- Bengalisches Feuer
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Bengalisches Feuer (Bengalfeuer, Bengalische Flamme, Bengalisches Licht, auch kurz Bengalo genannt) ist ein pyrotechnischer Effekt. Ursprünglich verstand man unter dem Begriff nur das Licht zur glänzenden Beleuchtung eines Gegenstandes. Zur Erzeugung des Lichts wurden Schwefel, Salpeter und Realgar verwendet. Die Flammenfärbung ist abhängig von dem verwendeten Metall, das dem Brennstoff zugemengt ist. Charakteristisch für Bengalos sind ein greller Lichtschein und eine intensive Rauchentwicklung (wobei es auch möglich ist, Flammen mit wenig Rauchentwicklung zu erzeugen).
Der Begriff Bengalisch entstammt der historischen Region Bengalen. Die dortigen Fürstenhöfe wurden durch bunte Lichter beleuchtet, die durch chemische Reaktionen erzeugt wurden. Heutzutage versteht man unter einem Bengalischen Feuer die Benutzung eines weißen oder farbigen Flammensatzes zur Beleuchtung einer Büste, einer Statue, eines Gebäudes, eines Gartens usw.
Inhaltsverzeichnis
Handfackeln
Gegenwärtig werden Bengalische Feuer meist in Form von Fackeln (Bengalfackel) – z. T. in Kombination mit Rauchsätzen – im Barockfeuerwerk, für Lichterbilder, in Fußballstadien, in Skisprungstadien, bei Freiluftkonzerten, oder auch als (See-)Notsignal verwendet.
Die Verwendung dieser Fackeln kann gefährlich sein, da in ihnen u.a. Magnesium verbrannt wird und dabei eine Flamme mit einer Temperatur zwischen 1600 °C und 2500 °C entsteht. Verbrennungen können sogar dann hervorgerufen werden, wenn ein direkter Kontakt mit dem Feuer gar nicht zustande kommt. Ein Löschen dieser pyrotechnischen Feuer ist während der Abbrenndauer nicht möglich. Die Reste des ausgebrannten Behälters sind noch lange Zeit so heiß, dass sie auch bei kurzer Berührung erhebliche Verbrennungen verursachen können. Die Fackeln entwickeln meist viel Rauch; das Einatmen des Rauchs sollte aus Gesundheitsgründen vermieden werden.
Rechtslage in Deutschland
Theoretisch ist das Abbrennen von bengalischen Feuern in Deutschland nach dem Sprengstoffrecht erlaubt, allerdings nur, wenn es sich dabei um einen zugelassenen Feuerwerkskörper mit BAM-Nummer handelt und der Anzündende über die vorgeschriebene Berechtigung verfügt. Zugelassene Feuerwerkskörper sind in verschiedenen Klassen eingeteilt; dadurch wird u. a. bestimmt, ob eine Abgabe an Privatpersonen erlaubt ist und ob eine ganzjährige oder nur eine eingeschränkte Benutzung (z. B. zu Silvester) gestattet ist. Fast immer ist in Sportstadien die Verwendung von bengalischen Feuern durch die Stadionordnung und / oder die Versammlungsstättenverordnung (z. B. Verbot in Bayern durch VStättV §35 (2)) untersagt. Wer bei Bundesligaspielen bengalische Feuer ins Stadion schmuggelt oder entzündet, dem droht deshalb bundesweites Stadionverbot.[1] [2] Die in Stadien verwendeten Bengalos sind meist Importe ohne BAM-Kennzeichnung und dürfen demnach in Deutschland nicht abgebrannt werden. Selbst berechtigte Pyrotechniker dürfen Artikel ohne BAM-Kennzeichnung nur in Ausnahmefällen verwenden. Der Import von Feuerwerkskörpern aller Art durch Privatpersonen ist in Deutschland seit 2005 eine Straftat.
Rechtslage in Österreich
Am 13. Oktober 2009 beschloss der Ministerrat eine Novelle des „Pyrotechnikgesetz 1974“. Das „Pyrotechnikgesetz 2010“ trat am 4. Januar 2010 in Kraft[3]. Betroffen sind pyrotechnische Gegenstände mit Knalleffekten sowie alle Erzeugnisse, die chemische Stoffe beinhalten, welche Bewegungs-, Licht-, Rauch- Nebel-, Druck- oder Reizwirkungen hervorrufen (also auch „Bengalisches Feuer“). Sein Gefährdungspotenzial testete der Entschärfungsdienst des Bundesministeriums für Inneres in diversen Versuchsreihen:
- extrem hohe Abbrandtemperaturen um die 2000 °C, die zu schweren Verbrennungen führen können,
- sehr heiße Schlacke – bei Fackeln meist tropfend – die auch nach dem Abbrennen noch lange heiß bleibt,
- heißes Kartongehäuse,
- intensive Lichterscheinung, die bei direktem Blickkontakt zu massiven Blendwirkungen führen kann,
- Möglichkeit der Erzeugung eines sehr dichten und intensiven Rauches, der zu Sichtbehinderungen und innerhalb großer Menschenmengen leicht zu panikartigem Verhalten führen kann).
„Um Sicherheit zu gestalten, müssen wir auch den vielfältig gewordenen Missbrauch von pyrotechnischen Gegenständen eindämmen, die gerade bei Sportveranstaltungen gern verwendet werden und die sehr gefährlich geworden sind. In der vergangenen Fußballsaison gab es 324 Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz“, sagte Innenministerin Maria Fekter. „Ziel ist es nun, mit einer Gesetzesnovelle einerseits zeitgemäße und EU-konforme pyrotechnikrechtliche Regelungen zu schaffen. Ziel ist andererseits auch, den vorbeugenden Rechtsschutz bei Fußballsportveranstaltungen weiter zu verbessern. Unter dem Motto ‚Die Welle gegen Gewalt‘ setzen wir unter verstärkter Einbindung aller betroffenen Organisationen wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Gefährdungen in Sportstätten“ (Quelle: Bundesministerium für Inneres).
Der Fußballverein LASK Linz hat (Stand November 2009) eine Ausnahmegenehmigung: er „pflegt mit der Bundespolizeidirektion und der Stadt eine Vereinbarung, wonach acht Bengalische Feuer abgefackelt werden dürfen.“[4]
2009 bildete sich eine Initiative, die gegen das neue Pyrotechnikgesetz protestierte. Dieser schlossen sich fast alle österreichischen Fangruppierungen an.[5] Der Widerstand gegen das neue Gesetz hielt auch nach seiner Einführung an.[6]
Rechtslage in der Schweiz
In der Schweiz gab es ein sog. Hooligan-Gesetz; es war bis zum 31. Dezember 2009 befristet („Ergänzung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit“)[7] Am 1. Januar 2010 trat ein sog. „Hooligan-Konkordat“ in Kraft.[8] Es legitimiert einige staatliche Maßnahmen gegen Hooligans und auch gegen Menschen, die anlässlich von Fußballspielen oder Eishockeyspielen Bengalos entzünden.
Rechtslage in Italien
Im April 2005 brach der deutsche Schiedsrichter Markus Merk das Viertelfinal-Rückspiel der Champions League zwischen den Stadtrivalen AC Mailand und Inter Mailand ab, nachdem Milan-Torwart Dida von einem bengalischen Feuer getroffen worden war. Im Oktober 2005 verabschiedete das italienische Parlament ein Gesetz gegen die Gewalt in Fußballstadien. Seitdem werden unter anderem Eintrittskarten zur Serie A nur noch gegen Vorlage des Personalausweises verkauft.[9] Im April 2007 verabschiedete das italienische Parlament ein verschärftes Anti-Hooligan-Gesetz.[10]
FIFA und UEFA
Weltfußballverband (FIFA) und Europäischer Fußballverband (UEFA) gehen energisch gegen bengalische Feuer vor. Im Herbst 2009 drohte die FIFA dem serbischen Fußballverband in der WM-Qualifikation für die WM 2010 mit Punkteabzug bei neuerlichen Vorfällen. Serbische Fans hatten Feuerwerkskörper und Leuchtraketen auf das Spielfeld geschossen. „Die FIFA straft in solchen Fällen rigoros“, sagte Peter Klinglmüller, Pressesprecher des Österreichischen Fußballverbandes (ÖFB).
Siehe auch
Literatur
- Bengalisches Feuer. In: Robert Blum (Hrsg.): Allgemeines Theater-Lexikon oder Enzyklopädie alles Wissenswerthen für Bühnenkünstler, Dilettanten und Theaterfreunde. DirectMedia Publ., Berlin 2008, ISBN 978-3-89853-622-6 (1 CD-ROM; Nachdr. d. Ausg. Leipzig 1846).
- Bengalisches Feuer. In: Friedrich R. Kreißl, Otto Krätz (Hrsg.): Feuer und Flamme, Schall und Rauch. Schauexperimente und Chemiehistorisches; Ernst Otto Fischer zum 80. Geburtstag gewidmet. Wiley VCH, Weinheim 2008, ISBN 978-3-527-32276-3, S. 92f.
Einzelnachweise
- ↑ rp-online.de vom 23. Juli 2010: 19-Jährige von bengalischem Feuer schwer verletzt
- ↑ Faktisch erleichtert wird ein solches Stadionverbot speziell durch ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) (Az: V ZR 253/08) vom 30. Oktober 2009: Kölner Stadtanzeiger vom 30. Oktober 2009
- ↑ wko.at
- ↑ Nachrichten.at vom 21. November 2009
- ↑ pyrotechnik-ist-kein-verbrechen.at
- ↑ www.ballesterer.at vom 28. April 2010
- ↑ sf.tv Dossier
- ↑ KONFERENZ DER KANTONALEN JUSTIZ- UND POLIZEIDIREKTORINNEN UND –DIREKTOREN (KKJPD)
- ↑ fussballportal.de
- ↑ spiegel.de vom 4. April 2007: Italien beschließt Anti-Hooligan-Gesetz
Weblinks
Commons: Bengalisches Feuer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien- Informationsportal Pyrotechnik
- Rechtliches (in Bezug auf Verwendung in Stadien)
- Homepage der Initiative Pyrotechnik ist kein Verbrechen
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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