Eduard Wahl

Eduard Wahl

Eduard Wahl (* 29. März 1903 in Frankfurt am Main; † 6. Februar 1985 in Heidelberg) war ein deutscher Professor der Rechtswissenschaft und Politiker der CDU.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Eduard Wahl wurde 1903 als Sohn eines Rektors geboren. Nach dem Besuch der Schule studierte er an den Universitäten in Frankfurt, Heidelberg, Marburg und Paris. Im Jahr 1923 promovierte er mit seiner Schrift Die für den Fall der klagemäßigen Verurteilung erhobene Widerklage. Sein Assessorexamen legte er 1927 ab, anschließend wurde er Mitarbeiter am Kaiser-Wilhelm-Institut in Berlin. An der dortigen Universität folgte 1932 die Habilitation, drei Jahre später wurde er als außerordentlicher Professor an die Universität Göttingen berufen. Im Jahr 1941 nahm er das Angebot der Universität Heidelberg an, die ihm einen Lehrstuhl für Zivilrecht angeboten hatte. Nach dem Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 wurde Wahl aufgrund politischer Belastung in die Wehrmacht eingezogen.

Nach dem Ende des Krieges wurde er wieder Professor an der Universität Heidelberg, an der er bis 1971 blieb. Im Nürnberger Prozess gegen die I.G. Farben 1947/1948 hatte er das Mandat der Verteidigung als „Sonderberater für alle Angeklagten“ inne und war außerdem als Sachverständiger gefragt. 1949 initiierte und koordinierte er den „Heidelberger Juristenkreis“. Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag 1969 setzte er sich zur Ruhe. Er verstarb 1985, sein Nachlass wird im Archiv für Christlich-Demokratische Politik in Sankt Augustin aufbewahrt.

Politik und Abgeordnetentätigkeit

Wahl trat im Jahr 1945 in die CDU ein und wurde 1950 Vorsitzender des Kreisverbandes Heidelberg. Bei der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag 1949 wurde er als Direktkandidat im Wahlkreis Heidelberg (später: Wahlkreis Heidelberg-Stadt) ins Parlament gewählt. In der ersten Legislaturperiode war er ordentliches Mitglied im Ausschuss zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung und für Besatzungsstatut. Außerdem gehörte er dem Ausschuss für Patentrecht und Rechtsschutz als stellvertretendes Mitglied an. Seit März 1953 war er auch Mitglied im Ausschuss für Wahlrecht und im Ausschuss für Rechtswesen und Verfassungsrecht, dem er auch in der zweiten Legislaturperiode angehörte. In den ersten vier Wahlperioden, von 1949 bis 1965, war er auch stellvertretendes Mitglied im Wahlprüfungsausschuss. In der zweiten Wahlperiode amtierte er als Vorsitzender des Ausschusses für Besatzungsfolgen, in der dritten und vierten Wahlperiode gehörte er als ordentliches Mitglied den Ausschüssen Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung an. Bei der Bundestagswahl 1965 wurde Wahl erneut in den Bundestag gewählt und war wie schon seit 1957 im Rechtsausschuss tätig. Von 1968 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Bundestag ein Jahr später war er zudem Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Entwicklung.

Wahl war außerdem Mitglied der Versammlung der Westeuropäischen Union und von 1953 bis 1969 der Beratenden Versammlung des Europarates, deren Vizepräsident er im Jahr 1966 wurde.

Schriften

  • Vertragsansprüche Dritter im französischen Recht. Berlin, Leipzig 1935.
  • Die Erhöhung des Ehegatten-Erbrechts um ein Viertel als Zugewinnausgleich bei Auflösung der Ehe durch den Tod und die erbrechtliche Stellung erstehelicher Kinder. Heidelberg 1956.
  • August von Knieriem: Nürnberg. Rechtliche und menschliche Probleme. Vorwort von Eduard Wahl. Klett, Stuttgart 1953.

Als Herausgeber:

  • Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung. Heidelberg 1967.
  • Zur Entwicklung des Personalstatuts im europäischen Raum. Heidelberg 1967.

Literatur

  • Rudolf Vierhaus, Ludolf Herbst (Hrsg.): Biographisches Handbuch der Mitglieder des Deutschen Bundestages 1949–2002. Band 2: N–Z. Saur, München 2002, ISBN 3-598-23782-0, S. 914.
  • In memoriam Eduard Wahl: Gedächtnisfeier der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg am 4. Februar 1987. Hrsg. von der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. ISBN 3-8226-0388-0.

Weblinks


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