Knappschaft-Bahn-See

Knappschaft-Bahn-See
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Logo der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Unternehmensform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gründung 1. Oktober 2005 bzw. 1. August 1969 (Errichtung der Bundesknappschaft, die formal im Jahr 2005 den Namen gewechselt hat)
Unternehmenssitz Bochum
Branche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung
Website

www.kbs.de

Logo der deutschen Rentenversicherungen

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist ein deutscher Rentenversicherungsträger im Verbund der Deutschen Rentenversicherung mit Hauptsitz in Bochum. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See ist eine Sozialversicherung mit Selbstverwaltung nach SGB IV. Organe sind die Vertreterversammlung, der Vorstand und die Geschäftsführung. Die Vertreterversammlung wird durch Sozialwahlen ermittelt.

Inhaltsverzeichnis

Organisation der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die Hauptverwaltung der DRV-KBS befindet sich in Bochum. Darüber hinaus gibt es eine Dienststelle in Berlin, sowie Regionaldirektionen in Bergheim, Chemnitz, Cottbus, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Saarbrücken. Zu den Regionaldirektionen gehören jeweils untergeordnete Geschäftsstellen. Des Weiteren betreibt die DRV-KBS bundesweit Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung und verfügt bundesweit über 1400 ehrenamtliche Versichertenälteste, die Mitglieder in Fragen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung beraten und betreuen.

Aufsichtsbehörde ist das Bundesversicherungsamt, welches dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersteht. Die DRV-KBS ist daher eine der wenigen Sozialversicherungen, die Bundesaufsicht unterstehen. Aufsichtsbehörde für Arbeitsschutz ist hier die Unfallkasse des Bundes im Auftrag der Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern, da für Bundesbehörden die Landesgewerbeämter nicht zuständig sind. Die Unfallkasse des Bundes agiert hier nicht im Rahmen der Unfallverhütung nach SGB VIII, sondern als zuständige Behörde nach § 21 ArbSchG Absatz 5 in Verbindung mit anordnenden Befugnissen nach § 22 ArbSchG.

Rentenversicherung

Der Zusammenschluss der drei Versicherungsträger Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse am 1. Oktober 2005 zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist Teil eines Gesamtkonzepts zur Neuorganisation der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Rechtsgrundlage dafür ist das „Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung“ vom 9. Dezember 2004. Dazu gingen die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse mit ihren Vermögen sowie ihren Rechten und Pflichten in die bisherige Bundesknappschaft über, die seitdem unter dem Namen Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See firmiert und wie alle Sozialversicherungsträger eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See betreut überwiegend Arbeitnehmer, die in den Berufszweigen der Hochseeschifffahrt, der Deutschen Bahn und des Bergbaus rentenversicherungspflichtig tätig sind bzw. waren. Sie nahm bis zum 30. April 2008 zudem im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit der Deutschen Rentenversicherung Bund deren Aufgaben für Beschäftigte in der chemischen Industrie wahr.

Die KBS kommt ihrem gesetzlichen Auftrag der med. Rehabilitation u. a. mit Hilfe eigener Rehabilitationskliniken nach. Organisatorisch sind diese Eigenbetriebe der beiden Rentenversicherungszweige.

Minijob-Zentrale

Die DRV-KBS zieht als „Minijob-Zentrale“ die Sozialversicherungsbeiträge für Minijobs ein.

Krankenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist auch ein Träger der Kranken- und Pflegeversicherung. Bereits seit dem Jahr 2002 firmierte die damalige Bundesknappschaft unter dem Namen „Knappschaft“ im Sinne eines Corporate Designs. Diese zuvor gewählte, umgangssprachliche Bezeichnung erfuhr durch die Organisationsreform eine gesetzliche Würdigung, indem nun die Kranken- und Pflegeversicherung (und nur diese Versicherungszweige) offiziell unter diesem Namen durchgeführt werden. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt derzeit 15,5 Prozent (seit 1. Januar 2009 werden die Beitragssätze vom Gesetzgeber einheitlich vorgegeben).

Die Mitgliedschaft bei der Knappschaft war bis zum 31. März 2007 allein Versicherten der Knappschaftlichen Rentenversicherung (vornehmlich [ehem.] Bergbaubeschäftigten und deren Familien sowie Knappschaftsmitarbeitern) vorbehalten, steht nach neuen gesetzlichen Bestimmungen seit dem 1. April 2007 jedoch allen gesetzlich Krankenversicherten offen. Neuen Mitgliedern stehen die knappschaftsspezifischen Sonderleistungen jedoch nicht mehr zur Verfügung. Nach Auffassung des Bundestagsausschusses für Gesundheit wird mit der Öffnung der Wettbewerbsvorteil abgeschafft.[1]

Als medizinischer Dienst ist abweichend von den üblichen medizinischen Diensten der Krankenkassen der Länder aufgrund der länderübergreifenden Zuständigkeit der Knappschaft der sozialmedizinische Dienst der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig (§ 283 SGB V). Die Knappschaft behält sich jedoch vor, einen anderen MDK im Rahmen der Amtshilfe (§ 3 SGB X) nach zu beauftragen.

Am 1. Januar 2008 schlossen sich die Knappschaft und die bislang selbständige See-Krankenkasse (Hamburg) bundesweit zu einer Krankenkasse zusammen – zur Knappschaft mit Hauptsitz in Bochum.[2]

Wie die Rentenversicherung besitzt auch die Krankenversicherung „Knappschaft“ Eigenbetriebe (§ 140 SGB V). Die sog. Knappschaftskrankenhäuser runden das Angebot des Verbundsystems KBS ab und leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur med. Versorgung in den jeweiligen Regionen.

Die Knappschaft-Bahn-See ist mit Gesundheitsnetzen an fünf Standorten präsent: Das sind die prosper-Netze in Bottrop und Gelsenkirchen sowie an der Saar und in der Lausitz und das proGesund-Netz in Recklinghausen. Die Netze gelten als Vorreiter der integrierten Versorgung. In den Netzen profitiert die Knappschaft-Bahn-See von der besonderen Situation, dass sie zugleich Kranken- und Rentenversicherungsträger, Betreiber von Akut- und Rehaklinien sowie auch noch die Abrechnungsstelle für die Knappschaftsärzte ist [3].

Am 12. Januar 2009 stellte die Knappschaft ihre elektronische Patientenakte verbunden mit einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Bottrop vor. „prospeGKT“ ist die erste elektronische Patientenakte in Deutschland, die auch mit Krankenhausärzten vernetzt ist. Sie enthält medizinischen Daten der Versicherten über Diagnosen, Medikationen, Befunde, Therapie-Empfehlungen und Labordaten. Das Projekt startete mit rund 10.000 Versicherten der Knappschaft und der DAK, die mithilfe ihrer eGK Zugang zu einer sektorübergreifenden elektronischen Patientenakte haben [4].

Haushaltsplan (einschl. Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe) und Rechnungslegung

Der Haushaltsplan der KBS ist die Grundlage für das Verwaltungs- und Wirtschaftshandeln im Haushaltsjahr. Der vom Vorstand aufgestellte Haushaltsplan muss zunächst von der Vertreterversammlung festgestellt werden, d. h., dass er aus Sicht der Verwaltung verbindlich wird. Danach wird er der Bundesregierung zur Genehmigung nach § 71 SGB IV vorgelegt. Bis die Bundesregierung den Haushaltsplan genehmigt, bleibt er schwebend unwirksam. Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der KBS sind Anlagen zum Haushaltsplan und unterliegen demnach ebenfalls diesem Genehmigungsvorbehalt.

Der Haushaltsplan ist getrennt nach den Versicherungszweigen, den sog. Durchlaufenden Posten (vor allem die „Minijob-Zentrale“) und der „Lohnausgleichskasse“ (jetzt: AAG) zu erstellen und zu bewirtschaften. Dieses geschieht anhand von unterschiedlichen Einzelplänen; diese zusammen bilden den Haushaltsplan. Die Rechnungslegung wird aufgrund der Verordnung über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SVRV) und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift (SRVwV) nach den einzelnen Bereichen getrennt vollzogen.

Mitarbeitervertretung

Die DRV-KBS besitzt als Bundesbehörde einen Hauptpersonalrat und in Dienststellen Personalräte nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG).

Weblinks

Quellen

  1. http://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/029-034/stll_eingel/Knappschaft.pdf
  2. Zusammenschluss Knappschaft und See-Krankenkasse (abgerufen am 22. Januar 2008)
  3. Ärztezeitung vom 28. Oktober 2008
  4. Deutsches Ärzteblatt vom 13. Januar 2009

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