Verletztengeld

Verletztengeld

Das Verletztengeld nach §§ 45 ff. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen

Der Grundfall des Anspruchs auf Verletztengeld setzt voraus, dass

Weiterhin kann Verletztengeld geleistet werden, wenn

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei behinderten Personen erforderlich sind, diese sich jedoch aus Gründen, die nicht in der Person des Verletzten liegen, verzögern,
  • für einen Elternteil eines verletzten Kindes, wenn dieses jünger als 12 Jahre ist und der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege bedarf,
  • bei gleichzeitiger Durchführung einer Heilbehandlungsmaßnahme und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Dauer der Leistung von Verletztengeld

Der Anspruch auf Verletztengeld besteht vom Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an oder vom Beginn der Heilbehandlungsmaßnahme (s. o.). Auf den Anspruch auf Verletztengeld wird gezahltes Arbeitsentgelt angerechnet, so dass die Zahlung erst mit Ablauf der Entgeltfortzahlung beginnt.

Der Anspruch auf Verletztengeld endet,

  • wenn Arbeitsunfähigkeit nicht mehr besteht oder die Heilbehandlungsmaßnahme (s. o.) nicht mehr an einer ganztätigen Erwerbstätigkeit hindert oder
  • ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht, mit dem vorhergehenden Tag vor Beginn dieses Anspruchs oder
  • wenn mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist und keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erbringen sind, endet das Verletztengeld:
  • an dem Tag, an dem der Versicherte gesundheitlich so weit wieder hergestellt ist, dass er eine zumutbare und zur Verfügung stehende Berufs- oder Erwerbstätigkeit aufnehmen kann oder
  • mit z. B. Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung, Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Vollrente wegen Alters (alles Leistungen der Deutschen Rentenversicherung) oder anderen, vergleichbaren Geldleistungen, die im § 50 Abs. 1 S. 1 SGB V genannt werden, sofern diese Leistungen nicht mit dem Arbeits-/Wegeunfall oder der Berufskrankheit in Zusammenhang stehen, die zu dem Anspruch auf Verletztengeld geführt hat.

In allen übrigen Fällen (wenn mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht mehr gerechnet werden kann) endet ein Anspruch auf Verletztengeld Zur stationären Behandlung gehört nach der Rechtsprechung nicht die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, die „allein dem Zweck dienen, einen Zustand der Hilfslosigkeit zu begegnen.“

Höhe des Verletztengeldes

Das Verletztengeld errechnet sich auf die gleiche Weise wie das Krankengeld. Allerdings bestehen Unterschiede hinsichtlich der Höhe des Anspruchs. So beträgt das Verletztengeld 80 % des Regelentgelts (Krankengeld: 70%), ist jedoch auf die Höhe des Nettoarbeitsentgelts begrenzt. Bei der Berechnung des Verletztengeldes sind im Unterschied zum Krankengeld steuerfreie Entgeltbestandteile (z. B. Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge), die somit nicht beitragspflichtig in der Krankenversicherung sind, ebenso zu berücksichtigen, wie Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung.

Wiedererkrankung

Das Verletztengeld ist in der gleichen weise zu berechnen wie bei der Ersterkrankung zuzüglich gesetzlich anerkannter Inflation.

Bei Arbeitslosen wird Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes geleistet, bei Umschülern der zu erwartende Tariflohn. Auf das Verletztengeld wird Arbeitsentgelt (etwa bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), Mutterschaftsgeld, Versorgungskrankengeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Arbeitslosengeld sowie Arbeitslosengeld II angerechnet.

Bei freiwillig versicherten Unternehmern beträgt das Verletztengeld je Kalendertag der 450. Teils des Jahresarbeitsverdienstes.

Das Verletztengeld unterliegt dem steuerlichen Progressionsvorbehalt.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Verletztengeld — Verletztengeld,   Unfallversicherung 1) …   Universal-Lexikon

  • Verletztengeld — (n) eng disability benefit …   Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Glossar

  • Verletztengeld — Leistung der gesetzlichen ⇡ Unfallversicherung (§§ 45 ff. SGB VII). 1. Anspruch auf V. haben Versicherte, die infolge eines Versicherungsfalls arbeitsunfähig sind oder wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht …   Lexikon der Economics

  • Gesetzliche Unfallversicherung (Deutschland) — Die gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil (Versicherungszweig) der gegliederten Sozialversicherung. Sie soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Verdienstausfallschaden — In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Es fehlen Informationen zum Verdienstausfall von Arbeitnehmern. Generell wird hier augenscheinlich nur ein spezieller Fall beschrieben. Du kannst Wikipedia helfen, indem du… …   Deutsch Wikipedia

  • Krankengeld (Deutschland) — Dieser Artikel wurde aufgrund von formalen und/oder inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitsunfähigkeit — (in Österreich Krankenstand[1]) ist ein arbeitsrechtlicher und ein sozialrechtlicher Begriff. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer in der Regel einen bis zu sechswöchigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.… …   Deutsch Wikipedia

  • Verdienstausfall — Ein Verdienstausfall bzw. Verdienstausfallschaden tritt häufig nach Unfällen auf, insoweit die Erwerbsfähigkeit zeitlich beeinträchtigt dauerhaft eingeschränkt wurde. Inhaltsverzeichnis 1 Verdienstausfallschaden 2 Kürzungen 3 Literatur …   Deutsch Wikipedia

  • EFZG — Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG auch EFZG) geregelt. Dieses Gesetz hat die früher geltenden unterschiedlichen Regelungen für Lohnempfänger (Arbeiter) und Gehaltsempfänger… …   Deutsch Wikipedia

  • EntgFG — Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG auch EFZG) geregelt. Dieses Gesetz hat die früher geltenden unterschiedlichen Regelungen für Lohnempfänger (Arbeiter) und Gehaltsempfänger… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”