- AdR
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Der Ausschuss der Regionen (AdR), der 1992 (erste Sitzung 1994) durch den Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) errichtet wurde, ist ein beratendes Organ aus 344 Vertretern regionaler und kommunaler Gebietskörperschaften Europas. Durch ihn soll gewährleistet werden, dass diese ihren Standpunkt zur Politik der EU einbringen können und dass regionale und lokale Identitäten und Vorrechte respektiert werden.
Zusammensetzung, Organisation und Aufgaben des AdR sind in den Art. 263 bis 265 EG geregelt. Mit dem Vertrag von Amsterdam wurden zusätzliche fünf Bereiche der verbindlichen Konsultation aufgenommen. Zudem wurde festgelegt, dass ein Mitglied des AdR nicht gleichzeitig Mitglied des europäischen Parlaments sein darf.
Aufgaben
Der AdR hat nur eine beratende Funktion, trifft also keine verbindlichen Entscheidungen. Er muss aber bei Fragen angehört werden, die die kommunale und regionale Verwaltung betreffen. Deshalb ist der AdR die Stimme der Kommunen (Gemeinden und Städte) und der Regionen (zum Beispiel der deutschen Bundesländer) in der EU und nimmt zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission für neue Rechtsvorschriften der EU Stellung. Jährlich finden fünf Sitzungen des Ausschusses der Regionen statt, in denen seine allgemeine Politik festgelegt wird und die Stellungnahmen verabschiedet werden. Diese fünf Sitzungen und die Stellungnahmen werden von sechs Fachkommissionen vorbereitet, auf die sich die AdR-Mitglieder verteilen:
- Fachkommission für Kohäsionspolitik (COTER)
- Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik (ECOS)
- Fachkommission für nachhaltige Entwicklung (DEVE)
- Fachkommission für Kultur und Bildung (EDUC)
- Fachkommission für konstitutionelle Fragen und Regieren in Europa (CONST)
- Fachkommission für Außenbeziehungen (RELEX)
Mitglieder
Der AdR setzt sich aus 344 Mitgliedern zusammen, die sich auf die Mitgliedstaaten der EU ungefähr nach der Größe der Bevölkerung verteilen.
Anzahl der Mitglieder Staaten 24 Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich 21 Polen, Spanien 15 Rumänien 12 Belgien, Griechenland, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Tschechien, Ungarn, Bulgarien 9 Dänemark, Finnland, Irland, Litauen, Slowakei 7 Estland, Lettland, Slowenien 6 Luxemburg, Zypern 5 Malta Die Mitglieder des AdR sind Kommunal- und Regionalpolitiker wie zum Beispiel Abgeordnete aus Landtagen, kommunale Ratsmitglieder, Bürgermeister von Städten und auch Ministerpräsidenten aus den deutschen Bundesländern. Seit Februar 2008 ist Luc Van den Brande Präsident des Ausschusses der Regionen.
Vorgeschlagen werden die Mitglieder des AdR von den Regierungen der EU-Mitgliedsländer. Meist wird die Liste der Mitglieder von der ganzen Regierung oder von einem Regierungsmitglied (meist dem Innen- oder Außenminister, in manchen Fällen auch vom Regierungschef) erstellt. Subnationale Akteure sind generell in den Prozess der Aufstellung einer solchen Liste integriert, aber nur in den föderalen Staaten (Belgien, Deutschland und Österreich) besteht dafür eine gesetzliche Basis. Die Kriterien für die Aufnahme sind geographischer und politischer Natur, d.h. es wird darauf geachtet, dass die Mitglieder aus verschiedenen Landesteilen kommen und die Parteienlandschaft widerspiegeln. Solche Kriterien sind überall von belang, wenngleich in den Niederlanden, Irland und Italien nicht ausdrücklich festgeschrieben. In Finnland und den Niederlanden wird auch auf Genderkriterien geachtet.
In Deutschland übernimmt die Bundesregierung die Vorschläge der Landesparlamente. Jedes Bundesland erhält einen Sitz und weitere fünf Sitze rotieren nach dem Kriterium der Bevölkerungszahl. Die verbliebenen drei Sitze stehen lokalen Vertretern zur Verfügung. In Österreich hat jedes Bundesland einen Sitz und die drei verbliebenen Sitze gehen ebenfalls an lokale Vertreter. In Belgien gehen alle 12 Sitze an die Regionen oder Gemeinschaften. Sechs (5) Sitze gehen an die Region Flandern, vier (3) an die Region Wallonien, zwei an die Hauptstadtregion Brüssel. Der Sitz für die deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens wird abwechselnd von der französischen bzw. flämischen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt. In den zentralistischen Staaten sind die Regionen tendenziell weniger gut repräsentiert, hier gehen mehr Sitze an lokale Vertreter.
Ernannt werden die Mitglieder dann durch den Rat der EU. Seit dem Vertrag von Nizza erfolgt die Benennung mit qualifizierter Mehrheit (vorher: Einstimmigkeit). Die Amtszeit der Mitglieder beträgt vier Jahre, wobei eine Wiederernennung möglich ist. In ihrer Arbeit sind sie an keine Weisungen gebunden, sie agieren daher (theoretisch) politisch völlig unabhängig.
Der Vertrag von Nizza verlangt außerdem, dass sie ein Wahlmandat der von ihnen vertretenen Gebietskörperschaft innehaben oder einer gewählten Versammlung gegenüber politisch verantwortlich sind.
Weblinks
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