- Eduard von Bomhard
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Eduard Peter Apollonius Ritter von Bomhard (* 2. Oktober 1809 in Bayreuth; † 30. September 1886 in München) war ein königlich-bayerischer Politiker und von 1864 bis 1867 Justizminister des Königreichs Bayern.
Inhaltsverzeichnis
Lebenslauf
Er wurde als Sohn des bayerischen Regierungs- und Finanzdirektors Johann Ernst Georg Friedrich von Bomhard und dessen zweiter Ehefrau Wilhelmine Grüb in Bayreuth geboren.
Bomhard studierte ab 1828 Philosophie und Rechtswissenschaft an den Universitäten Würzburg, Heidelberg und München. Während des Studiums wurde er Mitglied des Corps Bavaria Würzburg. Zu Würzburg ehelichte er am 7. August 1838 die Oberjustizratstochter Magdalena Stecher.
1836 war Eduard von Bomhard Mitarbeiter Generalprokuratur Zweibrücken und 1838 Friedensrichter in Zweibrücken. Von 1843 an hatte er unterschiedliche Ämter im Justizdienst in der Pfalz und in Bayern inne. 1842 war er Staatsprokurator am Tribunal Landau/Pfalz und 1852 wurde er Bezirksgerichtspräsident in Landau/Pfalz. 1857 wurde von Bomhard Oberappellationsgerichtsrat in München. Ab 1859 war er als Oberstaatsanwalt am Appellationsgericht Amberg tätig. Er gehörte von 1862 bis 1864 der Kommission zur Ausarbeitung der gesamtdeutschen Zivilprozessordnung an.Von 1862 bis 1864 vertrat er das Königreich Bayern in der in Hannover tagenden Juristenkommission zur Erarbeitung einer gesamtdeutschen Zivilprozessordnung.
Von 1864 bis 1867 war er Justizminister von Bayern. Die Berufung zum Kabinettschef des Königs lehnte er ab, wie auch 1872 eine nochmalige Übernahme des Justizministeriums.
Politik
Von 1863 bis 1867 vertrat von Bomhard den Wahlkreis Forchheim als Abgeordneter in der bayerischen Abgeordnetenkammer, der zweiten Kammer des bayerischen Parlaments. Politisch vertrat er eine konservative Richtung und galt als ausgezeichneter Fachmann.
Vom 1. August 1864 bis zum 30. April 1867 war er Justizminister des Königreiches Bayern. Er schied aus dem Ministerium aus, da er zum 1867 lebenslänglichen Reichsrat der Krone Bayerns ernannt wurde. Die Zeit seiner Tätigkeit als Staatsminister der Justiz fiel in die Zeit einer pragmatisch ausgerichteten Liberalisierung nach dem Rücktritt Ludwig von der Pfordtens. Bereits sein Vorgänger Karl von Schrenck von Notzing hatte diese Liberalisierung eingeleitet. Unter von Bomhard wurde diese durch eine Generalamnestie zum Abschluss gebracht.
Als Reichsrat gehörte von Bomhard der ersten Kammer des bayerischen Parlaments, dem Reichsrat an. Er lehnte es 1867 und 1869 ab, Kabinettschef des bayerischen Königs und 1872 erneut Justizminister zu werden.
Eigene Veröffentlichungen
- Eduard von Bomhard: Kleiner Leitfaden für Notare. Amberg 1862, Verlag Pohl
Literatur
- Ernst von Bomhard: Staatsminister a. D. Eduard von Bomhard, Staatsrat i. o. D. u. Reichsrat der Krone Bayern: Ein Lebens- u. Charakterbild. Verfasst nach den Tagebuchaufzeichnungen Eduard v. Bomhards, Oldenbourg-Verlag, München und Berlin 1913
- Bosl´s Bayerische Biographie, 8000 Persönlichkeiten aus 15 Jahrhunderten Band 1, Seite 82
- Der in Bayer immatrikulierte Adel Band 6, Seite 402 und 412ff
- Genealogisches Handbuch des Adels, "Adelige Häuser" >B< Band X 1972 Band 52 Seite 60, 69ff (Verlag Starke
Weblinks
- Literatur von und über Eduard von Bomhard im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Eduard von Bomhard in der Parlamentsdatenbank beim Haus der Bayerischen Geschichte
- Ellen Latzin, Bayern und die Pfalz - eine historische Beziehung voller Höhen und Tiefen, in: Einsichten und Perspektiven - Bayerische Zeitschrift für Politik und Geschichte, Themenheft 2/2006
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