Ringwall Rentmauer (Weilrod)

Ringwall Rentmauer (Weilrod)
Ringwall Rentmauer
Überreste des Walls

Überreste des Walls

Alternativname(n): Ringwall Rod an der Weil, Ringwall Eichelberg
Entstehungszeit: vermutlich La-Tène-Zeit
Erhaltungszustand: Graben- und Wallreste
Ständische Stellung: unbekannt
Ort: Rod an der Weil
Geographische Lage 50° 20′ 31,3″ N, 8° 23′ 15,5″ O50.3420268.387644390Koordinaten: 50° 20′ 31,3″ N, 8° 23′ 15,5″ O
Höhe: 390 m ü. NHN
Ringwall Rentmauer (Hessen)
Ringwall Rentmauer

Der Ringwall Rentmauer ist eine Ringwallanlage auf dem Eichelberg bei Rod an der Weil in der hessischen Gemeinde Weilrod im nordwestlichen Hochtaunuskreis. Sie ist bis dato unerforscht, ist aber vermutlich keltischen Ursprungs.

Inhaltsverzeichnis

Lage und Beschreibung

Der Ringwall liegt westlich der flachen Kuppe des Eichelbergs. Der südliche und westliche Hang fallen steil ab, im Norden ist der Hang mäßig steil und zum Osten hin ist der Übergang zum Berg flach. Die Anlage erstreckt sich in Ost-West-Richtung über ca. 118 m und in Nord-Süd-Richtung über ca. 85 m. Teil des Ostbereichs der Anlage ist dabei ein an der Südseite etwa 33 m langer Annex. Die Kernanlage an sich ist ebenso rechteckig, mit Seitenlängen von 75 m bzw. 85 m. Die Nordseite des Annex weist keine Spuren einer Befestigung auf, war also wahrscheinlich vollständig offen. Hinweise auf eine Toranlage finden sich nicht.

Die Anlage an sich bestand aus einer Trockenmauer. Zur angriffsgefährdeten Seite hin, das heißt Richtung Osten, war der Wall am schwächsten ausgebaut. Hier wurde allerdings die Verteidigungssituation durch den Annex deutlich aufgewertet.

Erkundung der Anlage

Der Ringwall wurde 1849 durch den örtlichen Pfarrer Hannapel erstmals erwähnt und 1909 durch Christian Ludwig Thomas ausführlich beschrieben. Thomas zu Folge war die Anlage keine Fluchtburg, sondern vielmehr Fürstensitz. Er datiert sie auf die Frühlatènezeit. Funde die diese Annahme bestätigen existieren allerdings bis heute nicht.

Denkmalschutz

Der Bereich der Wallanlage ist ein Bodendenkmal nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz. Nachforschungen und gezieltes Sammeln von Funden sind genehmigungspflichtig, Zufallsfunde an die Denkmalbehörden zu melden.

Literatur

  • Handbuch der historischen Stätten Deutschlands Band 4. Hessen von Georg Wilhelm Sante
  • Christian Ludwig Thomas, Rod an der Weil, in Nassauische Annalen 13, 1909

Galerie

Weblinks

Einzelnachweise

  • Topographische Karte 1:25.000 5616 Grävenwiesbach des Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

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