- Parteiliste
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Als Parteiliste wird der Wahlvorschlag einer politischen Partei für eine Kommunal- oder Parlamentswahl bezeichnet, auf der bereits eine Reihung der Kandidaten vorgenommen wurde. Wenn bei der Wahl keine größeren Änderungen durch die Wähler erfolgen -- etwa durch Streichungen oder Vorzugsstimmen -- so kommen die Kandidaten in dieser Reihenfolge zum Zug.
Der erstgenannte Kandidat (Kandidatin) wird Listenführer oder Spitzenkandidat genannt, während die Mandate jener Kandidaten, die nur bei einem für die Partei günstigen Wahlausgang zum Zug kommen, in Österreich als Kampfmandat(e) bezeichnet werden.
Die parteiinterne Reihung der Kandidaten erfolgt - je nach Parteistatut oder allfälligen Bestimmungen des Wahlrechts - durch Parteitage, den Parteivorstand, eine Kommission oder durch Vorwahlen. Im Regelfall - jedoch nicht in Deutschland - hat aber der Parteichef oder der Parteivorstand die Möglichkeit, eine oder mehrere Personen zusätzlich einzubeziehen, was insbesondere für parteipolitisch erwünschte Fachleute oder sogenannte Quereinsteiger üblich ist.
In manchen Wahlsystemen können vor der Wahl auch mehrere Parteilisten kombiniert werden, z.B. eine Bundes- und Landesliste. Wenn nach einer Parlamentswahl ein gewählter Abgeordneter ein Regierungsamt erhält, ist es in manchen Ländern üblich, auf das Mandat zu verzichten und es dem/der nächsten auf der Parteiliste zu überlassen.
Das Gegenteil einer auf Parteilisten beruhenden, proportional nach Stimmenanteilen durchgeführten Listenwahl ist eine Direktwahl (mit Mehrheitswahlrecht), während der Begriff "Persönlichkeitswahl" auf beide Systeme zutreffen kann.
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