- Liste der Baudenkmäler in Schechen
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In der Liste der Baudenkmäler in Schechen sind die Baudenkmäler der oberbayerischen Gemeinde Schechen und deren Ortsteile aufgelistet. Grundlage ist die Veröffentlichung der Bayerischen Denkmalliste, die auf Basis des Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt und seither laufend ergänzt wurde.[Anm. 1]
Inhaltsverzeichnis
Einzeldenkmäler
Schechen
- Bahnhofstraße 5; Bahnhof Schechen, ehem. Stationsgebäude, zweieinhalbgeschossiger gegliederter Putzbau mit flachem Walmdach und gleisseitigem Vordach, spätklassizistisch, um 1880.
- Blumenstraße 1; Kath. Pfarrkirche St. Margaretha, spätgotische Anlage, um 1470; mit Ausstattung.
- Rosenheimer Straße 13; Ehem. Schloss (seit 1978 Rathaus, zuvor Gasthaus), dreigeschossiger Bau mit steilem Krüppelwalmdach, 2. Hälfte 16. Jh.
Hochstätt
- Innstraße 2; Kath. Filialkirche St. Vitus, spätgotische Anlage, 2. Hälfte 15. Jh., neugotischer Ausbau 2. Hälfte 19. Jh.; mit Ausstattung.
Marienberg
- Haus Nr. 6; Kath. Filialkirche Mariä Heimsuchung, spätgotisch, 2. Hälfte 15. Jh., Sakristei 1720; mit Ausstattung.
- Haus Nr. 14; Bauernhaus, stattliche Anlage, Wohnteil mit Putzgliederungen, 1. Hälfte 19. Jh.
Pfaffenhofen a. Inn
- Kirchgasse 1; Pfarrhof, mit Mansarddach, 1790.
- Kirchgasse 3; Kath. Pfarrkirche St. Laurentius, barocke Anlage, 1708/09 von Hans Mayr erbaut; mit Ausstattung.
Literatur
- Michael Petzet: Denkmäler in Bayern: Oberbayern. - Hrsg.: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1986
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese ist nur über den unter Weblinks genannten BayernViewer-Denkmal im Internet einsehbar. Auch wenn dieser täglich aktualisiert wird, wird er erst nach Beendigung der Nachqualifizierung (vorauss. Ende 2013) überall den aktuellen Stand widerspiegeln. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Es können Denkmäler fehlen oder Objekte eingetragen sein, die nicht mehr in der Denkmalliste enthalten sind.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste nur ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
Weblinks
- BayernViewer-denkmal (interaktiv, erfordert Java)
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