- Landtag von Niederösterreich
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Niederösterreichischer Landtag
Stellung Gesetzgebungsorgan des Landes Niederösterreich Staatsgewalt Legislative Gegründet 10. November 1920 (formell) Sitz St. Pölten Vorsitz Landtagspräsident Hans Penz (ÖVP) Bestandsgarantie Art. 44 Abs. 3 (bundesstaaliches Prinzip) Website www.landtag-noe.at Der Landtag von Niederösterreich ist der Landtag des österreichischen Bundeslandes Niederösterreich. Er übt die Landesgesetzgebung aus (Legislative). Der Sitz des Landtages ist in St. Pölten im Landhausviertel.
Der Niederösterreichische Landtag setzt sich aus 56 Abgeordneten zusammen. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Gewählt wird nach der NÖ Landtagswahlordnung 1992. In Niederösterreich gibt es 21 Wahlkreise, die den politischen Bezirken entsprechen. Die Statutarstädte gehören dabei dem gleichnamigen bezw. umgebenden Bezirk an. Die Anzahl der Abgeordneten entspricht den Einwohnerzahlen.
Um das passive Wahlrecht zu erhalten, muss ein Kandidat das 18. Lebensjahr (spätestens am Tag der Wahl) vollendet und mindestens 50 Zustimmungserklärungen haben. Nominiert wird er von einer politischen Partei. Für den Einzug in den Landtag muss eine Partei die Vier-Prozent-Hürde erreichen oder in einem Wahlkreis ein Mandat erlangen.
Die aktuelle Zusammensetzung des Landtages ist in der Sitzverteilung in den österreichischen Landtagen zu sehen. Präsident ist derzeit Hans Penz (ÖVP).
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Der niederösterreichischen Landtag geht auf die mittelalterlichen Ständeversammlungen, die sogenannte Landtaidinge zurück. Es waren dies der Prälatenstand (geistlicher Adel), der Herrenstand (hoher weltlicher Adel), der Ritterstand (niederer weltlicher Adel) sowie der Stand der landesfürstlichen Städte und Märkte. Nicht vertreten war also insbesondere der Bauernstand, somit der größte Teil der Bevölkerung. Die Landstände kamen anfangs unregelmäßig zusammen; erst an der Wende zur Neuzeit institutionalisierten sie sich im Landtag; 1513 wurde ein Gebäude in der heutigen Wiener Herrengasse, das heute so genannte Palais Niederösterreich, gekauft, in dem der Landtag bis 1997 tagte.
Die im 16. Jahrhundert noch große Macht der Landstände wurde im Zeitalter des Absolutismus immer weiter zurückgedrängt, jedoch wurde der Landtag niemals abgeschafft. Sein letzter Zusammentritt in alter Form erfolgte am 13. März 1848 - die Überreichung einer Petition an die niederösterreichischen Stände war der Auslöser der Märzrevolution.
Die Verfassungen und Verfassungsentwürfe der nachfolgenden Jahre sahen zwar regelmäßig einen Landtag für Niederösterreich vor, Wirklichkeit wurde er aber erst 1861 mit dem Februarpatent. Nach der mit diesem Patent erlassenen und bis 1918 gültigen "Landes-Ordnung für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns" sollte der Landtag aus 66 Mitgliedern bestehen, nämlich: dem Erzbischof von Wien, dem Bischof von St. Pölten, dem Rektor der Universität Wien, ferner 15 Abgeordneten des Großgrundbesitzes, 28 Abgeordneten der Städte und Märkte sowie der Handels- und Gewerbekammern, und aus zwanzig Abgeordneten der ländlichen Gemeinden. Durch dieses Kuriensystem war das Wahlrecht extrem ungleich und aufgrund eines für die Städte und Landgemeinden bestehenden Zensus überdies auf etwa 7 % der Bevölkerung beschränkt. Ein bemerkenswerter Rückschritt erfolgte 1888 mit der ausdrücklichen Beseitigung des bis dahin aufrechten Frauenwahlrechtes.
Am 20. März 1919 wurde eine neue Wahlrechtsordnung erlassen, mit der das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechtes eingeführt wurde. Für Wien, das damals noch zu Niederösterreich gehörte, waren 68 der 120 Mandate vorgesehen. Die erste Wahl nach diesem Wahlrecht fand am 4. Mai 1919 statt und brachte eine Mehrheit für die Sozialdemokratische Arbeiterpartei.
Nach der österreichischen Bundesverfassung von 1920 waren Wien und Niederösterreich noch immer gemeinsam, allerdings wurde das große Bundesland bereits als aus zwei Teilen bestehend definiert und der Landtag in die beiden Kurien Wien und Niederösterreich-Land geteilt. Dies geschah unter Druck der anderen Bundesländer, die einer Bundesverfassung nur unter dieser Bedingung zustimmen würden.
Am 30. November 1920 wurde allerdings bereits eine Niederösterreichische Landesverfassung, die im Wesentlichen bis 1979 galt, beschlossen.
Ab 1. Jänner 1922 wurden die beiden Teile nach vorherigen gleichlautenden Beschlüssen beider Kurien in die beiden Bundesländer in eigene Bundesländer erhoben. Der Sitz des Landtages blieb aber trotzdem im Landhaus in Wien, da auch keine eigene Landeshauptstadt bestand.
Das Landesparlament hatte bis 1932 60 Abgeordnete, die in vier Wahlkreisen gewählt wurden. Erst 1932 wurde das Wahlgesetz reformiert und die Anzahl auf 56 reduziert, während die Anzahl der Wahlkreise auf acht erhöht wurde, um den Einzug kleinerer Parteien, im speziellen der NSDAP, zu erschweren.
1933 wurde zwar der Nationalrat ausgeschaltet, im niederösterreichischen Landtag beschlossen aber trotzdem die Christlichsozialen und die Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP) gemeinsam das Verbotsgesetz der NSDAP. Mit 1. Juli 1934 wurde aber auch der Niederösterreichische Landtag in ein Ständeparlament umgewandelt, das aus 36 von den Berufsständen beschickten Mandataren bestand.
Mit dem Anschluss 1938 wurde der Landtag aufgelöst.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde wieder ein provisorischer Landtag eingesetzt. Die erste Wahl fand am 25. November 1945 statt, und am 12. Dezember konstituierte sich der erste Landtag wieder.
Durch die Abstimmung zu einer neuen Landeshauptstadt übersiedelte auch der Landtag am 21. Mai 1997 nach St. Pölten.
Landtagspräsidenten in der ersten Republik
Als Erste Präsidenten amtierten folgende Personen:
- Karl Jukel (CS), von 11. Mai 1921 bis 20. August 1931
- Alois Fischer (CS, StL, von 30. September 1931 bis 12. März 1938
Zweite Präsidenten in diesem Zeitraum waren
- Anton Ofenböck (SDAP), von 11. Mai 1921 bis 20. Mai 1926
- Hubert Schnofl (SDAP), von 19. Mai 1926 bis 20. Mai 1927
- Leopold Petznek (SDAP), von 20. Mai 1927 bis 16. Februar 1934
- Friedrich Tinti (StL), von 22. November 1934 bis 17. Mai 1935
- Karl Veit (StL), von 17. Mai 1935 bis 12. März 1938
Als dritte Präsidenten waren folgende Politiker im Amt:
- Georg Prader (CS), 11. Mai 1921 bis 11. Jänner 1923
- Viktor Mittermann, (GDVP), 11. Jänner 1923 bis 30. Mai 1927
- Rudolf Birbaumer, (GDVP), 20. Mai 1927 bis 21. Mai 1932
- Rudolf Beirer (CS), 20. Mai 1932 bis 22. November 1934
- Karl Dewanger (StL), 22. November 1934 bis 12. März 1938
Aktuelle Sitzverteilung
Nach dem Wahlergebnis der Wahl vom 9. März 2008 hat die ÖVP 31, die SPÖ 15, die FPÖ 6 und die Grünen 4 Mandate. Die nächste Wahl ist im Jahr 2013 vorgesehen.
Weblinks
- Landtag von Niederösterreich
- Landesrecht Niederösterreich auf dem Rechtsinformationssystem der Republik Österreich
- Landesgesetze von Niederösterreich 1849 – 1971 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
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