- Verkehrslandschaft
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Dieser Artikel behandelt den Verkehrsraum in allen Verkehrsfeldern, zu Lande, zu Wasser und in der Luft.
Für die isolierte Betrachtung der Landverkehre und die wegerechtlichen Konsequenzen siehe Verkehrsgrund - Luftverkehrsraum für den Luftverkehr.
- Landverkehrsraum für den Eisenbahn- und Kraftverkehr
- Wasserverkehrsraum für den Schiffsverkehr
- Verkehrsraum des ruhenden Verkehrsmittels und
- Verkehrsraum des bewegten Verkehrmittels. Beim Straßenverkehr etwa bedeutet dies, dass der nutzbare Verkehrsraum durch höhere Geschwindigkeit erst einmal zunimmt, aber etwa durch damit bedingte Verkehrsstaus auch wieder abnehmen kann.
- sicherestrassen.de - Rechtliche Definition
- http://www.bernd-huppertz.de/fhs/pdf/DefoeffentlicherVerkehrsraum.pdf - Urteile und Aktenzeichen
- Institut für ZukunftsEnergieSysteme - Systemeffizienz im Verkehr
- Fraunhofer Gesellschaft - Computermodelle zur Optimierung des Verkehrsraums
Als Verkehrsraum bezeichnet man grundsätzlich die Gesamtmenge der für Fahrzeuge nutzbaren Verkehrswege, bei Kraftfahrzeugen die Straßen, bei Schienenfahrzeugen die Trassen, bei Luftfahrzeugen den entsprechend den Regelungen verfügbaren Luftraum, bei Wasserfahrzeugen die schiffbaren Wasserstraßen, Binnenseen und Meere, jeweils insgesamt einschließlich der Verkehrsknotenpunkte.
Er muss unterteilt werden hinsichtlich der Widmung in
Ob ein Verkehrsraum öffentlich oder privat ist, hat Auswirkungen auf die Baulast-Träger und auf die Ahndung der Verkehresdelikte und darauf, wem die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Auch die Hoheitsrechte spielen hier mit hinein.
Ebenso muss nutzungsabhängig unterteilt werden in
Siehe auch
Weblinks
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