Universitätstitel

Universitätstitel

Als Hochschulabschluss wird der nach einem Hochschulstudium verliehene akademische Grad oder sonstige Studienabschluss durch kirchliche oder staatliche Prüfung bezeichnet. In Deutschland verfügten im Jahr 2006 etwa 12 Prozent der Bevölkerung über einen Hochschulabschluss.

Hochschulabschlüsse können in Deutschland staatliche Universitäten, Technische Hochschulen, Kunsthochschulen, Fachhochschulen usw. sowie staatlich anerkannte Hochschulen, etwa kirchliche Hochschulen verleihen. Berufsakademien sind dagegen keine Hochschulen und verleihen ihre Abschlüsse als staatliche Abschlussbezeichnungen.

Akademischer Grad

siehe auch Akademischer Grad

In Deutschland gibt es die folgenden Hochschulabschlüsse, die als akademischer Grad durch eine Hochschulprüfung erworben werden. Die angegeben Zeiten sind Regelstudienzeiten, nicht tatsächliche Studienzeiten.

  • Bachelor (auch Bakkalaureus) nach 3-jährigem Studium an einer Hochschule (seltener auch bis zu 4 Jahre)
  • Diplom (FH) nach 4-jährigem Studium an einer Fachhochschule
  • Magister nach 4- bis 5-jährigem Studium
  • Diplom (in Bayern auch Diplom (univ.)) nach 4- bis 5-jährigem Studium an einer Universität/Technischen Universität, Kunsthochschule bzw. Technischen Hochschule
  • Master (auch Magister) nach einem konsekutiven Studium von insgesamt 5 Jahren
  • Doktor nach einer Promotion oder einem Promotionsstudium (nur an Universitäten, Technischen Universitäten und Hochschulen sowie diesen gleichgestellten Hochschulen und einigen Kunsthochschulen und Kirchlichen Hochschulen möglich)

Staatliche und kirchliche Abschlüsse

Daneben gibt es noch kirchliche und staatliche Abschlüsse von Studiengängen, die nicht durch eine Hochschulprüfung erworben werden und nicht zu einem akademischen Grad führen:

  • Erstes Staatsexamen, staatliche Prüfungsform
  • Kirchliches Examen, kirchliche Prüfungsform

Die Hochschulen können jedoch je nach Bundesland auch bestimmte akademische Grade aufgrund staatlicher oder kirchlicher Prüfungen verleihen.

Studienfächer

Mit welchem Abschluss ein Studiengang endet, hängt hauptsächlich vom Studienfach ab.

Fächer   Bachelor   Diplom (FH) (auslaufend) Diplom (auslaufend) Magister (auslaufend) Master     Staatsexamen  
Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie (1) (1) (1)
Rechtswissenschaften LL.B.(1) (1) (2) (1) LL.M.(1)
Geisteswissenschaftliche Fächer wie Philosophie, Geschichte, Sprach- oder Literaturwissenschaften B.A. M.A. (Lehramt)
Psychologie (Lehramt)
Sozialwissenschaften und Geographie (Lehramt)
Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften B.Sc. M.Sc. (Lehramt)
Ingenieurwissenschaften (Lehramt)
Wirtschaftswissenschaften (Lehramt)

Legende

Regelabschlüsse der entsprechenden Fächer
(1) Studiengänge, die nicht zu dem in diesen Studienfächern üblichen Staatsexamen führen, das wiederum Voraussetzung für spezielle berufliche Befähigungen ist, wie z.B. Approbation oder Volljurist.
(2) Akademischer Grad, der von vielen Hochschulen auf Antrag aufgrund des bestandenen Staatsexamens verliehen wird.

Lehramtstudiengänge werden mit Staatsexamen abgeschlossen. Neu eingeführt wurden allerdings die gestuften Studienabschlüsse Bachelor of Education und Master of Education, bei denen die Kultusministerkonferenz im Jahr 2005 Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung beschlossen hat. Zuvor gab es bereits Modellversuche für ein Bachelor- und Mastermodell für Lehramtsstudiengänge, z.B. das Bochumer Bachelor-/Master-Modell.


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