondere Mäßigung und Gerechtigkeit gegenüber den Herrschaftsunterworfenen auszeichnen.

Anders als in den Republiken, in denen Gleichheit unter den das öffentliche Leben Bestimmenden vorherrscht, und die sich deswegen aus eigener Kraft mäßigen müssen oder doch sollten, prägt Ungleichheit die Eigenart der Monarchien. Der Monarch, der für die Regierung notwendige Geburtsadel, die Stände, die Provinzen, die Städte, haben ihren Platz in der Ordnung. Sie streben nach Ansehen und Prestige. Jeder will sich hervortun. Er strebt nach Ansehen und Anerkennung: das Prinzip der Ehre. Das handlungsleitende Streben nach Ansehen und danach, sich hervorzutun, bewirkt durch die List der Vernunft dieses Prinzips der Ehre, dass zwar alle, ihren Vorteil suchend, große Anstrengungen unternehmen, sie werden aber durch die königlichen Gesetze in Schranken gehalten und manipuliert, doch zum allgemeinen Wohl beitragen. „Die Ehre setzt alle Glieder des politischen Körpers in Bewegung; sie verbindet sie durch ihr Handeln selbst und ein jeder, im Glauben sein Eigeninteresse zu verfolgen, trägt zum Gemeinwohl bei“ Die Mäßigung, die in der Republik von den Bürgern selbst ausgeht, wird also in der Monarchie von außen durch Institutionen und institutionelle Arrangements erreicht. Diese Überlegungen des Baron de La Brède sind vom großen Eindruck geprägt, den die Lektüre eines Werkes auf sein Denken hatte: Der Engländer Bernard Mandeville hat im Jahre 1714 in seinem Werk The Fable of the Bees beschrieben, wie ein eigenartiges Zusammenwirken von individuellen Lastern durch Regeln zum Nutzen der Gesellschaft umgeleitet werden könne. Er hat – noch bevor die heute noch bestehende Nationalökonomie diese Laster zu Tugenden erklärte - eine Lasterlehre ökonomischen Wohlverhaltens entwickelt nach der Habgier, Geiz, Genusssucht, Egoismus, Verschwendungssucht und andere Untugenden sich, von den Institutionen der Marktkonkurrenz geregelt, zum Nutzen der Gesellschaft auswirken. Der Untertitel der Bienenfabel, <Private Laster – öffentliche Vorteile> gibt dieser Interpretation des Marktgeschehens trefflichen Ausdruck. Montesquieu hat diese seltsame Art der Interpretation der gesellschaftlichen Wirklichkeit übernommen. So kann sein Gesellschaftsmodell auf Bürgertugenden fast vollkommen verzichten. Der Markt leitet selbst tugendloses Verhalten zum Nutzen der Gesellschaft um und in sozialverträgliche Bahnen.

In der dritten Regimeform, die Montesquieu unterscheidet, der Despotie, ist das Handeln oder Nicht-Handeln der Menschen vom Prinzip der Furcht bestimmt. Es gibt dort nur Mäßigung, wo die Sitten und Gewohnheiten stärker sind als die Macht des Despoten. Der muss Rücksicht nehmen, beispielsweise auf die Glaubensüberzeugungen seiner Untertanen. Grundsätzlich aber ist die Despotie ohne Maß. Der gesamte Herrschaftsapparat, die Hierarchie der Regierenden, sind von der Furcht ebenso in ihrem Handeln geprägt wie das Volk und der Despot selbst. Da es keine über den Willen des obersten Herrschers hinausweisende Rechtssicherheit gibt (der Wille des Despoten ist oberstes Gesetz) muss jeder um sein Leben, seinen Wohlstand, seine Familie und seine Ämter bangen. Auch der Despot selbst kann jederzeit durch eine Palastrevolte gestürzt werden, nichts ist sicher und diese Unsicherheit gilt für alle. Das Regime ist per se instabil weil maßlos. Die Despotie ist in wirtschaftlichen Fragen das Gegenstück zur Monarchie. Während Handel und freies Gewerbe in der geordneten und gemäßigten Monarchie blühen, ruiniert das Prinzip der Despotie, die Furcht, das Wirtschaftsleben. Die allgemeine Unsicherheit, die dieses Regime charakterisiert, verhindert jede langfristige Planung der Bürger. „In derartigen Staaten wird nichts verbessert oder erneuert: die Häuser werden nur für ein Menschenleben gebaut; man entwässert die Böden nicht, man pflanzt keine Bäume; man beutet die Erde aus, aber man düngt sie nicht.“ Schreibt Montesquieu im Buch V des „Esprit des Lois“. Alle am Wirtschaftsprozess Beteiligten wollen von der sichtbaren Entwicklung unabhängig sein. Eine Schattenwirtschaft ist die direkte Folge. Kredite werden heimlich gegeben, da sie aus Ersparnissen und Geldansammlungen gespeist werden die vor der öffentlichen Gewalt verborgen werden. Wucher ist die Folge. Größere Besitztümer werden den Regierenden wie auch ihren Helfern und Beamten verborgen – nur so sind sie vor der Konfiskation sicher. Es gibt nur ein am kurzfristigen Bedarf orientiertes Wirtschaftsgebaren; alles andere wird im Geheimen organisiert. Eine allgemeine Verrottung der Ökonomie, soweit sie nicht vom Herrscher oder für den Herrscher betrieben wird, ist die sichtbare Eigenart der Wirtschaft unter der Despotie. Es gibt keinen freien Handel.

Territoriale Ausdehnung und Verfassungen

Die Republiken, die Monarchien und die Despotien unterscheiden sich selbstverständlich auch durch ihre institutionellen Ordnungen und vor allem durch ihre Größe. Republiken, die ja sowohl als Volksrepubliken, d.h. Demokratien, als auch Adelsrepubliken auftreten, sind für Montesquieu nur auf kleinem Territorium denkbar. Tatsächlich hat der Denker Stadtrepubliken im Auge, wenn er von der republikanischen Verfassungsform spricht. Die Republiken sollen sich – wenn sie Bestand haben wollen – durch Einfachheit, eine relative Armut und durch schlichte Institutionen auszeichnen. Ein Senat, Volksversammlungen, genau festgelegte Wahlordnungen und klare Verteilung der Zuständigkeiten sollen ebenso regieren, wie ein großer Respekt vor den Amtsinhabern und strenge Sitten, die die Regeln der Ordnung bis in die Haushalte und Familien hineintragen. Monarchien hingegen können ohne ihre Existenz zu gefährden auf einen größeren Territorium bestehen. Der Monarch bedarf des Adels, der Stände und einer machtverteilenden Verfassung, die auch die Repräsentation der Stände und Klassen regelt. Die Regierung und Verwaltung des Landes teilt der nur halb-souveräne König mit dem Adel und den Ständen. Nicht – Zentralisierung und lokale Diversifikation sind die direkten Folgen dieser Ordnung, die den Bürgern ebenso wie die Republiken Freiheiten gewähren und sichern kann. Die Despotien, die von der Willkür des Despoten abhängen, und die die gesamte Ordnung durch ein System gegenseitiger Furcht erhalten, können beliebig große Territorien umfassen. Die territoriale Größe ist eine ihrer Haupteigenarten: Monarchien deren Territorium überdimensional wächst, können leicht zu Despotien degenerieren. Da alles den Bedürfnissen des Despoten untergeordnet ist und dieser seiner Lust lebt, wird die Despotie von einem Beauftragten des Despoten, dem Vezir ausgeübt. Der Vezir seinerseits beauftragt Unter-Vezire mit bestimmten Aufgaben oder mit der Regierung bestimmter Provinzen. Die Machtdelegation ist vollkommen, kann aber ebenso schnell vollkommen zurückgenommen werden. „Der Vezir ist der Despot selbst, und jeder Beamter ist ein Vezir“ heißt es im fünften Buch des „Esprit des Lois“. Die Verfassung selbst besteht nur im (schwankenden) Willen des Despoten.

Ökonomie, Handel und Wirtschaftsfreiheit

Für Montesquieu steht die Steigerung des Wohlstandes eines Volkes, das freien Handel zulässt und betreibt, außer Frage. Er wandte sich daher gegen alle in seinen Augen sinnlosen und behindernden Handelsbeschränkungen. Laut Montesquieu sei es „ [d]ie natürliche Wirkung des Handels […], Frieden zu bringen. Zwei Völker, die miteinander Handel treiben, machen sich voneinander abhängig: wenn eines Interesse hat, zu kaufen, so liegt dem anderen daran zu verkaufen; und alle Vereinbarungen beruhen auf den wechselseitigen Bedürfnissen.“ Der Handel steigere sowohl den Wohlstand wie er auch störende Vorurteile beseitige. Laut Montesquieu schreibt er zu Beginn des zweiten Bandes von De l’Esprit des Lois, es gelte ” beinahe allgemein die Regel, dass es da, wo sanfte Sitten herrschen, auch Handel gibt und dass überall, wo es Handel gibt, auch sanfte Sitten herrschen.“

Jedoch zerstöre zu viel des Handelsgeistes den Bürgersinn, der einen veranlassen könnte, „nicht immer starr auf seinen Ansprüchen zu bestehen, sondern sie auch einmal zugunsten der anderen zurückzustellen“, denn man sehe, “dass in den Ländern, wo man nur vom Handelsgeist beseelt ist, auch mit allen menschlichen Handlungen und allen sittlichen Tugenden Handel getrieben wird: selbst die kleinsten Dinge, welche die Menschlichkeit gebietet, werden dort nur durch Geld getan oder gewährt“.

Unordnung und Stabilität

Montesquieus Überlegungen betreffend die Mischverfassungen, die Prinzipien und Verfassungen der unterschiedlichen Ordnungen und seine ablehnend – kritische Beschreibung der Despotie (von der er befürchtet, dass die immer mehr absolutistisch regierenden Fürsten Europas in sie hineinschliddern) machen deutlich: seine Suche gilt stabiler sicherer Ordnung, in der eine freie bürgerliche Existenz möglich ist. Man muss sich bewusst machen, wie sehr dieser Denker die Krise seiner Zeit erfahren hat: Der religiöse Bürgerkrieg, der Europa und auch Frankreich in heillose Verwirrung gestürzt hatte, war scheinbar 1598 mit dem Edikt von Nantes beendet worden. Die lange Regierungszeit von Ludwig XIV, die dem Land eine Großmachtstellung aber auch verheerende Kriege, Machtkonzentration und letztlich im Jahre 1685 sogar die Rücknahme des Ediktes von Nantes gebracht hatte, war 1715 von der Regence, abgelöst worden, deren unsichere Regierung das sich in der Krise befindliche Frankreich zu stabilisieren versuchte. Europa ist zurzeit Montesquieus ein religiöses Schlachtfeld im Waffenstillstand. Neue philosophische Ideen, die Aufklärung, aber in Portugal die wütende Inquisition, die zu Lebzeiten Montesquieus noch Juden auf den Scheiterhaufen lieferte, der Imperialismus, die Eroberung Lateinamerikas, Debatten über die Abschaffung der Sklaverei, der Beginn naturwissenschaftlichen Räsonierens, der Beginn der Industrie in England, Welthandel, all dieses bewirkt Unsicherheit und Unstabilität auf die Montesquieu antwortet. Der Denker und Reisende, der über Jahre seines Lebens an seinem Hauptwerk „Vom Geist der Gesetze“ schreibt antwortet auf die Unordnung und auf die Veränderungen seiner Zeit mit einem mäßigenden Konservatismus. Der sich scheinbar so radikal ändernden gesellschaftlichen Realität, die viele glauben macht, man könne alles machen, hält er seine bremsenden und warnenden Bedenken vor. Freiheit bestehe nicht darin, dass man tun könne, was einem grade so beliebe, schreibt er, Freiheit sei vornehmlich die Erfüllung dessen, was nötig ist und wozu man verpflichtet sei.(De L’Esprit des Lois Buch XI, Kap. 3) Die Regierenden aber warnt er vor Größenwahn. Der „allgemeine Geist“ eines Volkes, im Geschichtsprozess langsam gewachsen, durch die Landschaft geprägt, von der Religion durchsäuert, vom Klima beeinflusst, von den Grundsätzen der bestehenden Verfassung durchdrungen, von geschichtlichen Vorbildern, Beispielen und Gewohnheiten und Bräuchen und Sitten bestimmt, stelle die wesentliche Grundsubstanz einer Gesellschaft dar. Ihn ändern solle man nur mit äußerster Zurückhaltung, selbst Despoten müssten die religiösen Überzeugungen ihrer Untertanen respektieren. Der allgemeine Geist eines Volkes („esprit général“) sei zwar keine unveränderliche Größe, aber man könne ihn nicht manipulieren. Zwar ändert zum Beispiel der Handel mit fremden Völkern die Sitten, befreit von Vorurteilen und führt zu einem größeren Wohlstand, dies ändert den allgemeinen Geist eines Volkes; aber die Grenzen sind eng.

"Verfassungsregeln, Strafgesetze, das Zivilrecht, religiöse Vorschriften, Sitten und Gewohnheiten all das ist ineinander verwoben und beeinflusst und ergänzt sich gegenseitig. Wer da unüberlegt ändert, gefährdet seine Regierung und die Gesellschaft."

Entsprechend plädiert Montesquieu für religiöse Toleranz, wenn es aber nur eine Religion in der Gesellschaft gäbe, solle man keine andere einführen; wo hingegen mehrere nebeneinander existieren, soll der Regierende das Zusammenleben regeln. Die Stabilität auch die der Religion, macht viele Strafbestimmungen unnötig; aber die Strafbestimmungen sollen nur das beschützen was auch wirklich ein öffentliches Gut ist. Glaubenssachen haben mit dem Strafrecht grundsätzlich nichts zu tun. Die Bestrafung religiöser Frevel solle man dem beleidigten Gott überlassen; die Verfolgung weltlicher Untaten sei eine hinreichend auslastende Tätigkeit für die Strafbehörden. Montesquieu lehnt die damals selbstverständliche Verfolgung Homosexueller ebenso ab, wie die Verfolgung anderen Verhaltensweisen der unterschiedlichsten Art wenn diese nicht die öffentliche Ordnung stören.

Gesetze

Vom Geist der Gesetze (1748), 11. Buch, 6. Kapitel: Über Gewaltenteilung

  • Sobald in ein und derselben Person oder derselben Beamtenschaft die legislative Befugnis mit der exekutiven verbunden ist, gibt es keine Freiheit.
  • Freiheit gibt es auch nicht, wenn die richterliche Befugnis nicht von der legislativen und von der exekutiven Befugnis geschieden wird. Die Macht über Leben und Freiheit der Bürger würde unumschränkt sein, wenn jene mit der legislativen Befugnis gekoppelt wäre; denn der Richter wäre Gesetzgeber. Der Richter hätte die Zwangsgewalt eines Unterdrückers, wenn jene mit der exekutiven Gewalt gekoppelt wäre.
  • Alles wäre verloren, wenn ein und derselbe Mann beziehungsweise die gleiche Körperschaft entweder der Mächtigsten oder der Adligen oder des Volkes folgende drei Machtvollkommenheiten ausübte: Gesetze erlassen, öffentliche Beschlüsse in die Tat umsetzen, Verbrechen und private Streitfälle aburteilen.
  • Que le pouvoir arrête le pouvoir.(dt.: Auf daß die Macht die Macht mäßige)
  • Über den Staat: "Demokratie und Aristokratie sind nicht von Natur aus freie Staatsformen. Freiheit ist nur unter maßvollen Regierungen anzutreffen. Eine Erfahrung lehrt, dass jeder Mensch, der Macht hat, dazu neigt, sie zu missbrauchen. Deshalb ist es nötig, dass die Macht die Macht bremse. Es gibt in jedem Staat dreierlei Vollmacht: die gesetzgebende Gewalt, die vollziehende und die richterliche. Es gibt keine Freiheit, wenn diese nicht voneinander getrennt sind."

Werke

  • De l'esprit des loix (1748), dt. Vom Geist der Gesetze. Reclam, 1994, ISBN 3-15-008953-0
  • Vom Geist der Gesetze I und II (hrsg. u. übers. v. Ernst Forsthoff) Tübingen: Laupp 1951 (UTB 1710)
  • Lettres persanes (1721), dt. Persische Briefe. Reclam, 1991, ISBN 3-15-002051-4
  • Histoire véritable d'Arsace et Isménie (1730), dt. Wahrhaftige Geschichte. Aufbau Tb, 1997, ISBN 3-7466-6010-6
  • Considérations sur les causes de la grandeur des Romains et de leur décadence. Lausanne 1749 dt. Erwägungen zu den Ursachen der Größe der Römer und ihres Verfalls. Lausanne 1749
  • Le Temple de Gnide 1725
  • Grösse und Niedergang Roms, Frankfurt/Main, 1980
  • Œuvres Complètes (ed.: Caillois) Pléiade, Paris, Paris, 1949
  • Œuvres Complètes (ed. Masson) Paris, 1950

Literatur

  • Horst Wolfgang Boger: "BARON DE MONTESQUIEU", in: The Dictionary of Liberal Thought, herausgegeben von Ed Randall und Duncan Brack. Methuen, London 2007
  • Effi Böhlke: Montesquieu. Franzose, Europäer, Weltbürger. Akademie Verlag, Berlin 2005, ISBN 978-3-05-004165-0
  • Claus-Peter Clostermeyer: Zwei Gesichter der Aufklärung. Spannungslagen in Montesquieus Esprit des Lois, Berlin 1983
  • Martin Darth: Die Gewaltenteilung im deutschen Staatsrecht, in: Heinz Rausch (Hrsg.), zur heutigen Problematik der Gewaltenteilung, Darmstadt, 1969, S. 21-77.
  • Berthold Falk: "République fédérale d'Allemagne", in: "L'état et la religion", Société Montesquieu (Hrsg.), Colloque de Sofia 2005, Sofia 2007.
  • Berthold Falk: "Montesquieu", in: "Klassiker des politischen Denkens", 2. Band, Hans Maier u. Horst Denzer (Hrsg.), München, 3. Auflage, 2007. ISBN 978-3406568435
  • Berthold Falk: "Montesquieu und der Graf von Daun", in: Montesquieu - 250 Jahre 'Geist der Gesetze', Paul-Ludwig Weinacht (Hrsg.), Baden-Baden 1999.
  • Jean Firges: Montesquieu. Die Perserbriefe. Sonnenberg, Annweiler 2005, ISBN 978-3-933264-41-1, (Exemplarische Reihe Literatur und Philosophie Bd. 21, 127 Seiten).
  • Michael Hereth: Montesquieu zur Einführung. Panorama-Verlag, Wiesbaden 2005, ISBN 3-926642-59-9
  • Heike Jung: "Montesquieu und die Kriminalpolitik". Juristische Schulung (JuS) 1999, S. 216– 220
  • Gottfried Koch: Montesquieus Verfassungstheorie. Von Klaus H. Fischer ergänzte und verbesserte Fassung, Wissenschaftlicher Verlag, Schutterwald/Baden 1998, ISBN 978-3-928640-17-6
  • Edgar Mass: (Hrsg.), Montesquieu- Traditionen in Deutschland: Beiträge zur Erforschung eines Klassikers, Berlin 2005.
  • Alois Riklin: "Montesquieus freiheitliches Staatsmodell", in: Politische Vierteljahresschrift 30, S.420–442.
  • Helmut Stubbe da Luz: Montesquieu. Rowohlt, Reinbek 1998, ISBN 3-499-50609-2
  • Louis Desgraves: Montesquieu. Societäts-Verl., Frankfurt am Main 1992, ISBN 3-7973-0497-8

Weblinks

Siehe auch


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