- Maximilian Raitz von Frentz
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Jacobus-Maximilian Edmund Joseph Hubert Maria Freiherr Raitz von Frentz (* 7. Juli 1885 in Koblenz; † 21. August 1967 in Niederspay) war ein deutscher Jurist und Politiker (Deutsche Zentrumspartei).
Inhaltsverzeichnis
Familie
Raitz von Frentz entstammte dem alten Kölner Adelsgeschlecht Raitz von Frentz. Seine Eltern waren der Generalleutnant Freiherr Joseph August Raitz von Frentz (1858-1922) und die Johanna geb. Edle von Solemacher (1863-1936). Sein jüngerer Bruder war der Journalist Edmund Raitz von Frentz (1887-1964).
Leben
Nach dem Abitur im Frühjahr 1904 begann er im selben Jahr sein Studium der Rechtswissenschaften an der Université de Lausanne in der Schweiz und setzte dieses an den Universitäten Freiburg im Breisgau, Berlin und Bonn fort. Während seines Studiums in Lausanne wurde er Mitglied der Studentenverbindung Germania Lausanne. 1907 legte er sein Referendarexamen ab und wurde, nachdem er seine Dissertationsarbeit unter dem Titel „Die Nothilfe und ihre zivilrechtlichen Wirkungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich.“ verfasst hatte, 1908 an der Universität Rostock zum Dr. jur. promoviert. Anschließend war er ab 1907 als Gerichtsreferendar am Oberlandesgericht Köln und u.a. in Waldbröl, Köln und Bonn beschäftigt.
Anschließend war er seit 1912 als Gerichtsassessor am Oberlandesgericht Köln, beim Amtsgericht Andernach und ab 1915 als Justitiar bei der Regierung in Köln tätig, später als Regierungsassessor. Von 1917 bis 1919 war er Mitglied des Bezirksausschusses bei der Kölner Stadtregierung. Im Oktober 1919 wurde er mit der kommissarischen Verwaltung des Landratsamts in Lippstadt beauftragt und dort im Oktober 1920 zum Landrat des Kreises Lippstadt (Westfalen) ernannt. Diese Amt übte er 13 Jahre lang von 1920 bis 1933 aus. Außerdem wurde er zugleich zum Abgeordneten des westfälischen Parlamentes gewählt, dem er als Mitglied der Deutschen Zentrumspartei 12 Jahre lang von 1921 bis 1933 angehörte. Von 1932 bis 1933 war er stellvertretendes Mitglied des preußischen Staatsrats im Freistaat Preußen.
Während dieser Zeit heiratete er am 13. Mai 1924 seine Frau Maria geb. von Kesseler auf Burg Morenhoven bei Rheinbach. Das Ehepaar hat drei Söhne und eine Tochter.
Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten und dem politischen Ende und der Auflösung des preußischen Staatsrats wurde er im Jahr 1933 als Landrat abgesetzt und verlor all seine politischen Ämter und Mandate, da er sich weigerte, der NSDAP beizutreten. Danach wurde er der Regierung in Düsseldorf überwiesen und dort im Amt eines Regierungsrats in der Abteilung I beschäftigt. Anschließend wurde er an das Landratsamt Bingen, ab 1942 nach Saarbrücken und ab Oktober 1943 in das Landesernährungsamt Moselland der Regierung Koblenz versetzt.
Am 3. April 1945 wurde er von der amerikanischen Militärregierung als Landrat des Landkreises Koblenz eingesetzt. 2 Jahre später wurde er im Mai 1947 vom französischen Militärgouverneur Claude Hettier wegen angeblicher „Unfähigkeit im Dienst“ suspendiert. Im Herbst 1947 wurde er als Verwaltungsgerichtsrat am Landesverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz wieder eingestellt.
Im Jahre 1949 wurde er zum Senatspräsident des Oberverwaltungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs von Rheinland-Pfalz berufen. 1950 trat Raitz von Frentz in den Ruhestand.
Er war Magistralritter des souveränen Malteserordens.
Literatur
- Dr. Erwin Garvens: Mitglederverzeichnis der Société d’Étudiants Germania Lausanne, Hamburg 1937
- Josef Häming (Zusammenstellung), Alfred Bruns (Hrsg.): Die Abgeordneten des Westfalenparlaments 1826–1978. Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster 1978
- Joachim Lilla: Der Preußische Staatsrat 1921-1933 - ein biographisches Handbuch. Düsseldorf, Droste 2005
- Walter von Hueck, Hans Friedrich von Ehrenkrook, Genealogisches Handbuch des Adels - Freiherrliche Häuser. Band XVI (S4), Starke, Limburg, Lahn
- Artikel über Maximilian Raitz von Frentz in: Das Katholische Deutschland.
Publikationen
- Raitz von Frentz, Maximilian: Die Nothilfe und ihre zivilrechtlichen Wirkungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich. (Dissertation), Berlin 1908
Kategorien:- Landrat (Preußen)
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- Preußischer Staatsrat
- Mitglied des Provinziallandtages von Westfalen
- Zentrum-Mitglied
- Richter (Oberverwaltungsgericht)
- Richter (Landesverfassungsgericht)
- Freiherr
- Deutscher
- Geboren 1885
- Gestorben 1967
- Mann
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