Oberrheinischer Reichskreis

Oberrheinischer Reichskreis
Reichskreise zu Beginn des 16. Jahrhunderts. Der Oberrheinische Reichskreis ist violett dargestellt.

Der Oberrheinische Reichskreis war einer der zehn Reichskreise, in welche unter Kaiser Maximilian I. das Heilige Römische Reich eingeteilt wurde. Der oberrheinische Reichskreis entstand in der ersten Gründungsphase im Jahr 1500. Der Reichskreis wurde durch die Kriege mit Frankreich aber auch durch konfessionelle Konflikte stark geschwächt und existierte lange Zeit ohne größere Wirkung bis zum Ende des Alten Reiches.

Inhaltsverzeichnis

Gebiet und Bevölkerung

Das Gebiet des Reichskreises war extrem zersplittert. Es umfasste Gebiete von Savoyen im Süden bis Hessen-Kassel im Norden. Insgesamt lag er zwischen Frankreich, dem schwäbischen und dem fränkischen Reichskreis. Exklaven (zum Beispiel Grafschaft Schaumburg) im Besitz von Hessen-Kassel gab es auch noch im niedersächischen Reichskreis. Es war durchsetzt von Gebieten des Hauses Habsburg, der Kurpfalz und Gebieten von geistlichen Fürstentümern im Kurrheinischen Reichskreis. Hinzu kamen die zahlreichen kleinen Gebiete von Reichsrittern.

Auch nach innen war der Kreis stark differenziert. Anfangs umfasste der Kreis 72 Mitglieder. Davon blieben im 18. Jahrhundert immerhin noch 42 übrig. Die Bevölkerungszahl lag im 18. Jahrhundert bei etwa 1,45 Millionen Einwohnern. Davon waren etwa 74% Protestanten, Katholiken 25% und Juden 1%[1].

Relativ rasch wurde der Kreis durch Verluste an Mitgliedern geschwächt. Im Jahr 1552 schieden durch die französische Expansionspolitik die Hochstifte in Lothringen (Metz, Toul, Verdun) und in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts auch die elsässischen Gebiete (deren Reichsstädte) faktisch aus. Auch aus Rücksicht auf Frankreich aber auch aus anderen Gründen sahen sich Lothringen, Savoyen und das Hochstift Basel nur bedingt als Teil des Reichskreises an.

Organisation

Das geistliche Direktorat lag bei den Bischöfen von Worms. Dieser war auch kreisauschreibender Fürst. Das Wormser Bistum wurde lange Zeit in Personalunion mit dem Kurfürstentum Mainz oder Trier regiert. Das weltliche Direktorat lag bei den Pfalzgrafen. Insofern gab es auf dieser Ebene enge Beziehungen zum kurrheinischen Reichskreis.

Der Übergang vom protestantischen Pfalz-Simmern zum katholischen Pfalz-Neuburg verschärfte die konfessionellen Konflikte. Verschiedene protestantische Stände wie vor allem Nassau und Hessen-Kassel haben sich am Reichskreis wegen der beschädigten konfessionellen Parität kaum noch beteiligt, sondern folgten eigenen Zielen. In Folge des spanischen Erbfolgekrieges wurden protestantische Kodirektoren geschaffen. Gleichwohl blieb Hessen-Kassel den Kreistagen weiterhin meist fern.

Das Kreisarchiv und die Kreiskanzlei befand sich in Worms oder der jeweiligen fürstbischöflichen Residenz. Die Kreistage fanden zunächst in Worms und später in Frankfurt am Main statt, Der Oberrheinische Kreistag war in vier Bänke gegliedert. Die erste Bank war den geistlichen Territorien vorbehalten, es folgten die Fürsten, dann die Grafen und Herren und schließlich die Städte. In späterer Zeit kamen nur noch wenige Abgesandte der Stände in einem engeren Kreiskonvent zusammen, der aus jeweils vier Deputierten der beiden Konfessionsgruppen bestand.[2]

Der Kreis war mit dem Niederrheinisch-Westfälischen und dem Kurrheinischen Reichskreis in einem Münzzirkel vereinigt. Allerdings war diesem Zusammenschluss wenig Erfolg beschieden. Besonders eng war die Beziehung zum Kurrheinischen Kreis. Die gemeinsame Kasse der Kreise befand sich in Frankfurt am Main. Es kam bereits 1651 zu einer ersten Assoziation der beiden Kreise. Das Gebiet gehörte später der Verteidigungsallianz der Vorderen Reichskreise an.

Kreisobristen

Die Reichskreise bestimmten Kreisobristen, die sowohl zivile als auch militärisch Aufgaben übernahmen. Erstmals wurde 1531 Philipp von Daun durch den Kreis als Befehlshaber der Kreistruppen im Kampf gegen die Türken zum Hauptmann ernannt. Der Kreis stattete aus Angst vor zu viel Machtfülle das Amt des Kreisobristen finanziell schlecht aus und machte es damit für Fürsten uninteressant, so dass lange Zeit die Grafen von Solms das Amt innehatten.

Das Amt des Kreisobristen zuständig wechselte später. Zwar beanspruchte die Pfalz das Amt für sich, konnte sich damit aber nicht immer durchsetzen. Weitere Kreisobristen waren ab 1591 der Herzog von Pfalz-Simmern, ab 1673 die Kurfürsten von der Pfalz. Seit 1679 hatten vor allem den Landgrafen von die Landgrafen von Hessen-Kassel. Im Gegensatz zu den meisten anderen Reichskreisen kam es auch im 18. Jahrhundert noch zur Ernennung von Kreisobristen. Dieses war ab 1722 in der Hand der Landgrafen von Hessen-Darmstadt.

Wegen der konfessionellen Unterschiede und der geographischen Gegebenheiten des Kreises erreichte das Amt nie eine große Bedeutung. Während des Spanischen Erbfolgekrieges stand ein vom Kreis ernannter Kreisgeneral an der Spitze der Kreistruppen, dem allerdings alle militärischen Aktionen vom Kreistag vorgeschrieben wurden.

Im Jahr 1681 hatte der Kreis 491 Reiter und 2853 Infanteristen zu stellen. Im 18. Jahrhundert mehrere Kreisinfanterie und -kavallerieregimenter.

Mitglieder

Der Kreis umfasste gegen Ende des Reiches (1792) die Herrscher folgender Territorien:

Bank der geistlichen Fürsten

auch im Reichsfürstenrat (geistliche Bank) vertreten:

Bank der weltlichen Fürsten

von Anbeginn dabei und auch im Reichsfürstenrat (weltliche Bank) vertreten:

keine Reichsstände:

  • Armoiries de Sponheim 1.svg gefürstete Grafschaft Sponheim; von Anbeginn dabei; Inhaber Baden und Pfalzbayern
  • Waldeck (am Edersee).svg gefürstete Grafschaft Waldeck; seit 1712, vorher bei den Grafen und Herren

vormalige Grafen, durch Standeserhebung aufgerückt, im Reichstag aber weiterhin nur Grafen:

Rheinische Prälaten

Die Rheinische Prälaten waren ebenfalls vertreten.

Bank der Grafen und Herren

von Anbeginn dabei und im Reichstag (Stand 1792) zu den Wetterauischen Grafen zählend:

von Anbeginn dabei, aber nicht im Reichstag vertreten:

durch Standeserhebung hinzugekommen, nicht im Reichstag:

Bank der Städte

alle auch im Reichstag (Kollegium der Städte) vertreten

Frühere Mitglieder

Geistliche Reichsfürsten:

  • Besancon-Erzbistum.PNG Erzstift Besançon; blieb dem Kreis fern
  • Wappen Bistum Sitten.png Hochstift Sitten; blieb dem Kreis fern
  • Wappen Bistum Lausanne.png Hochstift Lausanne; blieb dem Kreis fern
  • Armoiries Comtes Genève.svg Hochstift Genf; blieb dem Kreis fern
  • Coat of Arms of the Bishopric of Utrecht.svg Hochstift Metz; 1552 praktisch ausgeschieden
  • Blason Toul 54.svg Hochstift Toul; 1552 praktisch ausgeschieden
  • Coat of arms of the Bishopric of Verdun.svg Hochstift Verdun; 1552 praktisch ausgeschieden

Prälaten:

Weltliche Reichsfürsten:

  • Blason Lorraine.svg Herzogtum Lothringen; hat seiner Mitgliedschaft im Reichskreis widersprochen
  • Blason duche fr Savoie.svg Herzogtum Savoyen; keine aktive Mitgliedschaft

Reichsstädte:

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Peter Claus Hartmann: Regionen in der Frühen Neuzeit. Der Kurrheinische und der Oberrheinische Reichskreis. In: Michael Matheus (Hrsg.): Regionen und Föderalismus. Stuttgart, 1997 S.39
  2. Peter Claus Hartmann: Regionen in der Frühen Neuzeit. Der Kurrheinische und der Oberrheinische Reichskreis. In: Michael Matheus (Hrsg.): Regionen und Föderalismus. Stuttgart, 1997 S.39

Literatur

  • Winfried Dotzauer: Die deutschen Reichskreise (1383-1806), Franz Steiner Verlag, Stuttgart, 1998, ISBN 3-515-07146-6, GoogleBooks
  • Gerhard Köbler: Oberrheinischer Reichskreis. In: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 4.Aufl. München, 1992 ISBN 3-406-35865-9 S.431f.
  • Michael Müller: Die Entwicklung des Kurrheinischen Reichskreises in seiner Verbindung mit dem Oberrheinischen Kreis im 18. Jahrhundert. Frankfurt am Main, 2008
  • Gerhard Taddey (Hrsg.): Lexikon der Deutschen Geschichte. 2. überarb. Aufl. Stuttgart, 1983 S.902f..

Weblinks


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