Franz Nüßlein

Franz Nüßlein

Franz Roman Nüßlein (* 12. Oktober 1909 in Kassel; † 9. Februar 2003 in Bad Homburg vor der Höhe) war ein deutscher Jurist im Dienste des Nationalsozialismus und ab 1955 deutscher Diplomat. Sein Nachruf in der Mitarbeiterzeitung „internAA“ des Auswärtigen Amtes (AA) war der Auslöser des Nachruf-Erlasses im Auswärtigen Amt 2003, aus dem sich 2004 die Nachruf-Affäre entwickelte.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Nüßlein studierte Rechtswissenschaft in Göttingen und wurde dort Mitglied der katholischen Studentenverbindung K.St.V. Winfridia im KV. In Göttingen wurde er zum Dr. jur. promoviert. 1936 legte er sein Assessorexamen ab, trat 1937 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 4628997) und wurde 1940 als Staatsanwalt in Brünn und Prag (Reichsprotektorat Böhmen und Mähren) eingesetzt. Der Reichsprotektor Reinhard Heydrich lobte sein „Verständnis für die Notwendigkeit“ einer „entschlossenen Bekämpfung“ von „Reichsfeinden“. Nüßlein wurde daraufhin zum Oberstaatsanwalt befördert. Ab 1942 war er in der Funktion des stellvertretenden Generalstaatsanwalts in Prag tätig und stieg zum Generalstaatsanwalt, damit höchster Ankläger, auf. Als Kriegsverbrecher 1948 zu 20 Jahren Haft verurteilt, wurde er 1955 nach seiner Auslieferung an Deutschland in das Auswärtige Amt übernommen und war dort in verschiedenen Referaten als Referent eingesetzt, bis er schließlich Referatsleiter in der Zentralabteilung (Grundsatzfragen, Organisation, Öffentliches Recht) wurde. Danach war er 1962 bis 1974 Generalkonsul in Barcelona. 1959 wurde Nüßlein – in Unkenntnis seiner Vergangenheit bis 1955 – Ehrenphilister des K.St.V. Arminia in Bonn, dem er sich als Junggeselle in seiner Freizeit angeschlossen hatte.

Beteiligung an Todesurteilen 1940–1945

Neben seiner Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwaltschaften bei den Sondergerichten in der Tschechoslowakei bearbeitete Nüßlein die Gnadensachen. 95 Prozent der Gnadengesuche wurden abgelehnt. Insgesamt soll Franz Nüßlein an etwa 900 Todesurteilen beteiligt gewesen sein. In mehr als 100 Fällen lehnte er eine Begnadigung ab und ordnete die Vollstreckung der Todesstrafe an. Die Angaben aus dem Braunbuch von 1965[1] treffen nach Auffassung einer Unabhängigen Historikerkommission weitgehend zu, doch „halfen sie, wie auch der Fall Nüßlein zeigt [...] weil die Vorwürfe aus der DDR kamen [...] im Klima des Kalten Krieges den Beschuldigten eher, als dass sie ihnen schadeten“.[2] 1947 verfasste Nüßlein für den Prozess in der Tschechoslowakei gegen ihn einen Lebenslauf. Dort beschrieb er seine Tätigkeit als „Hilfstätigkeit beim Entgegennehmen eines Teils der Gnadengesuche und Interventionen.“ „In allen Fällen konnte durch meine Tätigkeit natürlich nie etwas verschlechtert werden.“

Verurteilung als Kriegsverbrecher

Nüßlein flüchtete nach Kriegsende zunächst nach Süddeutschland, wo ihn die Amerikaner verhafteten und internierten. Da Nüßleins Name an vorderer Stelle auf der Liste der mutmaßlichen Kriegsverbrecher stand, welche die Tschechoslowakei den Amerikanern mit der Bitte um Überstellung übergeben hatte, lieferten die Amerikaner Nüßlein 1947 aus. 1948 wurde Nüßlein in der Tschechoslowakei zu 20 Jahren Zuchthaus verurteilt. Im Zuge der Entlassung von Kriegsgefangenen wurde er 1955 von der Tschechoslowakei als „nicht amnestierter Kriegsverbrecher“ in die Bundesrepublik abgeschoben. Dort wurde Nüßlein ohne Prüfung seiner entsprechenden Angaben als Spätheimkehrer behandelt und erhielt Haftentschädigung.

Nachruf-Erlass 2003 und Nachruf-Affäre 2004

Nach seinem Tode erhielt Nüßlein in der Mitarbeiterzeitung des Auswärtigen Amtes den üblichen ehrenden Nachruf. Die pensionierte Übersetzerin Marga Henseler, die um Nüßleins Tätigkeit in Prag wusste, beanstandete den Nachruf bei Außenminister Joschka Fischer. Nachdem diesen das Schreiben von Henseler nicht erreichte, beschwerte sie sich über Fischer bei Bundeskanzler Gerhard Schröder. Dieser machte die Angelegenheit zur Chefsache. Die Gedenkpraxis des Auswärtigen Amtes für dessen verstorbene Diplomaten, die früher NSDAP-Mitglieder waren, wurde geändert. Es wurde verfügt, dass diese fortan keinen ehrenden Nachruf mehr in der Mitarbeiterzeitung des Amtes erhalten. Hiergegen erhob sich öffentlicher Protest auch im aktiven Dienst des Auswärtigen Amtes stehender Diplomaten, bisher der einzige öffentliche Aufstand pensionierter und auch aktiver Diplomaten in der Geschichte des Auswärtigen Amtes. Hinzu kam, dass von den Regeln der neuen Nachrufpraxis unter anderem auch Walter Scheel und Hans-Dietrich Genscher, zwei ehemalige Außenminister der sozial-liberalen sowie der christlich-liberalen Regierungskoalition, betroffen sind, die demnach nach ihrem Tode keinen Nachruf erhalten würden. Außenminister Fischer kündigte zur Rechtfertigung seines Erlasses eine Historikerkommission an, welche die personelle Kontinuität nach 1945 und den internen und externen Umgang des Ministeriums mit der eigenen Vergangenheit erforschen sollte. Im Frühjahr 2005 wurde die Kommission aus den Deutschen Eckart Conze, Norbert Frei und Klaus Hildebrand, der allerdings wegen Krankheit ausscheiden musste, dem Amerikaner Peter Hayes (Illinois) und dem in Jerusalem lehrenden Moshe Zimmermann eingesetzt.[3] Die Forschungsergebnisse der Unabhängigen Historikerkommission sind im Oktober 2010 unter dem Titel Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik erschienen. Das Buch löste heftige Reaktionen aus. Denn es wird nachgewiesen, wie aktiv und maßgeblich das Auswärtige Amt an der Ermordung des deutschen und europäischen Judentums während des Zweiten Weltkriegs mitgewirkte, wie diese Diplomaten sich nach dem Krieg gegenseitig Persilscheine ausstellten, Täterverfolgung verhinderten und der alte Korpsgeist unbelastete Quereinsteiger verdrängte. [4] [5][6]

Bewertung

Das Urteil über Nüßlein ist nicht einheitlich. Von 1959, drei Jahre nach seiner Einstellung im Auswärtigen Amt, bis zu seiner Pensionierung war er Gegenstand gegen ihn gerichteter Kampagnen.[7] So protestierten Abiturienten der Deutschen Schule in Barcelona 1969 gegen die Vergangenheit jenes Generalkonsuls, der ihre Abiturzeugnisse unterschrieben hatte.[8] Andere Historiker weisen darauf hin, dass Nüßlein während seiner Tätigkeit in Prag Gnadengesuche befürwortet hat. Bei seiner Verurteilung in der Tschechoslowakei sei er freigesprochen worden von jeglicher Mitgliedschaft in der SS und im SD. Die gleichwohl erfolgte Verurteilung Nüßleins unter den Bedingungen der Stalin-Ära und angesichts der Ressentiments der Tschechen in der unmittelbaren Nachkriegszeit gegenüber Deutschen sei „fast ein Freispruch“ – im Urteil laute es: „ [...] ist das Gericht der Ansicht, dass das Unrecht, welches der Angeklagte durch seine Mitbeteiligung an der Tätigkeit dieses deutschen Sondergerichts verursachte, bei weitem nicht die Guttaten überwiegt, die er in den oben genannten und von den Zeugen bestätigten Fällen erwies.“[9] 1961 sind aufgrund der Kampagnen gegen Nüßlein eingeleitete amtsinterne Untersuchungen ebenso ohne Ergebnis eingestellt worden, wie staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Die Personalakte Nüßleins stütze die Einschätzung als furchtbarer Jurist nicht.[10] „Joschka Fischer und Marga Henseler irren, wenn sie ihn als Todesjuristen sehen, ‚verantwortlich für Hunderte von Todesurteilen‘, [...] Wäre er das gewesen, wäre Nüßlein 1948 in Prag aufgehängt worden.“[11] Auch die Motive der sich selbst als „geborene Rebellin“ sehenden Marga Henseler, die sich über Nüßleins Nachruf beschwerte, werden kritisch gesehen. Einerseits gab sie bei ihrer Einstellung in das Auswärtige Amt Nüßlein als Leumund an, offenbarte andererseits später persönliche Ressentiments gegen Nüßlein, den sie bereits in seiner Prager Zeit bei Verwandten kennengelernt hatte. „Ihr war der schlanke, gut aussehende Mann allenfalls unangenehm. ‚Er hatte etwas Herablassendes, Zynisches‘. Vor allem aber fand sie ihn – langweilig. ‚Sie müssen sich vorstellen: Ich war ein junges, hübsches Mädchen, und Prag war eine tolle Stadt. Also, hören Sie mal, da setze man mich doch nicht mit einem Nüßlein hin!‘ “ Das hinderte sie nicht, Nüßlein 1960 in seinem Büro aufzusuchen - angabegemäß „auf Bitten ihres Onkels.“[12] Dass sie trotz jahrzehntelanger Kenntnis der Umstände erst nach dem Tod Nüßleins protestierte, als sie selbst schon seit knapp dreißig Jahren pensioniert war, begründete Henseler damit, dass „auf eine kleine Nummer wie mich“ ohnehin keiner gehört hätte. Außerdem hätte der Dienstweg eingehalten werden müssen.[13]

Siehe auch

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. Norbert Podewin (Hrsg.): „Braunbuch“. Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in West-Berlin. Staat, Wirtschaft, Verwaltung, Armee, Justiz, Wissenschaft. Edition Ost, Berlin 2002. ISBN 3-360-01033-7 (Reprint der 3. Auflage von 1968), S. 254 u. S. 271.
  2. Eckart Conze, Norbert Frei, Peter Hayes und Moshe Zimmermann: Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik. München 2010, S. 18.
  3. Unabhängige Historikerkommission. Auswärtiges Amt, 28. Oktober 2010, abgerufen am 22. März 2011.
  4. Internationale Reaktionen auf „Das Amt“ - Der lange Schatten der Verbrecher-Mumien
  5. Westerwelles Rede „Man konnte Mord als Dienstgeschäft abrechnen.“
  6. Das Ende der Weizsäcker-Legende - Ein Gespräch mit dem Mitglied der Historikerkommission Norbert Frei über das Selbstverständnis des Amtes
  7. Conze, Das Amt, S. 583f
  8. Conze, Das Amt, S. 664
  9. Macht das ‚Amt‘ es sich zu einfach? in: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 28. November 2010, S. 31
  10. Rainer Blasius, Der Generalkonsul und das Auswärtige Amt, 26. Oktober 2010 in: www.faz.net
  11. Macht das ‚Amt‘ es sich zu einfach? in: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 28. November 2010, S. 31
  12. Joachim Frank, Marga Henseler und das Auswärtige Amt, 3. November 2010, in: www.fr-online.de
  13. Joachim Frank, Marga Henseler und das Auswärtige Amt, 3. November 2010, in: www.fr-online.de

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