- Liste der Baudenkmäler in Edling
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In der Liste der Baudenkmäler in Edling sind die Baudenkmäler der oberbayerischen Gemeinde Edling und deren Ortsteile aufgelistet. Grundlage ist die Veröffentlichung der Bayerischen Denkmalliste, die auf Basis des Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt und seither laufend ergänzt wurde.[Anm. 1]
Inhaltsverzeichnis
Einzeldenkmäler
Edling
- Hauptstraße 20; Kath. Pfarrkirche St. Cyriakus; Chor im Kern spätgotisch, Langhaus 1898; mit Ausstattung.
- Hauptstraße 27; Pfarrhaus mit Schopfwalmdach, erbaut 1808; mit Ausstattung.
- Lärchenstraße 12; Wohnhaus; eineinhalbgeschossiger Blockbau, 17. Jh.
- Pfarrer-Huber-Weg 2; Zugehörig Bundwerkstadel mit Resten alter Bemalung, bez. 1809.
- Raiffeisenstraße 1; Bauernhaus, Wohnteil mit Putzgliederung und Fresken, Wirtschaftsteil mit Bundwerk; bez. 1822.
- Raiffeisenstraße 4; Stattliches Bauernhaus, zweigeschossig mit Kniestock, Stichbogenfenstern und Putzgliederungen sowie ausgedehnten Stallgewölben, um 1870/80.
- Raiffeisenstraße 13; Bauernhaus; Blockbau mit Hochlaube, 18. Jh.
- Wegkapelle; Ende 19. Jh.; mit Ausstattung; nördlich des Orts.
Attelthal
- Haus Nr. 2; Bauernhaus mit Flachsatteldach, um 1800.
- Haus Nr. 3; Wohnhaus; stattlicher Bau mit Halbwalmdach, 18. Jh.
- Haus Nr. 7; Ehem. Kleinbauernhaus mit Hochlaube, Giebel- und Traufbundwerk, Ende 18. Jh.
- Haus Nr. 21; Kleinbauernhaus; Obergeschoss verputzter Blockbau mit Bundwerkgiebel und Traufbundwerk (Südseite/Wirtschaftsteil), Ende 18. Jh.
Brandstätt
- Haus Nr. 5; Schloss Brandstätt, kleine dreigeschossige Anlage mit Satteldach und westlichem Anbau, Wiederaufbau 1666 auf älterer Grundlage.
Daburg
- Haus Nr. 4; Bauernhaus mit Hochlaube, am Wirtschaftsteil Bundwerk, 1. Drittel 19. Jh.
Felling
- Haus Nr. 2; Zugehörig stattlicher Bundwerkstadel, Mitte 19. Jh.; am Stadel sog. Franzosenkreuz mit zwei Votivtafeln, nach 1800.
Fürholzen
- Haus Nr. 1; Südflügel des Hofes mit kraftvollem Bundwerk, 1. Hälfte 18. Jh.
- Hofkapelle; 2. Hälfte 19. Jh.; bei Haus Nr. 1.
Hart
- Schloss; barocker Satteldachbau mit zweigeschossigen Arkaden, die Wirtschaftsgebäude durch Torbauten verbunden; Schlosskapelle, Mitte 17. Jh.; mit Ausstattung.
Obersteppach
- Haus Nr. 4; Zugehörig erdgeschossiger, später überbauter Getreidekasten, wohl 2. Hälfte 17. Jh.
Oberunterach
- Hofkapelle; beim Ettmüller-Anwesen, um 1800; im späten 19. Jh. zur Lourdeskapelle umgebaut.
Ramsau
- Haus Nr. 2; Bauernhaus, Wohnteil mit Hochlaube und Blockbau-Obergeschoss, 18. Jh.
Roßhart
- Haus Nr. 9; Bauernhaus, am Wohnteil Blockbau-Obergeschoss, 2. Hälfte 18. Jh.
- Haus Nr. 10; Stattliches Bauernhaus mit profilierten Balkenköpfen, Gurtgesims und Traufbundwerk, bez. 1855 - zugehörig Altbau mit Bundwerk, 18. Jh.
Schäching
- Lärchenstraße 28; Geschnitzte Haustür, neugotisch, Mitte 19. Jh.
Weidachmühle
- Haus Nr. 1; Bauernhaus; Wohnteil mit Blockbau-Obergeschoss und Bundwerkgiebel, 2. Hälfte 18. Jh.
- Hofkapelle; 3. Viertel 19. Jh.; mit Ausstattung.
Wolfrain
- Haus Nr. 2; Parallelhof; Wohnstallhaus mit Blockbau-Obergeschoss und Giebelbundwerk, Ende 18. Jh. - Stadel mit Bundwerk, Mitte 19. Jh. - Brechhütte mit Bundwerkgiebel, 1. Hälfte 19. Jh.; südlich vom Hof.
Literatur
- Michael Petzet: Denkmäler in Bayern: Oberbayern. - Hrsg.: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1986
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese ist nur über den unter Weblinks genannten BayernViewer-Denkmal im Internet einsehbar. Auch wenn dieser täglich aktualisiert wird, wird er erst nach Beendigung der Nachqualifizierung (vorauss. Ende 2013) überall den aktuellen Stand widerspiegeln. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Es können Denkmäler fehlen oder Objekte eingetragen sein, die nicht mehr in der Denkmalliste enthalten sind.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste nur ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
Weblinks
- BayernViewer-denkmal (interaktiv, erfordert Java)
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