Yakuza

Yakuza
Yakuza geschrieben in Katakana

Yakuza, von offiziellen Stellen bōryokudan (暴力団, dt. „gewalttätige Gruppe“) genannt, ist der Oberbegriff für japanische kriminelle Organisationen, deren Geschichte einige Jahrhunderte zurückreicht. Sie werden in verschiedene rivalisierende kumi (Banden) eingeteilt und die ausländische Presse bezeichnet sie manchmal auch zusammenfassend als „japanische Mafia“.

Die Bezeichnung Ya-Ku-Za ist die dialektale Aussprache der Zahlenkombination 8-9-3, welche im Kartenspiel Oicho-Kabu (ähnlich dem Black Jack) als wertlos gilt. So sehen sich auch die Yakuza mit einem gewissen Stolz als die „Wertlosen“ der Gesellschaft.

Inhaltsverzeichnis

Organisation

Die Yakuza folgen einer strengen Hierarchie und unterschiedlichen Kodizes in Form von Hausordnungen und sind auf nahezu allen japanischen Inseln und auch im Ausland tätig. Traditionell sind sie in Thailand und Südkorea vertreten. Als bevorzugte Bastion im westlichen Ausland gelten Hawaii und auf dem US-amerikanischen Festland San Francisco. Besonders in den frühen neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts waren auch Yakuza-Aktivitäten in New York und Australien zu beobachten. Als Stützpunkte in Europa gelten Amsterdam und Paris.

Seit 1993 ist in Japan das sichtbare Bekenntnis zu einem kumi strafbar, was die modernen Yakuza in einigen Teilen des Landes immer mehr zur Arbeit im Untergrund zwingt. Trotzdem sind einige Gruppen und Banden unter nur sehr oberflächlichen Tarnungen immer noch mit Adressen und Telefonnummern in den Telefonbüchern Osakas und Tokios verzeichnet. Auch wenn sich in den letzten Jahren die vormals enge Beziehung zur Polizei und ihr allgemeines gesellschaftliches Ansehen verschlechtert haben, bilden die Yakuza nach wie vor eine sehr einflussreiche Gemeinschaft innerhalb der japanischen Gesellschaft und haben ihren Einfluss vor allem im Banken- und Immobiliengeschäft festigen können.

Yakuza sprechen einen eigenen Berufsjargon und sind heute zumeist als Geschäftsmänner getarnt. Noch im Jahr 1990 waren ganz offiziell 86.552 Personen als Yakuza registriert, wurden aber von den Polizeibehörden nicht verfolgt. Im Januar 1993 konnte sich ein Kumi auf einer Pressekonferenz bei den Einwohnern Osakas ganz öffentlich für gewisse Unannehmlichkeiten während eines Führungskrieges entschuldigen.

Die patriarchalische Führungsfigur in einem Yakuza-Netzwerk ist der Oyabun (jap. Vater). Er entspricht in etwa dem „Paten“ im Mafia-Milieu. Einem Oyabun gegenüber ist sein Untergebener zu absolutem Gehorsam verpflichtet. Unter Yakuza gilt ein Oyabun auch als „einer, der über den Wolken lebt“, eine Metapher, die von westlichen Experten als Synonym für Unantastbarkeit interpretiert wird. Als niederes Glied innerhalb der Hierarchie gelten die Kobun, die Söhne. Dieses Prinzip wird über viele Stufen verschachtelt. Yakuza pflegen ein aufwändiges Aufnahmeritual, bei dem traditionelle Kleidung getragen wird und der zukünftige Kobun seinem Oyabun Treue und Loyalität bis in den Tod zu schwören hat. Die Notwendigkeit drakonischer Strafen gegen Geschäfte außerhalb der Strukturen und dem damit verbundenen Nicht-Abführen der Erlöse als „Mitgliedsbeiträge“ zeigt, dass die Bindungswirkung des Senioritätsprinzips nachlässt. Innerhalb der Organisationen kommt es häufig zu Konkurrenz und Machtkämpfen einzelner Machtzentren auf gleicher Stufe um die Gunst der übergeordneten Ebene.

Im heutigen Japan herrschen drei große Yakuza-Gruppen vor: die Sumiyoshi-kai (vormals Sumiyoshi-rengo) mit rund 6.000 Mitgliedern, die Inagawa-kai mit etwa 5.000 Mitgliedern, beide mit Sitz in Tokio, sowie die zahlenmäßig größte Gruppierung Yamaguchi-gumi mit 20.000 Mitgliedern, die den Rest Japans kontrolliert und ihren Hauptsitz im Westen um Kobe und Osaka hat. Darüber hinaus sind 18 weitere Gruppen registriert, mit zusammen etwas unter 8.000 Mitgliedern. Insgesamt rund 80.000 Menschen werden der Yakuza zugeordnet, rund die Hälfte als jun-koseiin (Halb-Mitglieder), die außerhalb der Organisation leben und regulären Geschäften nachgehen, aber bei Bedarf von Fall zu Fall rekrutiert werden können.[1]

Geschichte

Die Yakuza berufen sich auf eine Abstammung von den Glückspielsyndikaten (博徒, bakuto) der Edo-Periode (etwa 1600 bis 1868). Die damaligen Yakuza bestanden fast ausnahmslos aus Menschen von „niederer Geburt“, also Angehörigen der Stände der Bauern und Handwerker, hauptsächlich jedoch der Kaufleute. Hatte man als solcher sein Land oder Geschäft durch Glücksspiel, Naturkatastrophen oder plündernde Rōnin verloren oder kam als Flüchtling vor Unruhen oder Strafverfolgung mittellos in eine neue Stadt, blieb einem nicht viel anderes übrig, als bei der Yakuza anzufragen. Diese gab einem dann eine Unterkunft und Arbeit; nicht selten zogen allein Geborgenheit innerhalb der Familienstruktur sowie Abenteuerlust und Hoffnung auf Respekt und Anerkennung unter der ländlichen Bevölkerung auch Freiwillige in die Dienste der Yakuza. Alle Polizeikräfte dagegen kamen damals aus dem Stand der Samurai, die durch die so genannte pax Tokugawa keine kriegerische Beschäftigung mehr hatten und sich auf den Schutz der öffentlichen Sicherheit konzentrierten. So entstand oft ein spannungsgeladenes Verhältnis zwischen den beiden Parteien, und die Yakuza wurden oft von den bushi als Möchtegern-Samurai ohne Ehrung des Bushidō herablassend behandelt. Trotzdem war ein Interessenkonflikt nicht unvermeidbar, und die Radikalität der verschiedenen kumi unterschied sich von Ort zu Ort stark, so gab es auch in wenigen Fällen Kooperation zwischen den beiden Gruppierungen, wenn es um Gemeindepolitik und um Anliegen der Bürger ging. Die Yakuza leitet daraus ein Robin-Hood-Image ab.[1]

Relevanten Einfluss auf die japanische Gesellschaft erlangte die Yakuza erst wieder in den Zeiten der Unruhe am Anfang der Shōwa-Zeit ab 1926 und bis zum Zweiten Weltkrieg, sowie insbesondere nach der japanischen Niederlage ab 1945. Zu dieser Zeit entstanden die Strukturen der modernen Yakuza. Sie organisierte den Schmuggel und Schwarzhandel und schuf extra-legale Methoden zur Durchsetzung von legalen und illegalen Ansprüchen als die staatliche Justiz und Polizei die legalen Strukturen nicht mehr aufrechterhalten konnte. Nach dem Ende der Besatzungszeit und der Anerkennung Japans als souveräner Staat 1952 im Friedensvertrag von San Francisco folgte der Wiederaufbau der Wirtschaft und der staatlichen Strukturen. Die Yakuza reagierte auf den Wandel mit dem Aufbau eigener wirtschaftlicher Aktivitäten, insbesondere im Glücksspiel und der Bauwirtschaft. Die verschiedenen Banden konkurrierten und gerieten in Konflikte, die als blutige Bandenkriege um Einflussgebiete geführt wurden. Mitte der 1960er Jahre führte die Gewalt erstmals zu Verfolgungsdruck des Staates, der wiederum die Konzentration der Macht in den bis heute vorherrschenden drei Gruppen Yamaguchi-gumi, Sumiyoshi-kai und Inagawa-kai beschleunigte.

Die Rezession der 1970er Jahre und die Blasenökonomie der 1980er nutzte die Yakuza zum Einstieg in die Finanzbranche. Schutzgeld-Erpressung börsennotierter Aktiengesellschaften unter dem Druck langdauernder und kostspielieger Einsprüche und Klagen von Kleinaktionären gegen Rechnungsabschlüsse und Geschäftsmethoden wurden ebenso zum Mittel der organisierten Kriminalität wie die aufkommende Containerschifffahrt den Schmuggel beflügelte. Ebenfalls in die 1980er Jahre fiel ein Generationswechsel in allen großen Syndikaten, insbesondere in der Yamaguchi-gumi wurde dieser bis Ende des Jahrzehnts blutig ausgetragen und führte zu erhöhtem Druck von Polizei, Politik und Öffentlichkeit auf die Gruppen.

Bis zum Inkrafttreten des Bōryokudan-Gesetzes im März 1992 waren die verschiedenen Banden großteils in legalen Strukturen organisiert. Mit dem Gesetz wurden alle als „gewalttätig“ bezeichneten Gruppen unter Druck gesetzt. Mitgliedschaft wurde nicht illegal, aber die sichtbare Betätigung wurde mit drastischen Strafen belegt. Die Yakuza-Organisationen gingen in den Untergrund. Dies und der wirtschaftliche Abschwung Japans in den 1990er Jahren schädigte den Einfluss und die Einnahmen, worauf die Banden ihre Methoden wiederum anpassen mussten.

Gegenwart

Die moderne Yakuza hat ihren Wirkungskreis bis hin zur Einflussnahme auf Finanzmärkte und politische Korruption ausgedehnt. Sie hat auch bereits versucht, Einfluss auf politische Wahlen zu nehmen, indem Kandidaten zunächst finanziell oder mit „Dienstleistungen“ unterstützt wurden, in der Absicht, sie nach der Wahl durch Erpressung zu kontrollieren. Daneben betreibt die Yakuza weiterhin auch „traditionelle“ Mafia-Aktivitäten wie Prostitution, Menschenhandel, Drogenhandel, legale und illegale Inkasso-Geschäfte, illegales Glücksspiel, Pachinko, oder Schutzgelderpressung, die beispielsweise bei vielen Restaurants verdeckt über den Wäscheservice der japanischen Erfrischungstücher, Oshibori genannt, abläuft. Relativ neu ist die Vermittlung von illegalen Arbeitskräften, insbesondere Ausländern ohne Aufenthaltserlaubnis.

Mit dem Verbot des offenen Auftretens der Yakuza milderte sich das auffallende und herausfordernde Verhalten der Yakuza-Gruppen. Die ehemaligen offiziellen Büros firmieren jetzt als Kredit- oder Arbeitskräftevermittlungen u. ä.

Selbst in Japan verschwimmen die Begriffe, die organisierte Kriminalität beschreiben. Offizielle japanische Stellen benutzen den Ausdruck Bôryokudan (gewalttätige Gruppen), jedoch gilt bei den Yakuza Gewalt als Ultima ratio. Der weitaus größte Teil der alltäglichen legalen Geschäfte wie Kreditvergabe oder Arbeitskräftevermittlung, und der illegalen wie Prostitution, Glücksspiel oder Drogenhandel läuft immer noch friedlich ab.

Die größte Gruppierung ist weiterhin die Yamaguchi-gumi mit ca. 20.000 „Mitarbeitern“ und einem Anteil von etwa 20% an den jährlichen Einnahmen aller Yakuza. Sie drang 2005 erstmals in den bislang den beiden anderen großen Syndikaten gehörenden Ballungsraum Tokyo vor, als sie eine lokale Organisation im Ginza-Distrikt übernahm. Dies führte zu mehrjährigen Spannungen zwischen den Banden. Im März 2008 wurde die „Nummer Zwei“ der Sumiyoshi-kai mit weiteren Mitgliedern unter dem Verdacht der Erpressung eines Bauunternehmens festgenommen. Der Prozess ist nicht abgeschlossen (Stand: Dezember 2009).[2] Der Umsatz aller Yakuza-Gruppen ist nicht bekannt, eine Schätzung der Polizeibehörden aus dem Jahr 1989 ging von 1,3 Billionen Yen aus, die Zahl galt aber schon damals als deutlich zu gering.

Die Mitgliederschaft der Yakuza besteht zu rund 60 % aus Burakumin, den Nachkommen der „Unreinen“ in der feudalen Epoche Japans. Etwa 30 % stammen aus der Koreanischen Minderheit und nur 10 % gehören zur Mehrheitsbevölkerung.[2] Die Gruppen leiden unter Nachwuchssorgen, da in der alternden Gesellschaft mit behüteten Jugendlichen kaum mehr Interesse junger Leute an den Yakuza-Strukturen und den harschen Bedingungen für Neueinsteiger auf den untersten Ebenen besteht. Der Dokumentarfilm Young Yakuza aus dem Jahr 2007 begleitet einen 20jährigen bei seinem Eintritt in die Yakuza. 2004 entschied der Oberste Gerichtshof, dass der damalige oberste Führer der Yamaguchi-gumi nach den allgemeinen Grundsätzen des Gewerberechts für Handlungen seiner Untergebenen haftbar gemacht werden kann. Im konkreten Fall wurde er zu einer geringen Geldbuße verurteilt. Die Folge war jedoch, dass in allen Organisationen der nach außen sichtbare Druck und die Gewalt massiv reduziert wurden, was seinerseits das Potenzial für Erpressungen minderte.

Kennzeichen

Tätowierte Yakuza beim Sanja Matsuri
Verbot für Träger von Tätowierungen in einem Badehaus

Yakuza verwenden seit hunderten von Jahren großflächige Tätowierungen als Ausdruck der Gruppenzugehörigkeit, aber auch um sich als ranghöheres Individuum zu kennzeichnen. Nicht selten gaben sich Bauern und Handwerker bei ihrem Eintritt in die Yakuza neue und kriegerisch klingende Namen wie Tiger und Kranich, neun Drachen, tobender Sturm usw., die sie dann in dieser Form auf Rücken oder Brust bildlich darstellen ließen. Zusätzlich wurden oft noch ausschweifende und künstlerische Verzierungen angebracht, nicht selten wurde alles bis auf Kopf, Hände, Füße und Genitalbereich mit Mustern versehen. Auch heute noch sind Tätowierungen in Japan direkt mit den Yakuza assoziiert, weshalb Tätowierten der Zutritt zu öffentlichen Badeanstalten meist untersagt ist. Tatsächlich aber verliert die Tätowierung bei den Yakuza an Bedeutung, seit die Organisationen verboten wurden.

Begeht ein Angehöriger der Yakuza einen Fehler, der zu einem Gesichtsverlust führt, so kann er diesen tilgen, indem er sich ein Fingerglied mit einem Tantō und einem Hammer oder einem speziellen Schwert abtrennt. In der Regel wird mit der linken Hand und mit dem ersten Glied des kleinen Fingers begonnen. Dieses Ritual, genannt Yubitsume, stammt ebenfalls noch aus der Zeit der Samurai. Mit jedem verlorenen Fingerglied lag das Schwert schlechter in der Hand – und mit dem Verlust der letzten Fingerkuppe war das Führen eines Schwertes nicht mehr möglich. Altgedienten Yakuza fehlen oft einige Fingerkuppen, die sie mit Fingerprothesen ersetzen, um in der Öffentlichkeit nicht sofort als Kriminelle erkannt zu werden.

„Designierte gewalttätige Gruppen“

Am 15. Mai 1991 wurde von der Regierung das „Gesetz über die Verhinderung usw. von Straftaten durch Mitglieder gewalttätiger Gruppen“ (暴力団員による不当な行為の防止等に関する法律, bōryoku dan’in ni yoru futō na kōi no bōshi-tō ni kan suru hōritsu) verkündet, das den Begriff shitei bōryokudan (指定暴力団) − „designierte gewalttätige Gruppen“ – verwendete, womit größere Yakuza-Banden gemeint werden. Die Bandennamen werden mit Nummern aufgeführt, die angeben, der wievielte Bandenchef diese derzeitig steuert. Diese sind mit Stand 2009 folgende:[3]

Mon Name japanisch Hauptsitz Präfekturen
(von 47)
Mitglieder
(ca.)
Listung
Yamabishi.svg Yamaguchi-gumi #6 六代目山口組 Kōbe 45 20.300 23. Juni 1992
Inagawa-kai.svg Inagawa-kai 稲川会 Roppongi, Minato, Tokio 21 4.800 23. Juni 1992
住吉会.png Sumiyoshi-kai 住吉会 Akasaka, Minato, Tokio 18 6.100 23. Juni 1992
Kudo-kai.png Kudō-kai #4 四代目工藤會 Kitakyūshū 5 770 26. Juni 1992
Kyokuryu-kai.png Kyokuryū-kai #3 三代目旭琉会 Naha 1 260 26. Juni 1992
沖縄旭琉会.png Okinawa Kyokuryū-kai 沖縄旭琉会 Naha 1 370 26. Juni 1992
Aizukotetsu-kai.png Aizu Kotetsu-kai #5 五代目会津小鉄会 Shimogyō-ku, Kyōto 3 660 27. Juli 1992
共政会.png Kyōsei-kai #5 五代目共政会 Hiroshima 1 330 27. Juli 1992
合田一家.png Gōda-ikka #6 六代目合田一家 Shimonoseki 3 180 27. Juli 1992
Aaasd.png Kozakura-ikka #4 四代目小桜一家 Kagoshima 1 100 27. Juli 1992
Asano-gumi.png Asano-gumi #3 三代目浅野組 Kasaoka 2 140 14. Dez. 1992
道仁会.png Dōjin-kai 道仁会 Kurume 4 790 14. Dez. 1992
Shinwa-kai.png Shinwa-kai #2 二代目親和会 Takamatsu 1 70 16. Dez. 1992
双愛会.png Sōai-kai 双愛会 Ichihara 2 270 24. Dez. 1992
Kyodo-kai.png Kyōdō-kai #3 三代目俠道会 Onomichi 6 190 04. Mär. 1993
太州会.png Taishū-kai 太州会 Tagawa 1 190 04. Mär. 1993
酒梅組.png Sakaume-gumi #7 七代目酒梅組 Nishinari-ku, Ōsaka 2 120 26. Mai 1993
極東会.png Kyokutō-kai 極東会 Toshima, Tokio 15 1200 21. Juli 1993
東組.png Azuma-gumi 東組 Nishinari-ku, Ōsaka 1 160 04. Aug. 1993
松葉会.png Matsuba-kai 松葉会 Taitō, Tokio 10 1200 10. Feb. 1994
福博会.png Fukuhaku-kai #3 三代目福博会 Fukuoka 4 330 10. Feb. 2000
九州誠道会.png Kyūshū Seidō-kai #2 二代目九州誠道会 Ōmuta 5 350 28. Feb. 2008

Literatur

  • Taro Yamada, Guido Keller (Hrsg.): Bizzaria. 555 japanische Eigenarten und Mafia-Adressen. Angkor Verlag, 2002, ISBN 3-936018-07-3.
  • Ian Buruma: Japan hinter dem Lächeln. Götter, Gangster, Geishas. Ullstein, Frankfurt/Main u. a. 1985, ISBN 3-550-07969-9.
  • Wolfgang Herbert: Japan nach Sonnenuntergang. Unter Gangstern, Illegalen und Tagelöhnern. Berlin 2002, ISBN 3-496-02733-9.
  • Peter B. E. Hill: The Japanese mafia. Yakuza, mafia and the state. Oxford 2003
  • David E. Kaplan: Yakuza. The explosive account of Japan's criminal underworld. Tokyo u. a. 1986
  • Gabriele Kawamura: Yakuza. Gesellschaftliche Bedingungen organisierter Kriminalität in Japan. Pfaffenweiler 1994
  • Mark Schilling: The yakuza movie book. A guide to Japanese gangster films. Berkeley 2003
  • Saga Jun'ichi: Der Yakuza. ISBN 3-929181-04-5.
  • Mark Poysden, Marco Bratt: A history of Japanese body-suit tattooing. Amsterdam 2006, ISBN 978-90-74822-75-6.
  • Will Blathwayt: Yakuza bared. In: Jane's Intelligence Review, April 2008, S. 36–41

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Will Blathwayt: Yakuza bared – The changing face of Japanese organised crime. Jane's Intelligence Review, April 2008, S. 36–41
  2. a b Kosuke Takahashi: Capital punishment – Japan's yakuza vie for control of Tokyo. Jane's Intelligence Review, Dezember 2009, S. 40–43
  3. 平成21年の暴力団情勢 („Situation der Yakuza-Banden 2009)“). Polizeibehörde, April 2010, abgerufen am 20. Mai 2010 (japanisch).

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