Einzelplan

Einzelplan

In den Einzelplänen sind die Haushaltsmittel (Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen, Planstellen und Stellen) des Haushaltsplans veranschlagt. Dabei gilt grundsätzlich das Ministerialprinzip. Jedem Ressort ist ein Einzelplan zugewiesen. Für bestimmte Aufgabenbereiche wird das Realprinzip angewandt. So bildet die Bundesschuld einen eigenen Einzelplan.

Einzelpläne (EPl.) des Bundeshaushaltplans

(Stand Bundeshaushalt 2011)

01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt
02 Deutscher Bundestag
03 Bundesrat
04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
05 Auswärtiges Amt
06 Bundesministerium des Innern
07 Bundesministerium der Justiz
08 Bundesministerium der Finanzen
09 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
10 Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
14 Bundesministerium der Verteidigung
15 Bundesministerium für Gesundheit
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
19 Bundesverfassungsgericht
20 Bundesrechnungshof
23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
30 Bundesministerium für Bildung und Forschung
32 Bundesschuld
60 Allgemeine Finanzverwaltung

In der Aufzählung fehlende Nummern sind durch Umresortierungen weggefallen, z.B.

13 Bundesministerium für Post und Telekommunikation: 1. Januar 1998 aufgelöst durch Privatisierung (s. EPl. 09)
18 Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau: 1998 zu EPl. 12; war im Bundeshaushalt 1997 als EPl. 25 aufgeführt.
33 Versorgung: seit 2007 in den jeweiligen Einzelplänen (dort Kapitel 67)

Einzelpläne (EPl.) des bayerischen Staatshaushaltes

(Stand Doppelhaushalt 2007/2008)

01 Landtag
02 Ministerpräsident und Staatskanzlei
03 Bayerisches Staatsministerium des Innern
04 Bayerisches Staatsministerium der Justiz
05 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
06 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
07 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
08 Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
10 Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
11 Bayerischer Oberster Rechnungshof
12 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
13 Allgemeine Finanzverwaltung
15 Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

bisherige Umresortierungen:

09 Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten - Forstverwaltung: 2006 durch Privatisierung der Forstverwaltung als eigenständiger EPl. weggefallen --> EPl. 08
12 Bayerischer Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten: bis 1998 (EPl. 02)
12 Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz: gegründet 2001 (BSE-Krise)
14 Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen: gegründet 1972, 2003 zu EPl. 07 und 12

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Einzelplan — Einzelplan,   Finanzwissenschaft: Teilhaushaltsplan für ein Ministerium (Haushaltsplan) …   Universal-Lexikon

  • Einzelplan — ⇡ Haushaltssystematik …   Lexikon der Economics

  • EPl. — Einzelplan EN individual plan; departmental budget …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Budgetrecht — Unter einem Haushaltsplan versteht man in der Finanzwissenschaft die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben von öffentlich rechtlichen Körperschaften wie Kommune, Land oder Bund. Mit der Aufstellung von Haushaltsplänen steuern die… …   Deutsch Wikipedia

  • Bundesbudget — Unter einem Haushaltsplan versteht man in der Finanzwissenschaft die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben von öffentlich rechtlichen Körperschaften wie Kommune, Land oder Bund. Mit der Aufstellung von Haushaltsplänen steuern die… …   Deutsch Wikipedia

  • Bundesetat — Unter einem Haushaltsplan versteht man in der Finanzwissenschaft die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben von öffentlich rechtlichen Körperschaften wie Kommune, Land oder Bund. Mit der Aufstellung von Haushaltsplänen steuern die… …   Deutsch Wikipedia

  • Bundeshaushalt — Unter einem Haushaltsplan versteht man in der Finanzwissenschaft die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben von öffentlich rechtlichen Körperschaften wie Kommune, Land oder Bund. Mit der Aufstellung von Haushaltsplänen steuern die… …   Deutsch Wikipedia

  • Bundeshaushaltsplan — Unter einem Haushaltsplan versteht man in der Finanzwissenschaft die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben von öffentlich rechtlichen Körperschaften wie Kommune, Land oder Bund. Mit der Aufstellung von Haushaltsplänen steuern die… …   Deutsch Wikipedia

  • Finanzgebaren — Unter einem Haushaltsplan versteht man in der Finanzwissenschaft die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben von öffentlich rechtlichen Körperschaften wie Kommune, Land oder Bund. Mit der Aufstellung von Haushaltsplänen steuern die… …   Deutsch Wikipedia

  • Finanzgebarung — Unter einem Haushaltsplan versteht man in der Finanzwissenschaft die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben von öffentlich rechtlichen Körperschaften wie Kommune, Land oder Bund. Mit der Aufstellung von Haushaltsplänen steuern die… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”