- Erwin Schulz
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Erwin Schulz, eigentlich Erwin Wilhelm Schulz, (* 27. November 1900 in Berlin; † 11. November 1981) war ein deutscher SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei. Als Führer des Einsatzkommandos 5 (Ek 5) der Einsatzgruppe C war er für zahlreiche Massenmordaktionen im Reichskommissariat Ukraine verantwortlich.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Schulz war der Sohn eines Verwaltungsinspektors bei den Wasserwerken in Berlin-Lichtenberg. Während des Ersten Weltkrieges besuchte er das Köllnische Gymnasium in Berlin. In der Unterprima meldete er sich im April 1918 als Kriegsfreiwilliger. Nach einer kurzen infanteristischen Ausbildung kam er aufgrund des Waffenstillstands im November nicht mehr an die Front. Stattdessen wurde er gegen die aufständischen Spartakisten in Berlin eingesetzt.
Ende 1919 absolvierte er das vereinfachte Abiturexamen für Kriegsteilnehmer. Da sein Vater das angestrebte Medizinstudium nicht finanzieren konnte, entschied er sich für ein Studium der Rechtswissenschaften. Nach zwei Semestern brach er jedoch sein Studium ab und schloss sich dem Freikorps Oberland an, das in Oberschlesien gegen polnische Aufständische kämpfte.
Nach seiner Rückkehr 1922 nahm er sein Studium nicht wieder auf, sondern nahm kurzzeitig eine Stelle bei der Dresdner Bank an. Im Frühjahr 1923 verließ er Berlin, ging nach Hamburg und hielt sich mit Gelegenheitsarbeiten über Wasser, bis er im Herbst dieses Jahres eine Ausbildung im Bremer Polizeidienst begann. 1926 wurde er zum Leutnant der Schutzpolizei ernannt. Schulz wechselte 1930 zur politischen Polizei und agierte verdeckt als Verbindungsmann zur NSDAP.
Nach der Machtübernahme der NSDAP trat Schulz der Partei im Mai 1933 bei und wurde am 13. November 1933 zum Chef der Gestapo in Bremen ernannt. Er wurde SS- und SD-Mitglied. Im März 1938 wurde er als SS-Sturmbannführer zum Regierungsrat ernannt.
Es folgten in kurzen Abständen Einsätze in Graz, Olmütz und Reichenberg. Im April 1940 wurde er Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD in Hamburg. Anfang 1941 wurde er als Gruppenleiter im Reichssicherheitshauptamt für Ausbildung und Schulung zuständig. Er leitete in dieser Zeit die 1. Führerschule der Sipo und des SD in Berlin-Charlottenburg.
Im Mai 1941 wurde er in Pretzsch von seinem Chef SS-Standartenführer Bruno Streckenbach angewiesen, das Einsatzkommando 5 (Ek 5) anzuführen. Das Ek 5 war Teil der Einsatzgruppe C (angeführt von SS-Gruppenführer Otto Rasch).
Von Juni 1941 bis April 1942 ermordete die Einsatzgruppe C in der Ukraine rund 150.000 Zivilisten und verübte unter anderem Ende September 1941 das Massaker von Babyn Jar. Das von Schulz angeführte Einsatzkommando 5 mordete in Lemberg, Dubno, Shitomir und Berditschew. Anfang August 1941 (so berichtete Schulz), hätte der Höhere SS- und Polizeiführer Friedrich Jeckeln die Kommandoführer der Einsatzgruppen angewiesen „schärfer gegen die Juden“ vorzugehen. Auch Frauen und Kinder seien zu erschießen „um keine Rächer entstehen zu lassen“.
Dies sei für ihn Grund gewesen, sich an seinen Freund Streckenbach mit der Bitte zu wenden, ihn nach Berlin zurück zu beordern. Ende August 1941 war Schulz wieder in Berlin. Unter seinen Mittätern im Massenmord galt er als „weich“ wegen seiner Weigerung, auf Frauen und Kinder schießen zu lassen; es hieß, er „drücke“ sich. Seiner Karriere hat die Abberufung nicht geschadet. Im November 1941 wurde er zum SS-Oberführer befördert.
Nach 1945
Im Nürnberger Einsatzgruppen-Prozess 1948 wurde SS-Brigadeführer Schulz zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt und 1951 zu 15 Jahren begnadigt.
Als sich der Anwalt von Schulz an den Präsidenten des Bremer Senats, Bürgermeister Wilhelm Kaisen, wandte, „ob seitens der Bremischen Regierung eine Erklärung abgegeben werden könnte, dass gegen einen Gnadenakt für [Schulz] nichts einzuwenden ist“, antwortete der Leiter der Präsidialkanzlei, dass man dem Ersuchen „hier gern entspr[e]chen werde“. Mehrere Sozialdemokraten, u.a. der Innensenator Adolf Ehlers und Bürgermeister Wilhelm Kaisen setzten sich beim amerikanischen Botschafter Donnelly für „unseren Staatspolizeimajor Schulz“ ein.
Die Bemühungen hatten Erfolg. Am 9. Januar 1954 wurde Schulz aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg auf Bewährung entlassen.
Literatur
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. 2. Auflage. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 568 f.
- Michael Wildt: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes. Hamburger Edition, Hamburg 2003, ISBN 3-930908-87-5.
Weblinks
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