Alt-Katholische Kirche der Niederlande

Alt-Katholische Kirche der Niederlande
Alt-Katholische Kirche der Niederlande
Map of the Netherlands nl.png
Basisdaten
Fläche: 41.528 km²
Mitgliedschaft: Utrechter Union
Erzbischof: Joris Vercammen
Diözesen: Erzbistum Utrecht
Bistum Haarlem
Bistum Deventer (vakant)
Priester: 23[1]
Parochien: 25[2]
Alt-Katholiken: 5.275 Stand: Ende 2009[3]
Erzbistum Utrecht
Bischofssitz: St. Gertrud (Utrecht)[4]
Ordinarius: Joris Vercammen
Erzbischof emeritus: Antonius Jan Glazemaker
Regionen: 4[1]
Priester: 15[2]
Parochien: 16[1]
Stationen/Steungroeps: 4[1]
Bistum Haarlem
Bischofssitz: St. Anna und Maria (Haarlem)
Bischof: Dick Schoon
Regionen: 2[1]
Priester: 8[2]
Parochien: 9[1]
Offizielle Website: www.okkn.nl

Die Alt-Katholische Kirche der Niederlande (De Oud-Katholieke Kerk van Nederland) ist bei den staatlichen Behörden unter ihrem alten Eigennamen: Roomsch Katholieke Kerk van de Oud-Bisschoppelijke Cleresie (Römisch-katholische Kirche der alt-bischöflichen Klerisei) bekannt. Sie ist die älteste der in der Utrechter Union vereinten Altkatholischen Kirchen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Kathedralkirche St. Gertrud (Utrecht)

Das Bistum Utrecht war gegen Ende des 7. Jahrhunderts durch den Heiligen Willibrord begründet worden und gehörte im Mittelalter zur Kölner Kirchenprovinz. Im Jahre 1145 bestätigte Papst Eugen III. dem Kathedralkapitel von Utrecht das Recht, Bischöfe zu wählen, nachdem dies von König Konrad III. und von Bischof Heribert von Utrecht verlangt worden war. Das Vierte Laterankonzil bestätigte dieses Recht im Jahre 1215. Die Kirchenprovinz Utrecht brachte im Jahre 1522 mit Hadrian VI. sogar einen Papst hervor.

Im Jahre 1559 erhob Papst Paul IV. Utrecht zum Erzbistum und errichtete fünf neue Bistümer in diesem Bereich, darunter auch Haarlem und Deventer. Bald darauf setzte die niederländische Reformation dem neugeschaffenen Erzbistum ein Ende. Nachdem zwei vom spanischen König nominierte Kandidaten nicht die Bestätigung des Papstes gefunden hatten und im Exil verblieben, wurden die niederländischen Katholiken ab 1602 von einem Titularerzbischof „in partibus infidelium“ (im Missionsgebiet) und Apostolischen Vikar mit Sitz in Utrecht versorgt.

Dabei kam es bald zu Konflikten zwischen den Jesuiten und Teilen des örtlichen Klerus und Laien. Seit 1592 begannen die Jesuiten gegenreformatorisch zu wirken und gelangten bald zu einem gewissen Einfluss. Anstatt sich aber dem Herkommen der niederländischen katholischen Nationalkirche anzupassen, richteten die Jesuiten sich ausschließlich nach den Grundsätzen ihres Ordens, wozu eine starke Orientierung zum römischen Zentralismus in der Kirchenverfassung gehörte, ebenso wie theologisch ein unkritischer scholastischer Doktrinismus und eine kasuistische Morallehre. Dadurch gerieten sie in Gegensatz zum niederländischen Kirchenvolk ebenso wie zum örtlichen Klerus, die sich in der Glaubenslehre der Alten Kirche verpflichtet fühlten und in der Ethik grundsätzlich fundierte Positionen vertraten, vor allem aber die ursprüngliche Kirchenverfassung der nationalkirchlichen Autonomie hochhielten, wie sie ihnen Papst Eugen III. und das Vierte Laterankonzil gewährt hatten. Jedenfalls wollten sie den Weisungen des (Titular-)Erzbischofs von Utrecht nicht Folge leisten und vertraten den Standpunkt, dass die Niederlande durch die Reformation wieder zu einem Missionsgebiet geworden seien, welches der Papst (natürlich durch die Jesuiten) direkt verwalte.

Auf Grund der Vereinbarungen im westfälischen Frieden von 1648 schieden die Niederlande aus dem deutschen Reichsverband aus, hatten ihre Freiheit von den Spaniern erreicht und wurden als souveräner Staat anerkannt.

Zum offenen Bruch kam es, als dem Titularerzbischof Petrus Codde Nähe zum verurteilen Jansenismus vorgeworfen wurde, weil er sich weigerte, bei einem Besuch in Rom zum Heiligen Jahr 1700 das „Formular“ Alexanders VII. bedingungslos zu unterzeichnen. Codde wurde 1701 suspendiert und trat 1704 unter Protest zurück. Nach seinem Tode 1710 berief sich das Utrechter Domkapitel auf seine alten Rechte zur Bischofswahl und wählte im Jahre 1723 Cornelius Steenoven zum Erzbischof von Utrecht.[5]

Nach der Weihe Steenhovens durch den suspendierten französischen Missionsbischof Dominique Varlet exkommunizierte der Papst den Neugewählten und seine Anhänger. Von der niederländischen Regierung unterstützt, formierten sich diese zur „Römisch-katholischen Kirche der alt-bischöflichen Klerisei“ und organisierte sich im Erzbistum Utrecht und bald darauf auch im Suffraganbistum Haarlem. Die von der Kurie ernannten Apostolischen Vikare wichen nach Brüssel aus.

Die Utrechter Kirche hat zwischen 1723 und 1889 immer wieder versucht, eine Verständigung mit Rom zu erzielen. Mehrfach appellierte der Erzbischof von Utrecht sowie die Bischöfe von Haarlem und Deventer an ein allgemeines Konzil. Im Jahre 1763 fand eine Provinzialsynode statt, deren Ergebnis jedoch von Rom nicht beachtet wurde. Dass man sich nicht völlig von Rom trennen wollte, kommt auch im offiziellen Namen der Kirche zum Ausdruck. Des Weiteren wurde aus Gründen der Tradition und als Zeichen guten Willens jede Weihe eines neuen Bischofs der römischen Kurie mit der Bitte um Bestätigung (die stets verweigert wurde) mitgeteilt. Nach dem Zusammenschluss mit den anderen altkatholischen Kirchen gab man diese Gewohnheit auf. Erst seit dem Zweiten Vaticanum werden im Zeichen der Ökumene Wahl und Weihe wieder nach Rom gemeldet, was vom Heiligen Stuhl nunmehr mit einem Glückwunschschreiben beantwortet wird.

Die Alt-Katholische Kirche der Niederlande war von 1889 bis heute auch maßgeblich an der Gründung und Weiterentwicklung der Utrechter Union beteiligt. Diese Verbindung mit den anderen altkatholischen Kirchen hat auch in der niederländischen Kirche, welche zuerst dem Vorgehen der „reformfreudigeren“ Altkatholiken im deutschsprachigen Raum skeptisch gegenüber stand, zu ähnlichen Ergebnissen geführt: durchgehender Gebrauch der Volkssprache im Gottesdienst, Annahme dss synodalen Prinzips, Aufhebung des Pflicht-Zölibats für Priester, Anerkennung der anglikanischen Weihen, Frauenordination.

Siehe auch

Literatur

  • John Mason Neale: A History of the So-Called Jansenist Church of Holland. Oxford 1858.
  • Bertrand van Bilsen: Het schisma van Utrecht. 1949.
  • Victor Conzemius: Katholizismus ohne Rom. Benziger Verlag, Zürich/Einsiedeln/Köln 1969.
  • Serge A. Thériault: Dominique-Marie Varlet – Lettres Du Canada Et De La Louisiane 1713–1724. Québec 1985, ISBN 2-7605-0378-X
  • Old Catholic Church of the Netherlands/Utrecht Archives (Hrsg.): Gallicanism And Ultramontanism In Catholic Europe In The 18th Century. Foreign Correspondence And Other Documents From The Archive Of The Jansenist Archbishops Of Utrecht, 1723–1808 on microfiche. Utrecht/Amsterdam 2003.
  • Dick J. Schoon: Van bisschoppelijke Cleresie tot Oud-Katholieke Kerk. Bijdrage tot de geschiedenis van het katholicisme in Nederland in de 19de eeuw. Valkhof Pers, Nijmegen 2004.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c d e f Alt-Katholische Kirche der Niederlande: Bisdommen Regio's
  2. a b c Alt-Katholische Kirche der Niederlande: Parochies
  3. SILA (ndl.)
  4. "In de Driehoek"
  5. Unter Domkapitel ist hier das Priesterkollegium zu verstehen, das von den Apostolischen Vikaren, die Titularerzbischöfe waren, eingesetzt wurde und das sich als Rechtsnachfolger des alten Utrechter Metopolitankapitels sah. Vgl. Conzemius, S. 51: „In die alten Kapitel hatten sich vielfach Protestanten eingeschleust und das Kapitelvermögen an sich gerissen. 1622 wurde von staatlicher Seite die Wahl neuer katholischer Kanoniker verboten. Um dieser verworrenen Situation abzuhelfen, setzte der Apostolische Vikar 1633 ein Priesterkollegium ein, das ihm bei seiner bischöflichen Verwaltung beistehen sollte. Den Namen eines Kapitels konnte er ihm freilich nicht geben, weil das die staatlichen Behörden herausgefordert hätte. So nannte man die neue Behörde «Vicariaat». Ihr rechtlicher Charakter ist umstritten. Fest steht, daß dieses Kollegium sich zu Beginn des 18. Jahrhunderts als Rechtsnachfolger des alten Utrechter Metropolitankapitels betrachtete und sich 1703 von dem berühmten Löwener Kanonisten Van Espen ein entsprechendes Gutachten ausstellen ließ.“; weiter S. 52: „Nach fast zwanzigjährigem Interregnum schritt das Kapitel von Utrecht zur Selbsthilfe. Der Löwener Kanonist Van Espen, wohl der größte kirchliche Rechtsgelehrte seiner Zeit, sprach dem Kapitel das Recht zur Bischofswahl zu, indem er für die Kontinuität der Priesterkapitel mit den alten Domkapiteln Haarlem und Utrecht plädierte.“

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