Regenbogenfamilie

Regenbogenfamilie
Regenbogenfamilie

Regenbogenfamilien werden Familien genannt, bei denen Kinder bei zwei gleichgeschlechtlichen Partnern als eine Familie leben.[1] Die beiden männlichen bzw. die beiden weiblichen Elternteile können – sofern dies gesetzlich zulässig ist – miteinander verheiratet sein in gleichgeschlechtlicher Ehe; alternative Formen der elterlichen Verbindung sind eingetragene Partnerschaften und formlose Verbindungen von Lebensgefährten.

Inhaltsverzeichnis

Wortherkunft

Der Name leitet sich in diesem Fall von der Regenbogenflagge ab, inzwischen ein weltweites Symbol von selbstbewusst lebenden Lesben, Schwulen und Bisexuellen. Im übertragenen Sinn kann es auch die Community aller LGBTs bezeichnen. Im Jahre 2009 wurde das Wort in die 25. Auflage des Duden aufgenommen.[2]

Während der 1960er Jahre, in der gegenkulturellen Hippiebewegung betrachtete man alle symbolisch als Brüder und Schwestern. Durch diese „Massenadoptionen“ entstanden „Stämme“ oder Rainbow-„Families“.[3] Eine festgehaltene frühe Verwendung des Begriffs „rainbow family“ geht auf Josephine Baker zurück, welche sich in den 1950er Jahren in der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung engagierte und später zwölf Waisenkinder unterschiedlicher Hautfarben und Nationen adoptierte.[4][5][6] In diesem Sinne wird es auch heute auf Deutsch in Übersetzungen verwendet.[7] In den USA wurde 1972 The Rainbow Family of Living Light gegründet, eine unhierarchische Gruppe, welche für den Weltfrieden betet und sich für die Utopie einer kooperativen Gemeinschaft stark macht, die in Harmonie mit der Erde lebt. Sie hat inzwischen weltweit Verbündete.[8]

Herkunft der Kinder in Regenbogenfamilien

Regenbogenfamilie

Den Angaben des Mikrozensus und den wenigen bisher vorliegenden Studien ist zu entnehmen, dass

  • die meisten Kinder aus früheren heterosexuellen Ehen und Partnerschaften eines Elternteils stammen,
  • eine bisher unbekannte, aber vermutlich zunehmende Zahl jüngerer Lesben und Schwuler sich ein Leben mit Kindern wünscht und eine Familiengründung durch künstliche Befruchtung, Bechermethode oder Adoption als Einzelperson realisiert,
  • im Rahmen der Hilfen zur Erziehung – Vollzeitpflege – Kinder in Pflegestellen bei Lesben und Schwulen betreut werden und hier ein ausbaufähiges Potential qualifizierter Erziehungspersonen zu finden ist,
  • mehr Kinder bei ihren homosexuellen Müttern aufwachsen als bei ihren homosexuellen Vätern,
  • gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit Kindern sowohl in Groß- und Kleinstädten als auch in ländlichen Regionen leben.

Nach Auskunft des Jugendamts in Frankfurt am Main haben dort bereits eine Anzahl lesbischer und schwuler Paare Pflegekinder aufgenommen. Auch Einzeladoptionen sind bekannt. Die Bewertung des Jugendamtes ist positiv; die Erfahrungen unterscheiden sich im Durchschnitt nicht von den mit heterosexuellen Paaren gemachten. Weitere ähnliche Erfahrungen sind aus Berlin und Bayern bekannt.

Lebenssituation

Die American Psychological Association unterstützt die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare in ihrem politischen Statement vom 28. und 30. Juli 2004.[9] Ebenso wird die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare von folgenden Organisationen in den Vereinigten Staaten unterstützt: Child Welfare League of America, American Bar Association, American Psychiatric Association, National Association of Social Workers, North American Council on Adoptable Children, American Academy of Pediatrics, American Psychoanalytic Association [10] und American Academy of Family Physicians.[11]

Die Familienforschung in Deutschland hat sich in den 1990er Jahren verstärkt den Kindern mit gleichgeschlechtlich-liebendem Elternteil zugewandt. Die deutschen Familien- und Sozialforscher Fthenakis (2000), Berger, Reisbeck & Schwer (2000) und Eggen kommen ebenso wie die amerikanische Zusammenfassung von 21 internationalen Studien durch Stacey und Biblarz über Auswirkungen homosexueller Lebensweisen der Eltern auf Kinder im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen:

  • Kinder und Jugendliche homosexueller Eltern sind genauso oft heterosexuell orientiert wie Kinder heterosexueller Eltern.
  • Hinsichtlich möglicher Verhaltens- und Entwicklungsstörungen aufgrund der sexuellen Orientierung der Eltern gibt es keine Unterschiede zwischen Kindern in gleichgeschlechtlichen und verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. Kinder homosexueller Eltern zeigen in keiner Weise häufiger Verhaltensstörungen als Kinder heterosexueller Eltern.
  • Nicht die sexuelle Orientierung, sondern das Geschlecht der (homosexuellen) Eltern scheint auf Einstellungen und Verhalten von Kindern zu wirken. So weisen wohl vor allem Kinder, die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften von zwei Frauen heranwachsen, seltener ein geschlechtstypisches Rollenverhalten auf als Kinder heterosexueller Eltern.
  • Gleichwohl unterliegen Kinder homosexueller Mütter und Väter Diskriminierungen und Stigmatisierungen durch ihre soziale Umwelt, die Einstellungen und Verhalten der Kinder beeinflussen können. Hierzu gehören die familienrechtlichen und politisch-rhetorischen Diskriminierungen ebenso wie die Stigmatisierungen etwa durch Peergroups. Es gibt empirische Hinweise darauf, dass Kinder homosexueller Eltern unter diesen Diskriminierungen und Stigmatisierungen leiden. Um deshalb nicht selbst als homosexuell zu gelten, scheinen besonders Kinder in der Pubertät die Homosexualität ihrer Eltern gegenüber Gleichaltrigen zu verbergen oder es zu missbilligen, wenn die Eltern ihre sexuelle Orientierung in der Öffentlichkeit zeigen. Andererseits zeigen die Studien auch Kinder, die jedoch, wie insbesondere Wald (1999) hervorhebt, mit einer erstaunlichen psychischen Stärke diesen Stigmatisierungen entgegentreten.
  • Grundsätzlich scheinen Kinder, die bei gleichgeschlechtlichen Eltern aufwachsen, ihre sexuelle Orientierung reflektierter zu erleben. Gleichwohl schränken die Studien aus den USA diese These insofern ein, als sich in dieser Einstellung zum Teil auch durch die Umgebung prägen könnte: Homosexuelle Eltern in den USA leben überdurchschnittlich oft in Großstädten oder Universitätsstädten, ihre Kinder wachsen in einem vergleichsweise toleranten Milieu auf, welches seltener homophobe Einstellungen hegt.
  • Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften unterliegen keinem höheren Risiko, Opfer sexuellen Missbrauchs zu werden. Täter in sog. Kindesmissbrauchsdelikten sind ganz überwiegend (zirka 95 Prozent nach Erkenntnissen des Sicherheitsberichts der Bundesregierung) Männer; sie kommen überwiegend aus dem sozialen Nahraum. Das Missbrauchsrisiko für Mädchen ist dreimal höher als für Jungen. Damit liegt das Missbrauchsrisiko für Kinder, die bei einem lesbischen Paar aufwachsen und für Mädchen, die bei einem schwulen Elternpaar aufwachsen, schon statistisch sehr viel niedriger als bei Kindern in heterosexuellen Partnerschaften. Statistische Zahlen zu diesem Punkt gibt es allerdings nicht – es wird argumentiert, dass das Risiko auf Grund hoher sozialer Kontrolle auch hier deutlich niedriger liege als bei heterosexuellen Paaren. Somit findet ein weit verbreitetes Vorurteil keinerlei Bestätigung in der Forschung.

Eine vom deutschen Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebene Studie zur "Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften" kommt zu dem Schluss, dass bei Kindern, die in lesbischen oder schwulen Partnerschaften aufwachsen, keinerlei Nachteile für die Entwicklung festzustellen seien. An der Studie war das Münchner Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) beteiligt. [12] Diese Schlussfolgerung sei jedoch nicht durch die Ergebnisse der Studie zu belegen, so Maja Ingold, weil die meisten der Befragten fünf Jahre ihres Lebens mit biologischem Vater und biologischer Mutter aufgewachsen seien. Dass genau das die Ursache für die positive Entwicklung der Kinder gewesen sei, könne die Studie nicht widerlegen. Die gezogenen Schlüsse seien daher nicht übertragbar auf Kinder, die von der Geburt an bei einem fremdem homosexuell lebenden Paar aufwüchsen und so Vaterentbehrung oder Mutterentbehrung erlitten. Vaterentbehrung oder Mutterentbehrung hätten wissenschaftlich gut belegt Langzeitfolgen für das ganze Leben von Kindern.[13] Christl Ruth Vonholdt, Leiterin des evangelikalen Deutschen Instituts für Jugend und Gesellschaft kritisiert, die Methodik der Studie sei „unwissenschaftlich“.[14]

Rechtliche Lage der Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare (2010)

Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare in Europa[15]
  • Gemeinschaftliche Adoption legal
  • Stiefkindadoption legal
  • Illegal
  • Unbekannt
Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare weltweit

Europa

Die rechtliche Lage von Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare ist in Europa unterschiedlich.

Gemeinschaftliche Adoptionen sind rechtlich erlaubt in Andorra, Belgien, Island[16], den Niederlanden, Norwegen[17][18], Schweden, Spanien und dem Vereinigten Königreich.

Die Stiefkindadoption leiblicher Kinder ist in Dänemark, Deutschland, Finnland[19] und Slowenien [20] [21] erlaubt. Im Februar 2006 entschied das höchste französische Gericht (Cour de Cassation), dass beide Partner in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft das Elternrecht über die leiblichen Kinder des anderen Partners ausüben dürfen. Innerhalb der Europäischen Union haben 11 Mitgliedsländer ein Abkommen zur Adoption ratifiziert, das auch gleichgeschlechtlichen Paaren, die in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder Lebenspartnerschaft leben, erlaubt, fremde Kinder gemeinschaftlich zu adoptieren.[22]

Deutschland 

Die Stiefkindadoption leiblicher Kinder ist in Deutschland erlaubt. Die gemeinsame Adoption eines fremden Kindes ist dagegen ausgeschlossen. Nur einer der Partner kann ein Kind adoptieren, der andere hat nur die Möglichkeit, das „kleine Sorgerecht“ (= eingeschränkt) zu beantragen.[23] Das Bundesverfassungsgericht wies im August 2009 eine Vorlage gegen die gleichgeschlechtliche Stiefkindadoption zurück.[24]

Im Juni 2009 fordern die EKD-Präses Katrin Göring-Eckardt als auch die FDP Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.[25] Die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries befürwortet im Juli 2009 ebenso die gemeinschaftliche Adoption nichtleiblicher Kinder.[26]

Ein von Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages mit dem Titel „Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften: gemeinschaftliche Adoption eines fremden Kindes“ kommt zu dem Schluss, dass „beim Adoptionsrecht ein sachlicher Rechtfertigungsgrund erforderlich (ist), um eingetragene Lebenspartner gegenüber Ehegatten ungleich zu behandeln.“ Aktuell sind „keine (...) empirischen Studien ersichtlich, wonach das Wohl eines Kindes in einer Lebenspartnerschaft in Deutschland generell gefährdet sei.“ [27]

2010 plant das FDP-geführte Justizministerium eine Reform des Adoptionsrechtes. Zukünftig soll nach Angaben der stellvertretenden Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion Miriam Gruß auch verpartnerten gleichgeschlechtlichen Paaren die gemeinschaftliche Adoption erlaubt werden. [28]

Schweiz 

In der Schweiz ist die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gesetzlich verboten. Dieses Verbot schliesst auch die Adoption von Stiefkindern mit ein.[29]

Amerika

Vereinigte Staaten
Regenbogenfamilie nach Adoptionsunterzeichnung

Innerhalb der Vereinigten Staaten ist die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare in Alaska, Colorado, Connecticut, Kalifornien, Illinois, Maryland, Massachusetts, Michigan, Minnesota, New Hampshire[30], New Jersey, New Mexico, New York, Ohio, Oregon, Pennsylvania, Rhode Island, Tennessee, Vermont, Washington, Wisconsin, Washington D.C. erlaubt.[31][32]

Kanada

In Kanada ist die Adoption in der Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Provinzen verankert (wie auch in den USA). Die rechtliche Lage ist daher in den einzelnen kanadischen Provinzen unterschiedlich. Die Adoption ist erlaubt in den Provinzen British Columbia, Manitoba, Newfoundland und Labrador, Nova Scotia, Ontario, Québec, Saskatchewan, Prinz Edward Island und Nunavut. Nicht erlaubt ist sie demnach in Alberta, New Brunswick, Northwest-Territories und Yukon.

Mexiko

In Mexiko ist die Adoption in der Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Bundesstaaten verankert. Die rechtliche Lage ist daher in den einzelnen mexikanischen Provinzen unterschiedlich. Die Adoption ist in Mexiko-Stadt erlaubt und wurde vom mexikanischen Verfassungsgericht im August 2010 bestätigt. [33]

Argentinien

In Argentinien ist die gemeinschaftliche Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare seit 2010 erlaubt.

Brasilien

In Brasilien ist die gemeinschaftliche Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare landesweit erlaubt. [34] [35]

Uruguay

In Uruguay wurde die gemeinschaftliche Adoption 2009 erlaubt.[36]

Australien

In Australien ist die gemeinschaftliche Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare im Bundesstaat Western Australia, der Bundeshauptstadt Canberra (ACT) und im Bundesstaat New South Wales [37] erlaubt; im Bundesstaat Tasmanien ist nur die Stiefkindadoption möglich.

Neuseeland

In Neuseeland ist die Stiefkindadoption für die dort zugelassenen eingetragenen Partnerschaften erlaubt.

Afrika

Israel

Israels Oberstes Gericht entschied im Januar 2005 zugunsten der Stiefkindadoptionen.

Südafrika

In Südafrika ist die gemeinschaftliche Adoption mit Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare erlaubt.

Adoption durch Einzelperson

In Irland und vielen europäischen Staaten können Einzelpersonen (heterosexuell/homosexuell) für Adoptionen zugelassen werden.

Im Januar 2008 entschied der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass homosexuellen Personen der Zugang zur Adoption nicht aufgrund ihrer Homosexualität verwehrt werden darf. Das Urteil besagt, dass alle Gesetze und Regelungen in den Mitgliedsstaaten des Europarates, die die Genehmigung einer Adoption aufgrund der homosexuellen Orientierung der Adoptionswilligen ablehnen, gegen den Art. 14 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen.[38][39]

Rechtliche Lage bei Zugang zu Samenbanken

Deutschland

In Deutschland entscheiden sich zunehmend lesbische Frauen für ein leibliches Kind dank Samenspende.

Während die Richtlinien der Bundesärztekammer rechtlich unverbindliche Kriterien aufstellen, die aber Teil der Berufsordnung von Ärzten darstellen, ist das Embryonenschutzgesetz zwingend rechtlicherseits als Bundesgesetz von Samenbanken zu beachten.

In Deutschland gibt es einen Rechtsanspruch auf Zugang zu Samenbanken bislang nur für heterosexuelle verheiratete Frauen. Die Samenbanken entscheiden selbst, ob sie an lesbische Frauen Samen abgeben wollen. Ein Arzt macht sich in Deutschland jedoch nicht strafbar, wenn er eine Frau mit Spendersamen befruchtet. Die Bundesärztekammer verbietet zwar standesrechtlich eine solche Unterstützung. Dies ist jedoch für den Arzt juristisch nicht bindend.[40][41] Insbesondere lesbische, standesamtlich verheiratete Paare verlangen den erleichterten Zugang zu künstlicher Befruchtung, wie dies auch in mehreren benachbarten EU-Staaten erlaubt ist. Viele Frauen weichen auf andere Länder wie zum Beispiel Dänemark aus.

Dänemark

1997 wurde in Dänemark ein Gesetz verabschiedet, nach dem sich Ärzte, die alleinstehende oder lesbische Frauen befruchteten, strafbar machten. Dieses Gesetz ist jedoch umgangen worden, da sich zwar Ärzte strafbar machen, Hebammen, die Frauen aus dieser Personengruppe zu einem Kind verhelfen, jedoch nicht. So wurde 1999, die erste von einer Hebamme geführte Fertilitätsklinik ins Leben gerufen. Diese hieß nach der Gründerin Storkklinik. Über die Gründung wurde in der internationalen Presse berichtet. Mittlerweile existiert in Dänemark eine Anzahl weiterer von Hebammen geführten Kliniken. Diese werden unter anderem auch von deutschen lesbischen und alleinstehenden Frauen aufgesucht, die sich dort ihren Kinderwunsch erfüllen.[42][43]

Schweiz

In der Schweiz ist die Samenspende nur bei Ehepaaren gestattet.[44]

Andere europäische Länder (Auswahl)

Belgien, Finnland, die Niederlande, Norwegen [45] Schweden, das Vereinigte Königreich und Spanien [46] haben lesbischen Paaren den Zugang zu den Dienstleistungen von Samenbanken und Inseminationskliniken ermöglicht.

Rechtliche Lage bei Leihmutterschaften

Siehe Leihmutterschaft

Schwul-lesbische Co-Elternschaft (Queer-Familie)

Die gemeinsame Elternschaft lesbischer Frauen und schwuler Männer ist eine weitere Option für gleichgeschlechtlich liebende Menschen. Ein Vorteil ist unter anderem, dass die Beteiligten zur Gründung einer solchen „Queer-Familie“ weder auf Behörden noch auf medizinische Institutionen angewiesen sind. Als weiterer Vorteil wird häufig gesehen, dass die Kinder beide leiblichen Eltern kennen und im regelmäßigen Kontakt zu ihnen aufwachsen. Die Familien stehen gelegentlich dann, wenn mehr als zwei Erwachsene beteiligt sind (3- oder 4-Eltern-Familien wie zum Beispiel ein lesbisches Paar und ein schwuler Mann oder ein schwules und ein lesbisches Paar) vor der schwierigen Situation, dass diese Familienform vor dem Gesetz nicht existiert. Von politischer Seite wurden in jüngster Zeit Konzepte entwickelt, wie auch in solchen Konstellationen die wesentlichen Bezugspersonen des Kindes mit Rechten und Pflichten ausgestattet werden können [47].

Literatur

  • Gerd Büntzly (Hrsg.): Schwule Väter – Erfahrungen, Polemiken, Ratschläge. Bünder, Berlin 1988, ISBN 3-924163-35-9.
  • Phyllis Burke: Eine Familie ist eine Familie ist eine Familie. Ein autobiographischer Bericht. Aus dem Amerikanischen von Frank Heibert. Ed. diá, St. Gallen, Berlin, São Paulo 1994, ISBN 3-86034-312-2.
  • Cordula de la Camp: Zwei Pflegemütter für Bianca. Interviews mit lesbischen und schwulen Pflegeeltern. LIT Verlag, Münster, Hamburg, Berlin, London 2001, ISBN 3-8258-5468-X (Reihe Sozialpädagogik, Bd. 12).
  • Stephanie Gerlach: Regenbogenfamilien – Ein Handbuch -, Querverlag, 2010
  • Thomas Hölscher: Mann liebt Mann – Berichte schwuler Ehemänner und Väter. Verlag Neues Leben, Berlin 1994, ISBN 3-355-01420-6.
  • Elke Jansen: Eltern werden ist nicht schwer – Wege ins Familienleben (Teil 1): Adoption und Pflegefamilien. In: respekt! Zeitschrift für Lesben- und Schwulenpolitik. Nr. 1, März 2006. Lesben- und Schwulenverband in Deutschland, Berlin, ISSN 1431-701x, S. 22–23 PDF; 1,1 MB).
  • Elke Jansen und Melanie Caroline Steffens: Lesbische Mütter, schwule Väter und ihre Kinder im Spiegel psychosozialer Forschung. In: Verhaltenstherapie & Psychosoziale Praxis, Bd. 38, Nr. 2, 2006, ISSN 0721-7234, S. 643–656 (PDF; 1,4 MB).
  • LSVD (Hrsg.): Dokumentation der Vortragsreihe „Regenbogenfamilien – Eine Familie ist eine Familie ist eine Familie“ 2004/2005 in Köln. Familien- und Sozialverein des LSVD, Köln 2005.
  • LSVD (Hrsg.): Regenbogenfamilien – alltäglich und doch anders. Beratungsführer für lesbische Mütter, schwule Väter und familienbezogenes Fachpersonal. Köln 2008.
  • Lesléa Newman: Heather Has Two Mommies. Ill. by Diana Souza. Alyson Wonderland, Boston Mass. 1989, ISBN 1-55583-180-X.
  • Marianne Pieper: Beziehungskisten und Kinderkram. Neue Formen der Elternschaft. Campus-Verlag, Frankfurt a.M., Naw York 1994, ISBN 3-593-35147-1.
  • Udo Rauchfleisch: Alternative Lebensformen. Eineltern, gleichgeschlechtliche Paare, Hausmänner. Vandenhoek & Ruprecht, Göttingen 1997, ISBN 3-525-01434-1.
  • Marina Rupp: Partnerschaft und Elternschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren – Verbreitung, Institutionalisierung und Alltagsgestaltung, Verlag Barbara Budrich, Zeitschrift für Familienforschung/Journal of Family Research, Sonderheft 7, Leverkusen 2010
  • Marina Rupp: Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, Bundesanzeiger Verlag, Köln 2009
  • Birgit Sasse: Ganz normale Mütter – Lesbische Frauen und ihre Kinder. Fischer-Taschebuch-Verlag, Frankfurt a.M. 1996, ISBN 3-596-12417-4.
  • Uli Streib: Von nun an nannten sie sich Mütter – Lesben und Kinder. Orlanda-Frauenverlag, Berlin 1991, ISBN 3-922166-73-3.
  • Uli Streib (Hrsg.): Das lesbisch-schwule Babybuch. Ein Ratgeber zu Kinderwunsch und Elternschaft. Querverlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-89656-149-7.
  • Angelika Thiel: Kinder? Na klar! Ein Ratgeber für Lesben und Schwule. Campus-Verlag, Frankfurt a.M., New York 1996, ISBN 3-593-35565-5.
  • Dirk Wagner: Paarbeziehungen schwuler Männer. Grin-Verlag, Norderstedt 2007, ISBN 978-3-638-93315-5.
  • Dirk Zehender: So lebe ich ... und wie lebst Du?. www.mardi-verlag.de, 2008, ISBN 978-3-00-024927-3

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Regenbogenfamilie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Quellen

  1. Bundeszentrale für politische Bildung, Heft 32, Bonn 2003
  2. Duden - Fremdschämen für It-Girls, Der Tagesspiegel, 21. Juli 2009
  3. Origins of „Rainbow Family“ and related terminology, Version: 9. Juni 2008
  4. Langston Hughes, Milton Meltzer: Black Magic: A Pictorial History of the Negro in American Entertainment, Prentice-Hall, 1967, S. 342
  5. Walter Terry: The Compton Yearbook, F. E. Compton Co, 1968
  6. Robert McHenry: Famous American Women, Courier Dover Publications, 1983, ISBN 0-486-24523-3, S. 17
  7. Adoptionen – Madonna will Regenbogen-Familie, focus.de, 2. November 2006
  8. Michael I. Niman: People of the Rainbow; A Nomadic Utopia; 1997, 1999, 2003 University of Tennessee Press, ISBN 0-87049-989-0; (Abstract); siehe auch en:Rainbow Famaly
  9. Haltung der American Psychological Association
  10. Queer:US-Psychoanalytiker für Ehe-Öffnung
  11. Humain Rights Campaign Foundation Frequently Asked Questions about Adoption by Gay and Lesbian Parents
  12. Bundesministerium der Justiz: Familie ist dort, wo Kinder sind - Zypries stellt Forschungsprojekt vor, bmj.bund.de, 23. Juli 2009.
  13. Maja Ingold: Und was sagen die Kinder dazu? In: NZZ online. 4. Juli 2010, archiviert vom Original am 5. Juli 2010, abgerufen am 5. Juli 2010.
  14. Christl Ruth Vonholdt, DIJG: Das Kindeswohl nicht im Blick vom 21. September 2009, gesehen am 3. Dezember 2009.
  15. ILGA Europe
  16. Samtokin78
  17. Pinknews:Norway's gay marriage law also grants new parental rights
  18. Pinknews:Norway legalises gay marriage
  19. PinkNews:Finland allows gay couples to adopt partner's children
  20. Queer:Slowenien schreckt vor Ehe-Öffnung zurück
  21. Der Standard:Erste Adoption in lesbischer Beziehung
  22. Zeit:Kinder brauchen keine Hetero-Eltern
  23. Haufe:Europarechtskonformes gleichwertiges Adoptionsrecht für homosexuelle Paare?
  24. Bundesverfassungsgericht zur Vorlagenabweisung
  25. Ftd:EKD-Präses für Adoptionsrecht für Homosexuelle
  26. Frankfurter Rundschau:Adoptionsrecht für Homo-Paare
  27. Wissenschaftliche Dienste - Deutscher Bundestag: Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften: gemeinschaftliche Adoption eines fremden Kindes. Abgerufen am 17 February 2010.
  28. Focus:Adoptionen für Homo-Paare
  29. Bundesgesetz vom 18. Juni 2004 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz, PartG; SR 211.231), Art. 28 (http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/211.231.de.pdf)
  30. queer:New Hampshire:Parlament pro Adoption
  31. Psych.org
  32. Human Rights Campaign Foundation Frequently Asked Questions about Adoption by Gay and Lesbian Parents
  33. Queer:Mexiko: Oberster Gerichtshof billigt Homo-Adoption
  34. BBC: Two Brazilian gay men adopt girl
  35. Athos:Casal gay comemora direito de registrar filhos (protugiesisch)
  36. Prideradio:Uruguay beschließt Adoptionsrecht für Homosexuelle
  37. Sydney erlaubt homosexuellen Paaren die Adoption. auf: blu.fm 6. September 2010.
  38. EMRK:EMRK bestätigt Adoptionsrecht von Lesben und Schwulen
  39. Euronews:Gleichgeschlechtliche Adoptiveltern – Gerichtshof rügt Frankreich
  40. Lesben- und Schwulenverband in Deutschland: „Insemination – Ein neuer Weg für lesbische Paare und Queerfamilys?“
  41. Elke Jansen (Lesben- und Schwulenverband in Deutschland): „Eltern werden ist nicht schwer. Wege ins Familienleben – leibliche Kinder“
  42. Heike Haarhoff: „Die Kinder-Frau“ TAZ vom 16. November 2006
  43. Storkklink.dk
  44. Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung vom 18. Dezember 1998
  45. Queer:Norwegen öffnet Ehe
  46. Märkische Allgemeine:Fruchtbarer Urlaub
  47. Familienvertrag.de

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