Johann Georg Friedrich von Friesen

Johann Georg Friedrich von Friesen
Johann Georg Friedrich Freiherr von Friesen (1757–1824)

Johann Georg Friedrich Freiherr von Friesen (* 28. April 1757 in Rötha; † 18. Januar 1824) war ein deutscher Rittergutsbesitzer, Oberkammerherr, Geheimer Rat und Oberaufseher der Dresdner Kunstsammlungen und Bibliothek.

Leben und Wirken

Die Eltern von Johann Georg Friedrich Freiherr von Friesen waren der Rittergutsbesitzer Johann Friedrich Ernst Freiherr von Friesen (1725–1768)[1] auf Rötha, dem auch die Standesherrschaft Königsbrück gehörte, und Christiane Jacobine geb. Gräfin von Werthern († 1778). Wie die meisten Kinder adliger Familien erhielt er den ersten Unterricht von einem Hauslehrer, der seine schulische Ausbildung neun Jahre lang begleitete. Als Hofmeister ging dieser nach fünfjährigem Privatunterricht mit seinem Schüler an das Collegium Carolinum nach Braunschweig. Anschließend studierte Friesen zwischen 1775 und 1777 an den Universitäten Wittenberg und Leipzig die Rechtswissenschaften. 1775 erhielt er zudem vom sächsischen Kurfürsten Friedrich August III. den Titel Kammerjunker verliehen. Nach erfolgreichem Ablegen seines Examens nahm Friesen eine kurzzeitige Tätigkeit als Beisitzer am Leipziger Oberhofgericht auf. Er unternahm jedoch bereits im Frühjahr 1777 eine Reise in die Schweiz und nach Paris, die bis in das Jahr 1778 andauerte.

Friesen erhielt 1778 die Ernennung zum kurfürstlichen Kammerherrn. Am 2. November 1778 ging er eine Ehe mit Johanne Friederike Louise Caroline von Krosigk ein, die bereits 1781 bei der Geburts ihres dritten Kindes starb. Seine beiden Töchter gab er zu seiner auf dem Rittergut Caschwitz lebenden Schwester und bereiste selbst ausgiebig England und Frankreich. Am 27. Juli 1783 heiratete er die Gräfin Juliane Caroline von der Schulenburg, die elf Kinder gebar, darunter den späteren Präsidenten der I. Kammer des Sächsischen Landtags, Friedrich Freiherr von Friesen und den späteren Landrat Ernst Freiherr von Friesen. Friesen war im Besitz des elterlichen Ritterguts Rötha und des Guts Rammelburg im Harz. Sie verkehrten in dieser Zeit u.a. in Dresden, Berlin und Dessau. 1792 reisten sie mit der Kutsche nach Italien.[2] Nach dem Tod seiner Ehefrau am 23. Juli 1803 widmete sich Friesen verstärkt seinen politischen Ämtern.

Erstmals war er 1781 als Vertreter der Allgemeinen Ritterschaft auf einem Landtag der sächsischen Landstände in Dresden vertreten. Bei der nächsten Ständeversammlung 1787 wurde er Direktor dieses Gremiums. 1793 und 1799 war er Mitglied im Weiteren Ausschuss der Ritterschaft und seit dem Landtag 1805 im Engeren Ausschuss der Ritterschaft.

Als Besitzer des Guts Rammelburg, das zum Königreich Westfalen gehörte, war er 1808 auf einem Landtag in Kassel vertreten. 1810 wurde er von dem sächsischen König Friedrich August I. zu einem Geheimen Rat ernannt und in Dienst genommen. Am 6. Januar 1811 erhielt er zusätzlich das Amt des kursächsischen Erbmarschallamtsverwesers übertragen. gegenüber. Dieses Amt hatte er auch beim Ausschusstag 1812 und während des 1817/18 stattgefundenen ersten Landtags nach dem für Sachsen mit großen Gebietsverlusten verbundenen Wiener Kongress. Nach der Zusammenführung der Ständeversammlungen der Oberlausitz und der der beim Königreich Sachsen belassenen Gebiete Kursachsens übernahm 1820 Graf Günther von Bünau die Spitze der Landesversammlung und erhielt den Titel des Landtagsmarschalls. Friesen nahm an diesem und dem Landtag des Jahres 1824 als Mitglied des Engeren Ausschusses der Ritterschaft teil.

Am 17. März 1812 wurde Friesen Oberkammerherr am Dresdner Hof und war in dieser Funktion mehrfach mit der persönlichen Betreuung Napoleons betraut. Während der Völkerschlacht bei Leipzig befand er sich auf Schloss Rammelburg und versah ab Dezember 1813 wieder seine mit seinem Amt verbundenen Verpflichtungen am Dresdner Hof. 1816 ließ er sich in einer Villa in Blasewitz nieder und besuchte fortan seine Rittergüter nur noch gelegentlich während der Sommerzeit. Am 15. Juli 1819 ging er mit Caroline Bamberger, die bereits seit 28 Jahren als Hausmädchen und Erzieherin seiner Kinder in seinem Haushalt lebte, seine dritte Ehe ein, ohne dies öffentlich zu machen. Allerdings ließ er sie als Mademoiselle Bamberger an dem gesellschaftlichen Verkehr der Familie Friesen teilhaben.

Literatur

  • Josef Matzerath: Sächsische Landstände am Ende der frühen Neuzeit – Johann Georg Friedrich Freiherr v. Friesen. In: Sächsischer Landtagskurier, Heft 1/2008, S. 18 f. (Onlineausgabe)
  • Friedrich August Schmidt (Hrsg.): Neuer Nekrolog der Deutschen. Zweiter Jahrgang, 1824. Erstes Heft Ilmenau: Bernh. Friedr. Voigt, 1824. S. 162–167. (Digitalisat)

Einzelnachweise

  1. Minerva Handbücher, Archive, S. 838f
  2. Reise nach Italien, 1792, Tagebuch von Johann Georg Friedrich Freiherr v. Friesen (1757–1824)

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