- Daniel von Salis-Soglio
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Daniel Freiherr von Salis-Soglio (* 19. Februar 1826 in Chur, Graubünden; † 19. September 1919 ebenda) war General-Genieinspektor der österreichisch-ungarischen Armee.
Leben
Daniel von Salis-Soglio entstammte dem schweizerischen Adelsgeschlecht Salis, er war ein Sohn des eidgenössischen Obersten Emanuel Freiherr von Salis-Soglio († 1863). Er absolvierte die Ingenieurakademie und wurde 1845 Leutnant, 1848 Oberleutnant, 1849 Hauptmann. Den Feldzug 1859 in Italien machte er, der Feld-Genieinspektion der zweiten Armee zugeteilt, mit Auszeichnung mit. 1860 wurde Salis-Soglio Major, nahm 1864 als Geniechef des 2. österreichischen Korps an dem Feldzug gegen Dänemark teil und avancierte zum Oberstleutnant. In demselben Jahre wurde Salis-Soglio Geniedirektor in Graz. 1866 war er Festungskommandant von Rovigo und wurde 1867 zum Befestigungsbaudirektor in Südtirol und in demselben Jahre zum Obersten im Geniestab ernannt. 1871 in gleicher Eigenschaft nach Przemysl versetzt, 1873 Geniechef beim Generalkommando in Lemberg, 1874 Generalmajor, 1876 Präsident des technischen und administrativen Militärkomitees, 1879 Feldmarschallleutnant. 1880 wurde Salis zum General-Genieinspektor ernannt und am 1. Mai 1889 zum Feldzeugmeister befördert. Salis-Soglio war seit März 1891 Inhaber des Infanterieregiments Nr. 76.
Literatur
- O. F. Winter: Salis-Soglio Daniel Frh. von. In: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950 (ÖBL). Band 9, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1988, ISBN 3-7001-1483-4, S. 388 f. (Direktlinks auf S. 388, S. 389).
- Nik. v. Salis-Soglio (Benediktiner aus der Beuroner Kongregation), Die Familie v. Salis (Lindau 1890).
Weblinks
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen.
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