Jihaad

Jihaad
Ürgüplü Mustafa Hayri Efendi, Scheichülislam des Osmanischen Reiches, rief nach einem Edikt Sultan Mehmed V. zum Dschihad gegen die Feinde des Osmanischen Reiches im Ersten Weltrkrieg auf. Am Morgen des 14. November 1914 vor der Fatih-Moschee, İstanbul
Nachdem der Scheichülislam in İstanbul zum Heiligen Krieg gerufen hatte wurde in allen wichtigen Städten des Osmanischen Reiches der Aufruf verkündet. Der Scherif Medinas bei der Ausrufung des Dschihad; November 1914, Medina

Dschihad [dʒiˈhaːd] (arabischجهاد‎, DMG Ǧihād, „Anstrengung, Kampf“); ist eine Verkürzung von al-dschihādu fī sabīl illāh / ‏الجهاد في سبيل الله‎, wörtlich: „die Anstrengung / der Kampf auf dem Wege Gottes“. Im deutschen Sprachgebrauch ist „heiliger Krieg“ die inhaltliche Entsprechung dieses Begriffes, da damit ausgedrückt werden soll, dass Dschihad – der Kampf auf dem Wege Gottes – eine im Islam begründete religiöse Pflicht sowohl der Gemeinschaft als auch des Einzelnen bedeutet. Dieser Glaubenskampf dient der Expansion des islamischen Machtbereiches und dauert an – gemäß der islamischen Pflichtenlehre –, bis der Islam die beherrschende Religion wird. Auch kann dieser Kampf der Verteidigung des islamischen Staates (Kalifat) dienen.[1]

Der Dschihad stellt somit ein wichtiges Glaubensprinzip des Islam dar. Manche sunnitische Gelehrte bezeichnen den Dschihad als die sechste „Säule des Islam“, auch wenn dies keine offizielle Geltung hat.[2] Bei den Imamiten zählt der Dschihad zu den zehn wichtigsten Glaubensprinzipien.

Mit den juristischen Fragen der Kriegsführung gegen die nicht-muslimische Außenwelt beschäftigt sich ein eigenständiger Zweig der islamischen Jurisprudenz: die sog. siyar-Literatur, das islamische Völkerrecht.

Ein weiterer Aspekt des Dschihad ist das Gebot, sich auf dem Wege Gottes anzustrengen, um dadurch sowohl sich selbst, als auch die Gesellschaft zu verbessern.[2][3]

Schi'itische Gelehrte betrachten den Dschihad auch als eine Art spirituelle Anstrengung des Einzelnen und bezeichnen ihn als den größeren Dschihad (al-dschihad al-akbar).[4] Im schi'itischen Dschihadverständis gibt es bis zum Erscheinen des „verborgenen Imams“ keinen Dschihad, da erst dieser berechtigt ist, den Dschihad zu führen.[5] Auch im sunnitischen Islam ist diese moralisch-geistige Auslegung des Begriffes bekannt und kommt in vielen dem Propheten Mohammed beigelegten Aussagen in den kanonischen Traditionssammlungen vor. Als Dschihad werden z. B. das Fasten, die Pilgerfahrt und allgemeine Wohltätigkeiten – Entrichtung der Zakat, die Gründung von frommen Stiftungen u. ä. – angesehen.

Inhaltsverzeichnis

Der Dschihad im Koran und der Sunna

Im Koran kommt Dschihad und dessen unterschiedliche Verbformen fünfundreißig Mal vor; davon neunundzwanzig Mal in der Bedeutung als Kampf mit der Waffe in der Hand und zweimal als „Bemühung“ oder „Anstrengung“, um sich „den bösen Gelüsten und Verführungen entgegenzustemmen“.[6]

Diese Grundbedeutung des Begriffes, als Verbalnomen abgeleitet aus dem Verb dschahada / ‏ جاهد‎ / ǧāhada /„sich bemühen, kämpfen, Krieg führen“, ist der Kampf (qitāl) mit dem Feind. [7] Der bewaffnete Kampf war vor der Auswanderung Mohammeds nach Medina noch keine im Koran verankerte Pflicht der mekkanischen Gemeinde. Nach islamischer Auffassung hatte die Verbreitung der neuen Religion durch den „warnenden“ Propheten zunächst Vorrang.[8]

„Ruf (die Menschen) mit Weisheit und einer guten Ermahnung auf den Weg deines Herrn und streite mit ihnen auf eine möglichst gute Art.“ Sure 16:125

Erst im zweiten Jahr nach der Auswanderung wird die Legitimität des offenen Kampfes durch die Offenbarung bestätigt:

„… Und kämpft allesamt (?) gegen die Heiden, so wie sie (ihrerseits) allesamt (?) gegen euch kämpfen!“ Sure 9:36

In diesem Vers verwendet Mohammed nicht die Verbalform aus Dschihad, sondern die Imperativform des Verbs q-t-l (töten): qātilū, d. h. bekämpft sie (mit der Waffe).

und ähnlich:

„… tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet …“ Sure 9:5

Der Kampf der muslimischen Gemeinde Mohammeds in Medina gegen die Ungläubigen war zunächst eine materielle Notwendigkeit; dennoch verstand man –  mittels der Offenbarung – auch die Beutezüge als Dschihad. [9] Neben seinen zunächst materiellen Aspekten erhielt der Dschihad auch seine religiösen Grundzüge: durch die Bekämpfung des mekkanischen Polytheismus verbunden mit Anspruch, die monotheistische Religion Abrahams wieder herzustellen. [10] Der betont religiöse Charakter des Dschihad war bei der raschen Ausbreitung der islamischen Hegemonie im späten 7. und frühen 8. Jahrhundert zweifelsfrei ein entscheidender Faktor. [11]

Außerhalb des Korans, in den großen kanonischen Hadithsammlungen, wird der religiöse Charakter des Dschihad u. a. durch den folgenden Prophetenspruch bestätigt:„mir ist befohlen worden, die Leute zu bekämpfen bis sie bezeugen: dass es keinen Gott außer dem (einzigen) Gott gibt, dass Mohammed der Gesandte Gottes ist, das Gebet verrichten und Zakat spenden. Wenn sie das tun, schützen sie ihr Leben und Vermögen vor mir …“ [12]

Ziel des Dschihad ist es demnach, die nicht-muslimische Außenwelt zum Islam aufzurufen, oder sie gegen Zahlung der Dschizya unter den Schutz des Islams gemäß islamischer Gesetze zustellen:

„Und kämpft gegen sie, bis niemand (mehr) versucht, (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen, und bis nur noch Gott verehrt wird! Wenn sie jedoch (mit ihrem gottlosen Treiben) aufhören (und sich bekehren), darf es keine Übertretung geben (d. h. dann sind alle weiteren Übergriffe untersagt), es sei denn gegen die Frevler.“ Sur 2:193 und:
„Er ist es, der seinen Gesandten mit der Rechtleitung und der wahren Religion geschickt hat, um ihr zum Sieg zu verhelfen über alles, was es (sonst) an Religion gibt – auch wenn es den Heiden (d. h. denen, die (dem einen Gott andere Götter) beigesellen) zuwider ist“ (s. Schirk) Sure 9:33

Es ist sowohl die Sunna des Propheten als auch seiner unmittelbaren Nachfolger die Ungläubigen zu bekämpfen und sie vor die Wahl stellen: a) Annahme des Islam b)Verbleib in der eigenen Religion bei Zahlung der Dschizya gemäß einem Dhimma-Vertrag c) bei Ablehnung werden sie mit Waffen bekämpft [13]

Der Theologe al-Asch'ari (†935)[14] fasst in seinem Glaubensbekenntnis, im sog.al-maqalat al-islamiyyin ‏المقالات الإسلاميين‎ / al-maqālāt al-islāmiyyīn /„Abhandlungen der islamischen Gemeinschaften“ den Glaubensgrundsatz des Dschihad wie folgt zusammen:

„Sie anerkennen die Verpflichtung zum Dschihad gegen die Ungläubigen, seit Gott seinen Propheten sandte bis zur letzten Schar, die gegen den Daddschal kämpft, und (noch) weiter“ [15]

Zweifelsfrei ist Dschihad eine religiöse Pflicht [16] und eine verdienstvolle Tat, die sowohl im Koran als auch der Hadithliteratur mehrfach Erwähnung findet:

„Gott hat den Gläubigen ihre Person und ihr Vermögen dafür abgekauft, dass sie das Paradies haben sollen. Nun müssen sie um Gottes willen kämpfen und dabei töten oder (w. und) (selber) den Tod erleiden. (Dies ist) ein Versprechen, das (einzulösen) ihm obliegt …“ Sure 9:111

Hier verbindet sich die Lehre vom Dschihad, dem bewaffneten Kampf, mit dem Gedanken des Märtyrertums. Das islamische Schrifttum ist in und außerhalb der kanonischen Hadithsammlungen des 9. Jahrhunderts reich an Werken über den Dschihad und über die Vorzüge desselben als religiöse Pflicht. Einige Rechtsgelehrte des 8. Jahrhunderts vertraten die Ansicht, dass Dschihad nur im Falle der Verteidigung des islamischen Staates Pflicht sei; bei Kriegsführungen zur Ausbreitung der theokratischen Herrschaft sei er lediglich eine empfehlenswerte Handlung des Einzelnen.[17]

Dschihad und Glaubensfreiheit

Dem Dschihad gegen die nicht-muslimische Außenwelt geht die Aufforderung an die Gegner voraus, den Islam anzunehmen. Eine Zwangsbekehrung zum Islam sieht weder der Koran noch die islamische Jurisprudenz – von einigen Ausnahmen abgesehen – vor. Die in Sure 2, Vers 256 formulierte Norm: „In der Religion gibt es keinen Zwang“, die nach dem Schwertvers allerdings aufgehoben wurde, und die Dschihad-Theorie vom bewaffneten Kampf gegen Ungläubige schließen sich gegenseitig nicht zwangsläufig aus. Die Völker eroberter Länder hatten unter gewissen Einschränkungen als Schutzbefohlene das Recht, ihre monotheistischen Religionen zu behalten. Der Dschihad zwecks Konvertierung beschränkte sich lediglich auf die frühislamische Zeit, auf die Unterwerfung der arabischen Stämme zur Zeit Mohammeds und kurz nach seinem Tode. Diese Auffassung im klassischen islamischen Recht war zwar nicht unumstritten, jedoch wird sie in der Moderne im allgemeinen als geltende Norm akzeptiert. [18] Der tunesische Gelehrte und Koranexeget Tahir ben 'Aschur (* 1879; † 1970) harmonisiert den Inhalt der Sure 2:256 und die religiösen Pflicht des Dschihad wie folgt: Gott hat den Kampf zwecks Bekehrung zwar für beendet erklärt, nicht aber den Kampf zwecks Verbreitung seiner Macht. [19]

Der Dschihad gegen die Juden, Christen und Zoroastrier endet entweder mit ihrer Annahme des Islams oder mit der vertraglich geregelten Zahlung der Dschizya an die muslimische Oberherrschaft – gemäß Sure 9, Vers 29:

„Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Gott und den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Gott und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören – von denen, die die Schrift erhalten haben – (kämpft gegen sie), bis sie kleinlaut aus der Hand Tribut entrichten.“

Von Götzenanbetern (Polytheisten) wird die Dschizya nicht angenommen, sondern werden bekämpft bis sie den Islam annehmen. Malik ibn Anas vertrat dagegen die Ansicht, dass alle Ungläubigen mit Ausnahme der heidnischen Quraisch von Mekka zur Zahlung der Dschizya verpflichtet werden können.[20]

Dschihad und Friedensvertrag

Die von der muslimischen Seite ausgefertigten Verträge, die den bewaffenten Kampf beenden, sind ausnahmslos Unterwerfungsverträge; sie sind in den Geschichtswerken, bei at-Tabari und al-Baladhuri – um hier nur die frühesten Kompilationen zu nennen – überliefert und in der Forschung mehrfach erörtert worden.[21] Im allgemeinen verzeichnen diese Verträge die Sicherheitsgarantie für Leben und Besitz, die Gewährung freien Abzugs für diejenigen, die nicht unter islamischer Herrschaft leben wollen, aber auch die Verpflichtung, Kirchen und Befestigungsanlagen nicht zu zerstören.[22]

Der Dschihad kann für einen bestimmten Zeitraum durch Waffenstillstand (hudna) mit dem „dar al-harb“ eingestellt werden. Ausschlaggebend ist hierbei Sure 9, Vers 1, in dem „eine bindende Abmachung“ mit den Heiden erwähnt wird, ferner der Vertrag Mohammeds mit den Mekkanern bei al-Hudaibiya. Die Dauer solcher Verträge ist in den Rechtsschulen allerdings nicht einstimmig festgelegt.

Die klassische Dschihad-Lehre, die die Welt in zwei Sphären – das Haus des Islam (Dar al-Islam) und das Haus des Krieges (Dar al-Harb) – teilt, entstand im 8.Jahrhundert n.Chr.[23] Das Haus des Krieges konnte jedoch auch zu einem Vertragsgebiet (Dar al-Ahd, Dar as-sulh) werden[23], womit nicht-muslimische Gebiete, die einen Friedensvertrag mit muslimischen Herrschern geschlossen hatten bezeichnet wurden. Diese Begriffe kommen jedoch weder im Koran, noch in der Hadith vor, sondern sind das Ergebnis erster Systematisierungsversuche der islamischen Jurisprudenz. Am Ende der Kreuzzüge wurde diese Lehre von einer neuen Generation muslimischer Denker in Frage gestellt, am entschiedensten von Ibn Taimiyya. Ihm zufolge widerspricht die Ermordung von „Ungläubigen“ – ein Grundgedanke der klassischen Dschihad-Lehre – sowohl der Praxis Mohammeds als auch dem Koran.

Bestimmungen, dass etwa ein gerechter muslimischer Herrscher (imam 'adil) einmal im Jahr den dar al-harb angreifen muss oder dass es keinen Frieden zwischen dem Gebiet der Muslime und dem Gebiet der Nichtmuslime geben könne, galten unangefochten bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts, als muslimische Länder Opfer des Kolonialismus der europäischen Mächte wurden.

Dschihad und Mystik

Der Kampf des Mystikers um Gotteserkenntnis kann ebenso als Dschihad verstanden werden wie die Missionstätigkeit eines Predigers (Da'wa).

Insgesamt spricht man von vier Arten des Dschihad[24]:

  • Dem des Herzens (dschihad bi l-qalb) als innerer, spiritueller Kampf gegen Untugend, Verführung zu moralisch verwerflichen Taten und Ignoranz
  • Verbaler Dschihad (dschihad bi l-lisan) durch das ständige Sprechen der Wahrheit und die Verbreitung des Islams auf friedlichem Wege. Hierzu gehört auch das öffentliche Sprechen der Wahrheit (haqq) unter einem ungerechten Herrscher [25]
  • Dschihad durch Taten, d.i. durch richtiges moralisches Verhalten (dschihad bi l-yad): das Gute zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten.

Mit diesem Verständnis richtet sich der Dschihad gegen das eigene Ich, gegen die „Triebseele“. Die Durchsetzung der Norm das Gute zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten geschieht „mit der Zunge, mit der Hand und mit dem Schwert, je nachdem, wozu man imstande ist“.[26] Die Asketen sehen im Kampf gegen sich selbst (mudschahadat an-nafs) das höchste Ideal.[27]

Der Dschihad kann aber auch weltlich verstanden werden. So wurde in Tunesien von Präsident Habib Bourguiba der Kampf gegen das Analphabetentum als Dschihad deklariert.

Zahlreiche muslimische politische und religiöse Denker des 18. und 19. Jahrhunderts wurden von Ibn Taimiyyas Ablehnung der klassischen Dschihad-Lehre inspiriert, wie bspw. Sayyid Ahmad Khan (1817-1898), Chiragh Ali (1844-1895) und Mahmud Shaltut (1897-1963). Doch im Laufe des 20. Jahrhunderts, insbesondere im Zuge des europäischen Kolonialismus entstand ein neuer muslimischer Radikalismus, dessen Folge Kriege und die Entstehung zahlreicher islamistischer Terrororganisationen war.

Seit den 1970er Jahren verbreitete sich unter muslimischen Fundamentalisten zunehmend die Dschihad-Lehre von Sayyid Qutb, der vier Phasen des Dschihad unterscheidet, die vom friedlichen Kampf bis zum offensiven Krieg gegen alle Nichtmuslime reicht. Die Muslime müssen, nach Qutb, je nach Situation verschiedene Arten von Dschihad führen, wenn sie jedoch stark genug seien, müssten sie einen offensiven militärischen Dschihad führen.

Legitimation des Terrors mit dem Dschihad-Konzept

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Bei vielen Terroranschlägen der jüngsten Vergangenheit rechtfertigten die Attentäter ihr Handeln mit „dem Dschihad“. Mehrere islamistische Organisationen führen das Wort Dschihad in ihrem Namen, wie zum Beispiel Islamischer Dschihad und Al-Dschihad. Diese Gruppierungen mobilisieren viele Anhänger durch breit angelegte Sozialarbeit. Sie rechtfertigen ihre militärische Auslegung des Begriffs Dschihad auch aus dem islamischen Glauben heraus.

Selbstmordattentäter werden dabei als Schahīd-Märtyrer bezeichnet, denen ein Platz im Paradies sicher ist (siehe dazu: Islamistischer Terrorismus). An sich gilt Suizid im Islam als „Selbstmord“ und damit als Sünde, die im Jenseits mit der endlosen Wiederholung des Moments des Todes bestraft wird.

Siehe auch

„جهاد“ in Herat

Literatur

  • David Cook: Understanding Jihad University of California Press, Berkeley 2005, ISBN 0-520-24448-6
  • Robert Spencer: The Politically Incorrect Guide to Islam (And the Crusades). Regnery Publishing, August 2005, ISBN 0-89526-013-1
  • Andrew G. Bostom: The Legacy of Jihad: Islamic Holy War and the Fate of Non-Muslims Prometheus Books, Oktober 2005, ISBN 1-59102-307-6
  • Jürgen Elsässer: Wie der Dschihad nach Europa kam. Gotteskrieger und Geheimdienste auf dem Balkan. 1. Auflage. Np Buchverlag, März 2005, ISBN 3-85326-376-3
  • Gilles Kepel: Das Schwarzbuch des Dschihad. Aufstieg und Niedergang des Islamismus. 1. Auflage. Piper, München 2004, ISBN 3-492-24248-0
  • Egün Capan: Terror und Selbstmordattentate aus islamischer Perspektive. INID, Mai 2005, ISBN 3-935521-10-3
  • Josef van Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert Hidschra. Eine Geschichte des religiösen Denkens im frühen Islam. Walter de Gruyter. Berlin. New York 1997.
  • Albrecht Noth: Glaubenskriege des Islam im Mittelalter. In: Herrmann (Hrsg.): Glaubenskriege in Vergangenheit und Gegenwart. Göttingen, 1996
  • Albrecht Noth: Heiliger Krieg und Heiliger Kampf in Islam und Christentum. Röhrscheid 1966, ASIN B0000BSV2G
  • Angel Rabasa et al.: Beyond al-Qaeda, Part 1, The Global Jihadist Movement, Rand Corporation, Santa Monica 2006, ISBN 978-0-8330-3930-9; als PDF-Dokument (2.5 MB, 228 Seiten, englisch)
  • Fawaz A. Gerges: Journey of the Djihadist. Inside Muslim Militancy Harcourt, NY, ISBN 978-0151012138 (engl.)
  • Matthias Küntzel: Djihad und Judenhass - über den neuen antijüdischen Krieg. ISBN 3-924627-06-1

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Klaus Kreiser, Werner Diem, Hans Georg Majer (Hrsg.) Lexikon der islamischen Welt. Kohlhammer 1974. Bd. 2, S. 27-28
  2. a b John Esposito, Islam: The Straight Path, S. 93
  3. Stephen Humphreys, Between Memory and Desire, S. 174-176
  4. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden, Bd. 2, S. 538; Rueven Firestone, Jihad: The Origin of Holy War in Islam, S. 17
  5. A. J. Wensinck und J. H. Kramers: Handwörterbuch des Islam. Brill, Leiden 1941, S. 112
  6. Ursula Spuler-Stegemann: Die 101 wichtigsten Fragen zum Islam. München 2007, S. 125
  7. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden, Bd. 2, S. 538; al-mausu'a al-fiqhiyya. Kuwait 2002. Bd. 16, S. 124
  8. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden, Bd. 2, S. 538
  9. M. Montgomery Watt: Islam and the integration of society. 3. Auflage. London 1966. S. 65-67
  10. M. Montgomery Watt, op.cit. 158
  11. M. Montgomery Watt: Muhammad. Prophet and Statesman. Oxford 1961. S. 108-109
  12. Joseph Schacht: Der Islam mit Ausschluss des Qor'ans.In: Alfred Bertholet (Hrsg.):Religionsgeschichtliches Lesebuch. Bd. 16. Tübingen 1931, S. 15; al-mausu'a al-fiqhiyya. Kuwait 2002. Bd. 16, S. 126
  13. al-mausu'a al-fiqhiyya. Kuwait 2002. Bd. 16, S. 132
  14. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden, Bd. 1, S. 694
  15. Joseph Schacht:Der Islam mit Ausschluss des Qor'ans.In: Alfred Bertholet (Hrsg.):Religionsgeschichtliches Lesebuch. Bd. 16. Tübingen 1931, S.60
  16. al-mausu'a al-fiqhiyya. Kuwait 2002. Bd. 16, S. 127; The Encyclopadia of Islam. New Edition. Bd. 2, 538
  17. The Encyclopadia of Islam. New Edition. Bd. 2, 538
  18. Yohanan Friedmann: Tolerance and Coersion in Islam. Interfaith relations in the Muslim Tradition. Cambridge 2003. S. 102-103
  19. Yohanan Friedmann, op. cit. 103
  20. al-mausu'a al-fiqhiyya. Kuwait 2002. Bd. 16, S. 162-163
  21. A. S. Tritton: The Caliphs and their non-muslim subjects. London 1930; F. Løkkegaard: Islamic taxation in the classical period.Kopenhagen 1950; D.C. Dennet: Conversion and poll tax in early Islam. (Harvard Historical Monographs XXII. Cambridge 1950; A. Fattal: Le statut légal des non-musulmans en pays d'Islam. Beirut 1958)
  22. Albrecht Noth: Die literarisch überlieferten Verträge der Eroberungszeit als historische Quellen… In: Studien zum Minderheitenproblem im Islam 1. Bonn 1973. S. 282ff; S. 285 und 287. Siehe auch: dhimma
  23. a b Monika und Udo Tworuschka, Islam Lexikon, S.94
  24. http://encarta.msn.com/encyclopedia_761582255/Jihad.html
  25. Yohanan Friedmann, op. cit. 150
  26. Josef van Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert Hidschra. Eine Geschichte des religiösen Denkens im frühen Islam. Walter de Gruyter. Berlin. New York 1997.Bd. 2, S. 92 und S.390 nach al-Asch'ari
  27. Josef van Ess: op. cit. Bd. 1, S.143 und 147

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