- Europäischer Bürgerbeauftragter
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Der Europäische Bürgerbeauftragte (Amtssitz in Straßburg) ist der Bürgerbeauftragte der Europäischen Union und untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit ihrer Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen. Seine Tätigkeit beruht auf Artikel 8d und Artikel 138e des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Artikel 20d EGKS-Vertrag, Artikel 107d Euratom) und dem Beschluss des Europäischen Parlaments („Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten“) vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Die Institution des Bürgerbeauftragten hat ihre Wurzeln in Schweden. Dort wurde 1809 die Verfassung reformiert. Die neue Verfassung gab dem Parlament die Macht, einen Bürgerbeauftragten oder Ombudsman zu ernennen, der unabhängig vom König und der sonstigen Verwaltung war, über die man sich beschweren konnte.
1919 wurde Finnland unabhängig und richtete ebenfalls das Amt des Bürgerbeauftragten ein. 1953 folgte Dänemark, 1962 Neuseeland und Norwegen. Im Jahr 1995, als die Europäische Gemeinschaft den ersten Bürgerbeauftragten wählte, gab es weltweit bereits 75 seiner Kollegen, davon 27 in Europa.
Das Europäische Parlament hat bereits 1979, kurz nach seiner ersten Direktwahl gefordert, dass ein Europäischer Bürgerbeauftragter ernannt wird. Auch im Bericht des Ausschusses für ein Europa der Bürger von 1985 war der Vorschlag enthalten. Doch erst im Jahr 1990, als der damalige spanische Regierungschef Felipe González in einem Brief an seine Kollegen im Europäischen Rat die Idee einer Europäischen Staatsbürgerschaft aufwarf, kam die Debatte in Fahrt. Im Vertrag von Maastricht wurde die Instititution des Bürgerbeauftragten geschaffen und am 12. Juli 1995 wählte das Europäische Parlament den ersten Amtsinhaber, den Finnen Jacob Söderman.
Aufgabe und Zuständigkeiten
Nach Art. 228 AEUV untersucht der Europäische Bürgerbeauftragte Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union, wie zum Beispiel Beschwerden über
- die Europäische Kommission und ihre Dienststellen,
- den Rat der Europäischen Union,
- das Europäische Parlament,
- den Europäischen Rechnungshof,
- den Europäischen Gerichtshof,
- den Wirtschafts- und Sozialausschuss,
- den Ausschuss der Regionen,
- die Europäische Zentralbank,
- die Europäische Investitionsbank und
- die Agenturen der Europäischen Union.
Nicht zuständig ist er für Beschwerden über nationale, regionale oder kommunale Verwaltungen der Mitgliedstaaten sowie die Rechtsprechungstätigkeit des Europäischen Gerichtshofs.
Beschwerdebefugt sind Unionsbürger sowie natürliche oder juristische Personen mit Wohnort bzw. Sitz in einem Mitgliedstaat. Anders als bei der Petition zum Europäischen Parlament selbst nach Art. 227 AEUV muss der Beschwerdeführer von dem gerügten Verhalten nicht persönlich betroffen sein, es ist also auch eine Popularbeschwerde möglich. Unzulässig ist die Beschwerde, wenn das gerügte Verhalten bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist oder war.
Beschwerden
Eine Beschwerde kann in einer der Amtssprachen der EU verfasst sein, seit 1. Januar 2007 also in 23 Sprachen. Es gibt ein Formular im Internet, aber auch formlose Briefe sind möglich. Aus dem Schreiben muss klar hervorgehen, welcher Missstand angeprangert wird und gegen wen sich die Beschwerde richtet. Besonders zu Beginn der Tätigkeit des Bürgerbeauftragten gingen eine große Anzahl von Beschwerden bei ihm ein, für die er nicht zuständig war. Der Anteil dieser Beschwerden nimmt ab.
Zahlen und Fakten
Im ersten vollen Kalenderjahr gingen 537 Beschwerden ein, von denen 86 in die Zuständigkeit des Bürgerbeauftragten fielen - gerade einmal 16%. 2003 waren es schon 2436 Beschwerden, von denen 75 % innerhalb des Mandat des Bürgerbeauftragten lagen. Die Information in der Bevölkerung hat sich also stark verbessert und das Amt des Bürgerbeauftragten ist viel bekannter geworden.
Die meisten Beschwerden, im Jahr 2003 fast 67%, richten sich gegen die Europäische Kommission. 10,7 % richten sich gegen das Parlament.
Der am häufigsten angeprangerte Missstand ist mangelnde Transparenz - durch mangelnde Information oder die Verweigerung von Information. 28% aller Beschwerden haben diesen Betreff.
Die meisten Beschwerden kommen aus Deutschland (18%), gefolgt von Spanien (12%).
Amtsinhaber
- 1995 bis März 2003: Jacob Söderman
- April 2003 - heute: Nikiforos Diamandouros
Weblinks
Kategorien:- Behörde (Europäische Union)
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- Nebenorgan der Europäischen Union
- Ombudsmann
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