Jägerin

Jägerin
Gemälde: Der November, von Joachim von Sandrart
Gemälde: Jäger mit Hund im Grafenberger Wald
Ein Jäger von den Färöer-Inseln, der drei Schneehasen trägt

Als Jäger wird eine Person bezeichnet, die zum Zwecke der Gewinnung von Lebensmitteln (Wildbret), Pelzwerk oder Jagdtrophäen, aber auch zur Bekämpfung von Tierkrankheiten oder Schädlingen auf die Jagd geht, das heißt Wild erlegt oder in Tierfallen fängt und die Hege, also die Pflege von Wildtieren und ihrer Lebensräume ausübt.

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Entsprechend dem deutschen Jagdrecht wird eine Person als Jäger bezeichnet, die durch nachhaltiges Bejagen, weidgerechtes Erlegen (Töten) von Wild zum Erhalt eines artenreichen und gesunden Wildbestands beiträgt. Damit verbunden ist die gleichzeitige Pflicht des Jägers zur Hege, also der Pflege und Bewahrung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt, soweit diese das Jagdrecht bestimmt.

Gesetzliche Voraussetzung zur Jagd auf Wild ist unter anderem der Besitz eines gültigen Jagdscheins, der entweder als Tages-, Jahres- oder Dreijahres-Jagdschein bei der Unteren Jagdbehörde, nach den Bestehen der staatlichen Jägerprüfung und dem Nachweis einer ausreichenden Jägerhaftpflichtversicherung, gelöst werden kann. Damit wird sichergestellt, dass die Ausübung der Jagd durch den Jäger sachkundig und ordnungsgemäß betrieben werden kann. In Deutschland ist die Anzahl der Jagdscheininhaber seit 1968 (283.682) mit einigen Pausen ständig steigend und liegt derzeit bei 341.903 (2004/2005).

Viele Jäger erhalten Traditionen und Kulturgut des jagdlichen Brauchtums, unter anderem durch Verwendung der Jägersprache, der Bruchzeichen und jagdlicher Rituale. Es werden von ihnen spezielle Jagdsignale, hauptsächlich mit dem Jagdhorn, wie auch Jagdmusik gepflegt. Jäger kennen zudem speziellen Jäger-Schmuck und traditionelle Jäger-Kleidung. Andere Jäger lehnen dieses Brauchtum ab.

Als ihr Schutzpatron gilt der heilige Hubertus.

Dienstbezeichnung Jäger

Schon im Mittelalter hatten vermögende Adelige hauptberufliche Jäger in ihrem Hofstaat oder auf ihren Besitzungen. Der Beruf des Jägers wurde mit der Zeit so wie der des Försters zu einem Lehrberuf mit einer dreijährigen Lehrzeit und mit besonders in der Frühen Neuzeit genauer definierten Lehrinhalten. Während der Ausbildung wurde der junge Mann „Jägerbursche“ genannt, nach deren Abschluss wurde er mit dem „Jägerschlag“ freigesprochen und fortan als Jäger bezeichnet, wenn er nicht als „Hofjäger“ Teil des Hofstaats war.

Dienstränge wurden regional unterschiedlich bezeichnet: Oberjäger, Oberhofjäger, Jägermeister oder Oberjägermeister. Auch Angehörige des Adels durchliefen die Lehrzeit, um später die ihrem Stand zustehenden Plätze in der fürstlichen Jagdorganisation besetzen zu können. Der Titel des Reichserzjägermeister wurde von Kaisern an herrschende deutsche Fürsten als Ehrentitel verliehen, wie zum Beispiel an den sächsischen Kurfürst Johann Georg I.

Jäger beim Militär

Als eine Sonderform des Infanteristen bildeten die Jägertruppen lange Zeit eine Elite unter den Soldaten. Die ersten Jägerbatallione wurden im Dreißigjährigen Krieg gebildet. Sie setzten sich aus Förstern, Förstersöhnen und Forstamtskandidaten zusammen, woher sich der Name ableitet. Im Gegensatz zur Linieninfanterie hatten die Jäger kein glattes, sondern ein gezogenes Gewehr, das zudem auch kürzer war (etwa 1 Meter gegenüber 1,40 Meter bei der übrigen Infanterie). Mittels des gezogenen Gewehrs (Büchse) waren sie in der Lage, als Scharfschützen (Präzisionsschützen) treffsichere Schüsse bis zu 400 Metern abzugeben, um auf diese Weise gezielt Kanoniere zu töten oder Offiziere auszuschalten. Während die Infanterie keine Deckung suchte, da dies als feige galt, war es Aufgabe der Jäger zu "tiraillieren", d.h. auszuschwärmen, in Gruppen von höchstens zwei Mann zu kämpfen und möglichst Deckung zu suchen. Da Schüsse mit weniger Schießpulver aus Schwarzpulvergewehren oft genauer sind, durften sie die Pulvermenge exakt auf das jeweilige Gewehr abstimmen. Deshalb gehörte zu ihrer Ausrüstung immer auch ein Pulvermaß. Darüber hinaus durften sie das Gewehr nach Jägerart einfach über die Schulter hängen ohne es präsentieren zu müssen wie die anderen Infanteristen. Auch hieß die Seitenwaffe der Jäger nicht Bajonett sondern Hirschfänger und unterschied sich in der Form auffallend von den Infanterie-Seitenwaffen der übrigen Truppen. Erst mit dem Gewehr 71 wurden ab 1872 alle Infanteristen mit gezogenen Feuerwaffen ausgerüstet, die Jägerbüchse 71/84 war die letzte deutsche Sonderform des Infanterie-Gewehrs. Zur Unterscheidung der Waffen bezeichnet man als Jägerbüchse das militärische Scharfschützengewehr und als Jagdbüchse das Gewehr des Waidmannes.

Aufgrund ihrer Sonderrechte (im Heer Friedrichs des Großen war für sie der Drill erleichtert, sie durften nicht angebrüllt werden und hatten Anrecht auf die Anrede "Monsieurs") waren sie bei altgedienten Infanterie-Generalen nicht sehr beliebt, weshalb Jägertruppen nach Kriegsende oft aufgelöst wurden. Nach Beendigung des Kriegsdienstes stand jedem Angehörigen einer Jäger-Einheit die ordentliche Anstellung als Förster zu, weshalb ihre Zukunft, im Gegensatz zu der anderer Infanteristen, stets gesichert war.

Sonstiges

Die Schreibweise Waidwerk bzw. Waidmann wird heute von manchen als nicht mehr zeitgemäß empfunden, so dass sie Schreibung mit "ei" der Vorzug geben wollen. Angeblich sei die Variante mit "ai" durch eine Rechtschreibreform der NSDAP zustande gekommen. Allerdings wird bei dieser Argumentationsweise verkannt, dass die 1941 und 1944 geplanten Rechtschreibreformen im Versuch steckenblieben, also nie zur Durchführung kamen. Die Schreibung mit "ai" war schon vor 1933 üblich. Der Duden erkennt heute beide Schreibweisen als gleichberechtigt an.

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