- Edmund Brandt
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Edmund Brandt (* 22. September 1947 in Riede bei Bremen) ist deutscher Rechtswissenschaftler, Politologe und Verwaltungswissenschaftler. Er ist Inhaber des Lehrstuhls Staats- und Verwaltungsrecht sowie Verwaltungswissenschaften an der Technischen Universität Braunschweig und Leiter des dortigen Instituts für Rechtswissenschaften.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Edmund Brandt studierte von 1966 bis 1971 Rechts- und Politikwissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau und an der Freien Universität Berlin. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen war er von 1971 bis 1974 Rechtsreferendar im Kammergerichtsbezirk Berlin. Im Anschluss an das Zweite Juristische Staatsexamen war er bis 1979 Wissenschaftlicher Assistent an der Professur Staatsrecht und Politik der Freien Universität Berlin. 1979 wurde er zum Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. jur.) mit einer Dissertation zum Thema „Vertrauenserfordernis, Misstrauensvotum und parlamentarisches Regierungssystem“ promoviert. Im selben Jahr legte er auch die Diplomprüfung im Fach Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin ab. Danach arbeitete er bis 1981 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Urbanistik in Berlin. Von 1981 bis 1986 war er Hochschulassistent an der Universität Hamburg. Dort übernahm er 1986 die Projektleitung im Forschungsbereich Umweltschutz und Umweltgestaltung. 1988 wurde ihm die Professur für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Hamburg übertragen. 1992 folgte die Habilitation für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht sowie Verwaltungswissenschaften. Von 1991 bis 1992 war Brandt Mitglied des Ökologischen Rates beim Umweltsenator der Freien und Hansestadt Hamburg. Im September 1992 nahm er den Ruf an die Brandenburgische Technische Universität Cottbus an und war dort bis Ende September 1996 Inhaber des Lehrstuhls Umweltrecht. Im Jahre 1996 folgte er einem Ruf an die Universität Lüneburg, wo er bis zum Jahr 2004 Inhaber der Professur Öffentliches Recht, insbesondere Energie- und Umweltrecht, sowie von 1996 bis 1999 zugleich Dekan des Fachbereichs Umweltwissenschaften war. Von 2004 bis 2008 bekleidete Brandt das Amt des Präsidenten der Technischen Universität Clausthal. Ebenfalls von 2004 bis 2008 war er Mitglied der Interdisziplinären Arbeitsgruppe „Zukunftsorientierte Nutzung ländlicher Räume“ der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. 2005 wurde Brandt die Ehrenprofessur der Sichuan-Universität Chengdu (Volksrepublik China) verliehen. Darüber hinaus bekleidete er von 2006 bis 2008 die Funktion des Co-Direktors des Chinesisch-Deutschen Energieforschungszentrums mit Sitz in Chengdu/Volksrepublik China. Nachdem Brandt aus gesundheitlichen Gründen von seinem Amt als Präsident der Technischen Universität Clausthal zurücktreten musste, war er zunächst Inhaber der Professur Öffentliches Recht, insbesondere Energie- und Umweltrecht, an der TU Clausthal. Im Juli 2009 wechselte er an die Technische Universität Braunschweig. Dort ist er seither Inhaber des Lehrstuhls Staats- und Verwaltungsrecht sowie Verwaltungswissenschaften und seit dem 1. Juni 2010 zugleich Leiter des Instituts für Rechtswissenschaften.
Wissenschaftliche Schwerpunkte
Die Arbeit von Edmund Brandt ist explizit interdisziplinär angelegt, weil Probleme heutzutage seiner Ansicht nach kaum mehr angemessen von einer Disziplin allein angegangen werden können, sondern nur im Miteinander verschiedener Fachdisziplinen zu lösen sind. Davon ausgehend liegt der Schwerpunkt seiner wissenschaftlichen Arbeit in zentralen Bereichen des Umweltrechts, des Energierechts, der Umweltpolitik und der Energiepolitik sowie des Staatsorganisationsrechts. Seine gegenwärtige wissenschaftliche Arbeit wird bestimmt durch die Beschäftigung mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Entsorgung atomarer Abfälle, der Rohstoffwirtschaft sowie des Spannungsverhältnisses von Energie- und Naturschutzrecht. Ferner widmet er sich wissenschaftsrechtlichen Fragen vor dem Hintergrund der 2009 gegründeten Niedersächsischen Technischen Hochschule (NTH).
Publikationen (Auswahl)
- zusammen mit Ulrich Smeddinck: Gute fachliche Praxis – Zur Standardisierung von Verhalten. Berlin 2005.
- zusammen mit Hans-Joachim Sanden: Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit neuer übergreifender Rechtsinstrumente zur Begrenzung des Flächenverbrauchs. In: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.): Mengensteuerung der Siedlungsflächenentwicklung durch Plan und Zertifikat, Informationen zur Raumentwicklung. Heft 4/5 2005, S. 311–320.
- Hochschulen im Reformprozess: Straffung der akademischen Selbstverwaltung. In: Volkswagen-Stiftung (Hrsg.): Leistungsfähigkeit durch Eigenverantwortung. Rolf Möller zum 75. Geburtstag. Hannover 2005, S. 52–64.
- Das Energiewirtschaftsgesetz 2005. In: Hans-Peter Beck, Edmund Brandt und Carsten Salander (Hrsg.): Handbuch Energiemanagement. Frankfurt a. M. 2005.
- Gleichwertige Lebensverhältnisse als Rechtsproblem. BBAW, Materialien der Interdisziplinären Arbeitsgruppe „Zukunftsorientierte Nutzung ländlicher Räume – LandInnovation“, Nr. 13, Berlin 2006.
- Meine Rechte gegenüber Behörden. Düsseldorf 2007.
- zusammen mit Andreas Heck, Claudia Bieling u. a.: Rechtliche Handlungsmöglichkeiten zur Offenhaltung der Landschaft. In: Natur und Recht (NuR). 2008, S. 673–684.
- Energie und Rohstoffe 2009. Sicherung der Energie- und Rohstoffversorgung. Rechtsfragen der Rohstoffversorgung – Zur Rohstoffstrategie der Bundesregierung und zur EU Rohstoffinitiative. In: Deutscher Markscheider-Verein e.V./Institut für Geotechnik und Marktscheidewesen, Technische Universität Clausthal (Hrsg.), Clausthal-Zellerfeld 2009, S. 55–62.
- Rechtliche Ansätze für eine neue Rohstoffordnung. In: Vera Susanne Rotter (Hrsg.): Von der Abfall- zur Rohstoffwirtschaft. Clausthal-Zellerfeld 2009, S. 43–61.
- Rationeller Schreiben Lernen. Hilfestellung zur Anfertigung wissenschaftlicher (Abschluss-) Arbeiten. 3. Auflage, Baden-Baden 2009.
- Rechtswissenschaftliche Forschung im Spannungsfeld zwischen Disziplinarität und Interdisziplinarität. Braunschweig 2010 (RATUBS Nr. 3/2010).
- Rechtsgutachten: Aktenherausgabe Bundeskanzleramt. November 2010.
- zusammen mit Helmut Spangenberger: Windenergieanlagen und Rotmilane: Anforderungen an die Bewertung des Tötungsrisikos. (RATUBS Nr. 1/2011).
Herausgeberschaften
- Braunschweigische rechtswissenschaftliche Studien. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin; seit 2010 Mitherausgeber
- Rechtswissenschaftliche Arbeitspapiere der TU Braunschweig (RATUBS)
- Energierecht und Energiewirtschaft. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2002–2009 alleiniger Herausgeber; seit 2009 Mitherausgeber
- Handbuch Energiemanagement (HbE). VWEW Energieverlag, Frankfurt am Main 1999–2009 Mitherausgeber
- Lüneburger Schriften zum Umwelt- und Energierecht. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2001–2009 Mitherausgeber
- Studium der Umweltwissenschaften. Springer-Verlag, Berlin/Heidelberg/New York, seit 2000 Gesamtherausgeber
- Umweltrecht und Umweltpolitik. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1992–2002 alleiniger Herausgeber; Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin, seit 2002 Mitherausgeber
Funktionen außerhalb der Technischen Universität Braunschweig
- Stellvertretender Vorsitzender des EnergieVereins, 2002–2004 und seit 2009
- Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Gesellschaft für Energie und Ökologie (GEO), seit 2001
- Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU), seit 2002
- Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Instituts für Zukunftsstudien und Technologiebewertung (IZT), seit 2007
Weblinks
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