Landkreis Usedom-Wollin

Landkreis Usedom-Wollin
Das Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Usedom-Wollin ist ein ehemaliger Landkreis in Pommern, der die beiden Inseln Usedom und Wollin umfasste, und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1945. Von 1945 bis 1952 bildete der nach dem Zweiten Weltkrieg bei Deutschland verbliebene Teil des Landkreises den Landkreis Usedom.

Der Landkreis Usedom-Wollin umfasste am 1. Januar 1945:

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung in Preußen nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Januar 1818 der Kreis Usedom-Wollin im Regierungsbezirk Stettin der preußischen Provinz Pommern. Er umfasste die beiden Inseln Usedom und Wollin nebst einem Teil des Stettiner Haffs. Das Landratsamt war in Swinemünde.

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Zum 30. September 1929 fand im Kreis Usedom-Wollin entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke bis auf drei aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Usedom-Wollin entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt. Später wurde der östliche Teil einschließlich der Stadt Swinemünde (heute Świnoujście) ein Teil Polens; der westliche Teil gehörte fortan als Landkreis Usedom zur Sowjetischen Besatzungszone und ab 1949 zur DDR. Der Landkreis wurde 1952 zugunsten des neugebildeten Kreises Wolgast aufgelöst. Seit 1994 gehörte die Insel Usedom zum Landkreis Ostvorpommern, seit 2011 gehört sie zum Landkreis Vorpommern-Greifswald.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Usedom-Wollin gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Swinemünde, Usedom und Wollin, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Zum 1. Januar 1940 wurde im Nordwestzipfel der Insel Usedom der Heeresgutsbezirk Peenemünde errichtet.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Landräte

Ortsnamen

Das anlautende C wurde 1937 in den folgenden Ortsnamen ersetzt:

  • Camminke: Kamminke,
  • Caseburg: Kaseburg,
  • Catschow: Katschow,
  • Codram: Kodram,
  • Cörtenthin: Körtenthin,
  • Corswandt: Korswandt,
  • Crummin: Krummin,
  • Neu Codram: Neu Kodram.

Weblinks


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