Brandenburgisch-Preußen

Brandenburgisch-Preußen
Herzogtum Preußen 1576: Herzogtum und königlich polnisches Preußen farblich nicht unterschieden (Flächenfarbe für das Herzogtum ist Nachbearbeitung), Pommerellen nicht zu Preußen gerechnet.

Das Herzogtum Preußen war ein im Zuge der Reformation 1525 gegründetes Herzogtum im östlichen Teil des aufgrund des Zweiten Friedens von Thorn 1466 aufgeteilten Deutschordenslandes. Es wurde im 17. Jahrhundert auch Brandenburgisches Preußen genannt.

Inhaltsverzeichnis

Gründung

Der nach dem Dreizehnjährigen Krieg 1454–1466 übriggebliebene Teil des Ordensstaates wurde mit dem Zweiten Thorner Frieden 1466 ein Lehen der polnischen Krone. Albrecht von Brandenburg-Ansbach war der letzte Hochmeister des Deutschen Ordens in Preußen, gewählt 1511 auch wegen seiner engen verwandtschaftlichen Beziehungen zu den polnischen Herrschern.[1]

Um wie vorherige Hochmeister dem polnischen König den Lehnseid zu verweigern, brauchte er Unterstützung der deutsch-römischen Kaiser. Kaiser Maximilian I. schloss jedoch im Jahre 1515 auf dem Wiener Fürstentag Verteidigungs- und Heiratsbündnisse mit den Jagiellonen und erklärte, dass er den Deutschen Orden in Preußen nicht mehr unterstützen werde.

Nachdem ihm die kaiserliche Unterstützung versagt worden war, und vierjährigem erfolglosen Reiterkrieg, ging Albrecht II. auf Distanz zum Kaiser. Er schloss Frieden mit Polen, führte 1525 die Reformation ein und machte den Ordensstaat zum weltlichen Herzogtum Preußen.[2] Die erbliche Herzogswürde ließ er sich unter Anerkennung der polnischen Lehenshoheit von seinem Onkel, dem polnischen König Sigismund I. bestätigen. Zu den Lehensverpflichtungen Albrechts gegenüber dem König gehörte auch die Ausdehnung der im Königlichen Preußen begonnenen Münzreform auf das Herzogliche Preußen. In den anschließenden Währungsverhandlungen, an denen als Vertreter des Königlichen Preußen Nikolaus Kopernikus teilnahm, setzte sich schließlich überwiegend der Unterhändler Polens durch. Ergebnis war ein einheitliches Währungsgebiet, das beide Preußen, Polen und Litauen umfasste.

Statue von Albrecht von Brandenburg in der Burg Marienburg im Ort Marienburg

Das Heilige Römische Reich erkannte die Säkularisierung nicht an. Der Deutsche Orden setzte als neuen Hochmeister Walther von Cronberg ein, der aber in Preußen keinerlei Regierungsgewalt ausüben konnte und seinen Sitz nicht in Königsberg, sondern in Mergentheim einnahm. Seit 1526 hatte das Amt im Reich den gleichen Rang wie ein Fürstbistum. 1527 erhielt Cronberg vom Kaiser die Berechtigung, sich Administrator des Hochmeistertums zu nennen. Auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 wurde der Hochmeister mit den Deutschen Ordens Regalien und dem Lande Preußen belehnt, formal und ohne praktische Wirkung. 1532/34 wurde Herzog Albrecht unter Bann gesetzt, der ihm freilich als protestantischem Herrscher außerhalb des Reiches nichts ausmachen konnte. Noch der Sohn Kaiser Maximilians II. trug bis 1618 den Titel „Administrator Preußens“. Dann nannte man das Amt Hoch- und Deutschmeister.

1544 gründete Herzog Albrecht die Universität Albertina in Königsberg. Die kulturellen Leistungen in seiner Amtszeit waren die Prutenischen Tafeln (ein aktualisierter astronomischer Atlas) und die Erstellung preußischer Landkarten. sowie eine Münzreform unter der Leitung von Nikolaus Kopernikus. In diese Zeit fielen auch die Aufnahme evangelischer Flüchtlinge und besonders die erstmaligen Übersetzungen religiöser Schriften in die verschiedenen Sprachen seiner Untertanen. Nach dem Tode Herzog Albrechts im Jahre 1568 kam dessen fünfzehnjähriger Sohn Albrecht Friedrich an die Regierung; dessen Geisteskrankheit bedingte, dass das Land seit 1577 an seiner Stelle von den brandenburgische Kurfürsten aus einer eng verwandten Linie der Hohenzollern verwaltet wurde. 1618 endete die preußische Linie der Hohenzollern, als Albrecht II. starb.

Brandenburg-Preußen

Johann Sigismund heiratete am 30. Oktober 1594 Anna, die Tochter Albrecht Friedrichs. Der Vater Johann Sigismunds, der brandenburgische Kurfürst Joachim Friedrich, hatte seit 1605 (Georg Friedrich übte 1577-1603 dieses Amt aus) für Herzog Albrecht Friedrich die Regentschaft auch über das Herzogtum Preußen übernommen, nachdem der geisteskranke Albert Friedrich regierungsunfähig geworden war. 1608 erbte Johann Sigismund die Regierungsgeschäfte von seinem Vater und wurde 1618 auch formell Herzog von Preußen. Brandenburg und Preußen wurden so 1618 zu einer Personalunion, wobei der brandenburgische Kurfürst in seiner Funktion als Herzog von Preußen nominell dem polnischen König zur Vasallentreue verpflichtet war. Geschichtswissenschaftlich gilt für den Abschnitt von 1618 bis 1701 der Begriff Brandenburg-Preußen. Zwischen 1618 und 1701 wird das Herzogtum Preußen oft als Fürstentum bezeichnet (so in Kirchenbüchern vor 1700). Die 1466 durch den Deutschen Orden verlorene Souveränität über das Gebiet des Herzogtums Preußen an das Königreich Polen ging im Vertrag von Wehlau 1657 an das Kurfürstentum Brandenburg über.

Königreich Preußen

Am 18. Januar 1701 krönte sich Friedrich III. Kurfürst von Brandenburg mit Genehmigung des römisch-deutschen Kaisers Leopold I. als Friedrich I. in Königsberg zum „König in Preußen“. Damit war die Standesgleichheit mit dem Kurfürsten von Sachsen und dem Kurfürsten von Hannover erreicht.

Nachdem Ende des 18. Jahrhunderts Polen mehrfach aufgeteilt worden war (Erste Teilung Polens 1772) und westliche Teile Preußens (Preußen Königlichen Anteils) Friedrich II. huldigten, ordnete der König am 31. Januar 1773 an, die Wiedererwerbungen als Westpreußen und das bisherige Herzogtum Preußen als Ostpreußen zu bezeichnen.

Die beiden Provinzen wurden ab 1824 in Personalunion, ab 1829 in Realunion zur Provinz Preußen vereinigt, 1878 aber wieder getrennt. Der Vertrag von Versailles trennte dann 1919 den Großteil von Westpreußen als Polnischen Korridor endgültig ab. 1947 wurde Preußen von den Alliierten aufgelöst, nachdem die deutsche Bevölkerung aus den Ostgebieten jenseits der Oder vertrieben worden war.

Literatur

  • Hartmut Boockmann: Ostpreußen und Westpreußen. (= Deutsche Geschichte im Osten Europas). Siedler, Berlin 1992, ISBN 3-88680-212-4
  • Richard Dethlefsen: Das schöne Ostpreußen. Piper, München 1916 (Digitalisat)
  • Deutschler, Yorck: Die Aestii – Bezeichnung für die heutigen Esten Estlands oder die untergegangenen Pruzzen Ostpreußens, in: Deutschler, Yorck, " "Die Singende Revolution" – Chronik der Estnischen Freiheitsbewegung (1987–1991)", S. 196–198, Ingelheim, März 1998/Juni 2000, ISBN 3-88758-077-X
  • Andreas Ehrhard (Fotos), Bernhard Pollmann (Text): Ostpreußen. Bruckmann, München 2004, ISBN 3-7654-3877-4 (Länderportrait, aktuelle Bilder aus dem ehemaligen Ostpreußen)
  • Walter Frevert: Rominten. BLV, Bonn u. a. 1957 (1. Teil der so genannten „Ostpreußen-Trilogie“)
  • August Karl von Holsche: Geographie und Statistik von West-, Süd- und Neu-Ostpreußen. Nebst einer kurzen Geschichte des Königreichs Polen bis zu dessen Zertheilung. 2 Bände. Berlin 1800 und 1804 (Digitalisat)
  • Andreas Kossert: Ostpreußen. Geschichte und Mythos. Siedler, München 2005, ISBN 3-88-680808-4
  • Hans Kramer: Elchwald. Der Elchwald als Quell und Hort ostpreußischer Jagd. 2. Auflage. Jagd- und Kulturverlag, Sulzberg im Allgäu 1985, ISBN 3-925456-00-7 (3. Teil der so genannten „Ostpreußen-Trilogie“)
  • Karl Templin: Unsere masurische Heimat. Zum einhundertjährigen Bestehen des Kreises Sensburg 1818–1918. Selbstverlag des Kreises Sensburg, 2. Auflage 1926. Aufgrund der umfassenden Darstellung ist dies Werk auch für weitere ostpreußische Gebiete aufschlussreich.

Einzelnachweise

  1. Maike Sach: Hochmeister und Grossfürst: Die Beziehungen Zwischen Dem Deutschen Orden in Preussen und dem Moskauer Staat um die Wende zur Neuzeit, Dissertation Universität Kiel, 2002 Franz Steiner Verlag, ISBN 3515080473 [1]
  2. Janusz Małłek: Die Ständerepräsentation im Deutschordensstaat (1466–1525) und im Herzogtum Preußen (1525–1566/68). In: Hartmut Boockmann: Die Anfänge der ständischen Vertretungen in Preußen und seinen Nachbarländern. Verlag Oldenbourg, München 1992, ISBN 3-486-55840-4, S. 101–115, hier: S. 101.

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