- Joseph-Ernst Fürst Fugger von Glött
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Joseph-Ernst Fürst Fugger von Glött[1] (* 26. Oktober 1895 in Kirchheim in Schwaben; † 13. Mai 1981 in Miesbach) war ein deutscher Politiker der CSU. Der als Graf Fugger von Glött geborene Politiker nannte sich seit dem Tod seines Vater 1940 Fürst Fugger von Glött.[2]
Inhaltsverzeichnis
Leben
Joseph-Ernst Graf Fugger von Glött war das jüngste von drei Kindern des Fürsten Carl Ernst Fugger von Glött (1859−1940) und der Gräfin Elisabeth von Quadt zu Wykradt und Isny (1862–1940).
In erster Ehe war er zwischen 1920 und 1943 mit Stephanie Prinzessin von Hohenzollern (1895–1975) verheiratet. Seit 1975 war er mit der 40 Jahre jüngeren Angela von Kienlin (* 1935) verheiratet.
Fugger von Glött war seit 1940 Chef des ehemals fürstlichen Hauses Fugger von Glött und nannte sich daher seitdem „Fürst Fugger von Glött“. Fugger von Glött gehörte ab 1939 der Wehrmacht an. Nachdem er aufgrund des Prinzenerlasses entlassen worden war, schloss er sich dem Kreisauer Kreis an. Für den diesen erklärte er sich bereit, das Amt eines Landesverwesers für Bayern zu übernehmen. Nach dem gescheiterten Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 wurde er durch den Volksgerichtshof unter Roland Freisler zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt.
Nach dem Krieg gehörte er zu den Mitbegründern der CSU in Mindelheim Er gehörte dem Deutschen Bundestag in dessen erster Legislaturperiode (1949–1953) an. 1953 bis 1956 war er Vorsitzender der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft (IPA). Von 1954 bis 1962 war er Mitglied des Bayerischen Landtages.
Fugger von Glött war kinderlos und adoptierte seinen Neffen Albert (* 1932), Sohn seiner älteren Schwester Maria (1894–1935) und Ferdinand Graf von Arco-Zinnebergs (1882–1940).
Ehrungen
- 1965: Großes Verdienstkreuz mit Stern der Bundesrepublik Deutschland
Weblinks
- Joseph-Ernst Fürst Fugger von Glött in der Parlamentsdatenbank beim Haus der Bayerischen Geschichte
Einzelnachweise
- ↑ Gesamtverzeichnis der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, 1.-13. Wahlperiode
- ↑ Der vollstände Name gemäß dem Online-Gotha lautete Joseph Ernst Hermann Theodor Carl Maria Fürst Fugger von Glött. Artikel 109 WRV (Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919) bestimmt, dass die öffentlich-rechtlichen Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes aufzuheben sind. Adelsbezeichnungen gelten nur [mehr] als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden. Im Falle der Nachkommen des ehemaligen Fürstenhauses Fugger von Glött tragen seitdem alle Familienmitglieder den Familiennamen Graf bzw. Gräfin Fugger von Glött. Ob die auf den nicht mehr existierenden und vererbbaren Primogenituradel zurückgehende Namensbezeichnung Fürst Fugger von Glött unter Verwendung des Erstgeburtstitels „Fürst“ als Namensbestandteil personenstandsrechtlich mit einer Namensänderung verbunden war, ist Wikipedia bislang nicht bekannt. Jedoch findet sich der Name Joseph-Ernst Fürst Fugger von Glött generell sowohl in den Akten des Bundestags, in den Akten des Bayerischen Landtags, in allen Zeitungen als auch in der wissenschaftlichen Literatur.
Kategorien:- Bundestagsabgeordneter
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- Kirchheim in Schwaben
- Mitglied der Familie Fugger
- Deutscher
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- Gestorben 1981
- Mann
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