- Karl-Heinz Schwab
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Karl-Heinz Schwab (* 22. Februar 1920 in Coburg; † 17. Januar 2008 in Erlangen) war ein deutscher Jurist und emeritierter Professor für bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht.
Schwab legte nach dem Kriegsdienst 1947 das erste juristische Staatsexamen in München ab. Er wurde mit einer sachenrechtlichen Arbeit bei Leo Rosenberg promoviert und trat nach dem zweiten Staatsexamen 1950 als Assessor in den bayerischen Staatsdienst ein. Seine Habilitation im Jahr 1953 befasste sich mit dem Streitgegenstand im Zivilprozess.
Daraufhin folgte Schwab einem Ruf an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, wo er den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit innehatte; 1956 wurde er Dekan der Juristischen Fakultät und im folgenden Jahr Rektor der Universität. Während der 1960er Jahre und Anfang der 1970er Jahre erhielt Schwab Rufe nach Münster, Köln und Hamburg. Den folgenden Ruf nach München nahm er an; kurz darauf folgte er dem erneuten Ruf nach Erlangen. Während seiner Hochschullehrertätigkeit war Schwab Mitglied des Stadtrats von Erlangen und im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks.
Insgesamt drei Festschriften befassten sich mit dem Werk Schwabs.
Schwab war von 1972 bis 1990 Mitglied der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, von 1984 bis 1990 als deren Präsident.
Inhaltsverzeichnis
Ehrungen
- 1991: Verdienstkreuz 1. Klasse der Bundesrepublik Deutschland
Werke
- Der Streitgegenstand im Zivilprozess, C.H. Beck München 1954
- Sachenrecht. Ein Studienbuch. C.H. Beck 31. Auflage München 2003
- Schiedsgerichtsbarkeit, Kommentar. C.H. Beck 7. Auflage München 2005
- Zivilprozessrecht. C.H. Beck 16. Auflage München 2004
Literatur
- Hanns Prütting: Karl Heinz Schwab †. In: NJW 2008, S.971.
Weblinks
- Literatur von und über Karl-Heinz Schwab im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg: Geschichte des Lehrstuhls von Karl Heinz Schwab
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