Vogelfang

Vogelfang
Abbildung des Vogelfang im alten Ägypten, mit Vögeln gefüllte Schlagnetze sowie das Rupfen und Ausnehmen der Vögel (Grab des Nacht um 1400 v. u. Z.)

Der Vogelfang von Wildvögeln zur Nahrungsergänzung wird seit der Steinzeit betrieben, der Fang für die Singvögelhaltung ist seit dem Mittelalter überliefert. Sehr früh wurden archaische Vogelfallen wie Schlingen aus Tiersehnen und -haaren, Leimruten oder Steinkonstruktionen eingesetzt, unter denen die Vögel begraben wurden. In der Eisenzeit wurden aufwändigere Methoden entwickelt, beispielsweise Bogenfallen, die Kleinvögel mittels ausgefeilter Mechanik an ihren Beinen fingen oder Fangkäfige, die wie Fischreusen funktionierten und Vögel lebend fingen. Netze wurden schon zur Zeit der Ägypter und Römer eingesetzt.

Inhaltsverzeichnis

Bedeutung

Je nach Art und Zweck der gefangenen Tiere wurden diese verkauft, verzehrt, gefangen gehalten oder gezähmt und abgerichtet. Beim Vogelfang gefangenes Geflügel wurde vornehmlich verzehrt. Besonders schön singende oder farbenprächtige Singvögel wurden für die Käfighaltung aus der Natur entnommen. Gefangene Jagdvögel wurden für die Beize zur Vogeljagd abgerichtet. Da es die Greifvogelvermehrung erst seit den siebziger Jahren gibt, waren früher alle Jagdvögel Wildfänge. Lebendig gefangene Vögel wurden auch als Lockvögel in großen Vogelfanganlagen verwendet und kamen auch im Bergbau unter Tage zur Warnung vor Grubengas zum Einsatz. Die Käfige mit Zeisigen und anderen Finken wurden auf dem Boden abgestellt. Sickerte das schwere Gas in den Schacht, erstickten die Tiere und warnten so die Bergleute. Mit dem zunehmenden Wohlstand in Europa verlor der Vogelfang zur Sicherung von Nahrung immer mehr an Bedeutung. Vogelfang und Wildvogelhaltung wird im österreichischen Salzkammergut auch heute noch praktiziert, jedoch sind die Vögel nur für die Zeit der Prämierung (1-2 Tage) in Käfigen. Über die Winterzeit werden sie in Volieren gehalten, um im Frühjahr wieder der Natur übergeben zu werden. Dieses Brauchtum wurde von der UNESCO in das "Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Österreich" aufgenommen.

Vogelfang in Deutschland

Neben dem wissenschaftlichen Fang werden auch heute noch illegal Vögel in Deutschland gefangen. Der NABU weißt in einer Arbeit von 2001[1]auf die Verfolgung teilweise geschützter Vogelarten hin. Da die Verwendung von Vogelfallen in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten ist, schien illegaler Vogelfang der Vergangenheit anzugehören. Die seit den 1970er Jahren ermittelten Fälle widerrechtlicher Nachstellung mit Fallen, zeichnet ein anderes Bild: Trotz des bestehenden Anwendungsverbotes werden nach wie vor Vogelfallen produziert, verkauft und auch gesetzeswidrig zum Fang von geschützten Vogelarten, wie z. B. Habicht, Mäusebussard, Seeadler, Wanderfalke, Rot- und Schwarzmilan eingesetzt. Gefangen werden vor allem diese Raubvögel von Haltern von Zier und Nutzvögeln . So wird besonders intensiv der Habicht durch Tauben- und Geflügelhalter verfolgt. Der NABU vermutet durch die illegale Nachstellung beim Habicht regional erhebliche Bestandseinbrüche bis hin zum lokalen Verschwinden dieser Art. Das Fanggerät kann eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit von Menschen darstellen, speziell für spielende Kinder, die Fallen im Wald finden.

Der Schwerpunkt der bekannt gewordenen Fälle liegt im Bundesland Brandenburg, da das dortige Landesumweltamt (LUA) umfangreiche Ermittlungen in diesem Bereich durchführt. Auch Fälle aus anderen Bundesländern zeigen laut NABU, dass die illegale Verfolgung geschützter Vogelarten offensichtlich bundesweit an der Tagesordnung ist, insbesondere in Bezug auf Greifvögel.

Tierschützer fodern ein generelles Verbot von Herstellung, Verkauf und Verwendung von Vogelfallen, nicht selektiven Fallen, Netzen und Leimen im Rahmen der Novellierung der BartSchV und ein Besitzverbot für die Fallen. abhilfe könnte ein eingeschränkter Verkauf jagdlich zugelassener Fallen nur an berechtigte Personen durch Vorlage einer Jagdberechtigung sein.

Umweltbewegung

Die mit der Industrialisierung voranschreitende Zerstörung der Lebensräume brachte bereits sehr früh im zwanzigsten Jahrhundert eine Umweltbewegung hervor, auf deren Druck in Deutschland die besonders grausamen Fangmethoden wie Schlingen, Leimruten und Bogenfallen noch vor Beginn des Ersten Weltkrieges verboten wurden. In Deutschland wurde der Vogelfang Ende des 19. Jahrhunderts größtenteils gesetzlich unterbunden. Am 30. Mai 1908 trat das Reichsvogelschutzgesetz in Kraft in dessen Folge der Vogelfang mit Totschlagfallen verboten wurde. Der Lebendfang von Stubenvögeln blieb dagegen erlaubt.

In anderen europäischen Staaten geriet der Fang von Wildvögeln nach dem Zweiten Weltkrieg in Verruf, so verbot Italien die Verwendung von Bogenfallen in den 50er Jahren, in Belgien wurde der Einsatz von Fangschlingen Anfang der 60er Jahre eingestellt. Mit der Verabschiedung der EU-Vogelschutzrichtlinie im Jahr 1979 wurde der Vogelfang in allen Ländern der Europäischen Union untersagt. Während der passada, der Zeit des Vogelfluges, werden besonders auf Malta noch zahlreiche Vogelherde fängisch gestellt. Dabei werden selbst international geschützte und sehr seltene Arten gejagt. Auf Malta waren die durch den EU-Beitritt zu erwartenden Beschränkungen der Vogeljagd ein wichtiges Argument der Jäger gegen den Beitritt.

Gesetzeslage

Mit wenigen Ausnahmen ist der Vogelfang heute in Europa verboten. In Südeuropa sind heute noch zahlreiche Vogelherde teilweise trotz naturschutzrechtlicher Verbote in Funktion. Zur Wahrung zweifelhafter Traditionen erlauben Schweden (Schlingen), Frankreich (Schlingen, Netze, Steinschlagfallen und Leimruten), Spanien (Leimruten, Netze), Italien (Netze), Malta (Netze) und Österreich, beschränkt auf das oberösterreichische Salzkammergut von Attnang bis Obertraun und von St. Wolfgang und Mondsee bis Scharnstein (Fangkäfige, Netzkloben), auch heute noch lokal die Entnahme von Wildvögeln aus der Natur. Der Vogelfang ist im gesamten Mittelmeerraum verbreitet. Vor allem in Italien, Südfrankreich sowie auf Malta, Teilen Griechenlands und Zypern ist die Jagd auf Singvögel zum Verzehr oder als reine Freizeitbeschäftigung ohne eigentliche Nutzung der geschossenen Vögel ein Massenphänomen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Autor: Claus Mayr

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