Gebotene Sorgfalt

Gebotene Sorgfalt

Due Diligence (DD), bekannt als „Sorgfaltspflicht“ (z. B. von Banken), bezeichnet die „gebotene Sorgfalt“, mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien oder einem Börsengang das Objekt im Vorfeld der Akquisition oder des Börsengangs geprüft wird. Due-Diligence-Prüfungen beinhalten insbesondere eine systematische Stärken-/Schwächen-Analyse des Objekts, eine Analyse der mit dem Kauf oder des Börsengangs verbundenen Risiken sowie eine fundierte Bewertung des Objekts. Ein oft gewähltes Prüfungsraster ist das der EFQM. Gegenstand des Blickwinkels sind weiterhin Bilanzen, personelle und sachliche Ressourcen, strategische Positionierung, rechtliche und finanzielle Risiken, Umweltlasten. Gezielt wird nach so genannten Dealbreakern gesucht, d. h. nach Sachverhalten, die einem Kauf entgegenstehen könnten – z. B. Altlasten beim Grundstückskauf oder ungeklärte Markenrechte beim Unternehmenskauf. Erkannte Risiken können entweder Auslöser für einen Abbruch der Verhandlungen oder Grundlage einer vertraglichen Berücksichtigung in Form von Preisabschlägen oder Garantien sein. Für grenzüberschreitende Unternehmensübernahmen gewinnt die political due diligence zunehmende Bedeutung (Negativbeispiel: E.ON/Endesa).

Grundlage ist sinnvollerweise ein Letter of Intent, in dem ein angemessener Zeitraum für die Due-Diligence-Prüfung vereinbart wird. Weiterhin werden regelmäßig der Zugriff auf die benötigten Informationen und Daten sowie ggf. die Zahlung einer Gebühr bei Nichtkauf zum Gegenstand einer solchen Vereinbarung gemacht. Recht hilfreich für Projektprüfungen sind so genannte Meilensteinberichte (siehe auch: Meilenstein), welche den Zustand des jeweiligen Projektes in einer Kurzzusammenfassung wiedergeben.

Zur Durchführung einer Due Diligence sind auf diesem Gebiet nicht nur erfahrene Anwälte und Wirtschaftsprüfer notwendig, sondern, je nach Umfang der DD, auch Fachleute mit spezifischen Kenntnissen, z. B. Kenntnisse der Branche oder spezieller Themengebiete wie Informationstechnik, Architekten oder Bausachverständige. Je nach Größe und Branche des zu kaufenden Unternehmens sind Due-Diligence-Teams mit 20 und mehr Teammitgliedern durchaus denkbar.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Begriffsherkunft

Der Begriff Due Diligence entstammt ursprünglich dem US-amerikanischen Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrecht (securities laws), genauer den Regelungen zur Haftung an der Begebung von und dem Handel mit Wertpapieren beteiligter Personen. Der Securities Act vom 1933 regelt die erstmalige Ausgabe von Effekten. Gem. sec. 11(a) SA 1933 haftet auch der testierende Abschlußprüfer gegenüber den Ersterwerbern eines öffentlich angebotenen Wertpapiers für Verluste, die diesen aus dem betreffenden Wertpapier entstehen, wenn die Registrierungsangaben bei der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC irreführende Angaben enthielten (Emissionsprospekthaftung). Die sogenannte Due Diligence Defense bietet dem Abschlußprüfer die Möglichkeit, sich dieser Haftung zu entziehen, wenn er nachweisen kann, daß er die Prüfung mit der angemessenen Sorgfalt durchgeführt hat (due diligence).

Der Abschlußprüfer haftet gem. sec. 11(b)(3) SA 1933 nicht, wenn "he had, after reasonable investigation, reasonable ground to believe and did believe, at the time such part of the registration statement became effective, that the statements therein were true and that there was no omission to state a material fact required to be stated therein or necessary to make the statements therein not misleading...". Bezüglich der Frage des Inhalts der Begriffe "reasonable investigation" und "reasonable ground" ist in sec. 11(c) SA 1933 geregelt: "the standard of reasonableness shall be that required of a prudent man in the management of his own property." Der Begriff der Due Diligence im US-amerikanischen Haftungsrecht ist also vergleichbar mit dem im deutschen Recht verankerten Institut der "im Verkehr erforderlichen Sorgfalt".

Darüber hinaus hat der Begriff der Due Diligence jedoch eine weitere Bedeutung erhalten. Allgemein wird darunter die sorgfältige Analyse, Prüfung und Bewertung eines Objektes im Rahmen einer beabsichtigten geschäftlichen Transaktion, insbesondere jedoch im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen verstanden. Es handelt sich also um die Beschaffung und Aufarbeitung von Informationen im Sinne einer Kauf- oder Übernahmeprüfung. Ziel der Aktivitäten ist dabei das Aufdecken verborgener Chancen und Risiken beim Zielunternehmen, zur Verbesserung der Qualität der Entscheidung und zur Erhöhung der Genauigkeit der Wertermittlung aufgrund des verbesserten Informationsstandes.

Im US-amerikanischen Recht kommt der Due Diligence eine weitere wesentliche Bedeutung im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen zu. Hier gilt das Gebot der Sorgfaltspflicht des Käufers (caveat emptor). Aus dieser dem Käufer auferlegten Sorgfaltspflicht entstammt die Notwendigkeit der sorgfältigen Untersuchung eines Kaufgegenstandes. Diese Sichtweise steht dem Gedanken der vorvertraglichen Sorgfaltspflicht des Verkäufers nach dem Grundsatz culpa in contrahendo entgegen. Der redliche Verkäufer haftet im US-amerikanischen Recht grundsätzlich nicht für Mängel der Kaufsache, so daß es der Ausarbeitung spezieller Gewährleistungsvereinbarungen für den einzelnen Kaufvertrag bedarf. Eine Chancen- und Risikenanalyse im Rahmen eines Due Diligence Review bildet hierfür die Grundlage. Das deutsche Recht geht grundsätzlich nicht von einer Pflicht des Käufers zur Prüfung des Vertragsgegenstandes aus.

Funktionen der Due Diligence

Informationsfunktion

Bei der Informationsfunktion geht es um die Ermittlung von entscheidungsrelevanten Informationen und die Verringerung der zwischen Erwerber und Veräußerer bestehenden Informationsasymmetrie.

Analysefunktion

Im Rahmen der Analysefunktion wird die zur Verfügung gestellte Informationen im Hinblick auf die unterschiedlichen Analyseziele untersucht.

Bewertungsfunktion

Im Rahmen der Bewertungsfunktion werden die bewertungsrelevanten Informationen ermittelt. Es findet jedoch keine Bewertung der Informationen statt, da dieses Gegenstand der Unternehmensbewertung ist.

Exkulpationsfunktion

Entscheidungsträger, die über den Erwerb von Unternehmen entscheiden, sind ihrerseits zur Rechenschaft gegenüber ihren Stakeholdern verpflichtet. Um im Falle einer Fehlentscheidung entsprechende Rechenschaft ablegen zu können, wird eine Due Diligence durchgeführt und ein entsprechendes sorgfältiges Handeln dokumentiert.

Phasen im Due Diligence-Prozess

Im Rahmen des Unternehmenskaufs werden unterschiedliche Arten von Due Diligence Arbeiten vorgenommen, die Abhängigkeit des jeweiligen Status im Verlauf des Unternehmenseerwerbs unterschiedliche Fokusse haben und im Folgenden dargestellt werden.

Pre due diligence

Analyse des zu erwerbenden Unternehmens auf Basis öffentlich verfügbarer Daten. Häufig wird diese Art der Due Diligence bereits vor der Kontaktaufnahme mit der Geschäftsführung bzw. den Anteilseignern des jeweiligen Unternehmens durchgeführt. Ziel dieser auch als outside-in bezeichneten Due Diligence ist die Identifizierung ersten Probleme vor dem Start der eigentlichen Due Diligence. Im Ergebnis können dann weitere Analyseziele für die pre acquisition due diligence festgelegt werden.

Pre acquisition due diligence

Analyse des zu erwerbenden Unternehmens auf Basis der von dem Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Basis für die Pre acquisition due diligence ist in der Regel ein Letter of Intent, in dem ein angemessener Zeitraum für die Due-Diligence-Prüfung vereinbart wird. Weiterhin werden regelmäßig der Zugriff auf die benötigten Informationen und Daten, die Vertraulichkeit sowie ggf. die Zahlung einer Gebühr bei Nichtkauf zum Gegenstand einer solchen Vereinbarung gemacht. In Abhängigkeit von dem Organisationsgrad des Transaktionsprozesses, erhält der potentielle Erwerber nach der Unterzeichnung der des Letter of Intent oder einer Vertraulichkeitserklärung ein Informationsmemorandum und nachfolgend Zugang zu dem Datenraum.

Post completion due diligence

Beurteilung des zu erwerbenden Unternehmens nach Vertragsunterzeichnung (signing) aber vor Vertragserfüllung (closing). In dieser Phase wird typischerweise die vom Verkäufer zur Verfügung gestellte Abrechnungsbilanz durch den Erwerber im Rahmen der sogenannten Purchase Audit überprüft. Im Rahmen der Purchase Audit wird seitens des Erwerbers untersucht, ob die durch den Verkäufer im Kaufvertrag zugesicherten Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze auch eingehalten wurden. Identifizierte Abweichungen führen dann in der Regel zu einer Anpassung des Kaufpreises zu Gunsten des Erwerbers.

Weiterhin kann die Kaufpreisanpassung aus im Kaufvertrag vorgesehenden Kaufpreisanpassungsmechanismen Gegenstand dieser Due Diligence Untersuchungen sein.

Post acquisition due diligence

Nach dem closing hat der Erwerber freien Zugang zu allen Informationen des Unternehmens. In dieser Situation erfolgt die Post acquisition due diligence. Gegenstand dieser häufig vernachlässigten Due diligence ist die Überprüfung der Vertragserfüllung zur Geltendmachung von Freistellungserklärungen und Garantien aus dem Kaufvertrag.

Praktische Durchführung der Due-Diligence (Buyer's Due Diligence)

Zur tatsächlichen Durchführung der DD wird durch das zu verkaufende Unternehmen ein Datenraum eingerichtet. In diesem Datenraum werden alle Unterlagen bereitgestellt, die das zu verkaufende Unternehmen dem kaufenden Unternehmen zur Verfügung stellen will.

Analyseschwerpunkte einer Due-Diligence-Prüfung

Will ein Unternehmen ein anderes Unternehmen oder einen Betriebsteil kaufen oder übernehmen wird zuvor meistens eine Bewertung (SWOT-Analyse) des Unternehmens durchgeführt. Hierbei sollte nicht die standardisierte Bearbeitung von Checklisten im Vordergrund stehen, sondern ausgehend von den Akquisitionszielen und Investitionshypothesen des potentiellen Erwerbers ein Arbeitsplan entwickelt werden, der vor allem die anfänglich gesetzten Hypothesen untersucht.

Bei den Analyseschwerpunkten für die Durchführung einer Due Diligence kann dabei grundsätzlich zwischen Börsengang und Kauf/Verkauf und beim Kauf/Verkauf zwischen der Sichtweise von Finanzinvestoren und strategischen Investoren unterschieden werden.

Analyseschwerpunkte aus der Sicht strategischer Investoren

  • Qualifikation der Mitarbeiter und ihre Veränderungsbereitschaft
  • Vorhandensein klarer Ziele des Unternehmens oder Betriebsteils
  • Klare Verteilung von Budgets
  • Geschlossene oder offene Informationspolitik und Unternehmenskommunikation im Hause
  • Dokumentierte Ablaufprozesse und Prozessorientierung
  • Grad der Kundenzufriedenheit und Vorhandensein eines Messinstrumentes
  • Höhe der Mitarbeiterzufriedenheit und Vorhandensein einer Mitarbeiterbefragung
  • Bewertung der Ergebnisse und Bilanzen des Unternehmens

Analyseschwerpunkte aus der Sicht von Finanzinvestoren

  • Qualität des Managements und der Führungspersonen
  • Bewertung der gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung / Image des Unternehmens in der Öffentlichkeit
  • Saisonalität der Ergebnisse, des Working Capitals und der Cash Flows
  • Nettoverschuldung unter Berücksichtigung von Off-Balance Liabilities, Eventualverbindlichkeiten, Unterbewertung von Finanzverbindlichkeiten bzw. Überbewertung von Vermögensgegenständen
  • Bewertung des Vorhandenseins eines Qualitätsmanagements im Hause
  • Analyse und Beurteilung der rechtlichen, insbesondere steuer-, arbeits- und gesellschaftsrechtlichen, Unternehmensstrukturen für Zwecke der Risikoanalyse und Gestaltungsoptimierung.

Analyseschwerpunkte aus der Sicht von Sharia-konformen Finanzinvestoren

  • Identifikation von nicht sharia-konformen Kunden, Lieferanten
  • Identifikation von Zinselementen in Vertraegen wie z. B. Verzinsung von Darlehen, Verspaetungszinsen etc.

Wie die Auflistung der Kriterien erkennen lässt, spielt die Ertragskraft des Unternehmens alleine eine eher untergeordnete Rolle. Wichtiger – insbesondere für Private Equity Investoren – sind die Soft Factors, wie Qualität der Berichterstattung (DD-Bericht) oder die viel beschworene klare Verteilung der Budgets.

Ergebnis der praktischen Arbeit

Die Ergebnisse werden in einem Datenraumbericht für den Käufer zusammengefasst. In diesem wird auf die erkannten Stärken und Schwächen des zu verkaufenden Unternehmens hingewiesen. Quantifizierbare Ergebnisse fließen in die Unternehmensbewertung und damit die Findung des Angebotspreises des Erwerbers ein. Nicht quantifizierbare Ergebnisse führen hingegen zur Forderung nach Freistellungserklärungen und Gewährleistungen im Unternehmenskaufvertrag.

Gliederung eines Due-Diligence-Reports

Beispielhafte Gliederung eines Due Diligence Berichtes:

  • 1. Prüfungsauftrag
  • 2. Prüfungsumfang
  • 3. Grundsätzliche Informationen über die beabsichtigte Transaktion
  • 4. Ziel und Zweck der Transaktion
  • 5. Analysen:
    • a) der rechtlichen Situation (Legal Due Diligence)
    • b) der steuerlichen Situation (Tax Due Diligence)
    • c) der finanzwirtschaftlichen Situation (Financial Due Diligence)
    • d) von Markt, Branche und Strategie (Market / Commercial Due Diligence)
    • e) der Umweltverträglichkeit (Environmental Due Diligence)
    • f) des Versicherungsschutzes (Insurance Due Diligence)
    • g) der Technik (Technical Due Diligence)
    • h) der Mitarbeitersituation (Human Resources Due Diligence)
  • Zusammenfassendes Ergebnis
  • Schlussbemerkung
  • Anhang

Da die Berichte i. d. R. von unterschiedlichen Beratern verfasst werden, ist es jedoch unwahrscheinlich, dass unterschiedliche funktionale Due Diligence Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst werden.

Arten und Anlässe der Due Diligence

Buy Side Due Diligence

Der Käufer eines Unternehmens veranlasst die Due Diligence. Er stellt die aus seiner Sicht notwendigen Fachleute (Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater, Banken, Sachverständige etc.), die für ihn die zu erwerbende Firma untersuchen. Das Ergebnis der Untersuchung fließt dann in den Kaufpreisvorschlag des Käufers bzw. in die von ihm geforderten Gewährleistungen ein.

Der Fokus der Buy Side Due Diligence unterscheidet sich aus Sicht der jeweiligen Käufer. Insbesondere ist zwischen strategischen Käufern, also Käufern die in ihrer Industrie wachsen möchten bzw. gegebenenfalls auch in andere Industrien diversifizieren möchten, sowie Finanzinvestoren, die das Unternehmen aus Renditeerwägungen erwerben, zu unterscheiden. Dieser Unterschied resultiert vor allem aus den unterschiedlichen Anforderungen bei der Finanzierung der Transaktion. Während der Finanzinvestor den Erwerb in der Regel hochgradig fremdfinanziert, wird die Akquisition eines strategischen Investors meistens vorwiegend durch Eigenmittel finanziert.

Vendors Due Diligence

Der Verkäufer bereitet durch eine selbst veranlasste Due Diligence sein Unternehmen oder ein Teil desselben auf einen Verkauf vor. Er ist nach der Due Diligence in der Lage, evtl. Schwachstellen des Unternehmens zu erkennen und zu beseitigen. Auf diese Weise ist er vor negativen Überraschungen nach einer Buyers Due Diligence relativ sicher.

Außerdem ist eine Vendors Due Diligence dann sinnvoll, wenn das Unternehmen mehreren Käufern angeboten werden soll, da hierdurch der Aufwand auf der Käuferseite reduziert wird. Aufgrund der zu antizipierenden unterschiedlichen Interessen der möglichen Käufer (Stratege vs. Finanzinvestor) ist die Vendor Due Diligence i. d. R. umfangreicher als die Buy Side Due Diligence.

Due Diligence vor einem Börsengang

Ein weiterer Bereich, in dem DD-Prüfungen durchgeführt werden, ist der Börsengang von Unternehmen. Bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren muss in Deutschland nach § 3 WpPG ein Wertpapierprospekt erstellt werden, der der Information der Anleger dient.

Für durch falsche oder unvollständige Prospekte entstandene Schäden haften den Anlegern aus § 44, § 45, § 55 BörsG bzw. § 13 VerkProspG der Emittent, die Emissionsbegleiter (Bank, Bankenkonsortium) und bestimmte weitere Personen.

Aufgabe der DD beim Börsengang ist, die Vollständigkeit und Richtigkeit des Prospektes zu gewährleisten. Ferner bezweckt insbesondere der Emissionsbegleiter, sich im Streitfall mit dem Hinweis auf die DD vom Vorwurf grob fahrlässigen Handelns zu befreien (due diligence defense). Schließlich dient die DD beim Börsengang dem Rückgriff der Bank gegenüber den eingesetzten Sachverständigen (Anwälte, Wirtschaftsprüfer etc.), sofern diese bei der Prüfung nicht sorgfältig vorgegangen sind und dadurch eine Haftung der Bank ausgelöst haben.

In Großbritannien werden im Rahmen der DD bei einem Börsengang 3 Berichte gefordert:

  • der Longform Report:
  • der Shortform report:
  • der Working Capital report: Analyse der erwarteten Liquiditätslage in den nächsten 24 Monaten

Demgegenüber ist in Deutschland der Berichtsumfang im Rahmen der DD bei einem Börsengang nicht gesetzlich definiert, sondern ergibt sich vielmehr aus dem Auftragsverhältnis zwischen Emissionsbanken und beauftragen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Bedingt durch die angelsächsische Prägung vieler Mitarbeiter der Emissionsbanken finden sich jedoch die in Großbritannien geforderten Inhalte im Grundsatz auch in den Berichterstattungen für deutsche Börsengänge wieder.

Outsourcing Due Diligence

Im Rahmen von Request for Proposals (RFP) und Request for Information (RFI) speziell im IT- und Business Process Outsourcing (BPO)- Bereich führen die Anbieter von Dienstleistungen bei dem Ausschreibenden in vielen Fällen eine Due Diligence durch. Die Schwerpunkte sind je nach Risiko und Höhe des potenziellen Vertrages unterschiedlich. Wichtige Aspekte sind z. B. Anzahl, Profil und Gehalt der zu übernehmenden Mitarbeiter, Effizienz der Prozesse, Alter und Wert der IT Anlagevermögen wie Server, PCs oder Wartungsverträge. Erst nach der Durchführung kann dem Ausschreibenden in der Regel ein verbindliches Angebot unterbreitet werden. Allerdings ist der Prozess der Due Diligence in diesem Bereich keine Garantie für eine erfolgreiche und profitable Geschäftsbeziehung zwischen dem Ausschreibenden und dem Gewinner der Ausschreibung.

Funktionale Formen der Due Diligence

Strategic Due Diligence

strategische Sicht industrieller, finanzieller und spekulativer Investoren, strategische Planung, Ermittlung von Synergiepotentialen

Financial Due Diligence

Prüfung und Prognose von Vermögen, Ertrag, Cashflow, Liquidität, Eigenkapital- und Fremdkapitalaufbringung, Finanzierungsstruktur, Möglichkeiten zum Cash Pooling – summarische Feststellung von Deal Issues und Deal Breaker

Commercial Due Diligence

Die Commercial Due Diligence analysiert den Markt und insbesondere die Wertschöpfungskette des Geschäftsmodell. Markt, Wettbewerbsanalyse, Benchmarking, Kunde, Produkt, Pricing und USP. Die Commercial Due Diligence beantwortet die Frage nach der Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells.

Tax Due Diligence

steuerliche Perspektive des Target, maßgebende steuerliche Einflussfaktoren, umwandlungs- und konzernsteuerliche Analyse, Risikoanalyse, Strukturierung des Erwerbs (Abschreibung des Kaufpreises, steuerschonende Finanzierung, Organschaft, Verlustvorträge, Verkehrssteuern)

Legal Due Diligence

rechtliche Risiken und anhängige Rechtsstreitigkeiten, urheberrechtliche, arbeitsrechtliche und kartellrechtliche Prüfung, Fusionskontrolle, Prüfung bestehender Miet- und Pachtverhältnisse

Market Due Diligence

Marktlage, interne Unternehmensanalyse, externe Unternehmensanalyse, Plausibilisierung der Planung, Datenquellen und Erfolgsfaktoren

Human Resources (HR) and Organisational Due Diligence

Analyse des strukturellen Humankapitals, Analyse des individuellen Humankapitals sowie der Organisationsstruktur der Firma

Cultural Due Diligence

Gesellschaftliche Normen, Sitten und Bräuche, die aus dem Menschenbild und dem Selbstverständnis der Mitarbeiter heraus organisch gewachsen sind. Sie können branchenabhängig sehr verschieden sein. Die Komplikationen, die hier auftreten können, sind in einer Analogie möglicherweise mit europäischen Hilfsprojekten z. B. in Afrika vergleichbar: Wer nicht bereit ist, sich um ein echtes Verständnis der Mentalitäten zu bemühen, wird den Menschen vor Ort nicht helfen können. Die Aneignung dieses Verständnisses ist jedoch eben sehr zeitaufwendig.

Technical Due Diligence

technischer Zustand von Anlagen und Gebäuden, hier insbesondere Bewertung von Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierungspotenzial (hoher Stellenwert bei Immobilien-DD)

Environmental Due Diligence

Umweltqualität des Standortes seiner Anlagen und Gebäude. Hierbei werden neben Altlasten (Rüstungs/ kriegsbedingte Altlasten, Untergrundkontaminationen aus industrieller oder technischer Vornutzung) Bodenbelastungen aus der rezenten Nutzung untersucht. Die Lage der Örtlichkeit im Hinblick auf einen zukünftigen Schutzstatus (Schutzgebietsstatus, wie z. B. Vogelschutzgebiet) wird beurteilt. Schließlich werden Gebäudeschadstoffe (Nutzung von Asbestprodukten in der Bausubstanz, Vorhandensein von anderen Schadstoffen) erhoben, die bei Abbruch- oder Umbauarbeiten zusätzliche Kosten verursachen können (Schadstoff- Kataster). In letzter Zeit wird die Energieeffizienz wichtiger Teil der EDD. Dieser Bereich wird in Verbindung mit der Technical Due Diligence bearbeitet.

IT Due Diligence

IT-Qualität und -Sicherheit eines Unternehmens. Dabei wird zunehmend auch die Zukunftssicherheit sowie Kostenbewusstsein zu berücksichtigen sein.

Kritikpunkte einer Due Diligence

Planung und Beauftragung von Beratern

Davon ausgehend, dass grundsätzlich zwischen Verkäufer und Käufer eine Informationsasymmetrie besteht, ist der Erwerber darauf angewiesen Annahmen über das zu erwerbende Objekt zu treffen. Im Rahmen der Planung der Due Diligence werden häufig diese Annahmen nicht transparent gemacht, obwohl diese ein wesentlicher Ansatzpunkt für eine effiziente Due Diligence wären.

Honorierung

Berater, die mit der Durchführung der Due Diligence beauftragt werden, werden nicht selten erfolgsorientiert vergütet, d.h. bei Transaktionserfolg wird ein höheres Honorar gezahlt als bei Abbruch der Transaktion. Dieser aus Sicht des Kunden zunächst nachvollziehbare Wunsch, bei abgebrochenen Transaktionen keine hohen Honorare und damit Kosten zu haben, führt jedoch zu einem Interessenkonflikt der mandatierten Berater, da diese keinen wirtschaftlichen Nachteil daraus haben sollten, dass sie zum Abbruch einer Transaktion aufgrund von Risikoerwägungen raten.

Durchführung

Häufig werden Due Diligence Arbeiten auf Basis von Due Diligence Checklisten durchgeführt, ohne zu hinterfragen, ob diese auf der Due Diligence Checkliste genannten Informationen und Analysen tatsächlich für den Auftraggeber und dessen Ziele relevant sind. Als Ergebnis entstehen umfangreiche Berichte, die nur von begrenztem Nutzen für den Erwerber sind.

Literatur

Monographien und Herausgeberbände

  • Beisel, Daniel/Andreas, Friedhold E. (Hrsg.): Beck'sches Mandatshandbuch Due Diligence, Beck Juristischer Verlag; 1. Aufl., Oktober 2007
  • Berens, W.; Brauner, H.U.; Strauch, J. (Hrsg.): Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen. 4. Auflage. Schäffer-Poeschel-Verlag, Stuttgart 2005. ISBN 3-7910-2338-1
  • Hölscher, Luise/Nestler, Anke/Otto, Ralf: Handbuch Financial Due Diligence, Weinheim, 2007, Wiley Verlag, ISBN 978-3-527-50295-0
  • Koch, Thomas: Due Diligence und Beteiligungserwerb aus Sicht des Insiderrechts, Baden-Baden, 2006, NOMOS Verlagsgesellschaft, ISBN 3-8329-2427-2
  • Koch, Wolfgang/Wegmann, Jürgen: Praktiker-Handbuch Due Diligence: Analyse mittelständischer Unternehmen, Schäffer-Poeschel, 2. Aufl., Oktober 2001
  • Rankine, Denzil/Stedman, Graham/Bomer, Mark: Due Diligence: Definitive Steps to Successful Business Combinations, Financial Times/ Prentice Hall, 23 April 2003

Aufsätze

  • Aumann: Besonderheiten bei der Due Diligence bei Non-performing Loans, in: Rottke/Rebitzer (Hrsg.): Handbuch Real Estate Private Equity, Köln 2006, Kapitel 4, S. 313-332.
  • Behrens, Wolfgang/Schmitting, Walter/Strauch, Joachim: Funktionen, Terminierung und rechtliche Einordnung der Due Diligence, in: Behrens, Wolfgang/ Brauner, Hans U./ Strauch, Joachim (Hrsg.): Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, 4. Aufl., 2005, S. 75-118.
  • Klein, Klaus-Günther/Jonas, Martin: Due Diligence und Unternehmensbewertung, in: Behrens, Wolfgang/ Brauner, Hans U./ Strauch, Joachim (Hrsg.): Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, 4. Aufl., 2005, S. 175-195.
  • Leker, Jens/Fischer, Arne/Wieben, Hans-Jürgen/Mahlstedt, Dirk: Due Diligence und Unternehmensrating nach Basel II, in: in: Behrens, Wolfgang/ Brauner, Hans U./ Strauch, Joachim (Hrsg.): Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, 4. Aufl., 2005, S. 221-247.
  • Matzen, Frank J.: Financial Due Diligence bei Real Estate Private Equity Transaktionen – Die Sichtweise angelsächsischer Finanzinvestoren, in: Rottke/Rebitzer (Hrsg.): Handbuch Real Estate Private Equity, Köln 2006, Kapitel 3.4, S. 255-281.
  • Mielke, Werner: Due Diligence, in: Knott/Mielke (Hrsg.): Unternehmenskauf, 3. Aufl., Köln, 2008, Rz. 23 ff., S. 7.
  • Narwe, Dirk/Nagel, Frank: Vendor Due Diligence, in: Behrens, Wolfgang/ Brauner, Hans U./ Strauch, Joachim (Hrsg.): Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, 4. Aufl., 2005, S. 757-784.
  • Schneiders/Kolb: Besonderheiten der Due Diligence aus Verkäufersicht, in: Rottke/Rebitzer (Hrsg.): Handbuch Real Estate Private Equity, Köln 2006, Kapitel 5, S. 333-344.
  • Peer Zumbansen, Constantin M. Lachner: Die Geheimhaltungspflicht des Vorstands bei der Due Diligence: Neubewertung im globalisierten Geschäftsverkehr. In: Zeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaft. Archiv für Internationales Wirtschaftsrecht (ZVglRWiss). 105. Bd., 2006, S. 1–18.

Weblinks


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