Ersparnisprämie

Ersparnisprämie
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Als Prämie (v. lat. praemium = Vorteil, Anteil, Gewinn) bezeichnet man eine als Auszeichnung oder Anerkennung gewährte und oftmals im voraus versprochene Leistung ohne direkte Gegenleistung. Auch Beiträge zu Versicherungen oder Leistungen, die beim Eingehen einer Verpflichtung gezahlt werden, werden Prämie genannt.

Inhaltsverzeichnis

Im Personalwesen

Im Personalwesen werden Prämien zusätzlich zum Arbeitslohn als finanzielle oder nichtmonetäre Leistung („Champagner-Prämie“) des Arbeitgebers ausgelobt. So kann mit einer Treueprämie ein Arbeitnehmer für seine langjährige Betriebszugehörigkeit belohnt werden. Die Leistungsprämie ist die Anerkennung einer besonderen, über die normalen Arbeitsanforderungen hinausgehenden Leistung (Mehrleistung). Prämien beziehen sich auf objektiv feststellbare Mehrleistungen: a) quantitative Mehrleistung: Mengenprämie b) qualitative Mehrleistung: Güteprämie, Ersparnisprämie, Terminprämie

Somit enthält der Prämienlohn als planmäßiges Entgelt, was er schließlich auch ist, eine Grundvergütung und eine auf die Mehrarbeit bezogene Zusatzvergütung. Die Gewährung von Prämien ist ein wirtschaftlich-soziales Steuerelement!

Eine Treueprämie wird häufig bei Erreichen einer bestimmtem Betriebszugehörigkeit (’’Dienstjubiläum’’) gezahlt.

Im Bankwesen

Im Bankenwesen ist die Prämie ein bei bestimmten Anlageformen (Prämiensparen) zusätzlich zur Verzinsung ausgeschütteter Geldbetrag. Prämiensparen, von Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen eingeführte, auch als Gewinnsparen bezeichnete Sparform, bei der der Sparer innerhalb einer Periode einen bestimmten Spar- und einen Auslosungsbetrag einzahlt. Die Auslosungsbeträge fließen in einen Prämienfonds, der nach Abzug der Rennwett- und Lotteriesteuer durch Los an die Sparer ausgeschüttet wird. Als Prämiensparen Bonussparen oder Zuschlagssparen) wird eine Sondersparform der Kreditinstitute bezeichnet, bei der der Sparer einen längerfristigen Sparvertrag abschließt, regelmäßig Sparbeträge einzahlt und am Ende der Laufzeit eine Prämie als Zusatzverzinsung erhält.

An der Börse

An der Börse muss der Käufer (Gläubiger) einer Option bei Vertragsabschluss dem Verkäufer (Emittenten) eine Prämie bezahlen, um seine Rechte ausüben zu können.

Im Marketing

Im Marketing wird die (kostenlose) Zugabe eines Produkts zwecks Verkaufsförderung ebenfalls als Prämie bezeichnet, siehe Werbegeschenk. Die Vergabe von Prämien ist auch essentieller Bestandteil vieler Bonusprogramme wie Miles & More und Payback. Dort erhält man für die gesammelten Bonuspunkte Prämien.

In Lotterien und Gewinnspielen

Lotterien und Gewinnspiele schütten als Anreiz, zusätzlich zu den regulären Gewinnchancen, Gewinnprämien in Sonderauslosungen oder Prämienziehungen aus.

Im Versicherungswesen

Im Versicherungswesen wird der nach dem Versicherungsvertrag als Entgelt für den Versicherungsschutz zu zahlende Beitrag teilweise, insbesondere im Versicherungsvertragsgesetz, auch als Prämie (Versicherungsprämie) bezeichnet.

Im Sport

Im Sport bezeichnet man als Prämie eine bestimmte Geldsumme oder auch einen Sachpreis, die vom Veranstalter als Belohnung für den Gewinn eines Wettbewerbs ausgezahlt wird. Meist werden aber auch für schlechtere Platzierungen Prämien ausgezahlt, die jedoch nicht so viel wert sind wie die Siegprämie. Werden für mehrere Endpositionen bei einem Wettbewerb Prämien ausgezahlt, sind die zu gewinnenden Summen nach einem vom Veranstalter festgelegten Schema für jede Position einzeln festgelegt.

Prämien in sportlicher Hinsicht können aber auch von einem Team an seine Spieler bzw. Fahrer oder andere Teammitglieder ausbezahlt werden um die Arbeit, die für einen Erfolg aufgebracht wurde, zu würdigen.

Staatliche Prämien

Staatliche Prämien dienen im nationalen und europäischen Rahmen der politischen Steuerung und es gibt unter vielen anderen die Wohnungsbauprämie[1], die Abwrackprämie[2][3], die Umweltprämie, die Prämie für die Stilllegung einer Mühle, die Arbeitnehmersparzulage[4], die Zulage zur Riesterrente, die Investitionszulage, das Kindergeld, die Mutterkuhprämie, die Sonderprämie für männliche Rinder, die Milchprämie, die Mutterschafprämie, die Schlachtprämie, die Ackerprämie, die Stärkekartoffelprämie, die Tabakprämie und Prämien für Soldaten.

Einzelnachweise

  1. Wohnungsbau-Prämiengesetz – WoPG
  2. Strukturbereinigung der Binnenschifffahrt
  3. Verordnung (EWG) Nr. 1101/89 des Rates vom 27. April 1989 über die Strukturbereinigung in der Binnenschiffahrt
  4. Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Fünftes Vermögensbildungsgesetz – 5. VermBG)

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