- Mariahimmelfahrt
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Mariä Aufnahme in den Himmel (auch Mariä Himmelfahrt) ist ein Hochfest der römisch-katholischen Kirche am 15. August. In der altkatholischen Kirche wird der 15. August als „Heimgang Mariens“ begangen. Ähnliches gilt für die orthodoxen Kirchen, die ebenfalls am 15. August – je nach Teilkirche des alten oder neuen Kalenders – unter dem Namen Entschlafung der Gottesgebärerin. Am 28. August (15. August des alten Kalenders) folgen Russisch-, Koptisch- und Syrisch-Orthodoxe Kirche mit „Maria Himmelfahrt“. Am 29. August feiert die Armenisch-Apostolische Kirche „Himmelfahrt der Maria“.
Inhaltsverzeichnis
Theologie und Brauchtum
Der Glaube an die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel ist seit dem 6. Jahrhundert bezeugt und wurde 1950 von Papst Pius XII. in der Apostolischen Konstitution „Munificentissimus Deus“ für die römisch-katholische Kirche zum Dogma erhoben. Über die Himmelfahrt Mariens wird zwar nicht direkt in der Bibel berichtet, jedoch werden einige Schriftstellen als Hinweise darauf gedeutet (vergleiche etwa Offb 12,1 EU und Krönung Mariens).
Auch wenn volkstümlich im Deutschen der Ausdruck Mariä Himmelfahrt gebräuchlich ist, wird die Aufnahme Mariens in den Himmel theologisch von der Formulierung und vom Tatbestand her klar zu Christi Himmelfahrt unterschieden. In vielen Sprachen werden daher zwei verschiedene Wörter benutzt, etwa im Lateinischen: Ascensio Christi (Auffahrt Christi in den Himmel), aber Assumptio Mariae (Aufnahme Mariens in den Himmel). So soll der Mensch Maria vom Sohn Gottes deutlich unterschieden werden.
Das Fest hat auch den schon früher bezeugten Namen Dormitio Mariae (lat.), Koimesis (griech.) oder Mariä Entschlafung; in der orthodoxen Kirche, die die leibliche Aufnahme Mariens nicht dogmatisiert hat, wird ausschließlich diese Bezeichnung verwendet.
In der orthodoxen Kirche findet vor dem Fest der Entschlafung Mariens das zweiwöchige Marienfasten statt, in dem nach Möglichkeit auf Fleisch, Fisch, Milchprodukte und (außer am Wochenende) auch auf Wein und Öl verzichtet werden soll.
An diesem Tag werden in den katholischen Kirchen Kräuter geweiht. Urkunden des 14. Jahrhunderts datieren zum Beispiel „Unserer Lieben Frauen Wurzelweihe“.
Gesetzlicher Feiertag
Mariä Himmelfahrt ist ein gesetzlicher Feiertag in Österreich (§ 7 Arbeitsruhegesetz), der Staatsfeiertag im Fürstentum Liechtenstein (Arbeitsgesetz Art. 18 Abs. 2), ein den Sonntagen gleichgestellter Feiertag in 8 Kantonen der Schweiz (nach Art. 20a Abs. 1 ArG) sowie in 7 weiteren Kantonen ein zumindest in einigen Gemeinden arbeitsfreier Tag, in zwei Ländern Deutschlands zumindest teilweise ein gesetzlicher Feiertag (Saarland: §2 SFG[1]; Bayern: in 1700 Gemeinden[2])
Ebenfalls ein gesetzlicher Feiertag ist Mariä Himmelfahrt in einer Reihe weiterer überwiegend katholischer Länder, wie etwa Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien, aber auch im orthodoxen Griechenland und auf Zypern.
Heraldik
Die „Santa Maria Assunta“ erscheint im Wappen der Gemeinde Santa Maria in Calanca.
Siehe auch
Literatur
- Stephen J. Shoemaker: Ancient Traditions of the Virgin Mary’s Dormition and Assumption; Oxford Early Christian Studies; Oxford: Oxford University Press, 2002; ISBN 0-19-925075-8.
- Hermann Sasse: Maria und der Papst – Bemerkungen zum Dogma von der Himmelfahrt Mariae; in: In statu Confessionis, Band 1; Berlin und Hamburg 1966; S. 205–217.
Weblinks
- Ikonen der Entschlafung der Gottesmutter
- Das Christentum –- Die Feste (religion.orf.at)
- Die Geschichte der heiligen Maria in einer alten äthiopischen Handschrift, 2007, Übersetzung, Kapitel 8.13.10f (CANT Nr. 150–153)
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz über die Sonn- und Feiertage im Saarland
- ↑ Nach Art 1 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung, das sind nach Verzeichnis der Gemeinden Bayerns mit überwiegend katholischer oder evangelischer Bevölkerung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung derzeit 1700
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