- Erster Rheinbund
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Der Erste Rheinbund, auch Rheinische Allianz genannt, war ein am 14. August 1658 abgeschlossenes überkonfessionelles Defensivbündnis geistlicher und weltlicher Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation mit Stoßrichtung gegen den römisch-deutschen Kaiser. Seine Gründung ging maßgeblich vom Mainzer Kurfürsten und Reichserzkanzler Johann Philipp von Schönborn aus. Durch den Beitritt Frankreichs am 15. August 1658 zählte der Rheinbund beide Garantiemächte des Westfälischen Friedens zu seinen Mitgliedern, da Schweden für seine deutsche Besitzung Bremen-Verden, und später auch für Schwedisch-Pommern, dem Bündnis angehörte. Der Rheinbund wurde für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen und zwei Mal verlängert. Trotz seines offiziellen Auslaufens im August 1667 wird sein Ende erst auf das Jahr 1668 datiert, da es der französischen Diplomatie gelang, die Verhandlungen über eine weitere Verlängerung im obersten Gremium des Bündnisses, dem Rheinbundrat, bis dahin aufrecht zu erhalten.
Inhaltsverzeichnis
Vorgeschichte
In den Jahren nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618–1648) bestimmten vor allem zwei Faktoren die Politik der Reichsfürsten. Zum einen wurde der erreichte Westfälischer Friede als nur sehr unsicher wahrgenommen. Noch immer standen schwedische und niederländische Truppen im Reich und der Krieg zwischen Frankreich und Spanien (→ Französisch–Spanischer Krieg (1635–1659)) spielte sich hauptsächlich am Rhein und in den Spanischen Niederlanden, also auf Reichsgebiet, ab. Hinzu kamen Spannungen zwischen den deutschen Fürsten selbst. So war der Herzog von Lothringen nicht im Friedensvertrag miteinbezogen worden und unternahm weitere Kriegszüge in Frankreich und im Rheinland, das somit zu einem ständigen Unruheherd des Reiches wurde. Gleichzeitig führte der Kurfürst von Brandenburg 1651 einen begrenzten Krieg um den Besitz des Herzogtumes Berg.[1] Der zweite bestimmende Faktor war die allgemeine Furcht vor einem zu starkem Habsburger Kaisertum. Durch die Erfahrung des Krieges, besonders durch das Restitutionsedikt von 1629, waren die meisten Reichsstände zu der Überzeugung gelangt, dass die größte Gefahr für ihre Unabhängigkeit sowie für den Frieden im Reich von den Habsburgern ausging.[2][3] Die Politik eines großen Teils der Reichsstände bemühte sich deshalb um die Sicherung des Friedens und um die Beschränkung der kaiserlichen Macht im Reich.
Die Reichsstände begannen Gegengewichte zur Kaisermacht zu schaffen. „Da jedoch kaum einer unter ihnen die Mittel zu völlig eigenständiger Außenpolitik besaß, griffen sie zu dem altbewährten Mittel des föderativen Zusammenschlusses. Die Assoziation wurde so zum wichtigsten Instrument reichsständischer Politik im Zeichen des neuen Allianzrechts.“[4] Bereits am 21. März 1651 gründeten die drei geistlichen Kurfürsten in Reaktion auf das brandenburgische Vorgehen, ein defensives Bündnis (oft Kurrheinisches Bündnis genannt), dem später noch der Kurrheinische und der Oberrheinische Reichskreis beitreten sollten. Zu der Erweiterung ist es jedoch nie gekommen.[5] Ein weiterer bedeutender Zusammenschluss war die am 19. Februar 1652 gegründete und protestantisch geprägte Hildesheimer Allianz bestehend aus Braunschweig-Lüneburg, Hessen-Kassel, Schweden für Bremen und Verden sowie später Paderborn. Sie war zunächst Zentrum der reichsständischen Opposition auf dem Reichstag von 1653/54 und versuchte vergeblich die Macht des Kaisers durch die Verabschiedung ständiger Wahlkapitulationen zu beschränken. Daneben begann sich gleichzeitig ein Bündnis unter Führung Brandenburgs zu formieren, das zum Ziel hatte alle protestantischen Reichsstände im Nordwesten des Reiches zusammenzufassen. Als Reaktion auf diese Entwicklung kam es am 15. Dezember 1654 zur Gründung eines katholischen Bündnisses. Der Kölner Allianz gehörten zunächst Kurköln, Kurtrier, Münster und Pfalz-Neuburg an. Im folgenden Jahr erfolgte am 11. August auch der Beitritt von Kurmainz auf Basis des Kurrheinischen Bündnisses von 1651.[6] Die Kölner Allianz war in erster Linie ein Defensivbündnis zum Schutz der Territorien vor feindlichen Truppen. In reichspolitischer Hinsicht diente es jedoch gleichzeitig dazu ein Gegengewicht zum sich formierenden protestantischen Bündnis zu schaffen.[7] Damit standen sich in der Wahrnehmung der Zeitgenossen, wie bereits zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges ein katholischer und ein protestantischer Block gegenüber, deren Interessen sich jedoch zumindest in dem Punkt der gemeinsamen Friedenserhaltung deckten.
Die Kölner Allianz besaß bei ihrer Gründung im Dezember 1654 lediglich als ein militärisches Defensivbündnis Gewicht. Laut dem Vertragstext sollten die Bündnispartner ein gemeinsames Heer von 7859 Mann zu Fuß und 1970 Reitern unterhalten.[8] Durch den Beitritt des Kurfürsten von Mainz Johann Philipp von Schönborn (1605–1673) erhielt das Bündnis jedoch zusätzlich eine große politische Bedeutung. Der Kurfürst von Mainz zählte zu den einflussreichsten Männern in der Reichspolitk. Er war Vorsitzender des Kurfürstenkollegiums und führte den Vorsitz bei der Wahl eines Königs und den Beratungen zu dessen Wahlkapitulation. Ihm oblag die Führung der Reichskanzlei und er war erster Mann im Reichstag. Daneben hielt er weitere Positionen im Reichshofrat und Reichskammergericht und war Direktor des Kurrheinischen Reichskreises. Aufgrund dieser Vorrangstellung übernahm Schönborn bald die Leitung der Allianz und formte sie zu einem Instrument um, mit dem er eine unabhängige Reichspolitik betreiben konnte.
Gründung des „Rheinischen Bundes“ 1655–1658
Die politischen Umstände im Reich waren zu diesem Zeitpunkt konfliktträchtig und kompliziert. Am 9. Juli 1654 war Ferdinand IV. (1633–1654), der Sohn und gewählte Nachfolger Kaiser Ferdinand III. (1608–1657) überraschend verstorben. Der zweite Sohn des Kaisers, Leopold, war erst 14 Jahre alt und seine Wahl schien unsicher. Der Reichstag von 1653/54 war zu Ende gegangen ohne die drängensten Probleme, wie die ständigen Wahlkapitulationen oder die Reichskriegsverfassung gelöst zu haben. Die Einberufung eines neuen Reichstages war für 1656 angekündigt worden, doch da der Kaiser dort auf erhebliche Opposition der Reichsstände treffen würde, schob er die Einberufung hinaus. Die Reichsstände sahen in der Politik des Kaisers eine Gefährdung des erst kürzlich geschlossenen Westfälischen Friedens. Denn Ferdinand III. hatte 12.000 Soldaten nach Norditalien geschickt, das damals noch Schauplatz des Französisch-Spanischen Krieges war. Während der Kaiser angab lediglich die Reichslehen vor dem Zugriff einer der Kriegsparteien zu schützen, sah Frankreich darin eine aktive Unterstützung Spaniens und drohte mit Konsequenzen. Sollte es zu einem offenen Bruch kommen, dann würden kaiserliche Truppen auch am Rhein und in den Spanischen Niederlanden gegen Frankreich ins Feld ziehen und somit Nordwestdeutschland und das Rheinland erneut zu einem Kriegsgebiet machen. Gleichzeitig griff König Karl X. Gustav von Schweden (1622–1660) im Jahre 1655 das Königreich Polen an und löste damit einen weiteren Nordischen Krieg (1655–1660) aus. Da sich der Krieg mit der Beteiligung Brandenburgs, Dänemarks und schließlich auch des Kaisers und der Vereinigten Niederlanden auszuweiten begann, fürchteten die Reichsstände auch hier in einen Krieg verwickelt zu werden. Nach dem schwedischen Sieg in der Schlacht bei Warschau im Sommer 1656 wuchsen diese Befürchtungen besonders bei den katholischen Ständen.[9]
Angesichts dieser Bedrohungslage begann Schönborn im Sommer 1656 mit der Formung einer überkonfessionellen Assoziation der mittleren Staaten des Reiches. Dafür bot es sich an die Fürstentümer der Hildesheimer Allianz miteinzubeziehen und sich durch Bündnisse mit weiteren Kurfürsten mehr Einfluss zu verschaffen. Eine solche Allianz wollte Schönborn in zweierlei Hinsichst nutzen. Zum einen sollte sie ihre Mitglieder vor Übergriffen durch dritte Mächte schützen, zum anderen sollte sie den Kaiser politisch zwingen, seine Unterstützung für Spanien aufzugeben und somit den drohenden Konflikt mit Frankreich zu vermeiden. Der Versuch, das Kurfürstentum Bayern für diese Allianz zu gewinnen, scheiterte zunächst und auch die Verhandlungen mit den Mitgliedern der Hildesheimer Allianz gestalteten sich schwierig. Erst mit dem Tod Kaiser Ferdinands III. am 2. April 1657 änderte sich die Situation.[10] Auf den Tod des Kaisers folgte ein 15monatiges Interregnum. Kardinal Jules Mazarin (1602–1661), welcher die Politik Frankreichs leitete, drängte vergeblich darauf Leopold, den zweiten Sohn Ferdinands, von der Thronfolge auszuschließen. Um den französischen Interessen dennoch entgegen zu kommen, wurde der Artikel XIII in die Wahlkapitulation des designierten Kaisers eingefügt, der ihm verbot, Spanien im Kampf gegen Frankreich auf irgendeine Art zu unterstützen. Leopold beschwor die Wahlkapitulation am 15. Juli 1658. Daraufhin folgte seine Wahl am 18. Juli und seine Krönung am 1. August 1658.
Mitglieder des „Rheinischen Bundes“ (das Beitrittsjahr ist jeweils in den Klammern angegeben)[11] - Kurfürstentum Mainz (1658)
- Kurfürstentum Köln (1658)
- Pfalz-Neuburg (1658)
- Bremen-Verden (Schweden) (1658)
- Braunschweig-Lüneburg (1658)
- Hessen-Kassel (1658)
- Frankreich (1658)
- Landgrafschaft Hessen-Darmstadt (1659)
- Württemberg (1660)
- Hochstift Münster (1660)
- Schwedisch-Vorpommern (1660)
- Kurfürstentum Trier (1662)
- Pfalz-Zweibrücken (1663)
- Bistum Basel (1664)
- Kurbrandenburg (1665)
- Bistum Straßburg (1665)
- Markgrafschaft Brandenburg (1666)
Rezeption
Hauptsächlich diente der Rheinbund als ein Militärbund, in dem man sich gegenseitigen Schutz leistet und im Kriegsfalle militärische Unterstützung zusicherte. Frankreich konnte so seine Truppenstärke erhöhen und hatte einen wirksamen Schutz vor den österreichischen Habsburger. Die Fürsten im einzelnen stellten für Frankreich jedoch kein Risiko dar, wodurch der Bund für die Franzosen eine große Bedeutung besaß. Gleichzeitig wurde den Deutschen Fürsten auch von den Verbündeten Frankreichs versichert, dass es zu keinem Angriff gegen diese kommen würde.
Einzelnachweise
- ↑ Heinz Schilling: Höfe und Allianzen - Deutschland 1648–1763, Berlin 1998, S.200-205
- ↑ Anton Schindling: Der erste Rheinbund und das Reich, S.124 u. 126
- ↑ Max Braubach: Vom Westfälischen Frieden bis zur Französischen Revolution, S.23f
- ↑ Heinz Schilling: Höfe und Allianzen - Deutschland 1648–1763, Berlin 1998, S.200f
- ↑ Karl Otmar von Aretin: Das Alte Reich 1648–1806, Stuttgart 1993, Bd.1, S.187
- ↑ Anton Schindling: Der erste Rheinbund und das Reich, S.125
- ↑ Heinz Schilling: Höfe und Allianzen - Deutschland 1648–1763, Berlin 1998, S.206
- ↑ Inoffiziell wurde Zahl jedoch aus Kostengründen sofort auf lediglich 3600 Mann zu Fuß und 650 Reiter heruntergesetzt; siehe: Karl Otmar von Aretin: Das Alte Reich 1648–1806, Stuttgart 1993, Bd.1, S.188
- ↑ Beschreibung dieser politischen Umstände in: Karl Otmar von Aretin: Das Alte Reich 1648–1806, Stuttgart 1993, Bd.1, S.184f u. 188-190
- ↑ Karl Otmar von Aretin: Das Alte Reich 1648–1806, Stuttgart 1993, Bd.1, S.190
- ↑ Diese Liste ist bisher noch unvollständig.
Weblinks
- Beitrittsvertrag des französischen Königs zum Rheinbund (PDF-Datei)
- Beitrittsvertrag des französischen Königs zum Rheinbund (Wiedergabe der lateinischen Ausfertigung)
- Rheinbundportal - Virtuelle Ausstellung mit zahlreichen Sachtexten und ausführlicher Bibliographie (Erstellt von der am IEG Mainz angesiedelten Projektgruppe "Europäische Friedensverträge der Vormoderne-online" und historicum.net)
Literatur
- Martin Göhring: Kaiserwahl und Rheinbund von 1658. Ein Höhepunkt des Kampfes zwischen Habsburg und Bourbon um die Beherrschung des Reiches. In: Martin Göhring, Alexander Scharff (Hrsg.): Geschichtliche Kräfte und Entscheidungen. Festschrift zum fünfundsechzigsten Geburtstage von Otto Becker. Franz Steiner Verlag, Wiesbaden 1954. S. 65-83
- Margarete Hintereicher: Der Rheinbund von 1658 und die französische Reichspolitik in einer internen Darstellung des Versailler Außenministeriums des 18. Jh. In: Francia 13 (1985), S. 247-270 ISBN 3799572139
- Anton Schindling: Der erste Rheinbund und das Reich. In: Volker Press (Hrsg.), Dieter Stievermann (Bearb. nach dem Tod des Hrsg.): Alternativen zur Reichsverfassung in der Frühen Neuzeit? R. Oldenbourg Verlag, München 1995. S. 123-129 (Schriften des Historischen Kollegs, Kollquien, Bd. 23) ISBN 3486560352
- Roman Schnur: Der Rheinbund von 1658 in der deutschen Verfassungsgeschichte. Ludwig Röhrscheid Verlag, Bonn 1955 (Rheinisches Archiv, Veröffenflichungen des Instituts für geschichtliche Landeskunde der Rheinlande an der Universität Bonn, Bd. 47)
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