Vera Brühne

Vera Brühne

Vera Brühne (geborene Kohlen, nach 1979 nannte sie sich Vera-Maria Adam; * 6. Februar 1910 in Essen; † 17. April 2001 in München) erlangte 1961/62 deutschlandweite Bekanntheit, als sie gemeinsam mit ihrem Bekannten Johann Ferbach angeklagt und verurteilt wurde, den Münchner Arzt Otto Praun und dessen Geliebte ermordet zu haben.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Vera Brühne war in gutbürgerlichen Verhältnissen in Essen-Kray aufgewachsen, ihr Vater, Ludwig Kohlen (1870–1951), war bei ihrer Geburt Bürgermeister der bis 1929 selbständigen Bürgermeisterei Kray-Leithe.

Zeitweilig war Brühne mit dem Schauspieler Hans Cossy verheiratet, dem Vater ihrer Tochter Sylvia (1941–1990). Später heiratete sie den bekannten Filmkomponisten Lothar Brühne. Auch diese Ehe wurde geschieden. Vera Brühne wurde auf dem Waldfriedhof Solln im Grab ihres ersten Ehemannes beigesetzt.

Mordfall Praun

Otto Praun und seine Haushälterin Elfriede Kloo waren am Dienstag nach Ostern (19. April 1960) in Prauns Villa in Pöcking am Starnberger See ermordet aufgefunden worden. Als Todeszeitpunkt wurde der 14. April 1960 festgestellt. Zunächst wurde von einem erweiterten Suizid Prauns ausgegangen. Erst nachdem Vera Brühne als Erbin von Prauns Finca in Spanien feststand, wurden auf Betreiben des Sohnes von Praun, Günther, die Leichen exhumiert, obduziert und 1961 Mordanklage gegen Brühne und Ferbach erhoben.[1]

Günther Praun brachte verschiedene entscheidende Beweismittel in das Verfahren ein (besonders die Armbanduhr des Opfers und einen angeblich am Tatort gefundenen Brief), die nach den Maßstäben des Strafprozessrechts nicht hätten verwendet werden dürfen, weil sie nicht polizeilich gesichert worden waren und von Praun hätten verfälscht worden sein können. Eine wichtige Rolle im Prozess spielten auch die widersprüchlichen Aussagen der Tochter von Vera Brühne, Sylvia Cossy, die ihre Mutter ursprünglich belastet hatte und ihre Aussage dann vor Gericht widerrief.

Bereits vor Beginn des Prozesses wurde Brühne im Stern, in der Abendzeitung und in anderen Medien als Schuldige dargestellt.[1] Über das Gerichtsverfahren wurde in der Boulevardpresse wochenlang berichtet, die attraktive Brühne als „geldgieriges Luder“ dargestellt und über – zur damaligen Zeit – skandalöse erotische Ausschweifungen spekuliert. Vera Brühne hatte sich massiv in Widersprüche verwickelt und auch versucht, Zeugen zu bestechen. Am 4. Juni 1962 wurde sie, trotz einer schwachen Indizienlage, mit dem Mitangeklagten Johann Ferbach wegen gemeinschaftlichen Doppelmordes zu einer lebenslangen Haftstrafe im Zuchthaus verurteilt. Der Revisionsantrag wurde am 4. Dezember 1962 vom Bundesgerichtshof abgelehnt, das Urteil damit rechtskräftig. Nach achtzehnjähriger Haft wurde sie im Dezember 1979 vom damaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß begnadigt und aus dem Frauengefängnis Aichach entlassen.

Brühne stritt die ihr zur Last gelegte Tat zeitlebens ab. Über das Urteil schrieb die Wochenzeitung Die Zeit:[2] „… jenem Schluss, der heute juristischer Konsens ist: Vera Brühne – ob Mörderin oder nicht – hätte auf der Basis solch einseitiger und unsauberer Ermittlungen niemals verurteilt werden dürfen“. Als umso frappierender wurde es von vielen empfunden, dass kein Wiederaufnahmeverfahren zugelassen wurde. Das „Anwaltsmagazin“ schrieb in seiner Nr. 17/2000: „(…) steht nach den neuesten Erkenntnissen der Gerichtsmedizin fest, dass der Tod der Opfer nicht zu dem Zeitpunkt eingetreten sein konnte, den das Gericht unterstellt hat“. Dieser Tatzeitpunkt war ein wichtiger Bestandteil der Urteilsbegründung.

Nach Recherchen des WDR bestehen aus heutiger Sicht weitere Ungereimtheiten in der Urteilsfindung. Erwiesen sind einige ungeklärte Todesfälle, darunter tatsächliche oder mögliche Morde, im Kreis von Zeugen und Mitwissern. Wiederaufnahmeanträge für ein neues Verfahren wurden über Jahre hinweg abgelehnt, als Grund wird politische Einflussnahme vermutet. Auch die überraschende Begnadigung Brühnes durch Franz-Josef Strauß wird als Indiz dafür gedeutet, dass ein neues Verfahren verhindert werden sollte.[1] Es gibt Indizien, dass Praun Verbindungen zum illegalen Waffenhandel hatte. Insbesondere wurde er mit einer großen Korruptionsaffäre, dem Skandal um die Beschaffung des Schützenpanzers HS-30 in Verbindung gebracht. Eine Hauptperson dieser Affäre war Werner Repenning, der persönliche Referent von Strauß. Häufig wurde ein Zusammenhang von Prauns Ermordung mit diesen Verbindungen vermutet.

Vera Brühne lebte nach der Entlassung aus dem Gefängnis 1979 in ihrer alten Eigentumswohnung in München unter dem Namen Maria Adam. 2001 starb Vera Brühne im Klinikum Rechts der Isar in München.

Günther Praun, der Sohn des ermordeten Otto Praun, lebt bis heute in der Villa am Starnberger See. Die Villa in Spanien, die nach dem Willen des Ermordeten Vera Brühne hätte zufließen sollen, ist nach der rechtskräftigen Verurteilung Brühnes an ihn übergegangen, da sie dann erbunwürdig war.

Filme

  • Das Fernsehen der DDR brachte 1972 in seiner Sendereihe „Kriminalfälle ohne Beispiel“ den zweiteiligen Film „Der Fall Brühne-Ferbach“ (Regie: Michael Wendang, Szenarium: Günter Prodöhl), u. a. mit Gisela May als Vera Brühne, Harry Hindemith als Dr. Otto Praun, Hans Teuscher als Staatsanwalt Rüth und Herbert Köfer als Regierungsinspektor Homann.
  • Der Fall Vera Brühne wurde unter dem Titel "Lebenslänglich für Vera Brühne" als erste Folge der Reihe Die großen Kriminalfälle im Jahr 2000 von Michael Gramberg dokumentarisch betrachtet.
  • Ihre Geschichte wurde zudem kurz vor ihrem Tod im Jahre 2001 in einem nach ihr benannten Film mit Corinna Harfouch in der Titelrolle erneut verfilmt, wobei die Schuldfrage offen gelassen wurde.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c Die großen Kriminalfälle: Lebenslänglich für Vera Brühne. TV-Dokumentation, Deutschland 2000
  2. Die wahrhaftige Lügnerin. In: Die Zeit, Nr. 22/2001

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